Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 10 (1936)
- Issue
- Heft 543 (6.3.1936)
- Date
- 1936-03-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Wr. MS vom 9. Sfirs 1Ö36 PID NEUE fltoltef WaeteHSjäeQd Ein Ausweg weÄr «to einem, .ffaws t>o» uerÄciZinismäßta lange in Indien ansässigen kontinentalen (aus Europa stammenden) Juden <— auch von sqlchen mit englischem Paß— habe ich Debatten über die Erziehung der Rinder mitangehört, in denen zwischen der Unmöglichkeit, sie in Indien zu lassen, und dem Zweifel an der Richtigkeit einer rein englischen Erziehung — Palästina als ein Ausweg erschien. C. Z. Klötzel, Briefe von einer Orientreise. Für die RuRIand*Sdmärmer Die kulturelle Behinderung ist außerordentlich spürbar. Jüdisches Lernen und jüdische Reil gion sind verboten, Der Zionismus wurde zur „gegenrevolutionären" Bewegung erklärt und die Zionisten als Staatsfeinde. Zwar dürfen die Juden noch eine Art Gruppenleben entwickeln, aber es muß an die kommu' nistlsche Revolution anknüpfen und nicht mehr an den geistigen und kulturellen Schatz, der während der Jahrhunderte angehäuft wurde. Dr. XJ, Z. E n g e 1 in a n n: „Assimilation der Juden in Sowjetrußland." Eine erschütternde Bilanz , Unter den Ländern, die Waren nach Palästina exportieren, steht England mit 268471 Pfund an erster Stelle. Es folgen Deutschland mit 160.050 Pfund, Syrien mit 184404 Pfund.,. Nach Deutschland wurden im September 1935 palästinensische Waren um '£86 Pfund exportiert. Monatsbericht aus Palästina 1936. Zum //Gesetzgebenden Rat" „Wir brauchen einen eigenen Winkel für uns auf diese? Welt und werden niemals einem Minderheitsstatus in Palästina zustimmen, der die Reisespesen unserer Einwanderer nicht lohnen würde/' Die hebr. Tageszeitung „Haarez" (Tel-Aviv), 1936. Jüdische Selbstmorde Von den 219 Todesfällen, die im Jahre 1935, gegenüber 190 im Vorjahr, zu verzeichnen sind, erfolgten 18, und zwar 14 männliche und 4 weibliche Fälle, durch Selbstmord. Verwaltungsbericht der' Gemeinde Köln" (Deutschland), J936. Keine Hilfe ohne politische Maßnahmen l:. - Wirtschaftliche Hilfe für auswandernde und ausgewanderte Juden ohne politische; und rechtliche Sicherungen: das ist, wie jede derartige rein wirtschaftliche Auswandererhilfe, kurzsichtige und kurzlebige Philanthropie. Auf die Verbindung wirtschaftlicher Methoden und politischer Maßnahmen kommt es an. „Isr. Famiüenbiatt", Berlin, 1936. Örig. Trachten-Kleider, Gürtel und Zubehör bei PEXA wien lv Göttweihersasse 1 Zur Messe: Burg, Saal M., Koje 5156 Gegen antisemitische Umtriebe in London .. Aus London (J. T. A.): In der Sitzung des Unterhauses fragte der Abgeordnete von Bethnal Green, Dan .C h a t e r, den Innenminister, ob er die Polizei beauftragen wolle,' vorbeugende Maßnahmen gegen die Belästigung und Verfolgung jüdischer Kaufleute in dem Wahlkreis Bethnal Green durch faschistische Organisationen zu treffen. Innenminister Sir John Simon antwortete, er schenke dieser Angelegenheit größte Aufmerksamkeit und habe sich darüber mit dem Polizeikommissär der Hauptstadt beraten. Wenn es auch schwer sei, manchmal den Ursprung der Angriffe zu entdecken und die .Angreifer zu fassen, so könne es doch nicht geduldet werden, daß irgendein Teil der Bevölkerung