Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 10 (1936)
- Issue
- Heft 573 (3.7.1936)
- Date
- 1936-07-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 DIE NEUE WELT Nr. 573 vom 3. Juli 1936 ' fleden Sonntag billige F«rlert-Son- „ demhrten mit der catern. Allg. Zeitung nach POLEN und CZERNOWITZ Abtohrt t 5. juii, früh - Anmeldungen ■ 11 c h 11 ftll « tr» RHsebOro HM * r I n to r O e k I, ftot*nturmttr» 26, Ä? Wt Abfahrt de* t«fi««rtuS«t der Xlim. Allg. foHllM11 findet am Sonntag, den S. Juli WS«, um MO Uhr — rom Nordbahnhof aut statt. „Essener Nationalzeitung", wonach die Olympischen Spiele in Berlin der Propaganda für das Dritte Reich dienen sollen, und bemerkt daiui Die Sportsleute und die Sportorganisationen in allen Ländern, die sich zur Olympiade nach Berlin begeben wollen, können sich nunmehr keiner Täuschung darüber hingeben, daß sie Adolf Hitlers Sache dienen. Mit Sportgeist hat das alles nichts mehr zu tun, Es fällt auf, daß gegenwärtig wiederum die Parteiführer und Amtswalter der NSDAP, in Deutschland im den Rettaurantttefanle imkhhte Hugo u. Julie Herlinger geb. Zollner )WJ ii, Taborstrafle 12 Bekannt gute Küche, gepflegte Getränke, aufmerksamste Bedienung, zeitgemäße Preise, reichhaltige Menüs, sowie alle Spezialitäten, schöner schattiger Garten Dienst der Propaganda für dieNürnbergerGesetze gestellt werden. Nicht nur Julius Streicher, sondern zahlreiche andere Parteigewaltige haben in den tetzten Wochen auf Kundgebungen und Konferenzen die .,v o i 1 e Anwendung" der Nürnberger Qesetae In naher zu« kunft verkündet, Eingeweihte Kreise schließen daraus, daß die Abhaltung der Olympiade in Deutschland, die dem Hitler-Regime einen Triumph bringen soll, die Regierung des Dritten Reiches «um letzten Vernichtungs« kämpf gegen die deutschen Juden erst anspornen wird, da nach dem Brfoig der olymplade kerne Rücksicht m?hr auf die Meinung des Auslandes wird genommen wer len müssen. Somit werde die Olympiade ein Auftakt zu dem neuen Vernichtungsfeldaug gegen die deutschen Juden sein. * Aus Dortmund: Die „Westfälische Landeszeitung" berichtet, daß Staatsrat und Treuhänder der Arbeit im Wlrtsehaftsbe2irk Rheinland, Willy Börger, auf Einladung des Hauses der Technik in Essen vor Technikern Über die Nürnberger Gesetze gesprochen hat. Die Zeit des Kampfes, sagte er, ist noch nicht beendet. Bei einem Studium der Weltgeschichte komme die Gewißheit, daß es ohne Lösung der Judenfrage keine Erlösung des deutschen Volkes gebe. Die Nürnberger Gesetze hätten die Juden gerade in dem Augenblick getroffen, als sie wieder frech geworden waren. Verurteilte Denunziation Alle Aufsichtsbeschwerden der Führer der „Union" gegen den Kultusvorstand restlos abgewiesen Im Februar dieses Jahres hatten die elf Ver treter der „Union Österreichischer Juden" im Vorstand der Wiener Jüdengemeinde die nach ordnungsgemäßer Ausschreibung erfolgte provisorische Ernennung eines Amtsdirektors zum Anlaß genommen, ihre Mandate zurückzulegen. Sie glaubten, hiedurch den Vorstand bezw. dessen zionistische Majorität, arbeitsunfähig zu machen. Um in dieser Richtung ganz sicher zu gehen, überreichten sie dem Wiener Magistrat und dem Kultusministerium, als Aufsichtsbehörden, nicht weniger als vier Aufsiöhts