Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 11 (1937)
- Issue
- Heft 633 (19.2.1937)
- Date
- 1937-02-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 633 vom 10. Februar 19#? DIE NEUE WELT Seite 8 Uatkmfikfd Die große Aufgabe Soll, in einer fernen Zukunft, d\e Zeit kommen, da eine bessere Gesellschaft, als es die heutige ist, eine sozialere und menschlichere, das Leben auf diesem Pla~ neten für alle Völker und für alle Rassen erträglich gestalten, soll einmal diese bessere, glücklichere Zeit kommen, dann wird sie den freien Menschen der palästinensischen Erde freudiger begrüßen, als den unfreien Juden der Diaspora: weil dieser palästinensische Mensch mit seinen Händen und seinem Geist, seinen Fehlern und meinen Opfern einen kleinen Fleck Erde Urbar gemacht hat, weil er auf diesem kleinen Fleck Erde steht, so natürlich verwachsen, so mit tausend Wurzeln verbunden, wie der grüne Baum, den er in die Dünen, Wüsten und Sümpfe gepflanzt hat. Es gibt keine andere Auf gäbe, als diese — und sie ist schwer genug, damit ein ganzes Volk seine besten Kräfte daran wage. Viktor Bauer, Volk unterwegs — Staat unterwegs. Nekudah-Verlag. Es war einmal Gott gab Salomo Weisheit, sehr große Einsicht und ausgebreitete Erkenntnis. Die Weisheit Salomos war größer als die aller Morgenländer und der Aegypter. Er war weiser als alle Menschen, als der Esrahi Etan, Heman, Kaikol und Darda, die Söhne Mahols, und sein Ruhm galt unter allen Völkern. Er verfaßte dreitausend Sprüche und tausend und fünf Lieder. Er dichtete über alle Bäume, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der an der Mauer herauswächst; er dichtete vom Vieh, von den Vögeln, dem Gewürm und den Fischen. Aus allen Völkern und Reichen kamen die Könige, die von seiner Weisheit gehört hatten, l-alomos Weisheit su hören. Haftara Parschath Trum ah Könige I. 5. Das Verbrechen der palästinensischen Kommunisten Anstatt sich mit der sozialen.Erweckung der arabischen Massen zu befassen, wie es ihrer Ideologie entsprechen würde, setzt die palästinensische kommunistische aus Juden und Arabern, bestehende Partei ihre ganze Kraft für die radikalste national-chauvinistische Propaganda der arabischen Efendis ein. Michael Assaf: „Die arabische nationale Bewegung in Palästina", 1937. Das Ernahiungsproblem Die Bedeutung, die der Lösung der Ernährungsfrage in den europäischen Staaten als Teil der öffentlichen Gesundheitspflege beigemessen wird, erhellt am besten daraus, daß sie vielfach dem Kampf gegen die Tuberkulose gleichgestellt wird. Das Komitee des Völkerbundes zur Erforschtmg des ■ Ernährungsproblems vertritt die Auffassung, daß ein nationales, Ernährungsamt, dessen Aufgaben sich auf konstruktive Planung und Durchführung einer hygienischen; Anforderungen entsprechenden Volksemähruna erstrecken, an volkswirtschaftlicher Bedeutung nicht hinter der nationalen Wirtschaftsplanung und Verteidigung zurücksteht. Aus der Zeitschrift „Palästina" (Wien, 1937). Das englische Konigspaar im Londoner Judenviertel . Aus London: König Georg VI. von England und die Königin Elisabeth besuchten Samstage den 13. Februar, das hauptsächlich von Juden bewohnte Londoner Stadtviertel W h i t e c h a p e 1. In London sagt man, daß der König deshalb den Wochenruhetag der Juden zum Besuch wählte, um mit der jüdischen Bevölkerung in besseren Kontakt zu kommen. Man sieht in dieser Geste eine Manifestation gegen die Antisemiten, welche in .letzter Zeit wiederholt in Whitechapel demonstriert hatten. Das Königspaar weilte iiber . eine Stunde in Whitechapel und war Gegenstand warmer Akklamationen seitens der Bevölkerung. Immer wieder ertönten Rufe: „Lang lebe der König lind die Königin!" In der spalierbildenden Bevölkerung befanden sich viele Mütter, die ihre kleinen Kinder in die Höhe hoben, damit sie das Königspaar sehen. Alle Häuser waren an Dächern, Penstern und Baikonen sehr reich dekoriert. Die Ordnung wurde, von den Mitgliedern des Verbandes jüdischer Frontsoldaten, die unter der Fahne der jüdischenLegion ausgerückt waren, aufrechterhalten. Stiftung anläßlich des Krönungsjahres in England .Aus London: Zur Erinnerung an das Krönungsjahr hat der jüdische Philanthrop Sir Albert L e v y 10.000 Pfund für WohlfahrtBeinrichtungen gestiftet. Per Betrag wird unter 20 WohlfahrtBinstitutionen