Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 10 (1936)
- Issue
- Heft 597 (30.9.1936)
- Date
- 1936-09-30
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 8 DIE NEUE WELT Nr. 597 vom 30. September 1936 Ein grausames Spiel mit 10.000 Juden was wird in Oberscnseslen geschehen 1 In zehn Monaten, am 15. Juli 1937, laufen die Minderheitsschutz-Bestimmungen des deutsch-polnischen Abkommens von 1922 ab, die der jüdischen Bevölkerung des an Deutschland gefallenen Teiles Oberschlesiens zugute gekommen waren und sie vor der Anwendung der Nürnberger Gesetze und der anderen Ausnahmebestimmungen bewahrt hatten. Man erinnert sich noch der Petition des oberschlesi3chen Juden Bernheim, die vor dem Völkerbundrat im Jahre 1933 zur Behandlung gelangte und dazu führte, daß die Minderheitsrechte der Juden in Oberschlesien ausdrücklich bestätigt wurden und, daß die Nazi-Regierung auf die Anwendung der Rassengesetze in Oberschlesien verzichten mußte. Dieser Zustand wird also im nächsten Jahre in Frage gestellt und den etwa 10.000 oberschlesischen Juden, zu denen noch ungefähr die gleiche Zahl „Nichtarier" kommt, droht das Schicksal ihrer Glaubens- und Rässengenossen im übrigen Reichsgebiet. Wir bringen nachstehenden, uns von einem Führer der bedrohten oberschlesischen Juden überlassenen Artikel, welcher die Frage gründlich behandelt. * Am 15. Juli 1937 treten die Minderheitenschutzbestimmungen aus Teil III der Genfer Konvention über Oberschlesien außer Kraft. Damit wird dieser Tag für das Schicksal der oberschlesischen Juden von besonderer Bedeutung. Durch die Nürnberger Gesetze ist den Juden im Reiche das Staatsbürgerrecht genommen worden, nur im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet hat die deutsche Regierung diese Konsequenzen bisher nicht gezogen, sondern erklärt, daß eine unterschiedliche Behandlung der jüdischen Staatsangehörigen hier nicht Platz greifen solle. Demgemäß werden auch die Rassengesetze in Oberschlesien nicht durchgeführt. Andererseits steht die deutsche Regierung auf dem Standpunkt, daß diese Gesetze, wie überhaupt alle Ausnahmsbestimmungen gegen die Juden, mit dem Ablauf der vorerwähnten Minderheitsschutz-Bestimmungen automatisch auch in Oberschlesien in Kraft treten, so daß, wenn in der Zwischenzeit keine anderweitige Regelung zwischen Deutschland und Polen erfolgt, sich die rechtliche Situation der oberschlesischen Juden von einem Tage zum anderen in einer Weise verändern würde, wie das bisher noch bei keiner einzigen Minderheit der Fall gewesen ist. Zwar hätte der Ablauf der Minderheitsschutz- Bestimmungen auch für die polnische Minderheit in Deutsch-Oberschlesien und die deutsche Minderheit in Polnisch-Oberschlesien eine sehr erhebliche Bedeutung, aber weder der polnischen noch der deutschen Regierung würde es auch nach diesem Zeitpunkt einfallen, diesen Gruppen den Charakter einer „Minderheit" zu bestreiten. Denn auch die deutschen Staatsangehörigen, welche sich zum polnischen Volkstum bekennen, sind „deutschen oder artverwandten Blutes" und die Reichsregierung hat sich unmittelbar nach Erlaß der Nürnberger Gesetze beeilt, in einer amtlichen Erklärung das Staatsbürgerrecht der Angehörigen der polnischen Minderheit im ganzen Reich ausdrücklich anzuerkennen. Anders die Juden, denen seinerzeit der deutsche Gesandte beim Völkerbund, Herr v. Keller, in seiner Erklärung im Fall B e r n h e i m den Charakter einer Minderheit im völkerrechtlichen Sinne ausdrücklich bestritten hat. Zwar hat damals die Reichsregierung gleichzeitig erklären lassen, daß sie die.internationalen Abmachungen und damit auch das unter den Schutz des Völkerbundes