Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 11 (1937)
- Issue
- Heft 710 (17.12.1937)
- Date
- 1937-12-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 710 vom 17. Dezember 1937 t>IE NEUE WELT Seite 3 Denn die Ultraviolett- und Infrarot-Sfrahlen der neuen Perlhel - Sonne stählen den Körper und erhöhen die Widerstandskraft gegen Erkrankungen- Von medizinischen Fachkreisen glänzend begutachtet. Fünf Minuten Bestrahlung — und einige Stunden später ist Ihr Aussehen frisch und braungebrannt wie nach einem ausgiebigen Sonnenbad. Preis S 240.—. Auch günstige Teilzahlungen. Wer fuhrt die Zionisten-Organisation? Bitte verlangen Sie Prospekte, Gutachten und Bezugsquellennachweis durch DFDIUFI Ha"s<""<en ||f IC|I XVIII., SchopenhauorrEKIIICIi Ges.m.b.H. WICH straBe47. Tel.B-45-3-36 M/admspkgd Palasrfna'KoIonisation — eine Idee „Da heute fast überall auf der Welt der Funke fehlt, der die Distanz zwischen den Polen übervölkerter und leerer Länder überspringen könnte, gibt es wirkliche Kolonisation großen Stils heute fast nur in einem Lande, das nicht zu den leersten und nicht zu den am leichtesten, su besiedelnden gehört: in Palästina. Sie stellt als erste den Versuch einer ,Siedlung aus dem Geiste' dar, in dem sie an die Stelle staatlichen Zwanges, der ihr nicht zu Gebote stand, und an die Stelle verlockender Glückschancen, die das Land nicht bietet, eine Idee setzte/' „Prager Tagblatt" (Prag, Dezember 1937). Madagaskar? „Der polnische Außenminister Oberst Beck hat Frankreich ersucht, Polen die Möglichkeit der Rolistoffversorgung und der Aicswanderung nach den Kolonien zu geben. In dieser zweiten Hinsicht käme Madagaskar in Betracht, wohin die Auswanderung polnischer Juden ermöglicht werden sollte." „Matin" (Paris, Dezember 1937). Empörung über cSie Verhaftungen „Es ist zweifellos ein verhängnisvoller Irrtum der Jcwish Agency gewesen, nicht offen gegen die Verhaftungen zu protestieren, die gegen eine Schicht des Jischtiws und nur gegen diese gerichtet waren. Wären wir .HoherMarkt Lichtensteg Nr. sicher, daß die Gewalttaten aus dem Kreise dieser Männer stammen, hätten wir die Verhaftungen nicht mit solcher Empörung aufgenommen, noch würden die Bürgermeister der größten Siedlungen bei der Regierung um Freilassung eingekommen sein." „Haboker" (Tel-Aviv, November 1937), Das Wort Amerikas „Die wirtschaftlichen Verhandlungen zwischen London und Washington nehmen einen guten Fortgang. Aber sie genügen nicht. Sie müssen in weltpolitischer Hinsicht ergänzt werden. Die amerikanischen Staatsmänner haben eventuelle Friedensbrecher wissen zu lassen, wie auf eine neue Provokation reagiert würde. Washington braucht sich nur resolut zu einer solchen Politik zu bekennen und eine stolze Nation wird bald genug verstehen, um was es geht. Gilt es Ernst, so werden die Feinde der Demokratie zu ihrem eigenen Schaden erfahren, daß das amerikanische Volk nicht so feig und stupid geworden ist, um seine Verantwortlichkeit der Memchheit gegenüber völlig zu verkennen, auf seine Größe und Freiheit zu verzichten." . „New York Times" (Dezember 1937). Auf Sand gebaut „Jüdische Not in aller Welt, Arbeitslosigkeit, Verfolgung und Verzweiflung, im jüdischen Palästina hingegen Mangel an Arbeitskräften. Palästinensische jüdische Schulkinder müssen das Lernen lassen und zur Erntearbeit herangezogen werden, jüdische Arbeiter der Galuth aber jahrelang um Einwanderungszertifikate ansuchen. Gibt es noch teuflischere Sabotage? Wohl regten sich innerhalb der Zionistischen Organisation da und dort beherzte Stimmen, lehnten sich auf gegen das himmelschreiende Unrecht und all die Schwäche und forderten leidenschaftlich eine Aenderung dieser unhaltbaren Lage. Der Großteil aber schwieg dazu und sagte: ,Nicht heroische Demonstrationen, nur harte Arbeit kann Erez Israel schaffen," — und baute weiter auf Sand." Gedalja ben EUeser („Jüdisches Volk, antworte!") Betrachtung zur Veröffentlichung des Weizmanri-Ormsby-Gore-Dokuments Die Opposition gegen den Teilnngsplan Von J. M. Machower (London) Meir Großmann suspendiert Während des Zionistenkongresses in Zürich im August 1937 hat Meir Großmann, der Vorsitzende der Judenstaatspartei, in einer gehimen Sitzung ein Dokument veröffentlicht, das