solchen Methoden ausgesetzt sei. Der Abgeordnete könne versichert sein, daß die Polizei alle erforderlichen Schritt© unternehmen werde, um solchen Methoden in diesem Lande ein Ende zu machen. * ' Auf eine Frage des Abgeordneten Watkins, ob diese Antwort sich nicht nur auf Bethnal Green, sondern auch auf ganz London und insbesondere auf Hackney beziehe, antwortete Sir John Simon, es handle sich um einen , allgemeinen Grundsatz. * . Die Londoner Polizei hat nach den vom Innenminister Sir John Simon im Unterhaus abgegebenen Erklärungen über die Bekämpfung der antisemitischen Propaganda in London energische Maßnahmen im Sinne dieser Erklärungen getroffen, Der Londoner Polizejcbef hat bekanntgegeben, daß jedermann, der antisemitische Reden halten würde, verhaftet werden wird- Diese Ankündigung erfolgte im Zusammenhang mit der Vernehmung des Fröpägwdaleiters der British Union of Fascists, Richard A, Houston, der wegen Judenfeindlicher Aeußerungen bei einer1 Versammlung in Nordost-London verhaftet wurde. Der Ankläger der Polizeibehörde erklärte, der Polizeichef nehme diese Dinge sehr erogt,. Es müsse in weitesten Kreisen bekannt wrden, daß derartige. Reden aJett gpriuHßfe mtf&tsöisüa* JudettsUutMet! Kauft den, ttUukwtk HastWket www— Zum Fall Frankfurter Erklärung der Schweizer Depeschen-Agentur Die Schweizer Depeschen-Agentur veröffentlicht eine offiziöse Note, welche verschiedene in der Presse veröffentlichte, teils unwahre, teils ungenaue Nachrichten, betreffend David Frankfurter, berichtigt. Die Note enthält folgende authentische Angaben: „Am 5. Februar, am Tage nach dem Attentat auf Wilhelm Gustloff in Davos, wurde der Täter, stud. med. David Frankfurter, in die kantonale Strafanstalt eingeliefert, wo er sich heute befindet. Der in Davos vorgenommenen Voruntersuchung folgte in den vergangenen drei Wochen die eigentliche Untersuchung durch den Verhörrichter Dr. D e d u a 1. Heute ist das Tatsächliche des Deliktes festgestellt: Als „Rächer" des im Dritten Reich verfolgten Judentums ist Frankfurter von Bern nach Davos gereist und hat dort den schweizerischen Gauleiter der N. S. D. A. P., Gustloff, erschossen. Noch nicht abgeschlossen ist die Untersuchung über verschiedene Einzelheiten, vor allem die Frage, ob Frankfurter tatsächlich von sich aus gehandelt habe, wie er angibt, oder ob noch Hintermänner im Spiele stehen. Täglich laufen aus verschiedenen Ländern und Kreisen beim Verhöramt Briefe ein, die sich mit der Angelegenheit und mit der Person des Attentäters befassen. Auch Anfragen um Zulassung von Unterredungen mit dem Häftling befinden sich darunter. In den letzten Tagen sind zwei Herren aus Paris nach Chur gereist, um Frankfurter zu sprechen, erhielten aber natürlich diese Erlaubnis nicht. Bis jetzt wurde mit Erlaubnis des Präsidenten des Kantonsgerichts nur zwei Herfen eine kurze Aussprache mit Frankfurter gestattet, die sich im allgemeinen Rahmen hielt, die Strafsache nicht streifte und in Anwesenheit des Verhörrichters vor sich ging. Der eine war Dr. L o r i a aus Brünn, der eine Vollmacht des Onkels des Angeklagten, Dr. Samuel Frankfurter in Brünn, besaß; der andere war Dr. med. Alfred Frankf urter aus Subotica (Jugoslawien), de« älteste Bruder des David. Auch das