Mannheim
Compact Memory

Die neue Welt · 1938-03-04 · Heft 732 (4.3.1938) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die neue Welt
Volume
12 (1938)
Issue
Heft 732 (4.3.1938)
Date
1938-03-04
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2711613-2712340-2712358--7050-2720883
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Seite 6 DIB NEUE WELT Nr. 732 vom 4. März 1938 Hiqquhün Eine Plauderei über jüdische Melodien von Erich Mendel So wie der einzelne Jude sich heute noch seinen „Schulchan aruch" selber macht, so hatte er früher seinen eigenen „Niggen". Noch vor ungefähr fünfzig Jahren gab es viele Juden, die das Amt des Vorbeters, jeder nach seiner Weise, ausüben konnten, wenn der Chasan einmal verhindert war. Man setzte einen besonderen Stolz darein, einen neuen, schönen „Niggen", z. B, „Lecho daudi", vorzutragen. Unsere erwachsene Generation hat den „Niggen" vergessen. Dagegen ist das Wort „Niggu n" für die Jugend wieder zu einem lebendigen, inhaltsvollen Begriff geworden. Wenn sie „Niggunim" singt, dann eröffnet sich ihr eine Welt der Fröhlichkeit, ihr Herz erhebt sich, ihre Begeisterung für alles Edle flammt auf. Die Bedeutung des Wortes „Niggun" hat sich im Laufe der Jahrhunderte mehrmals gewandelt. „Niggun" heißt Lied, Gesasig, Melodie. In diesem Sinne finden wir den „Niggun" z. B. im Gebetbuch für die Feiertage, im Mach3or. So lesen wir am Roschhaschana-Morgen über einem Gebet: „Hecha'san beniggun". Das bedeutet, der Vorbeter soll dieses Stück nach einem bestimmten Niggun vortragen. Wir kennen zu einer großen Anzahl von Gebeten traditionelle Weisen, die sich durch mehrere Jahrhunderte erhalten haben. Diese Niggunim sind verschiedentlich mittelalterlichen Volksweisen oder Kirchenliedern ent¬ Bommen und teils mehr, teils weniger verändert auf unsere Tage überkommen. Die Melodien sind, je nach dem Inhalt des Textes, schwermütig oder fröhlich. So spiegelt sich in vielen von ihnen die Freude wider, mit der der Jude im Gebet vor seinem Gotte steht. Die Weisen zu den Dichtungen des Mittelalters, in denen die Verfasser von den jüdischen Märtyrern erzählen, lassen schwermütige Klagen und herzzerreißende Klänge ertönen. Der Jahreskaddisch am Simacht Thora läßt noch einmal die bekanntesten Niggunim des jüdischen Festjahres von Pessach -bis Purim an dem Beter vorüberziehen. Durch die in der Mitte des 18. Jahrhunderts aufkommende Bewegung des Chassidismus, jener mystischen Geistesrichtung, die u. a. die Durchdringung des gesamten menschlichen Tuns mit religiöser Inbrunst erstrebte, bekam das Wort „Niggun" einen neuen Inhalt. Der Niggun, das Lied, wurde der Mittler zwischen dem Chassid und seinem Gott. In den Gesang konnte er all seine Begeisterung, sein freudiges Aufgehen in Gott, hineinlegen. Man sang Melodien mit und ohne Text. Ebenso hingegeben, wie die Chassidim bei der dritten Mahlzeit, am Schabbatnachmittag, dem Vortrag des Zaddik lauschten, so horchten sie auf die Niggunim, die er oder seine Sänger vortrugen. Einzelne Zaddikim verfaßten beim Gebet aus der augenblicklichen Eingebung heraus selbst Melodien. Viele Niggunim sind dem osteuropäischen Volksgesang entnommen. Durch Bildung bestimmter Motivgruppen, durch Häufung von Synkopen und langes Anhalten eines Tones erhielten diese Niggunim ein eigenes, spezifisch jüdisches Gepräge. * Aus der großen Zahl der chassidischen Niggunim hat Prof. A. Z. Idelsohn einer Melodie einen hebräischen Text unterlegt, und durch seine Bearbeitung ist diese Weise in der ganzen jüdischen Welt bekanntgeworden. Es ist der vielgesungene Niggun „Hawa nagila!" Wie die Gedanken, so durchwandern auch die Melodien das Weltall. Mnt den Juden sind Volksweisen durch Länder und Erdteile gewandert seit vielen Generationen. Das synagogale Melodiengut und das weltliche hebräische Lied haben u. a. orientalische, spanische, deutsche, tschechische, rumänische, russische