Mannheim
Compact Memory

Die neue Welt · 1936-09-04 · Heft 591 (4.9.1936) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die neue Welt
Volume
10 (1936)
Issue
Heft 591 (4.9.1936)
Date
1936-09-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2711613-2712150-2712216--6004-2719699
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Seife 1 DIE NEUE WSJLT Nr. 591 vom 4. September 1936 \] BEHOHAHli I RABENSTEIG 3 11 "n 1 —^HnWMELPFO^ Ii KÖLLNERHOFGASSE 1 IV .....um............... Reinseiden-! Herrenhemden, beste Paßform nur y Neue Sorten Herrenhemden, Pyjama u.Dresalngs für den Herbst bereits lagernd. In Preis und Reichhaltigkeit unübertroffen Vertreter seines Vaterlandes, man darf für es kämpfen!... Der Führer hat die Jugend der Welt gerufen und alle waren begeistert. Berlin war einzigartig durch «inen Man«, der die Spiele in diesem Ausmaß ermöglichte; den Führer. Unvergeßlich bleibt mir, so berichtet Helene Mayer, der Empfang der deutschen Mannschaft beim Führer. Jeden einzelnen der 450 Teilnehmer begrüßte der Führer mit Handschlag; jeder nannte ihm seinen Namen und war ergriffen von der Schlichtheit und seelischen Größe dieses Mannes, der sich mit beispielloser Hingabe von 8.30 Uhr abends bis 2.30 Uhr nachts seinen Gästen widmete und •ich mit jedem einzelnen Olympiasieger unterhielt... Die kostbarste Erinnerung an die Olympiade 1036 ist Helene Mayer, wie sie weiter ausführte, eine Ihr vom Führer mit einem prächtigen Rosenstrauß überreichte rotseidene Schleife, die in Goldstickerei das Hoheitsabzeichen (Hakenkreuz) trägt, und ein eigenhändiges Glückwunschschreiben mit den Worten: „Der olympischen Siegerin Helene Mayer von Adolf Hitler". Ein Lichtstrahl Nach Jahren schwerster Nöte haben die Flüchtlinge, Insbesondere die relchsdeutschen jüdischen Flüchtlinge, Hoffnung auf menschenwürdiges Dasein erhalten. Die Flüchtlingsfürsorge hatte versagt, das von James Mac Donald geleitete Komitee mußte liquidieren — bis endlich vor kurzem in Genf ein internationales Flüchtlingsstatut geschaffen wurde. Frankreich Ist das erste Land, welches das Statut .in Kraft gesetzt hat. Nach diesem Statut bleiben die folgenden bisherigen Papiere in Kraft: 1. Die „Carte d' 1 d e n t i t 6"; sie ist die Aufenthaltsbescheinigung für alle Ausländer in Frankreich und für alle Flüchlinge, die Arbeit finden, die Arbeitserlaubnis, bzw. die „Carte d'identite" de travail- \ e u r". 2. Das neue sogenannte „Certificat de voyage", der erwartete Paß für die Flüchtlinge aus Deutschland. 3. Der alte „Titre d'identite" et de voyage", der für die Staatenlosen, die nicht aus Deutschland stammen und reisen wollen, gültig bleibt. 4. Das bekannte „Certificat d'identite"" oder „N a n s e n p a ß", der für gewisse Staatenlose aus Rußland, Armenien oder dem Saargebiet gültig bleibt. Auf Grund dieser Neuregelung werden den deutschen Flüchtlingen außerordentliche Erleichterungen gewährt. Es ist den Flüchtlingen möglich gemacht worden, zu reisen, andere Länder aufzusuchen; in Frankreich selbst: Arbeit zu bekommen und zu behalten. Die französische Regierung hat sich hier sehr 'großzügig gezeigt. Da die Inhaber der neuen Pässe bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis gegenüber den nichtemigrierten Ausländern bevorzugt werden, erscheint' das Schicksal der Emigranten in Frankreich nicht mehr hoffnungslos. Ein Lichtstrahl im Dunkel der Heimatlosigkeit! Semmerlng Pension Hirsch / Fiirttenhof Zu den Herbstfeiertagen geöffnet / Gottesdienst (pjn) Mäßige Preise! Prozeß Frankfurier hinter fge§dilos§enen Türen? Aus Zürich wird geschrieben: Obwohl bereits sechs Monate seit dem Attentat v.. 2n