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Die neue Welt · 1937-12-28 · Heft 713 (28.12.1937) · page 3

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Journal
Die neue Welt
Volume
11 (1937)
Issue
Heft 713 (28.12.1937)
Date
1937-12-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Nr. 713 vom 28. Dezember 1937 DIE NEUE WELT Seite * Paul Muni; Filimdiauspieler Keine besonders anziehende Visitenkarte, wenn man bedenkt, daß sich mit der angegebenen Berufsbezeichnung unzählige schmücken können! Aber die den „Amerikaner" Muni eben nur von der Filmleinwand her kennen, brauchen sich über solch eine Einengung seiner Persönlichkeit keine Gedanken zu machen; man verlangt nicht mehr von ihnen und sie verlangen nicht mehr von ihm. Bei einem Empfang für die Presse sagte Paul Muni über Oesterreich und Wien ein paar liebenswürdige Worte, die jeder, der mit Wohlwollen geladenen Gäste freundlich aufnahm und dem Redner auch, als vom Herzen kommend, glaubte, obwohl sie nach einem Konzept gesprochen waren. Erst auf mündliche und ein wenig präzise Fragen hin wurde Muni persönlicher — allerdings auch da gentlemanlike-kühl, distanziert, brav. Die Filmschminke löste sich auch jetzt nicht von seinem Gesicht; von einem Gesicht, das seine geographische und physiognomische Herkunft sehr gerne im Dunkel gelassen hätte. Und doch ... Plötzlich, als man nach Joseph Schildkraut fragte, dem Sohn des verstorbenen großen jüdischjiddischen Schauspielers Rudolf Schildkraut, ward die Zunge Paul Munis lockerer. Sie gestand nämlich, daß er, Paul Muni, im Jahre 1918 in New York am Jüdischen Kunsttheater (Morris-Schwartz-Theater) aufgetreten und von eben dem großen Rudolf Schildkraut bewundert worden sei. Rudolf Schildkraut, der animalisch-starke, bravouröse Vollblut-Mime, der Mann, der Scholem Alechem im Original las und vorlas, kam ins jüdische Theater des Morris Schwartz und sah einen jungen unbekannten Schauspieler Munju Weißenfeld (eben unseren Muni), der ihm so gut gefiel, daß er, der „alte Schildkraut", hinter die Bühne stürzte und ausrief: „In Ihnen, junger Mann, steckt etwas, Sie werden hinaufkommen." Schüdkraut prophezeite also dem jungen Munju eine große Karriere. Rudolf Schildkraut behielt recht. , Der junge Munju machte Karriere. Er wurde allright. Spielte den Pasteur, spielte den Zola. Gestaltete Menschen von Intellekt, von Genie, von Herz, von Fanatismus. Aber man glaube das: das Material, aus dem unser Munju gestaltete, stammte aus jüdischem Bezirk, aus der Sphäre des jüdischen Herzens, des jüdischen Fanatismus zur Wahrheit, Gerechtigkeit, Menschenliebe. Munju hatte dies Material aufgespeichert, Muni gab es her. Heute ist der jiddische Schauspieler, der im Jüdischen Kunsttheater spielte, allright, und er steht vor neuen großen Aufgaben. Merkbar distanziert er sich von der Quelle, aus der er bisher geschöpft hat. Seine Beziehung zur jiddischen Theatervergangenheit mit all ihrem einzigartigen Zauber läßt er scheinbar bewußt und systematisch erkalten. Der „Amerikaner" Muni verliert sich ins Universale... Aber, wenn die Substanz, das aus dem jüdischen Herzen und dem jüdischen Lebensraum Stammende, aufgezehrt ist, was dann? Besteht diese Gefahr denn nicht? Auf seiner Studienreise durch die Welt kommt Paul Muni nach Mexiko, Ekuador ... Havanna, Indien, Paris, Prag, Wien, Nordische Länder, Finnland, Jedermannsland. Wie wär's, wenn er einen Abstecher nach Palästina und nach — Galizien machte, um sein Herz wieder mit jüdischem Material zu füllen? o. r. Keine Richter - kein Gewissen Von Dr. N. Vardi (Tel-Aviv) ♦ ♦ . der größte aller Verbredher Aus Berlin: Der von Julius