aufgeteilt. Sir Albert hat 1929 einen Wohlfahrtsfonds gegründet, dem er Wertpapiere in der Höhe von 250.000 Pfund zugeführt hat. Das Hilfskomitee des Cba^es-Reajgymnasiums veranstaltet Mittwoch, den 24. d., um 8 Uhr abends im Militärkasino, I., Schwarzenbergplatz,' ihren diesjährigen Ge« •eJJöchaftsabend, (Prominente Künstler. - und Aufreizende Freispräche Die arabischen Terroristen werden freigelassen Wir erhielten folgenden Bericht aus Jerusalem: Die Palästina-Regierung hat eine Verordnung erlassen, wonach die Ausnahmegesetze aus der Zeit der Unruhen für Verbrechen, die nach dem 30. September 1936 begangen wurden, keine Geltung haben. Infolgedessen sind jetzt viele arabische Terroristen, die in erster Instanz zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, vom Appellationsgericht freigesprochen worden. Interessant ist die Tatsache, daß in allen Fällen dieser Art die Staatsanwaltschaft von ihrem Rechte, gegen die Angeklagten einen neuen Prozeß auf Grund der gewöhnlichen Gesetze anzustrengen, keinen Gebrauch gemacht hatte. Einige Fälle aus den letzten Tagen: . Ein Araber, bei dem man am 1. November 1936 vier Gewehre und 162 Patronen gefunden hatte, war vom Haifaer Kreisgericht zu 8 Jahren Gefängn 1 s verurteilt worden. Jetzt ist er vom Appellationsgericht freigesprochen worden. In der Urteilsbegründung heißt es: „Wir hätten die Anklageschrift ändern und ihn auf Grund der gewöhnlichen gesetzlichen Bestimmungen aburteilen können. Da die Staatsanwaltschaft dies jedoch nicht fordert, heben wir, das frühere Urteil auf und Sprechen den Angeklagten von jeder Strafe frei." Am 18. November hat das Jaffaer Kreisgericht einen Araber* bei dem man eine Bombe gefunden hatte, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde jetzt freigesprochen. 3#n6efog tft ebenfo ppcftmiegefölbrlt^ ©er mifefarDtge gabn&elag, her nad) unb nadj ben ßabn* fd)mcl§ angreift, fann auf bie emfad)fte $rt entfernt toerben. Morgens als Erstes bie 3ä&ne grünbltd) mit Sljlorobont püfym. ©Ijtorobont, bie tyenHä} erfrifd)enbe ^ßfcjfermtnj- 3aljntoafte, madjt'butd) tf>re ftatfe, aber unfcfiäbliäje «Rcini* gungSfraft bie ßäfjne fclenbettb toeifc. unb baburd) jebeS Sfatufc anfbredjenb unb fdjön. Abends als Letztes bot bem (Sdjtafengeben unbebingt bie ©petferefte au3 ben 3a§naruifdjenräumen burd) nodjmartge grünbltdje Steinigung mit (5$torobont*3aIjnpafte entfernen, ©jlorobont, fdjäumenb ober md)t|cfiaumenb, beibe Qualitäten ftnb gtetdj gut. £ube S —.90. DefterretdjifdjeS @r,^eugnt§. 3 Spritzer Chlorodont-Mundtoasser in das Mundspülglas erhöhen die erfrischende Wirkung der regelmäßigen Zahn- und Mundpflege mit ChlorodonL Am 11. November hat das Jaffaer Kreisgericht zwei Araber, bei denen man Gewehre gefunden hatte, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie wurden jetzt freigesprochen. Am 5. November war ein Araber, bei dem man automatische Pistolen gefunden hatte, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde jetzt freigesprochen. Am 18. November drangen drei bewaffnete Araber in das Haus eines arabischen Wächters in einer der Plantagen bei Migdal ein. Sie banden den Wächter, raubten ihm seine Kleider und zwei' Pfund. Der Wächter erkannte später die beiden Räuber und sie wurden verhaftet. Der Ankläger, ein arabischer Polizeioffizier, er- ^ny^jomt'tf^.S&hv^Sifc mxufmtl oanihOL mmM Alke6r^y,M^ßj^l\l j - - M QiaAcsU $§¥ffß1 §m I fU6lE:HENRYK0STERj fRODUKTIONüOE PASTERNAK MUSIK-.KAKRiJURMANtf BURöMMPERIALU STAFAviVöriVrV(RKiM WiKMM klärte nach der Aussage des Wächters vor Gericht, daß er keine weiteren Belastungszeugen habe. Daraufhin wurden die Terroristen freigesprochen. Während der Unruhen betrat ein angeklagter Araber mit zwei anderen bewaffneten Arabern einen arabischen Laden bei Rischon le Zion und forderten vom Xadenbesitzer Geld zum Kauf von Waffen. Als sich der Kaufmann weigerte, raubten sie ihm 60 Piaster und verschiedene Waren und entflohen. Die Polizei hatte am nächsten Morgen einen der Räuber verhaftet. Nach Schluß der Zeugenaussage beschloß das Gericht, den Angeklagten nicht wegen Raubüberfalls, sondern nur wegen gewöhnlich e n D i e b s t ah 1 s zu verurteilen. Er erhielt neun MonaTe Gefängnis. .... * , . Dieses Vorgehen wäre einigermaßen verständlich» wenn die Rühe und Ordnung in Palästina