Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1854
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 4)
- Language
- German
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Der neu aufblühende Staat war ein religiöser Staat, der Schwerpunkt seines Staatsthums ruhte im Glauben, durch ihn allein war er mehr als eine unter persischer ßotmässigkeit stehende Provinz. Doch nicht dieser mehr politische, erst durch die Geschichte zur objectiven Anschauung gebrachte Gesichtspunkt war der jene Zeitgenossen treibende Gedanke; ihnen diente nicht der Glaube als Hebel, um eine nationale Selbstständigkeit zu wahren, es ging vielmehr der Glaube jedem Gedanken an Selbstständigeit voran: er war ihr Sein, ihr Leben, sie hatten ihn in der Schule der Leiden erworben, und sie waren von seiner Göttlichkeit durchdrungen, an ihn mit allen Fasern ihres Denkens und Fiihlens geknüpft; die Selbstständigkeit entwickelte sich von selbst aus dieser Idee des Höchsten und Göttlichen. — Diese Idee und die in ihr bedingte Selbstständigkeit hatten zum sichtbaren Träger die heilige Schrift: sie war die Magna Charta, die dem Heiliglhnm wie dem Staate, dem Allgemeinen wie dem Einzelnen, dem Leben und was noch über das Leben hinaus, Bestehen und Dauern sicherte: daher aber auch für deren Unantastbarkeit Jedermann mit dem Aufgebote aller seiner Kräfte einstehen musste. Die Schrift hatte jetzt nicht wie in früherer Zeit, den Tempel zur Aufbewahruiigsstätte, sondern sie wurde im Volke, wurde vom ganzen Volke aufbewahrt; sie stand nicht neben dem Tempel, sondern der Tempel stand neben ihr, nicht Priester, sondern Lehrer wareu nun die Wächter und Hüter des grossen Heiligthums. Hierdurch erwachte ein neues, seine Lebensfähigkeit durch die grosse Reihe der folgenden Jahrhunderte bewährendes und die Geister mit Lebensfrische erfüllendes Moment: Die Schriftforschung. War in früherer Zeit dem Volke die Schrift ein „versiegeltes Buch," dessen feurige Züge seine Angen nicht zu fassen vermochten, starrte es vor der, Aufschrift und eigentlichsten Inhalt bildenden Lehre von der Einheit Gottes zurück, so lebte jetzt im Herzen Aller die tiefste Ehrfurcht auch vor dem leisesten Gebote, war an dem Glaubens- und Nationalgute Alles geheiliget; jede Vorschrift hatte ihre unauflöslich verbindende Selbstberechtigung, legte Jedermann die Verpflichtung auf, sie zu kennen nnd als Lebenspotenz in die Thätigkeiten des Lebens zu verflechten. Es bedurfte nun nicht mehr zu Gott ermahnender Propheten, sondern die Schrift erklärender Lehrer, bedurfte nicht der Aufforderung zum Dienste Gottes, sondern der Erläuterung der Gesetze und der Weise ihrer Ausführung. : Hieraus stellt sich nun ein klares Bild dieser Schriftforschung, eigentlich Schrifterforschung, dar. Jener alten Zeit konnte es um eine Kritik, selbst wenn ihr dieser Begriff im Sinne der modernen Anschauungsweise bekannt gewesen wäre, nicht zu thun sein; ihr war die Schrift ein Lebendiges, Tiefgefühltes, das.sie sich nicht als Objectives gegenüber stellte, sondern in dem sie stand, fusste,. warzelte. Welche Basis sollte gefunden werden, untergrub man diese Lebens- und Staatsverfassung? War doch Sein nnd Erhaltung unauflöslich an das Gesetz geknüpft, mit ihm so identificirt, das.s das Gesetz iiicht etwa einen gesonderten Wissenschaftsgegenstand, sondern den eigentlichen Lebensträger bildete. — Es resultirt aber auch hieraus, dass die Schriftforschnng sich bis auf das einzelnste Einzelne erstrecket musste. Schon von dem Begriffe Staatsverfassung ausgegangen zeigt sich dieses Resultat als naheliegend. Das Grundgesetz eines Staates wird, je höher: es in den Augen der Bürger stehet und je tiefer sich die Achtung vor dem Gesetz in ihnen eingelebt, mit der?genauesten Sorgfalt durchlesen und durchforscht: jeder Ausdruck, jedes Wort wird'iabgewogen, aus einem diakritischen Zeichen zuweilen Aufscliluss gesucht; man fragt, warum der Gesetzgeber dieseni Terminus gewählt; ob das Gesetz nicht in kürzeren Worten wäre zu fassen gewesen u. s. wl, und schliesst hieraus * auf