Weisen in sich aufgenommen. Trotzdem zeigen viele dieser Melodien einen eigenen Stil, der als jüdisch angesprochen wird. Zu diesen Niggunim gehört auch „Hawa nagila!" Während wir im allgemeinen über die Herkunft einer Volksmelodie nichts oder wenig wissen, ist der Weg, den dieser Niggun gewandert ist, teilweise bekannt. Im Jahre 1840 nahm der berühmte Wunderrabbi Israel der Ruschiner seinen Wohnsitz in Sadagora in der Bukowina, Er führte, umgehen von der großen Zahl seiner Anhänger, in seinem Palast eine fürstliche Hofhaltung und predigte statt der Aszese den Genuß und die Freude des Lebens. Deshalb spielten religiöser Gesang und Tanz an seinem Hofe eine große Rolle. Hier wurde auch unter anderen der Niggun gesungen, dem Idelsohn später den Text „Hawa nagila!" unterlegte. Idelsohn berichtet, daß diese Weise den Weg nach Jerusalem fand, dem Treffpunkt der frommen Juden aus aller Welt. Dort hörte er sie und schrieb sie 1815 auf. 1918 suchte er für ein Volkskonzert eine ansprechende Melodie. Da fiel ihm der rhythmische Niggun aus Sadagora ein. Er schrieb einen kurzen hebräischen Text dazu und bearbeitete den Niggun für Chor. Das Publikum war im Konzert von dem Lied begeistert, und schon am anderen Tage ertönte der Niggun in den Straßen Jerusalems. Bald sang man ihn in allen Teilen von Erez Israel. Später wurde er bei den Juden vieler Länder bekannt. „Hawa nagila!" wurde so eine populäre jüdische Melodie. Aus Osteuropa sind noch viele andere chassidische Niggunim nach Erez Israel gewandert. Der mystischen Welt des Chassidismus entstammend, sind sie in Palästina mitten hineingestellt in das jüdische Leben. Die Jugend von Erez Israel hat sich dieser Melodien bemächtigt, Sie hat sie umgetoant us4 mifc neuem beben safüjifc* Wenn die Chawcrim und Chawerot sich nach der Arbeit eine Stunde der Ausspannung und der Besinnung gönnen, dann erwacht in ihnen der Wunsch zu singen. Unbewußt drängt sich ein Niggun auf ihre Lippen, ein Niggun, den man einmal irgendwo gehört hat. Ein Chawer fängt an. Er summt ihn nur leise vor sich hin, einjsweites, ein drittes Mal, etwas lauter. Die Chawerim und Chawerot horchen auf, die Melodie ist voller Sehnsucht und doch voller Freude. Man fällt in den Niggun ein. Er wird nicht mehr gesummt, man singt ihn auf einer Silbe. Der Chor der Singenden wird immer größer, schwillt an, wird schneller, zeitweilig ebbt die Tonstärke wieder ab, die Melodie verlangsamt sich, um dann schneller und schneller zu werden. Händeklatschen begleitet den Niggun. Einige Chawerim beginnen danach zu tanzen, es bildet sich ein Kreis, man tanzt den jüdischen Tanz, die Horra. Man tanzt zuerst im Kreis, der Kreis öffnet sich zur Reihe, um nachher wieder im festumschlungenen Kreis das Tempo immer mehr und mehr zu steigern. Der Niggun, hier in Verbindung mit der Horra, ist das Symbol des mächtigen Lebensgefühls der palästinensischen und Uberhaupt der zionistischen Jugend. Die melodische Linie der palästinensischen Niggunim ist sehr variabel. Neben monotonen, an orientalische Weisen anknüpfende, gibt es solche, die in der Führung der Melodie größere Tongruppen umschließen und sich teilweise in den Tonreihen der slawischen Völker bewegen. Nicht nur die Niggunim in Dur, sondern auch viele in Moll sind lustig. Die meisten haben einen stark markierten, synkopischen Charakter, viele werden im einstimmigen Chor gesungen, andere zweistimmig oder mit einer unterlegten, immer dasselbe Motiv bringenden Begleitstimme. Man darf diese Niggunim als die Melodieform bezeichnen, in der die Eigenart der palästinensischen jüdischen Jugend einen ihr entsprechenden Ausdruck gefunden hat. So, wie sie Erez Israel aufbaut, voll von Lebensmut und Kraft, so spiegelt sich in den von ihr gesungenen Niggunim ein starkes jüdisches Lebensgefühl wieder, alle Regungen der