gestellte Genfer Abkommen, auch soweit es die Juden betreffe, respektiere und sie hat dies auch tatsächlich in einem gewissen Umfang getan. Andererseits aber, wird — besonders seitens der Parteistellen — schon heute mit dem Argument operiert, daß im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung des Minderheitschutzes die oberschlesischen Juden im Jahre 1937 schon sehen würden, was ihrer warte. Es erscheint daher schon jetzt angebracht, auf die politische und rechtliche Situation der oberschlesischen Juden im Zusammenhang mit dem Ablauf der Minderheitsschutz-Bestimmungen des Genfer Abkommens des näheren einzugehen. Das Genfer Abkommen ist zwar ein zweiseitiger Vertrag, beruht aber auf der Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921, durch welche die Teilung Oberschlesiens ausgesprochen worden ist. Bezüglich des Minderheitsachutzes hat diese Entscheidung in Abs. 5 folgende Bestimmungen getroffen: „Der Vertrag über den Schutz der Minderheiten, der am 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan einerseits und Polen andererseits abgeschlossen wurde, findet Anwendung auf den Teil Oberschlesiens, der endgültig Polen zuerkannt worden ist. Die Billigkeit ebenso wie die Aufrechterhaltung der Wirtschaft in Oberschlesien erfordert, daß die deutsche Regierung verpflichtet wird, mindestens für die Uebergangszeit von 15 Jahren vom Zeitpunkt der endgültigen Zuteilung des Gebietes an gerechnet, Bestimmungen entsprechend den Artikeln 1, 2, 7, 8, 9 (Abs. 1 und 2), 10, 11 und 12 des genannten Vertrages anzunehmen, soweit es sich um den Teil Oberschlesiens handelt, der endgültig Deutschland zuerkannt worden ist. Die Bestimmungen des Abkommens, das zwischen der deutschen und der polnischen Regierung geschlossen wird, um die oben zum Ausdruck gebrachten Grundsätze in die Tat umzusetzen, begründen sowohl für Deutschland als auch für Polen Verpflichtungen von internationaler Tragweite und werden daher auch in derselben Weise, wie die Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919, unter die Garantie des Völkerbundes gestellt." Der ausgesprochene Zweck des Genfer Abkommens war es, eine Befriedung der beiden voneinander getrennten Gebietsteile in wirtschaftlicher und nationaler Beziehung herbeizuführen. Diese Befriedung war um so notwendiger, als beide Teile bisher auf das engste miteinander verbunden waren, und sie lag vor allem auch im Interesse der deutschen Regierung im Hinblick auf die außerordentlichen wirtschaftlichen und national-kulturellen Interessen der deutschen Bevölkerung in dem Polen zugesprochenen Gebietsteil Oberschlesien. Die Entscheidung der Botschafterkonferenz ist auf Grund einer nach Art. 88 des Versailler Friedensvertrages am 20. März 1921 durchgeführten Volksabstimmung erfolgt, bei welcher die eingeborene jüdische Bevölkerung, entsprechend ihrer starken Verbundenheit mit dem deutschen Kulturkreis, hundertprozentig ihre Stimme für Deutschland abgegeben hat. Sie ist hierbei von der selbstverständlichen Voraussetzung ausgegangen, daß ihre bürgerliche Existenz nicht durch Ausnahmsgesetze erschüttert würde. In dieser Erwartung hat sie auch von dem Recht, auf Grund von Art. 26, § 3, des Genfer Abkommens die polnische Staatsangehörigkeit zu erwerben, keinen Gebrauch gemacht. Die in der Botschafterkonferenz vertretenen Mächte, welche die Teilung Oberschlesiens ausgesprochen haben, sind dafür verantwortlich, daß die oberschlesischen Juden keine Capitis diminutio (Rechtsminderung) erleiden und ihrer primitivsten Staatsbürgerrechte nicht beraubt werden. In Polnisch-Oberschlesien gilt auch nach Ablauf der Minderheitenschutz-Bestimmungen des