besehwerden mit mehr als zwanzig Anklagen, die in der Forderung gipfelten, die freigewählte Vertretung der Wiener Judenschaft, die letzte, offiziell anerkannte Repräsentanz des Wiener Judentums, für. at,"b~6'ftsi und beschlußunfähig zü erklären, also: Auf-; lösung und Einsetzung eines Regierungs kommissärs. £1 GeMrgsklnderheim Konratttgiit 1250 m, ALPEN-MUCH, AI PEN •BUTT ER, erstklassige Verpflegung. Besondere Berücksichtigung schlecht essender Kinder, Heimarzt, Spiel, Sport. Gymnastik, Ferialunterrieht, Französisch, Englisch, Hebräisch. Auskünfte und Prospekte: SCHULERHEIM STADTPARK, III, Hansalgaflse 6, Tel. B-54-9 " Dr. E. ALDOR, XVII, Goldscheidgasse 6, Telephon B-40-3-53 Die Beschwerden, welche als eine der ersten Unterschriften diejenige des ehemaligen Vize Präsidenten des Kultusvor Standes, Dr. Josef T i c h o, trugen und. offenbar von diesem juristischen und politischen Berater der „Union" her rühren, umfaßten alles, was an Angeberei bösester Art möglich ist, und deckten sich in wesentlichen Punkten mit der tückischen Argumentation verbissener Antisemiten. Aus der Fülle der Anklagen seien herausgegriffen: Korrupte Parteiwirtschaft. Mißbrauch öffentlicher Mittel. Irreführung der Jugend. Vernachlässigung der r e 1 ig i ö s e n Bedürfnisse der Judenschaft. Herrschaft der „Nicht-Bodenständigen'' und „Auslandsjuden". MangelanPatriotismus. Also: Angeberei einer Art, die allezeit als niedrigste betrachtet wurde, und die heute, in der Zeit politischer Verwicklungen und radikalster antisemitischer Strömungen, als besonders gewissenlos anzusehen ist. Üettsieu ttkslem - Smmem^ Als das Vorgehen der Führer der „Union" der Oeffentlichkeit bekannt wurde, waren alle anständigen Juden in ihrem Urteil einig. Aber nicht wenige wurden von Furcht erfaßt und Angst vor der durch die Denunziation bedrohten Zukunft der Wiener Judengemeinde hielt sie davon ab, mit den Angebern und Zerstörern der Gemeinde ins Gericht zu gehen. Hier und dort hörte man Stimmen, die dahin gingen, die faule Sache durch faule Kompromisse zu verdecken. Demgegenüber hat die in erster Reihe betroffene zionistische Führung jeden Versuch einer Vertuschung, jeden Versuch, unter Mißbrauch des Wortes „Einigkeit", die Schande weiter wuchern zu lassen, abgelehnt und mit ruhiger Zuversicht dem Urteü der Behörden entgegengesehen. Diese Zuversicht hat jetzt volle Rechtfertigung erfahren. Die angerufene Aufsichtsbehörde hat alle, aber auch alle Anklagen der Führer der „Union" alsdurchnichtsbegründet zurückgewiesen! Die Wiener Judenschaft ist von einer häßlichen. Krankheit befreit. Die Schande ist auf die Ankläger zurückgefallen. Im Herbst wird der Gemeindevorßtand neu gewählt. Die Wählerschaft wird zu entscheiden haben, ob Männer ä la Dr. . Josef T i(c h o, die mit dem so arg bedrohten Ansehen der Judensohaft ein Solches Spiel getrieben, im öffentlichen jüdischen Leben etwas zu suchen haben. * Wiener Magistrat/ Besonderes Sladtamt I im staatlichen Wirkungsbereiche. - > B. St. A. 1/DiV. 98/1988. ' Wien; am 12. Juni 1986. Union österreichischer Juden, Aufsichtsbeschwerde. An die _ . . Union österreichischer Juden, Wie«, IX., BerggaSSe 4. Zu Händen des Herrn Präsidenten, Regierungsrat D-r. Hermann Oppenheim. Üeber die von den Funktionären des Vereines „Union österreichischer Juden" in Wien namens der, Union und auch als Steuerträger der Israelitischen Kultus- gemeinde; Wien -eingebrachten -Beschwerden vom 5. und 17.. Februar, vom' 10.' 