vollständig her« gestellt wäre. Da sich aber täglich Mordanfälle ereignen und alle Kenner der Verhältnisse ein baldiges neues Aufflackern des Aufstandes für möglich betrachten, bedeutet dieses Vorgehen der englischen und arabischen Richter und Beamten eine Ermutigung der Terroristen. Aus einem Tollhaus ♦ ♦ ♦ In einem in der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht" vom 15. Jänner veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 1936 hat der Große Strafsenat des Reichsgerichts auf eine vom Oberreichsanwalt gestellte Anfrage zu den Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Begriffes Geschlechtsverkehr, im Blutschutzgesetz Stellung genommen und.hat folgendes beschlossen: „Der Begriff Geschlechtsverkehr i. S. des Blutschutzgesetzes (B.Sch.G.) umfaßt nicht jede unzüchtige Handlung, ist aber auch nicht auf den Beischlaf beschränkt. Er umfaßt den gesamten natürlichen und naturwidrigen Geschlechtsver- IHe sanfte Kliiijjc Die den .'sprödesten Bart wie im drüber« gleiten wegwischt, isl m> kehr, also außer dem Beischlaf auch alle geschlechtlichen Betätigungen mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts, die nach der Art ihrer Vornahme bestimmt sind, an Stelle des Beischlafs der Befriedigung des Geschlechtstriebes mindestens des einen Teiles zu dienen." Oberreg.-Rat im Reichsinnenministerium Dr. Gl ob ke, Berlin, begrüßt in einer Bemerkung in der angeführten Zeitschrift diese Entscheidung, „zumal sie dazu dienen wird, unerwünschte geschlechtliche Beziehungen zwischen Juden und Deutschen zu erschweren und Umgehungendes BKSch. G. zu verhüten". Ein in der „Juristischen Wochenschrift" vom 23: Jänner veröffentlichter Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. November 1936 hat einen von einem Landgericht wegen versuchter Rassen schände gegen einen Beschuldigten erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Der Betreffende hatte die Zeugin plötzlich mit beiden Armen an der Taille umfaßt, sie an sich gezogen und sein Gesicht dem ihren genähert, um sie zu küssen. Wie das Oberlandesgericht ausführt, kann „in diesem Verhalten des Beschuldigten nur dann mehr als eine straflose Vörbereituhgshandlung gefunden werden, wenn der Beschuldigte diese Handlung mit dem Willen vorgenommen haben sollte, im unmittelbaren Anschluß an die Umarmung und die Küsse irgendwelche ge- »chlocbtlicbo Hauaiungen i. S. des § 2 Blutsch.-to. mit dem Mädchen vorzunehmen, da dann die Umarmung und der Kußversuch bei ungestörtem. Fortgang des vom Beschuldigten gewollten Handlungsverlaufes unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes und zur Vollendung eines Verbrechens i. S. des § 2 Blutsch.-Ges. hätte führen können". Der dringende Verdacht für eine solche Willensrichtung lag nach den bisherigen Ermittlungen nach dem Ausspruch des Beschwerdegerichts nicht vor. * " "*" ' In einem Urteil des Reichsgerichts vom 17. Dezember 1936, das in der „Deutschen Jus t i z" veröffentlicht wird, wird die Frage behandelt, in welcher Weise die Bestimmung des Blutschutzgesetzes über das Verbot der Beschäftigung arischer Hausgehilfinnen in dem Falle auszulegen ist, in dem eine Angestellte als Verkäuferin angestellt, Frühstück und Mittagessen aber bei der Famüie des jüdischen Angeklagten einnahm. Sie hat ferner gelegentlich Wur stteller, Käsehebel und sonstige, in dem Lebensmittelgeschäft des Angeklagten benötigte Gegenstände in der Küche aufg.ewaschen. Bis zum 31. Dezember 1935 war sie bei dem Angeklagten als Hausgehilfin tätig. Das Reichsgericht tritt der Auffassung entgegen, die annimmt, bei diesem Sachverhalt sei § 3 des Blutschutzgesetzes nicht verletzt. Schon die regelmäßige Einnahme gewisser Mahlzeiten in der Famüie ist, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschieht, ausreichend, um eine Aufnahme^ die Hausgemeinschaft anzunehmen. In vorliegenden Falle güt dies um so mehr, als die Hausgehilfin bis zum 31. Dezember 1935 als Hausangestellte ganz zur Hausgemeinschaft gehört hatte; hier hätte die Scheidung besonders scharf durchgeführt werden müssen. Inu» ausländische Hausbesitzer verwalten ihre | WIENER HÄUSER durch behördlich konz. Rea litä tenkanzlel I Dr. MAIRPAIS Hl Wien I, Frani-Joiafs-Kai 1, Tel. R.2T-5.3Q §§ Erstklassige Referenzen! Hllllllllllllllllllllllllllllllllllli»