Genfer Abkommens der Minderheitenschutz-Vertrag vom 28. Juni 1919 weiter, so daß der staatsbürgerliche Status der dort lebenden Juden sichergestellt ist. Die Garanten des Genfer Abkommens, also die im Völkerbund vertretenen Mächte, sind dafür verantwortlich, daß eine derartige Sicherstellung auch zugunsten der in Deutsch-Oberschlesien wohnhaften Juden erfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob das Genfer Abkommen in allen seinen Teilen verlängert wird oder nicht. Nach der Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 20. Oktober 1921 hat Deutschland übrigens alle wohlerworbenen Rechte auf dem ihm zugeteilten Gebiete anzuerkennen und zu achten. Der Schutz dieser Rechte ist — wie allgemein anerkannt — zeitlich unbegrenzt. Wenn auch unter diesen wohlerworbenen Rechten in erster Linie Vermögensrechte zu verstehen sind, so greift doch die Entziehung des Reichsbürgerrechtes, wie dies durch die Nürnberger Judengesetze statuiert worden ist, in die private Rechtssphäre unmittelbar ein und genau so, wie die Juden heute, weil sie nicht Reichsbürger sind, für unfähig erklärt werden, Beamte, Betriebsführer und Apothekenbesitzer, Musiker oder Zeitungsverkäufer zu sein, kann ihnen morgen die Fähigkeit abgesprochen werden, ein Grundstück zu besitzen oder ein Handelsgeschäft zu betreiben. Es erscheint undenkbar, die Juden Deutsch -Oberschlesiens einer derartigen Willkür auszuliefern. Polen will in die Mandatskommission Aus Genf: In der Sitzung des Völkerbundrates, in der die Ernennung des englischen Kolonialbeamten Lord Hailcy zum englischen Mitglied der permanenten Mandatskommission des Völkerbundes an Stelle des zurückgetretenen Lord Luggard erfolgt ist, ergriff der polnische Außenminister Oberst Beck das Wort, um eine Erwelterung der Mandatskommission anzuregen, „damit auch anderen lebhaft an den Aufgaben der Mandatskommission interessierten Ländern die Möglichkeit einer Vertretung gegeben werde". Dieser Vorstoß des polnischen Außenministers erregte Aufmerksamkeit und wird allgemein als die Anmeldung einer polnischen Kandidatur auf eine Vertretung in der Mandatskommission aufgefaßt. Polen ist bekanntj lieh sehr an einer stärkeren Abwanderung der j Juden, besonders nach Palästina, interessiert. Wie verj lautet, hat Beck in seiner Ansprache im Völkerbundrat direkt auf die polnische Judenfrage hingewiesen. * Aus Warschau: Die polnische Presse begrüßt die Erklärung, die Außenminister Beck im Völkerbundrat über die Notwendigkeit der Brweiterungder Mandatskommission abgegeben hat, als Vorspiel einer Kampagne für das Mitbestimmungsrecht Polens bei der internationalen Regelung von Wanderungs- und Uebervölkerungsproblemen.; „Gazetta Polska", die als das Sprachrohr des Außen« ' ministers gilt, betont, daß die Bedeutung des polnischen Schrittes nicht zu eng gefaßt werden dürfe. -Es gehe Polen, nicht nur um einen gewissen Einfluß auf die Siedlungsaktion polnischer Bürger in Palästina, die der polnischen Regierung sehr am Herzen liege; auch zu allen Fragen, die auf internationalem Boden in bezug auf Expansion und Ueberfluß an Arbeitskräften diskutiert werden, habe Polen viel zu sagen. Mit ruhiger Entschlossenheit werde Polen sich bemühen, daß dieses sein Recht anerkannt werde. Von amtlicher Seite wird zwar auf eine Anfrage der Jüdischen Telegraphen-Agentur bestritten, daß Oberst Beck die Absicht habe, in Genf zugunsten der jüdischen Auswanderung nach Palästina zu intervenieren. Andererseits aber hat sich auch das Organ des Oberkommandierenden der polnischen Armee, General Rydz-Smigly, in einem Leitartikel mit den Plänen Wladimir Jabotinskys für die Auswanderung einer halben