ihm ohne Angabe des Absenders zugegangen war. Für den Fall, daß dieses Dokument authentisch ist, sagte er, wären alle Diskussionen über die Teilung zwecklos, denn Dr. Weizmann hätte bereits die Zionistische Organisation verpflichtet, die Teilung anzunehmen. Soviel ich weiß, wurde Großmann von keiner Seite darauf aufmerksam gemacht, daß das Dokument nicht veröffentlicht werden dürfe, und es wurde auch keinerlei Einwendung erhoben, als der Inhalt des Dokuments in der „Kongreß-Tribüne" (Organ der Judenstaatspartei auf dem Züricher Kongreß) veröffentlicht wurde. Es wurde auch keine Einwendung erhoben, als es im „Jewish Chronicle" erschien. Tatsächlich hat nach der Veröffentlichung der Kongreß Herrn Großmann zum Mitglied des Aktionskomitees und dieses wiederum Herrn Großmann zum Vizepräsidenten gewählt, . * Ich bin nun von Palästina aus verständigt Wörden, daß Herr Großmann (als Folge seiner Aktion) seiner Aemter enthoben wurde. Die Sache selbst befindet sich im Stadium des Verfahrens (sub judice) und kann daher nicht auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Aber durch Meir Großmanns Suspendierung ergeben sich lebenswichtige Fragen, die öffentlich diskutiert werden müssen. Die Zeit ist vorbei, da der Zionismus nur eine kleine Gruppe von Zion-Liebhabern betroffen hat. Heute ist die Tätigkeit der Zionistischen Organisation, die mehr als eine Für Weekend und Reisen die besten Würste und Konserven von EISEN Million eingeschriebener Mitglieder umfaßt, riesige Fonds kontrolliert, um so wichtiger, als sie im Namen des jüdischen Volkes spricht, und so eine Angelegenheit einesjeden Juden geworden ist, unabhängig davon, ob er Mitglied der Organisation ist oder nicht. " mögen auch andere Gründe für die Suspeudierung Großmanns maßgebend gewesen sein als die, welche ich vermute, so ist es Tatsache, daß er einer der führenden und radikalsten Gegner des Teilungsplanes ist, und es ist sicher, daß man in ihm den unerschrockensten Bekämpf er Im Aktionskomitee beseitigen will. Herrn Großmanns Suspendierung betrifft daher nicht nur eine prinzipiell juristische Frage, sondern auch, und das vor allem, „ ein schwerwiegendes Moment derzionistischen Politik, Man ist im allgemeinen mit der Konstruktion der Zionistischen Organisation wenig vertraut. Es erscheinen daher ein paar erklärende Worte notwendig. Nach der zionistischen Verfassung ist der Z i onistenkongreß die oberste gesetzgebende Körperschaft. Er tritt gewöhnlich jedes zweite Jahr auf Grund eines Beschlusses des Aktionskomitees zusammen. Dieses Aktionskomitee wird vom Kongreß gewählt und ist die oberste zionistische Autorität während der kongreßlosen Zeit. Der Kongreß wählt auch die Exekutive, deren Funktion es ist, die zionistischen Angelegenheiten zu führen und die Beschlüsse des Kongresses zu realisieren. Art. 56 der zionistischen Verfassung schreibt vor, daß die Zionistische Exekutive dem Aktionskomitee und dem Kongreß verantwortlich zu sein hat. Ferner wählt der Kongreß ein Kongreßgericht und einen Ehrengerichtshof, welche so lange amtieren, bis neue Wahlen am nächsten Kongreß stattfinden. Unter anderem ist das Ehrengericht bevollmächtigt, den Bruch zionistischer Farteldisziplin festzustellen. Diese Frage wurde aktuell, als sich die Linksmajorität der zionistischen Regierung in einem ständigen Konflikt mit den Revisionisten befand. Die Majorität des 18. Kongresses (die Revisionisten befanden sich damals noch in der Zionistischen Organisation) nahm eine Reihe strenger Maßnahmen zur „Aufrechterhaltung der zionistischen Disziplin" an, wie man sie algemein nannte. Die wichtigste Folge bestand darin, daß diese Disziplinklausel der Zionistischen Exekutive eine ungeheure Macht gegenüber renitenten Mitgliedern der Zionistischen Organisation in die Hand gab. Man konnte nunmehr mit Einwilligung des Ehrengerichtshofes aus der Zionistischen Organisation nicht mir Einzel« personen, sondern sogar Fraktionen und Parteien suspendieren oder ausschließen, und zwav „wegen Verletzung der Disziplinpflicht oder schwerer Beleidigung zionistischer Institutionen..." Die Zionistische Exekutive und das Ehrengericht, beide von der Kongreßmajorität gewählt und deren An sichten vertretend, bekamen die