'MÄjjs und 16," Aftril l9äÖ geg e n den Vorstand der tt r ä e 1 ltlso he n' Kultusgeineinde Wien findet das Besondere Stadt amt I auf> Grund der gepflegten-Erhebungen keinen, Afilaß, eine Ver fugung zu treffen. Zu den einzelnen Beschwerden wird folgendes bemerkt; A. In der Beschwerde vom 5. Feber 1936 wird als Tatsache angeführt, „daß die. derzeitige jüdisch nationale Majorität des Wiener KultusVorstandes es für richtig gefunden hat, weniger für die reli glösen Bedürfnisse der Wiener Judenschaft Sorge zü tragen, als jüdischnationale zionistische Parteipolitik zu treiben (zum Beispiel durch Errichtung einer jüdisch-nationalen Volksschule) und demgemäß auch die Beamtenschaft der Kultusgemeinde systematisch mit lediglich jüdisch nationalen Parteigängern ohne Bücksiqht auf Qualifikation zu durchsetzen". Hiezu werden als Beispiele die erfolgte Bestellung des Moses Rath zum Bibliotheksdirektor und die beabsichtigte Bestellung des Dr, Josef Löwen herz zum Amtsdirektor erwähnt. Was die Behauptung, weniger für die religiösen Bedürfnisse der Wiener Judenschaft Sorge zu tragen, anlangt, ist darauf zu verweisen, daß im Jahre 1935 eine jüdische Gemeindeschule im II. Bezirke neu gegründet und mit Bewilligung des Bundesministeiiums für Unterricht die Zahl der Religionsstunden erhöht sowie der Unterricht in hebräischer Sprache an dieser Schule eingeführt worden ist. Außerdem sind von der Kultüsgemeinde die Subventionen an Tempel- und Bethausvereine bedeutend erhöht und die Gemeindebibelsohulen von 21 auf 34 vermehrt worden. Im übrigen enthält die Beschwerde keine näheren Angaben, in welcher Weise im einzelnen Falle der Kultusvorstand für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Mitglieder nicht genügend vorgesorgt hat. Zur Bemängelung der Bestellung des Moses Rath zum Leiter der Gemeindebibliothek ist zu bemerken, daß seine Bestellung nach der Vorschrift der §§ 63 und 64 des Statutes ordnungsgemäß erfolgt ist, ebenso wie die spätere Bestellung des Dr. Josef Löwenherz zum provisorischen Amtsdirektor, der mit 15 von 17 Stimmen zum ersten Sekretär bestellt worden Ist. In der Beschwerde ist nicht angeführt, in welcher Weise das Statut der Israelitischen Kultusgemeinde verletzt worden sein soll. Die in der Beschwerde vertretene Ansicht, daß der gegenwärtige Kultusvorstand nicht berechtigt gewesen sei, die Beschlüsse über die Anstellung der genannten Personen zu fassen, ist unzutreffend, well der Vorstand nach § 13, Buchstabe h), des Statuts zur Anstellung von Verwaltungsbeamten der Kultüsgemeinde berechtigt ist und auch im Falle einer Neuwahl des Kultusvorstandes der zur Zeit fungierende Vorstand gemäß § 6, Absatz 2, des Statuts die Geschäfte bis zur Konstituierung des neugewählten Vorstandes fortzuführen hat. Die Behauptung, daß er nur laufende Angelegenheiten besorgen dürfe, findet im Statut keine Begründung, Die Beschwerde scheint dies damit zu begründen» daß der Kultusvorstand nicht funktionsfähig ist, und weist auf § 7 des Statuts hin. g 7, Abs. 2, des Statuts