Streicher in Nürnberg herausgegebene „Stürmer" (Nr. 51) meldet, daß der Stadtamtmann im Ruhestand, Arthur Hildebrandt, in Leipzig gegen seinen verantwortlichen Redakteur Karl Holz die Anklage wegen Gotteslästerung, begangen durch folgende, in Nr. 44 abgedruckte Sätze erhoben hat: „Der Gott Jahwe, den der Jude anbetet, ist der größte aller Verbrecher. Er lehrt den Juden Raub, Diebstahl, Lüge, Mord, Schändung und alle Laster." Stadtamtmann Hildebrandt schrieb in der Anzeige: „Durch diese Behauptung fühle ich mich als C h r i s t in meinem religiösen Empfinden aufs tiefste verletzt. Jahwe ist der Name des heiligen, allmächtigen und allgütigen Gottes nach dem in hebräischer Sprache geschriebenen Urtext des Alten Testaments, das anerkanntermaßen einen wesentlichen Bestandteil der Bibel —- der Grundlage des christlichen Glaubens — bildet." Die Anzeige endet: „Heil Hitler". Der „Stürmer" schreibt dazu: „Der Herr Stadtamtmann Hildebrandt kommt damit dem Wunsche des „Stürmer" entgegen. Der „Stürmer" wül haben, daß die Frage des Judengottes Jahwe endlich vor dem Gericht des Dritten Reiches aufgerollt wird. Das ist schon lange notwendig. Bisher stand Gott Jahwe tatsächlich unter dem Religionsschutzparagraphen. Es läßt sich aber leicht nachweisen, daß jener Schutzparagraph einen „Gott" vor der öffentlichen Anklage bewahrte, der ein Verbrecher ist von Anfang an und das Verbrechen immer lehrte. Es folgen die berüchtigten gefälschten Zitate aus Bibel, Talmud und Midrasch. Ich komme eben aus Jerusalem, wo ich der Verhandlung des Zionistischen Ehrengerichtes gegen Meir Großmann beiwohnte. Was ich dort zu sehen und zu hören bekam, darf als am weitesten gehende Uetaerraschung bezeichnet werden, und zwar sowohl für mich, einen Pessimisten von Geburt und Juristen von Beruf, als für Leute, die keiner der beiden traurigen Kategorien angehören. Jeder Schritt — ein Rechtsbruch. Jeder Beschluß — eine Demonstration der Parteilichkeit des Gerichtes. Obwohl die Judenstaatspartei auf dem Züricher Kongreß erklärte, sie erachte das Zionistische Kongreß- und das Ehrengericht, in deren gegenwärtiger Zusammensetzung als ausgesprochen parteiische Institutionen der zionistischen Majorität, erklärte sich Herr Großmann trotzdem bereit, vor das Gericht zu treten, um nicht den Eindruck zu erwecken, als ob er eine Ausrede für sein Fernbleiben suche. Er machte aber den Richtern klar, daß a 11 e in Palästina ansässigen Mitglieder des Ehrengerichtes ihre Richterpflicht in diesem Prozeß ausüben müßten, das heißt, daß das Gericht in seinem Pleirarbestand tagen sollte. Diese Forderung sollte nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden, denn es handelte sich in vorliegendem Fall um einen Prozeß, der seinesgleichen in der zionistischen Geschichte sucht. Auf der Anklagebank sitzt eine Oppositionspartei, die in ihrer Gesamtheit die Veröffentlichung des inkriminierten Dokuments beschlossen und besorgt hat, und die in ihrer Gesamtheit dafür verantwortlich ist. Die Folgen des Richterspruches können deshalb eine entscheidende Wirkung auf den zukünftigen Charakter der zionistischen Bewegung ausüben. Andererseits sind die drei fungierenden Richter — Doktor Smiora, Assaf und Dr. Wolfsberg — prominente und b egeisterte Ja-Sager in der Teilungsfrage, und es ist nicht einzusehen, warum in diesem eminent politischen Prozeß, bei welchem die Teilungsfrage die Hauptrolle spielen sollte, nicht auch die ja-sagenden Mitglieder des Ehrengerichtes zur Ausübung ihrer Pflichten herangezogen werden sollten? Es ist interessant, hinzuzufügen, daß der Kongreßanwalt Dr. Barth erklärt hatte, er würde sich dieser