sind, hat die Behörde den Beschuldigungsakt geg... den Attentäter David Frankfurter noch immer nicht fertiggestellt. Man erfährt aus Bern, daß gewisse Verwicklungen eingetreten sind, so daß der Termin des Prozesses immer wieder hinausgechoben wird. Man weiß, daß Frankfurter das Attentat auf eigene Verantwortung ohne Verbindung mit einer anderen Person und ohne Beeinflussung von außen begangen hat. Es gibt also in diesem Fall nichts mehr auszuforschen. Nur über den gesundheitlichen Zustand sollen noch Beobachtungen angeteilt werden. Aber auch das klingt unwahrscheinlich. Denn ein halbes Jahr lang hatten die Psychiater Zeit, sich mit dem Seelenzustand Frankfurters zu beschäftigen. Darum ist die Vermutung nahe, daß andere Gründe hier maßgebend sind. Der Eindruck des Attentats von Davos und die Aufmerksamkeit, welche den politischen Hintergründen dieser Tat geschenkt wurde, waren so stark, daß die schweizerischen Behörden in Bern von der Volksstimmung sozusagen überrannt wurden, welche einstimmig forderte, daß mit dem Häufchen einheimischer oder importierter Hakenkreuzler Schluß gemacht werde. In der Schweiz geschah etwas, was in jedem anderen Land unmöglich gewesen wäre: Unmittelbar nach der Tat befaßte man sich nicht mit den Kreisen, in welchen der „Mörder" verkehrte, sondern man begann nach allen nationalsozialistischen Leuten zu suchen, welche über die ganze Schweiz zerstreut sind. Man wies auch einige j nationalsozialistische Spione aus. Aus dieser Handlungsweise schloß man, daß der Prozeß selbt in Ordnung! gehen werde; daß die Gerichtsverhandlung alle Gründe erhellen werde, welche den Sohn des jugoslawischen Rabbiners Frankfurter dazu bewogen haben, den Hakenkreuzagitator Gustloff zu erschießen. Dem Dritten Reich war diese schweizerische Stimmung unangenehm, und es lag ihm daran, das Interesse an der Angelegenheit nach Tunllchkelt herabzumindern. Man wird sich daran erinnern, daß es fast 2u einem Konflikt zwischen Deutschland und der Schweiz gekommen war man wird sich auch welter erinnern, daß harmlose Schweizer Sportsleute In Deutchland attakkiert wurden. Um einen Konflikt mit seinem Nachbar zu vermeiden, hat die schweizerische Regierung nach Mitteln gesucht, um die deutsch-schweizerischen Beziehungen zu verbessern, wo2u gegebenenfalls auch der Frankfurter-Prozeß dienen konnte. Diesbezüglich zirkulieren in der Schweiz verschiedene Gerüchte. Es wurde zunächst die Meldung verbreitet, daß Bemühungen am Werke sind, den Prozeß Frankfurter überhaupt nicht stattfinden zu lassen, und daß diese Bemühungen vom deutschen Gesandten in Bern, Baron von Weissäcker, ausgehen. Da die Unterdrückung des Frankfurter-Prozesses natürlich eine Unmöglichkeit Ist, bemühe man sich von deutscher Seite dahin, daß das psychiatrische Gutachten feststellen möge, Frankfurter sei geisteskrank und darum für seine Tat nicht verantwortlich. Würde nämlich der Prozeß geführt werden, müßte auch die Geschichte der nationalsozialistischen Spionage in der Schweiz aufs Tapet kommen und das soll vermieden werden. Tatsächlich wurde der Prozeß vertagt, aber nicht annulliert. Hingegen scheint der Wunsch der deutschen Kreise, der Prozeß möge hinter geschlossenen Türen stattfinden, Berücksichtigung^ zu finden. Bekanntlich wurde in der Schweiz vor kurzem eine weitverzweigte Spionageorganisation aufgedeckt, deren Leiter nationalsozialistische Agenten sind, die sich in Berlin befinden. Diese Organisation hatte die Aufgabe, die Bewegung der französischen Armee in der Gegend der französisch-schweizerischen Grenze zu beobachten, die Bewaffnung und die Aufmarschlinien usw. festzustellen. Die