bestimmt aber nur, daß bei Ausscheiden .der Hälfte der Mitglieder des Kultusvorstandes innerhalb zweier Monate die Neuwahl des Gesamtvorstandes ' ausgeschrieben werden muß. . Die Annahme der Beschwerde bedeutet eine Irrige Auslegung des § 6» Abs. 2, des Statuts, in ' dem die Bestimmung getroffen ist» daß im Falle eine« Neuwahl der zur Zeit fungierende Kultusvorstand die Geschäfte fortzuführen hat, nicht aber, daß der Kultusvorstand nicht mehr funktionsfähig Ist. Da nach § 6, Absatz 2, des Statuts der jetzige Kultusvorstand die Geschäfte zu führen hat, war er zur Beschlußfassung über die Anstellungen berechtigt. Nach § 18, Abs. 8, des Sta* tuts Ist der Kultusvorstand beschlußfähig, wenn mindestens 18 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlußfassung über die Anstellung von Verwaltungsbeamtcn der Kultus» gemeinde fällt nicht unter die Bestimmungen des g 1? des Statuts, wonach zur Beschlußfassung Uber bestimmte dort angeführte Angelegenhelten die Anwesenheit von 4t besw. 318 Vorstandsmitgliedern erforderlich ist. In Air» Selegenheit der erfolgton Anstellungen onntedemnaeheinegesctz-ödcrstatiitenwldrige Beschlußfassung nicht festgestellt werden. Treffpunkt der Strohwitwer Restaurant Barschak II, Größe Schiffgasse 8, Telephon A-46-4-39 Die Mandate der acht Mitglieder der „Vereinigung werktätiger J'uden" wurden Im Sinne der Verordnung vom 16. Februar 1984, B.-G.-Bl. I Nr. 100/84, für erloschen erklärt. Der Bericht des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde Über das Erlöschen der Mandate ist vom Bundesministerium für Unterricht mit Erlaß vom 8. März 1934, Zahl 5699 Kultusamt e), zur Kenntnis genommen worden. Die In der Beschwerde nach Verlauf von zwei Jahren verlangte Wiederciribcrufung der Ersatzmänner würde dem" Sinne der angeführten Verordnung widersprechen. Die in der Beschwerde bemängelte „Zurückdrängung des Einflusses des in Oesterreich beheimateten positiv-religiös und väteriändlsch füblenden Teiles der Angehörigen der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde" Ist im Zusammenhalte mit der Bestimmung des g 2 des Statuts zu beurteilen. Nach § 2 des Statuts gehört jeder Israelit, der in Wien seinen ordentlichen Wohnsitz hat, ohne Rücksicht auf seine Helmatbefechtigung und Staatsbürgerschaft der Wiener Kultusgemeinde an. Im Jahre 1924 ist zufolge eines Antrages des Wahlreformausschusses die vorübergehende Beschränkung des Wahlrechtes auf Inländer fallen gelassen und das aktive Wahlrecht den Gemeindeangehörigen ohne Rücksicht auf ihre Staatsbürgerschaft wieder zuerkannt worden. B. In der Eingabe vom 17. Februar 1936 wird die mittlerweile erfolgte Bestellung des Dr. Josef Löwen- | h o r z zum provisorischen Amtsdirektor der Kultüsgemeinde in Beschwerde gezogen. Die nach den Bestimmungen des Statuts ordnungsmäßig vollzogene Bestellung des Dr. Löwenherz zum ersten Sekretär der Kultusi gemeinde ist bereits im Zusammenhange mit der früheren j Beschwerde beurteilt und hiebe! die Angelegenheit hin- | länglich geklärt worden. Was die weiter in Beschwerde gezogene Hinausschiebung dör Neuwahlen anlangt, ist auf!dle Anordnung im Absatz 2 des § 7 des Statuts zu ver-; weisen, wonach innerhalb zweier Monate die Neuwahl des ' Gesamtkultusvorstandes