Forderung der Verteidigung nicht widersetzen, wenn nicht das Gerichtsstatut die Richterzahl auf drei beschränkt hätte. Und die Forderungen des Gerichtsstatuts seien ein nicht zu übertretendes Gebot. Ihm folgend, hat das Gericht die Forderung ' nach ^Erweiterung der Richterzahl zurückgewiesen. Man sollte also glauben, daß das Gerichtsstatut jener zionistische Rechtsfelsen ist, an dem Parteilichkeit und Voreingenommenheit zerschellen müssen. Doch nein. Der Felsen ist nur dazu da, um den Kongreßanwalt zu stärken und der Beschuldigung ein größeres Gewicht zu verleihen, Dies stellte sich auch bald mit erstaunlicher Deutlichkeit heraus. Der Verteidiger Dr. Duchan lenkte die Aufmerksamkeit des Gerichtes auf die Tatsache hin, daß das Gerichtsstatut nur solche Anklageschriften anerkenne, die mit der Forderung nach Bestrafung des Angeklagten und mit Angabe des beantragten Strafmaßes enden. Demgegenüber enthält die Anklageschrift des Kongreßanwaltes im vorliegenden Fall weder einen Straf Vorschlag, noch eine Strafforderung, sondern nur eine unzulängliche Darstellung der Tatsachen. Das Gericht sollte also aus eigener Initiative über die Bestrafung des Angeklagten beschließen. Der Verteidiger Dr. Duchan forderte vom Gericht, daß es diese Anklageschrift, welche klar und deutlich den Forderungen des Gerichtsstatuts zuwiderlaufe, annulliere. Das Gericht beschloß: Obwolü die Forderung des Verteidigers berechtigt sei und obwohl der Text der Anklageschrift den Forderungen des Gerichtsstatuts zuwiderlaufe, so soll sie doch, dem Statut entgegen, als Basis für die Gerichtsverhandlung dienen... Zwei Arten von Maß, Gerechtigkeit und Gesetz! Ferner: Zwei Mitglieder des Exekutivkomitees der Judenstaatspartei, Dr. H. Rosenblum und B. Weinstein, teilten vor mehr als einem Monat dem Kongreßanwalt Dr. Barth schriftlich mit, daß sie zusammen mit Herrn Großmann die Veröffentlichung des inkriminierten Dokumentes beschlossen haben, und daß sie infolgedessen bereit wären, zusammen mit ihm die Verantwortung zu tragen. Eine Antwort des Kongreßanwaltes auf diese Mitteilung ist ausgeblieben. Niemand zog die beiden Herren zur Verantwortung. Niemand kümmerte sich darum zu erfahren, inwiefern ihre Mitteilung auf Tatsachen beruhe. Der Kongreßanwalt beschränkte sich auf eine im Gerichtssaal abgegebene Erklärung, wonach er keine Absicht habe, jemand anderen außer Herrn Großmann zur Verantwortung zu ziehen, „um nicht aus einem persönlichen Prozeß einen Parteipro z e ß zu machen". Ich glaube, daß auch dies als einzigdastehende Verkrüppelungder elementarsten Rechtsforderungen bezeichnet werden kann. Es ist noch nie dagewesen, daß Leute, die sich an einem bestimmten Vergehen mitschuldig erklären, nicht nur keinem Gericht überliefert, sondern nicht einmal verhört werden — aus dem einzigen Grund, weil dem Prokurator ihre Mitbeteiligung am Verbrechen politisch nicht paßt. Dr. Barth „weiß", wer an der Veröffentlichung des Dokuments die Schuld trägt, als ob er selbst an der Sitzung des Exekutivkomitees der Judenstaatspartei, die die Publikation beschloß, teilgenommen hätte! Als ich darüber mit einem außerhalb dieses Prozesses stehenden Mitglied des Ehrengerichtes sprach, erwiderte er mir, es könne von einem Kongreßanwalt nicht verlangt werden, daß sämtliche Personen, die sich an einem Vergehen mitschuldig fühlen, zum Prozeß heran- BAAL BRlf Kartoniert S 1.89 Die zionistische Bewegung steht vor grundlegenden Entscheidungen. Die Broschüre „England und Israel" beleuchtet die aktuellen Probleme von neuen Gesichtspunkten und kommt zu Ergebnissen, die für alle, denen das Palästina-Aufbauwerk am Herzen liegt, von