Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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x. _ yni__ ja recht eigentlich biblische Redeweise in den Sprüchen hervor, welchen wir, nach einem Halbvers (V. 104), der für jetzt bei Seite bleiben muss, dann weiter (V. 105, 106) begegnen. cDie Seelen nämlich* heisst es — 'dauern unversehrt in den Dahingeschiedenen. Denn der Geist ist ein Darlehn Gottes an die Sterblichen und sein Ebenbild (7tvsv\icc yaq söti S-sov XQytog &vt\xolai xcä eixmv)3, wo einerseits in c Ebenbild3 der wahrhaft biblische Terminus1) klar zu Tage liegt, und andererseits die allerdings auch bei Ethnikern vorkommende Vergleichung des Lebens mit einem nur leihweisen Besitz doch eine der ethnischen durchaus entgegengesetzte Anwendung erhält. Denn wenn klassische Prosaiker und Dichter diesen Vergleich anstellen, wie z. B. Lucretius2) in dem schon von Scaliger herangezogenen Verse (III, 969) Vitaque mancipio nulli datur omnthus usu, so wollen sie damit immer die Unsicherheit und Vergänglichkeit des menschlichen Daseins versinnlichen, da die cNatur3 jeden Augenblick das dem Einzelnen auf unbestimmte Frist geliehene Leben zurückfordern könne. Der phokylideisehe Spruch hingegen fasst den 'Geist3 als ein göttliches Darlehn, um daraus vielmehr dessen Ewigkeit abzuleiten. Da der Mensch ihn nicht als Eigenthum, sondern nur als Lehn besitzt, so ist der Geist auch unabhängig von dem Bestehen oder Vergehen seines zeitweiligen menschlichen Inhabers; er fallt bei dessen Tode zurück an den rechten Eigenthümer, an Gott; und ist ewig, wie dieser ewig ist. — Die beiden nun folgenden Schlussverse"(V. 107, 108): "Denn den Leib haben wir von Erde, und zu Erde wieder gelöst sind wir Staub, der Aether aber hat den Geist aufgenommen3 gehören dann wieder zu dem geistigen Gemeingut aller edleren Völker3); und wir dürfen uns nun, nachdem der ganze Abschnitt durchmustert worden, zurückwenden zu der Prüfung des oben übergangenen Halbverses 104: omtfoa ö£ &sol xsliüovzai [pt änoi^ofisvoi], welcher, wie er jetzt geschrieben steht, von cden Dahingegangenen3 sagt, dass csie hinterher Götter werden3. Sonach stossen wir hier auf eine umfassende Apotheose aller gestorbenen Menschen, auf eine bis ins Ungeheure vermehrte Göttermenge, die nicht bloss in den schneidendsten Widerspruch tritt zu der monotheistischen Strenge des so nahe folgenden Verses 106 Ttvsvfia yaq saxi &sov XQV^i sondern die auch innerhalb des götterreichsten Polytheismus nie ist erhört worden. "Wohl wurden zur Zeit des verfallenden Römerthums die verstorbenen Kaiser im Staatskalender mit dem Titel c Götter3 aufgeführt; aber diese Blasphemie ist doch immer-ein unantastbares Regale der wenigen Monarchen geblieben und ward nie zu einem allgemeinen Menschenrecht aller "^Dahingegangenen3 ausgedehnt, wie es in dem phokylideischen Satz geschieht. Wohl hat ferner das reinere und ältere Heidenthum den Glauben gehegt, dass alle Mitglieder des 'goldenen3 Geschlechts, nachdem ihre Leiber von der Erde bedeckt worden, in götterähnlicher Macht über den Menschen der gesunkenen Geschlechter walten; aber ihre Würde ist doch nur eine götterähnliche; sie sind nicht Götter, sondern chehre Dämo- *) Genes. I, 26 itovq6a>[isv uv&Qamov yiax' elnova rj(iszsgav. V, 1 nux' elnova &eov i%oii\Ghv ttvzöv [tov 'Addp]. 2) Eine Sammlung ähnlicher Stellen-aus Griechen und Romern geben Wyttenbach zu Plut. cons. ad Apol. 106 /, und Davis zu Cic. Tusc. I, 39. 3) Euripid. Suppl. 541 iäaaz' r^Sri yij uaXvcpdipai vexgovg- "O&sv &' ay.aazog ig to cpäg (Pors.) aopixeto, 'EvtavO'' ämä&aiv, nvsvpcc [tsv xgdg crf&egu, To 6&yM 8' slg yijv fast gleichlautend mit Phokylides. Eine reiche Auswahl ähnlicher Stellen findet man bei Valckenaer diatr. Euripid. p. 55. — Koheleth XII, 7 %tti iniozgetyr] 6 %ovg hd zr\v yrp> mg tjv, ym\ to icvevpa iTtiozghpT] icgog zbv &eov, og üdantev avzo.