Million Juden aus Osteuropa beschäftigt* Die Zeitung betont, daß eine Einschränkung der Palästinaeinwanderung für die Staaten jüdischer Auswanderung auch aus wirtschaftlichen Gründen ungünstig sei. Die Initiative zur Einberufung einer internationalen Konferenz zur Förderung jüdischer Auswanderung nach Palästina werde nicht nur bei den Polen, sondern auch bei der Judenheit der Welt Sympathie finden. Filme der Woche (Nachdruck nur mit Genehmigung des Blattes) Oesterreich: Fräulein Lilli. Frankreich: Helene. — Taraß Bulba. Amerika: Staatsanwalt unter Mordanklage —• Männer ohne Namen — Der Weg ins Ungewisse — Rex, der König von Arizona — Schuldige Hände — Ihre letzte Nacht — Das Gericht der Totengräber — Rätsel um eine Frau — Desperados — Liebe vor dem Frühstück — Rosemarie — Metropolitan — Sie heiratet ihren Chef — Singing Kid — Luna-Park (Strike the Pink) — Chicago Gangster — Der Schürzenjäger — Der Amateur- Gentleman — Die Botschaft an Garcia — Der Liebling der Frauen — Luxuskabine 50 B — Ein Schrei in der Nacht — Mr. Deeds — Schwester Florence — Peter Ibbetson — Der König der Frauen — Der kleine Rebell — Der chinesische Spürhund — Küß nicht im Kino! —. Der kleine Lord — Der Mann, der Wunder wirkte —* Kampf um die Barbee-Farm. Filme unter Arierparagraph Raub der Sabinerinnen — Die letzte Fahrt der „Santa Margareta" — Mädchenmarkt — Die Fahrt ins Blaue — Boccaccio — Der Holzschnitzer vom Erzgebirge — Befehl ist Befehl — Mister X. — Der Dämon vom Himalaya — Puppenfeo — Die Drei um Christine — Arzt aus Leidenschaft — Der Hundefänger — Weiberregiment — Opernring — Der Schlaumeier — Mädchenpensionat — Confetti — Engel mit kleinen Fehlern — Wer ist wer? — Prater — Der Wildfang — Waldwinteu — Kaiser von Kalifornien — Männer vor der Ehe —- Allotria — Friesennot — Verräter — Stenka Itasin. KREUZ-KINO l, Wollzeile 17 Telephon R-24-2-16 Vorstellungen: 4, *A6, %8, V*iio Ab Frei lag Dick Forar, Sheila Mannors SCH AFFE R ihJre^ VI, Mariahilferstraße 37 Telephon B-20-203 rfeginn: *Vb, '/ad, V*8, ttlO Mister Deeds seht in die Stadt Gary Coopcr STAFA, VII Mariahilf erstrafle 120 Telephon B-33-0-68 Wochentags- 5, 7, * Uhi Ab Freitag: Der große Corda-Film Der Hann, der (Blinder wirkte VOTIVPARK IX, Währingerstraße 12 Telephon A-18-3-96 Heiinn V«6. V»8, V«,10 Ab Freitag: Der große Corda-Film Der Hann, der Wunder wirkte Heule ,/Taraß BuBba" Heute findet im Schweden-Kino die Uraufführung des GroßfIlms „Taraß Bulba" statt Taraß Bulba — Harry Baur; Andree, sein Sohn — Jean-Pierre Aumont; Prinzessin Marina — Danielle Darrieux. Regie: Alexia Granowsky. Der Film erscheint in der ungekürzten Originalversion. Tonfilme, die man nicht vergißt Es gibt wenig Tonfilme, die man im Laufe der Jahre nicht vergißt. Die meisten Filme, die sich unauslöschlich dem Gedächtnis einprägten, waren Filme von Walter Reise h: „Die Nacht gehört uns", „Zwei Herzen im Dreivierteltakt", „Madame sucht Anschluß", „F. P. I antwortet nicht", „Leise flehen meine Lieder", „M askerad e", „Episode". Der Walter-Reisch-Großfilm dieses Jahres heißt „Silhouetten". „Silhouetten" ist die nächste Sensationspremiere des Apollo. Eröffnung der „Jüdischen Künstlers pfele" Wie bereits gemeldet, findet Samstag, den 3. Oktober, als Eröffnungsvorstellung die Aufführung des Lustspiels „Schlojme Salmen Spjewtschi k" mit dem Kunstlerpaar Davis Seidemann und Ghana Lerner statt. Ferner wurden Wolf und Susi Ii c i n g 1 a s sowie die jugendliche Sonja Rahel verpflichtet. Von heimischen Künstlern werden die ausgezeichnete Lora Glücksmann, Simon Fostel, ferner Cilly und Adolf Bell auftreten. Die Vorstellungen der Herbstsalson beginnen um halb 9 Uhr.