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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1854-01-01 · 1854 · p. Seite 3

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1854
Date
1854-01-01
Page
Seite 3 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Sinn und'-'Deutungdes Gesetzes. Kaiin es befremden,-wenn-auch in der Schriftforschung ein solches Verfahren eingeschlagen wurde? Lag doch hier noch eine grössere Berechtigung hierzu vor, als hier der grösste Gesetzgeber spricht, bei dem Pragnanz und Schärfe nicht verraisst werden können, und diese Berechtigung steigerte sich zur höchsten Verpflichtung, als hier die Gottheit spricht, sie Gesetze und Vorschriften ergehen lässt! — Dieser Gedanke wandelte aber auch die Verpflichtung in mit der innigsten; Liebe und Wärme ergriffene Beschäftigung um, und es bietet sich hierdurch noch ein anderes Moment dar: die Selbstberechtigung der Forschung. Die Schrift selbst macht an mehreren Stelleu die Forschung, das,Gesetzesstudium, zur Pflicht: „Du sollst davon sprechen, wenn Du zu Hause sitzest uud auf dem Wege gehest u. s. w." (Deuteronomium 6, 7. 11, 19), „Du sollst darüber nachdenken Tag und Nacht" (Josua Cap. 1, 8) u. a. m. Das Studium, die Forschung setzt sich also als Selbstzweck, sie hat nicht die Ausführung allein zum Ausgangspunkt und Ziel, sondern verlangt das Befassen mit dem Gesetze an sich, die geistige Thätigkeit soll auf dasselbe gerichtet, das Gesetz dem Geiste Stoff und Nahrung bieten, die Arena sein, innerhalb welcher er sich bewege und seine Thätigkeit entfalte. Hierdurch soll der iunern Verbindlichkeit des Gesetzes eine neue Basis gegeben werden: es gehört nicht mehr allein dem Gemiithsleben an, sondern rückt in die Welt des Geistes; was Gegenstand häufiger Reflexion, woran der Geist in öfterer Wiederkehr seine Functionen übt, wird ihm zum unentbehrlichen Lebenstoff. Wie selbstständig jedoch diese Richtung hervortritt, ihren letzten Grund rauss sie in der Ausführung des Gesetzes haben; sie muss sich als Theorie erkennen, deren eigentliche Aufgabe es ist, der Anwendung zur Grundlage zu dienen. Die Mosaische Lehre will alle Lebensverhältnisse durchdringen und regeln. Sie bietet daher der blossen Coutemplation keinen eigentlichen Boden: jedes Gesetz mahnt an die Wirklichkeit, spricht zu dem, einen realen Standpunkt auf Erden einnehmenden Menschen und zeigt ihm, wie er mitten in der Realität des Lebens die Annäherung an Gott und durch sie die Aussöhnung des im Menschen waltenden Dualismus finde. Die Anempfehlung „über die Lehre fleissig nachzudenken" konnte daher selbst auf die Forschung über Gott, sein Wesen, seine Eigenschaften u. s. w. sich nicht beschränken; von ihr, wenn sie zur allgemeinen Pflicht gemacht wird, ist nur ein Schritt zur Transcendenz und zu einem alle wirklichen Lebensverhältnisse zerstörenden idealen Mysticismus. Neben der Erkenntniss Gottes soll das Nachdenken der. Weise der Vollführung des Gesetzes gewidmet sein und in ihm seinen Halt finden. Und hier ist der Scheideweg, auf welchem in mehreren Phasen der jüdischeu Religionsgeschichte die Anschauungen auseinander gingen. Manche Speculation verblieb innerhalb dieser Grenzen; und wie auch der Geist in kühnem Aufbaue Schlüsse auf Schlüsse häufen, und auf mitunter unscheinbaren Unterlagen Riesenwerke aufführen mochte, er war sich bewusst, dass er nach seinem Princip im realen Boden der Lehre wurzele und von deren speeifischem Gehalt und Inhalt ausgehe. Manche Speculation setzte sich im Gegentheile die Beschauung zum Ziele, erblickte im metaphysischen Forschen die alleinige Aufgabe; und der Mosaismus kam ihr unvermerkt nach Geist und Wort, nach Inhalt und Ausführung abhanden. Diese Erscheinung tritt am prägnantesten in den Gegensätzen der palästinischen und alexandrinischeu Schriftforschung hervor. W'ir werden im Folgenden versuchen sie nach ihrer formalen Richtung, nach ihrer Erklärungsweise der Schrift geschichtlich zu erforschen, um hierdurch manchen AufscMuss für die in jener "bedingte materielle Richtung zu erlangen. r

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