fortschrittlichen Elemente in der Schweiz haben sich bemüht, der Tätigkeit der nationalsozialistischen Agenten auf Schweizer Boden ein Ende zu machen. Diese Aktion ist aber mit gewissen Komplikationen verbunden, welche die Schweizer Regierung vermelden will, und deshalb soll der Prozeß Frankfurter bei geschlossenen Türen stattfinden. In diesem Fall würden die Details über die Tätigkeit der nationalsozialistischen Agenten in der Schweiz geheim bleiben. Solch ein Verfahren hinter geschlossenen Türen gibt nach Ansicht gewisser Kreise die Möglichkeit, auf der einen Seite ein milderes Urteil für Frankfurter zu erzielen, andererseits der nationalsozialistischen Bitte um Ausschluß . der Oeffentlichkeit zu willfahren. * Wie wir bei Blattschluß erfahren, findet der Prozeß Frankfurter am 16. Oktober in Chur statt. Die ungarischen Zionisten an England! Aus Budapesti Der Landesausschuß des Ungarischen Zionistenverbandes hat In einer Sondersitzung folgende Resolution angenommen und der englischen Gesandtschaft zur Uebermittlung an die Regierung in London übergeben: „Der Ungarische Zionlstenbund und der Pro-Palästina-Verband Ungarischer Juden nahmen die Nachricht mit tiefer Bestürzung zur Kenntnis, daß die britische Regierung — wenn auch nur vorübergehend — die Einstellung der jüdischen Einwanderung plane. Diese Maßnahme würde inmitten der außerordentlich schwierigen sozialen Verhältnisse, unter denen das Judentum auf der ganzen Welt lebt, schwere Folgen nach sich ziehen und in den vielen hunderttausend Menschen, deren einzige Hoffnung und Zukunft heute Palästina ist, würde der BESTELLEN SIE RECHTZEITIG IHRE schwarten und weißen TALARE und Barette zu den hohen Feiertagen in der weltbekannten Uniformierunga- und Maßschneiderei RUDOLF GOLDSTEIN. SCHNEIDERMEISTER WIEN II, TABORSTRASSE 54, Gegründet 1866, Tel. B-49-0-48 Alle Mllltarunirormen und Ausrüstungen Glaube erschüttert werden. Die fundamentalen Rechte des jüdischen Volkes auf Palästina würden durch diese etwaige Verfügung der Mandatarmacht Abbruch erleiden, die im Gegensatz zum Geiste der Balfour-Deklaration steht, zugleich aber auch den im Mandat niedergelegten Grundprinzipien diametral entgegengesetzt ist." Unterschrieben sind Dr. Julius Miklos und Dr. Josef Patal. Ein englischer Faschist wegen judenfeindlicher Reden verurteilt Aus London. (J. T. A.) Der 45jährige Johii P e n f o 1 d, Mitglied des britischen Faschistenbundes, wurde wegen aufreizender, judenfeindlicher Reden, die er am Donnerstag vor einer Versammlung von etwa 250 Menschen unter freiem Himmel gehalten hat, von dem Polizeirichter F. O. Langley zu 40 Schilling Geldstrafe oder sieben Tagen Gefängnis verurteilt. Außerdem sollte er einen Betrag von 50 Pfund als Sicherstellung für anständiges Betragen während der nächsten zwölf Monate erlegen oder mit weiteren zwei Monaten Gefängnis bestraft werden. Penfold erklärte, er ziehe die Gefängnisstrafe vor, und sagt: Die Juden Orig. engl, und franz. kauft man am besten im I, Salzgries 5 Herbst-Neuheiten für Damen und Harren Zeitgemäd billig] Empfänge für amerikanische Senatoren Palcor meldet aus Jerusalem: Für die a m e r 1kanlschen Senatoren, die sich gegenwärtig in Palästina aufhalten, wurde in der Wohnung von Moshe S h e r t o k ein Empfang veranstaltet, bei dem die Leiter der nationalen Institutionen sowie führende Persönlichkeiten aus dem Kulturleben des Jischuw anwesend waren. Heute waren die Senatoren Gäste eines arabischen Notablen, George Antonius; bei dem Empfang waren Mitglieder des arabischen Obersten Komitees und der Londoner Delegation zugegen. Für den 1. September waren die Senatoren vom High