höchstem Interesse sein müssen. Durch jede gute Buchhandlung oder direkt vom VERLAG R. LÖWIT Wien I, Fleischmarkt? gezogen werden, denn es gäbe Leute, deren Selbstbezichtigung unbegründet wäre. Dies kann wohl stimmen; aber um festzustellen, ob die Selbstbezichtigung begründet oder unbegründet ist, muß diese doch wohl vom Staatsanwalt oder Untersuchungsrichter auf ihren Tatbestand geprüft werden. Daß der Kongreßanwalt sein Urteil ohne Anhören der Herren Dr. H. Rosenblum und B. Weinstein gefällt hatte, weist auf die Art hin, wie eine Anklageschrift im zionistischen „Rechtsstaate" vorbereitet wird. Der Kongreßanwalt verlangte, daß der Prozeß hinter geschlossenen Türen stattfinde. Dr. Duchan wies demgegenüber darauf hin, daß, nachdem die Zionistische Exekutive beschlossen habe, Herrn Großmann seiner Ehrenrechte zu entheben und dies durch das Radio der ganzen Welt bekanntgemacht habe, es unmöglich sei, der Oeffentlichkeit die Gegenaussagen Großmanns vorzuenthalten. Die gesamte zionistische Welt weiß heute aus den Erklärungen der Exekutive, daß Großmann ein Mann sei, der „ihm anvertraute Geheimnisse publiziert" und sich „manche Geheimdokumente auf ungesetzlichem Wege aneignet". Diese Mitteilungen wurden von hunderten jüdischen und nichtjüdischen Zeitungen wiedergegeben und von Millionen Lesern gelesen und, obwohl der Kongreßanwalt Dr. Barth sich im Kongreßsaal genötigt sah, die Beschuldigung auf „ungesetzliche Aneignung von Geheimdokumenten" fallenzulassen, sitzen die Falschmeldungen der Exekutive in Millionen von Köpfen. Unter solchen Umständen ist es geradezu ein moralisches Verbrechen, den Beschuldigten nicht öffentlich zu Worte kommen zu lassen und die öffentliche Meinung unter dem Eindruck der Exekutiv-Denunziationen zu lassen. Es wäre noch verständlich, daß eine Exekutive, die einem Gerichtsbeschluß nicht vorgegriffen hätte, geschlossene Türen verlangen'würde. So aber ist es parteipolitischer Zynismus, der um so krasser erscheint, als der Beschuldigte im Gerichtssaal klipp und klar erklärte, daß er sich Parteirichtern unter Ausschluß der Oeffentlichkeit keineswegs fügen werde. Die Richter, von denen einer Histadruth-Beamter und der andere Keren-Hajessod-Beamter ist, wußten also, was sie taten, als sie Herrn Großmann den Gerichtssaal zu verlassen zwangen. Es soll nicht außer acht gelassen werden, daß die Zionistische Exekutive ihren Beschluß auf Disqualifikation Großmanns aus dem Aktionskomitee gefaßt hatte, nachdem der Kongreßanwalt die Anklage auf „ungesetzliche Aneignimg von Geheimdokumenten" gegen Großmann erhoben hatte. Nun hatte Kongreßanwalt. Dr. Barth diese Beschuldigung, wie gesagt, fallen lassen. Man sollte glauben, daß sich das Ehrengericht daraufhin genötigt sehen würde, Herrn Großmann in seine Rechte als Aktionskomiteemitglied wieder efn zusetzen, denn falls er keine Dokumente stiehlt und keine ihm anvertrauten Geheimnisse verrät, so brauchen die anderen Aktionskomiteemitglieder von ihm nicht „isoliert" zu werden! Doch weit gefehlt! Das Hohe Ehrengericht beließ es bei der Disqualifikation... Keine Richter — kein Gewissen. Parteilichkeit des Gerichtswesens legt immer Zeugnis für die Zersetzung der allgemeinen Staatsordnung ab. Sind die Dinge in der Zionistischen Organisation wirklich so weit gediehen? Wirb tten für unsere alten u. arhe tsunfähigen BLINDEN um Spenden. Für die blinden Musiklehrer, Klavierstimmer, Korbu. Sesselflechtersowie Bürstenmacher bitten wir um Arbeit Hiifweteik det iiidiscUh Bünden Wien II, Rembrandtstraße 18 — Telephon A- 47.2- 77 Postsparkassen-Konto A-133.213

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