Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1854
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 18)
- Language
- German
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16 Auch wird auf ein durch diesen Schluss gewonnenes Resultat strafrechtlich nicht erkannt— Die begriffliche Wortanalogie erklärt den Begriff eines Wortes aus dem an einer anderen Stelle angegebenen Begriff dieses Wortes und gelangt hierdurch zum Aufschluss über die Auffassung manches Gesetzes. Das eigentliche Moment macht also im mischnischen Midrasch der Begriff, nicht die Aehnlichkeit des Wortes; sie wird daher auch bei unähnlichen aber dem Begriffe nach naheliegenden Wörtern angewendet 2). Auch weiset die Benennung nie rrw „ähnliche Folgerung" auf eine rationale Grundlage3). — Hillel selbst macht eine practische Anwendung von dieser Interpretationsregel. Der Vorabend des Pesachfestes fiel einst auf einen Sabbat, und mau wusste nicht, ob auch am Sabbat das Pesach gebracht werden dürfe. Hillel bejahete und führte als Argument an: ¥;& heisst beim täglichen Opfer: .,es darzubringen in seiner Zeit" (Numer. 28, 2) und ebenso heisst es beim Pesachopfer: „die Kinder Israels sollen das Pesach machen in seiner Zeit" (das. 9, 2). Beim täglichen Opfer wird aber ausdrücklich bestimmt, dass es auch am Sabbat dargebracht werde (das. 28, 9); der Ausdruck „in seiner Zeit" besagt also, dass nicht der Tag, sondern die Darbringung zur vorgeschriebenen Zeit zu beobachten sei, und da auch beim Pesach dieser Ausdruck vorkommt, so ist es ebenfalls ohne Rücksicht auf den Tag, also auch am Sabbat darzubringen 4). — Diese Interpretationsregel hat auch für strafrechtliche Fälle Gültigkeit; die Autoren der Beraita 5) und der oben erwähnten drei exegetischen Werke wenden sie häufig an; nur wird sie, wenn die Analogie nicht schlagend ist, nicht anerkannt6). An die begriffliche Wortanalogie schliessen sich die Interpretationsgegebene Minus hinausgehen. Diese Stelle ist der Tj-pus für viele wichtige Bestimmungen. Vergl. Sefer Keritot §. 3 und den daselbst richtig angegebenen Grund hierfür; vergl. auch das. §. 8. ') Dieses unter der Formel pin;o p»:w pK, welches ein allenthalben wiederkehrendes Axiom. Der Grund hierfür wird verschieden angegeben: am wahrscheinlichsten ist es, dass die Rücksicht auf den bei Schlüssen mitunter sich einschleichenden Irrthümern obwaltete. — Wenn zuweilen eine Meinung ausspricht, es sei auch strafrechtlich auf diesen Schluss zu erkennen, so ist dieses dahin zu berichtigen, dass in solchen Fällen entweder nicht erst auf Majus geschlossen, sondern es schon im Minus involvirt ist (vergl. Synhedrin "6 a sin ««oSi's urh-o "iSj; vergl. auch Maimonides »"sp psS nwon 'd), oder die Bestrafung ist eine moralische Rettung, Vorbeugung eines grösseren Verbrechens. Vergl. das. 74 a. Auch wird die Meinung, dass auf diesen Sclduss auch strafrechtlich zu verfahren sei, meist nur problematisch (vergl. Maccot 24. 27; Sebachim 106), und auch, da nur in dem Falle angenommen, dass das Verbot für das Majus ausdrücklich ausgesprochen sei: der Schluss vom Minus also nur das Mass der Strafe bestimmt, {KO1} ',ss p-in jo pvnra ps pnn je pr;w "von- (vergl. auch Halichot Olam 41a). Die klassische Stelle für das Axiom 'teif'trav pt* findet sich Maccot 51 in dem überraschenden Spruche: „die Bestrafung des falschen Zeugen (Deuteronom, 19, 19) findet nur dann statt, wann das Urtheil noch nicht an dem Angeklagten vollzogen worden; ist es vollzogen, so unterbleibt die Bestrafung". Schon der einfachste Schluss vom Minus auf das Majus würde liier das Gegentheil ergeben. (Vergl. Der gerichtliche Beweis S. 240.) a) Dieses ist die Grundlage für das bekannte;nsn p;n rm. 3) Vergl. auch Beza 1, 6., wo der Ausdruck »"» (dort uneigentlich gebraucht) nur Begriffsanalogie zulässt. -*) VergL j. Pesachim 66 a. Pes. 6, 1; Tosifta. Pesachim Cap. 4. *) Die Mischna hat nur an einer Stelle (Erachin 4, 4 b) uru im eigentlich gebrauchten Sinne. 6) Obige Auffassung der »"« weicht von der des Sefer Keritot, und wie sie überhaupt gäng und gäbe ist, ab. Nach der gewöhnlichen Annahme macht die Wortanalogie allein ohne den Begriff die »"»J, die aber stets traditionell sein muss. Man fand sich aber hiermit nicht aus und man sah sich daher zu der Hypothese gezwungen: das Wort, aber nicht die Stelle, die Anzahl der aber nicht, wo sie je anzuwenden seien, sei traditionell: Annalunen, die mehr im Dunkeln lassen, als aufhellen. (Vergl. Tosafot Schabbat 97a, Sefer Keritot, Halichot Olam, Midot Aaron u. A.) Für unsere Auffassung sprechen viele Stellen; auch gehet aus Aruch v. *iu hervor, dass es zu dieser Interpretationsregel der Ueberlieferung nicht bedurfte. Kur in Fällen, wo die Analogie weniger schlagend ist, musste eine Tradition angeführt werden. Die Gegner Hilleis wollten selbst die schlagende Analogie des nnas nicht gelten lassen (s. Pesachim a. a. O.), und Hillel musste sich auf die Tradition berufen (das.); aber da er selbst diesen Beweis ohne Tradition führte, so war seine eigentliche Meinung diesem entgegengesetzt und da er später diese Regel, unter den sieben Interpretationsregeln aufnahm, so ist zu ersehen, dass er sie als in sich begründet gelten lassen will. — Dieses für die C'"t3 in. ihrer