Commissioner zum Diner geladen, unter den übrigen Gästen befinden sich der Generalsekretär der Regierung, Dr. Magnes, Dr. Ruppin und der amerikanische Konsul. Orthodoxe Kirche und Zionismus Aus Athen (J. T. A.): Der Erzbischof von Athen, Mgr. Hrissostomos, das Oberhaupt der griechischen Kirche, erklärte in einem Gespräch mit dem Salonikier Oberrabbiner Dr. Zwi Koretz, daß die griechisch-orthodoxe Kirche dem Zionismus und seiner Arbeit in Palästina mit freundschaftlichen Gefühlen gegenüberstehe. In Palästina unterstütze die griechische Geistlichkeit das jüdische Aufbauwerk moralisch. Dr. Koretz wurde auch von dem griechischen Kultusminister P h i 1 i p p i d i s empfangen, der ebenso wie der Erzbischof von Athen bestätigte, daß die Kirche in Griechenland gegenüber dem Jxidentum und Zionismus wohlwollend eingestellt sei. Nicht nur die politische, sondern auch die religiöse Ueberlieferung Griechenlands, erklärte der Minster, ist entschieden projüdisch. Diese Einstellung wird auch in Zukunft beibehalten werden Minister Philippidis, ein hervorragender Vertreter der religiösen Wissenschaft, wird demnächst ein Buch veröffentlichen, in dem dem Zionismus ein besonderes Kapitel gewidmet sein wird. Ich halte den Zionismus, sagte der Minister, wie ich es in meinem Buch darlegen werde, für den Weg zur Lö s u n g der Judenfrage. haben jede Freiheit, wir aber keine. Als sich der Angeklagte gegenüber den Aussagen des Polizeibeamten, der die Ansprache mit angehört hatte, auf die Redefreiheit berief, belehrte ihn der Richter, daß Freiheit und Zulässigkeit verschiedene Dinge seien. Bei seiner Verantwortung erklärte Penfold weiter, er habe aus der Presse ersehen, daß die Richter in bezug auf Judenhetze Vorurteile hätten. Was für ein Unterschied bestehe zwischen Judenhetze und Kritik? Er halte die Juden für eine Gefahr für sein Land und seine Rasse, sei aber ein Gegner von Gewalttätigkeit gegen sie. Das fycefite cu&siscUe Ucsiaucant Kernfragen der Gegenwart 1 Militarismus / Legionismus / Judenstaat Darüber lesen Sie in der „N A TIO N" (Jüdische Revue) Wien II, LaHslnglelthnerplatz Nr. % 60 Groschen Bei Kolporteuren erhältlich 1 60 Groschen im „Bayrischer H © f" II, Taborsfraße 39 / Herrlicher Wintergarten Original Balaleika-Ensemble Einer Mutter wird das Kind genommen Aus Berlin (J. T. A.): Der „Nachrichtendienst Deutscher Zeitungsverleger" teilt mit: „Eine arische Mutter hatte 1923 einen unehelichen arischen Sohn geboren. 1925 heiratete sie ihren jetzigen Ehemann, der Jude ist. Sie trat selbst zum Judentum über und führte auch ihren Sohn der jüdischen Religionsgemeinschaft zu. Auf Veranlassung des die Amtsvormundschaft führenden Jugendamtes wurde ihr nun das Recht der Sorge für die Person des Kindes entzogen und dem Jugendamt übertragen, da das Kind nach Meinung des Vormundes aus dem jüdischen Haushalt völlig entfernt werden müsse, um im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung erzogen werden zu können. In der Begründung sagte das Landgericht, daß das Kind, wie durch den Bericht des Jugendamtes dargetan sei, durch sein Aufwachsen im jüdischen Haushalt in einer für sein Alter schon sehr bedenklichen Weise deutscher Art und Lebensanschauung entfremdet worden sei. Dies bedeute höchste Gefahr für das Kind und seine weitere Entwicklung. Da die Mutter sich dieser Gefahr verschließe und ihre Mutterrechte als höherwertig betrachte als daa Recht des deutschen Volkes auf eine artgemäße Erziehung seiner Jugend, sei die Entziehung des Sorgerechtes der Kindesmutter durch das Vormundschaftsgericht berechtigt gewesen."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.