Seele, aller energiegeladene Aufbauwille. Man muß hören, wie die Jugend Niggunim singt, dann ahnt man etwas von der bezwingenden, beglückenden Kraft, die von ihnen ausgeht. Die Welt des Niggun kann nicht allein durch eine Betrachtung von der musikwissenschaftlichen Seite erfaßt werden. Diese Melodien ohne Text und nur auf einzelnen Silben, wie „la—la—la", „bom—bom—bom" .oder „pam— pam—pam", vorgetragen, lassen eine Tiefe des Ausdrucks zu, die beim Lied mit Text durch den Inhalt begrenzt wird. Der jüdische Mensch kann alle Empfindungen seiner Seele in den Niggun hineinlegen, sein Bekenntnis zu Gott, sein Verhältnis zu den Menschen und zum Leben, zur Natur und zur Welt überhaupt. Im Niggun kann er all dem Ausdruck verleihen, was Worte nicht zu sagen vermögen. Aehnliches sagt auch Jizchok Leib P e r e z einmal in einer feinen Kennzeichnung des Niggun: „Die Töne allein machen noch keine Weise aus; sie sind nur der Leib der Weise. Die Weise muß aber auch noch eine Seele haben. Und die Seele einer Weise ist das Gefühl des Menschen, alles, was ein Mensch fühlt, kann er in die Weise hineinlegen, und die Weise lebt!" Ruth Hilde Somer, die bekannte jugendliche jüdische Pianistin, wurde von den Wiener Philharmonikern eingeladen, im Rahmen der Wiener Festwochen den Klavierpart des Tschaikowsky- Konzerts zu spielen. Das Konzert wird der Dirigent Rodzinsky leiten. Ruth Hilde Somer tritt in den nächsten Tagen eine Auslandstournee an, die sie nach Italien, Jugoslawien, Budapest und der Tschechoslowakei führen wird. KINO'PROCRAMME Kreuz-Kino tarz/vns I, Wollzeile 17 |{ CHE Telephon R-24-2-16 GI6I1I1 MOITiS VoriUllungen: %10 ElOailOr HOllVI CHWEPEN Greta Garbo, Charles Boyer ———— -......- et t 8«Slnn: »AJ, 5, ttt, VHOUhr.Tal.A-49.0.60 5. Woche Vorverkauf ab 10 Uhr vormittags ununterbrochen Uraufführung des stärksten Jiddischen Films der Gegenwart HELIOS KINO II, TA BORSTRASSE Nr. 36 Vik Vi 6 Vi9 V»10 NEtTROY KINO ll,PRATERS!RASSENr.34 Vnk Vi & «kl VitO D E I DVBUK in jiddischer Sprache mit deutschen Fußtileln Aus der Tschechoslowakei Eine schändliche Affäre Vorbemerkung der Redaktion: Unter diesem Titel erschien in der „Neuen Welt" am 20. Oktober 1937 ein Bericht Uber eine gegen den Oderberger Rabbiner Dr. B1 an gerichtete Denunziation wegen Hochverrat. Dr. Blan, welcher der zionistisch-revisionistischen Partei angehörte, und die Zionisten-Revisionisten im allgemeinen wurden in Anzeigen an die Staatspolizei der Konspiration mit dem Deutschen Reich gegen die Tschechoslowakei beschuldigt. Hierauf wurde Rabbiner Dr. Blan beim Verlassen der Synagoge an einem Sabbath verhaftet und unter Anklage des Hochverrates gestellt. Von Seiten der Behörden wurde dieser tiefbetrübliche Skandal, welcher den moralischen Verfall in gewissen Kreisen aufzeigt, damit beendet, daß jetzt das Verfahren gegen Dr. Blan eingestellt und die Anklage zurückgezogen wurde. Aber die Bereinigung von zionistischer Seite ist bisher nicht erfolgt. Unser Mitarbeiter Herr Professor Ernst Vogel (Brünn) hat die Angelegenheit geprüft und stellte uns folgenden, auf authentischen Informationen basierenden Bericht zur Verfügung: Die Kultusgemeinde in Oderberg hat seit Jahren Differenzen mit ihrem Rabbiner Dr. Karl Blan, einem begabten, noch sehr jungen und impulsiven Vertreter seines Berufes, der es verstanden hat, in der ihm anvertrauten Jugend den Sinn für nationales Judentum zu wecken. Im Zionismus aber haben die Vertreter internationaler Denkungsart das Uebergewicht und ihre Gegner wurden zum Teil gezwungen, die Organisation zu verlassen (Jabotinsky-Anhänger), zum Teil wurden sie in eine Opposition gedrängt, die sich nach der ,.schändlichen Affäre", die man gegen Meir Großmann in Szene gesetzt hat, aufs äußerste verschärfte. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die zionistische Landesbehörde in Mähr.