Oppositionsparteien praktisch in ihre Hand. Es ist hiebei unwesentlich, ob sie ihre Macht tatsächlich ausübten oder nicht; wesentlich ist, daß sie es tun konnten, wenn es ihnen beliebte. Es ist offensichtlich, daß die Definition bezüglich „beleidigender Angriffe" gegen die Zionistische Organisation und bezüglich einer „patriotischen" Handlung sich in den Augen der Regierungsmajorität und in denen der Oppositionsminorität unterscheidet. Es mag von Interesse sein, daran zu erinnern, daß dem Austritt der Revisionisten aus der Zionistischen Organisation und der Gründung der Neuen Zionistischen, Organisation die Einführung der sogenannten D i sziplin klausein seitens des Kongresses und des Aktionskomitees folgte. * . ', Ich verstehe, daß Großmanns Suspendierung sich auf Grund dieser Disziplin-Klauseln des ,18. Kongresses vollzog. Der Text der Klauseln, d. h. der Disziplin-Resolutionen, macht klar, daß sie auf den Fall nicht anwendbar sind: „Auf Anregung des Generalanwalts des Ehrengerichts kann die Exekutive, das Urteil des Ehrengerichts aufhebend, die Suspendierung eines bestimmten Rechtes oder sämtlicher Rechte einer Person oder einer Körper« schaft im Rahmen der Zionistischen Organisation veran* lassen ... Das Ehrengericht hat das Recht, die Enthebung oder den Ausschluß, einer Körperschaft oder eines Einzelmitgliedes der Zionistischen Organisation auszusprechen." Beide, Kongreß und Aktionskomitee, sind die übergeordneten Autoritäten, denen die Exekutive und das Kongreßgericht verantwortlich, sind. (Art.'56l) Das Aktionskomitee ist nur d e m K o n'g r e ß verantwortlich und hat das Recht, die Exekutive einzuberufen oder zu verabschieden. (Art. 49 b und 50.) Unter diesen Umständen ist es ersichtlich, daß die disziplinarischen Rechte, die der Exekutive und dem Kongreßgericht bezüglich der ordentlichen Mitglieder der Zionistischen Organisation (Einzelpersonen und Gruppen) seitens der Delegierten des Kongresses oder des Aktionskomitees (welchen, wie ich gezeigt habe, die Exekutive verantwortlich ist und durch welche diese verabschiedet werden kann) unangreifbar sind. Es ist ein feststehendes Gesetz der legalen Interpretation, wonach ein Statut, das Angelegenheiten oder Personen niedriger Rangordnung betrifft, nicht auf solche höherer Rangordnung ausgedehnt werden kann. Unter dieser Voraussetzung ist es klar, daß weder die Exekutive noch das Ehrengericht einen Vizepräsidenten¬ oder ein Mitglied des Aktionskomitees au sschließen können. Es gibt übrigens genau festgelegte Normen (§ 29), die sich auf die Befugnisse des Kongresses beziehen, wonach ein Mitglied anerkannt, enthoben und endgültig vom Kongreß ausgestoßen werden kann, und zwar durcheine qi. Alifizierte. Dreiviertelmajorität. Aber solch eine Frage kann nur durch eine spezieil für diesen Fall einberufene Sitzung behandelt werden: Mit ROBERT TAYLOR und BARBARA STANWYCK Uktet viet AufiH Ein Menschenleben hängt an einem Geheimzeichen A" Ab heute im ELITE-, OPERN-, VOTIVPARK-KINO Im allgemeinen ist ersichtlich, daß sich der Kongreß an Parlaments-Gepflogenheiten hält, wonach dieser sich das Recht der Enthebung und Ausstoßung seiner Mitglieder vorbehält. Das Aktionskomitee kennt diese Durchführungsbestimmungen nicht. Es muß angenommen werden, daß in Ermanglung einiger spezieller Disziplinar- Regeln betreffs der Mitglieder des Aktionskomitees die Kongreßregeln analog angewendet werden. Nacn meiner Auffassung ist dieses Argument fraglich. Aber eine Sachs ist über jeden Zweifel erhaben: Weder die Exekutive, noch irgend eine andere ordentliche zionistische Körperschaft hat das Recht, einen Vizepräsidenten oder ein Mitglied des Aktionskomitees zu suspendieren oder auszustoßen. Ich bin geneigt, zu glauben, daß, wenn sich die Exekutive zu ihrem außergewöhnlichen Schritt entschlösse» hat, dies unter Mißverständnis der Rechtslage ge-< schah und daß die Exekutive, wenn ihre^ Aufmerksamkeit auf diese Tatsa'che gelenkt wird, sich beeilen wird, ihren unglückseligen Schritt wieder gutzumachen und einen Akt der „Wiedereinsetzung" zu üben. Sicher ist es viel wür« diger, einen Irrtum zu erkennen, als darauf zu bestehen. Ich betone mit Absicht bei der Benützung? des Terminus „Wiedereinsetzung" im Zusammenhang mit