auszuschreiben ist. Das Statut Itrifft nur eine Bestimmung über den Zeitpunkt der jWahlausschreibuhg, nicht aber über die Durchi f ü h ¥ u n g der Wahl. Der Kultusvorstand hat demnach 'die Pfiloht, die Neuwahl binnen zwei Monaten [auszuschreiben. Der Termin für die Vornahme der Wahl'wird sieh nach der Art und dem Umfang der tfürdie Wahl zu leistenden Arbeiten richten. Nach h. ä. An- I sieht ist die bis zur Wald am 8. November 1986 laufende | Zelt verhältnismäßig reichlich bemessen. Es ist Jedoch )zu bedenken, daß für die Vorbereitung der Wahlen im iallgemeinen ein Zeltraum von etwa drei Monaten erlforderlich ist. Da die Wahlausschreibung für den;4. April 1986 beschlossen worden ist, würde der Wahltag!in die Zeit anfangs Juli fallen. Zu dieser Zeit beginnen '■ bereits die Urlaube und es würden viele Mitglieder der IKultusgemeinde infolge Abwesenheit von Wien sich San der Wahl nicht beteiligen können. Auch das Personal Jder Kultüsgemeinde ist Währenil der Sommermonate auf »Urlaub. Zur Durchführung der Wahl sind aber viele Arjbeiten notwendig» wie Durchsicht von rund 51.000 Kontotblättern, Ausfertigung von Wahllegltimationcn, Einrich- 'tung von etwa 50 Wahllokalen, Vervielfältigung von; Wählerlisten u. a. In die Zelt vom 16. September bis ein-! schließlich 9. Oktober 1936 fallen die h o h e n j ü d 1 s c h e n jFeiertage. Es hat seit jeher als Grundsatz gegolten, daß zu Zelten religiöser Feste eine Wahlagitation unterbleiben soll. Die Anberaumung der Wahl für den 8. November 1. J. muß in Berücksichtigung all dieser Umstände!als angemessen bezeichnet worden. Eine Statuteniwidrlgkoit kann in der Festsetzung des Wahltages mit 8. November d. J. nicht erblickt werden. iiimiiii—iiw—«in n......■■Wim ' " uini[mHTT~rn Pension Taub Ri tterutraße 11 Tagespension ab S 7.— C. Nach der Beschwerde vom 10. März 1986 wird in dem Beschlüsse des Kultusvorstandes über das Budget für das Jahr 1936 eine Ueborschreitung der B e f u g n i s s o angenommen. Laut § 18, Buchstabe d), des Statuts ist der Kultusvorstand berechtigt, die Prüfung und Genehmigung des Jahrcsvoranschlagos vorzunehmen. Es konnte daher der Vorstand der Kultusgemeinde über das Budget Beschluß fassen und mußte auch im Sinne dos g 6, Abs. 2, des Statuts Vorsorge für die Führung der Geschäfte, wozu wohl die geordnete Erstellung eines Jahresvoranschlages gehört, treffen. D. Zu den Ausführungen in der letzten Beschwerde vom 16. April d. J. und den darin gestellten Antrügen auf Vorverlegung des Wahltermlnes auf spätestens anfangs Juni dieses Jahres, Anlage der Wählerlisten durch eine zu bestimmende Stelle und auf Durchführung des Reklamationsverfahrens und der Wahlen durch besonders bestellte Personen wird auf die zu den früheren Beschwerdeeingaben ausgeführten Bemerkungen verwiesen. Auf Grund der Er«r«bnisse der über die einzelnen Besehwerdepunkte durchgeführten Erhebungen ist demnach kein Anlaß gegeben, die von den Beschwerdeführern begehrte Behebung von Beschlüssen des Kjiltusvorstandes zu verfügen oder sonstige Vorkehrungen remäß gg 8 0 und 8 2 des Gesetzes vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Rellgionsgesellschaft, R.-G.-Bl. Nr. 57, zu treffen, Der Leiter des Besonderen Stadtamtes; Dr. Köpf e. h„ Senatsrat,