-Ostrau das Engagement eines nationalen Rabbiners (Dr. Blan ist Revisionist) mit scheelen Augen betrachtete. Sie kümmerte sich nicht darum, daß Dr. Blan in seiner Gemeinde eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet und z. B. eine Volkshochschule ins Leben gerufen hatte, wofür sogar die Prager „Selbstwehr" anerkennende Worte finden mußte. Im September 1935 mußte zufolge der Treibereien gegen Dr. Blan die Vertretung der Oderberger Kultusgemeinde folgenden Beschluß fassen: „Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Oderberg hat mit großem Befremden die von gewisser Seite ausgehenden Versuche zur Kenntnis genommen, das gute Einvernehmen zwischen der Kultusgemeinde und ihrem Rabbiner zu stören. Diese gegen Herrn Rabbiner Dr. Blan aus parteipolitischen Gründen eingeleitete Agitation hat ihre intellektuelle Urheberschaft beim Zentralbüro der zionistischen Organisation in Mährisch-Ostrau. Dieses hat bereits vor der Amtseinsetzung des Herrn Dr.. Blan eine Agitation gegen diesen zu entfalten gesucht, bzw. diese ermutigt. Der Vorstand verbittet sich auf das entschiedenste jeden Versuch einer Einmengung in die Angelegenheiten der Kultusgemeinde. Der Vorstand und die ganze Kultusgemeinde stehen geschlossen hinter ihrem Rabbiner und werden jeden Versuch einer Stimmungsmache gegen Herrn Dr. Blan als eine Agitation gegen die Kultusgemeinde selbst ansehen." Trotz dieser deutlichen Absage wurde der Kampf gegen Dr. Blan von Ostrau aus weitergeschürt. Die Resultate dieser Wühlarbeit blieben nicht ergebnislos. Am 1. April 1936 hätte der Vertrag mit Dr. Blan in ein lebenslänglich unkündbares Definitivum übergehen sollen. Drei Tage vor diesem Stichtag erhielt Dr. Blan eine Zuschrift des Inhaltes, die Kultusgemeinde habe seine Entlassung beschlossen. Da dieser Beschluß nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stand, erklärte die zuständige Bezirksbehörde diese Entlassung für ungültig und die Landesregierung bestätigte die Rechtskraft dieser Verfügung. Damit war Dr. Blan ab 1. April 1936 definitiver Rabbiner in Oderberg. Ostrau hatte verspielt. Die Hetze aber ging weiter. Dabei ereigneten sich Dinge, die man nicht für möglich halten könnte, wenn sie nicht durch die Gerichte klargestellt worden wären. Um Dr. Blan das Predigen unmöglich zu machen, wurde ein Vorbeter beauftragt, die Predigt des Rabbiners durch Fortsetzung des Gebetes mit überlauter Stimme zu stören. Es mag ein Fehler Dr. Blans gewesen sein, dieser Provokation nicht widerstanden zu haben. Er setzte nämlich trotzdem seine Predigt fort. Nun erstatteten die Anstifter Anzeigen gegen den Rabbiner bei nichtjüdischen Behörden. Der Zionistenführer Dr. Arnold Silbiger, Kultusvorsteher von Oderberg, zeigte noch am selben Tage den Rabbiner bei der Polizei an wegen Verbrechens der „R eiigionsstörung". Die Staatsanwaltschaft erhob wohl keine Anklage wegen Religionsstörung, hingegen eine Anklage wegen Beleidigung einer Religionsgemeinschaft, u. zw. gegen Dr. Arnold Silbiger und Genossen wie auch gegen Rabbiner Dr. Blan. Mit Urteil vom 1. Oktober 1037, Zahl Tk VI. 1486/37, des Kreisgerichtes Mährisch- Ostrau wurden schließlich alle Angeklagten zu bedingten Arreststrafen verurteilt, wobei das Kreisgericht in seinem Urteil folgendes hervorhob: „Dr. Arnold Silbiger und Ignaz Kohn (der Tempelvorsteher) werden verurteilt nach § 303 des Strafgesetzes zu fünf Tagen strengem mit Fasten verschärftem Arrest, weil sie die oben angeführten Straftaten angestiftet und diese mit Absicht herbeigeführt haben." Bei Rabbiner Dr. Blan heH das Urteil hervor, daß er durch die inkriminierten Handlungen provoziert worden war. Der Kampf ging weiter. Man demolierte den Sitz des Rabbiners in der Synagoge. Schließlich riß den staatlichen Aufsichtsbehörden die Geduld. Das Landesamt löste

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.