GespräcB der Brüder war allgemeiner Natur (Befinden, finanzielle Angelegenheiten, Grüße usw.). Nach dem Gesetz des Kantons von Graubünden bestimmt die Anklagekammer den Verteidiger. Wenn aber nicht schwerwiegende Gründe vorhanden sind, wird in weitgehendem Maße den Wünschen des Angeklagten entsprochen. Das dürfte auch im vorliegenden Fall zutreffen und gegen den von deü Brüdern Frankfurter in Aussicht genommenen Dr. Eugen Curti in Zürich kein Einspruch erhoben werden. Wann die Gerichtsverhandlungen stattfinden werden, kann heute noch nicht gesagt werden. Es hängt davon ab, wie lange Zeit die Klärung der Detailfragen beansprucht und die Beobachtung für das in solchen Fällen in Aussicht genommene psychiatrische Gutachten. Es besteht daher die Möglichkeit, daß der Straf fall erst im Herbst vor dem graubündnerischen Kantonsgericht zur Verhandlung gelangt. Eine frühere Meldung, wonach Frankfurter tuberkulös sei, ist nicht zutreffend. Dagegen ist er infolge Knochenmarksentzündung und einer eiternden Wunde am linken Oberarm in ärztlicher Behandlung. Da die Krankheit aber nicht akut ist, scheint Spitalsbehandlung nicht notwendig, und der Angeklagte bleibt bis auf weiteres in der kantonalen Strafanstalt interniert." Der Darstellung der Schweizer Depeschen-Agentur ist auch zu entnehmen, daß ein in der Schweizer Presse veröffentlichtes und von ausländischen Zeitungen übernommenes angebliches Gespräch zwischen Frankfurter und einem Schweizer Journalisten nichts als ein Produkt der Phantasie war. Außer den zwei genannten Personen hatte niemand zu Frankfurter Zutritt gehabt. Zum Einweichen — zum Waschen Deutsche Gerichte Aus Berlin: Das „Schiochauer Kreisblatt" berichtet über eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Schlochau. Der Angeklagte hatte behauptet, der Inhaber einer Konkurrenzfirma sei J u d e. Da diese Behauptung jedoch nicht den Tatsachen entsprach, erblickte das Gericht eine bewußte Verächtlichmachung. Es vertrat die Ansicht, es sei „die schwerste Beleidigung, die heute einem deutschen Volksgenossen zugefügt werden könnte, als Jude bezeichnet zu werden". Das Gericht verurteüte den Angeklagten zu sechs Wochen Gefängnis* * Aus Frankfurt am Main: Das A m-t sg e r i c h t Stadt Oldendorf verhandelte gegen einen nichtarischen Angeklagten, der beschuldigt wurde, sich FAHRRAD* F A B R K LUMAG Kinderwagenverkauf: VII, NeubaugassB 21 / XVII, Kulmgasse 34 X, laxenburgerstraBa 82 / XX, JügerstraBe 41 fahrradfabrlk: VII, Burggasso 110 Bequeme Teilzahlung! Kataloge gratis: KINDERWAGEN* FABRIK von S 33,— Zession zur Wirtschaftsführung; ^einer jüdischen Gaststätte erteilt; Die Zionsloge in Hannover hatte beantragt, ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaf t in ihren, Räumen zu erteilen. Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Rose, führte in der Verhandlung vor dem Stadtverwaltungsgericht hiezu aus, daß die Zionsloge eine humanitäre Vereinigung sei, ■ der nur jüdische Mitglieder an* gehörten. Die beantragte. Schankerlaubnis solle sich auch nur auf diese Mitglieder und deren Gäste beschränken. Ein Bedürfnis müsse deshalb anerkannt werden, weil die Juden öffentliche Gaststätten nicht betreten dürfen. Zu berücksichtigen sei ferner, daß viele Juden sich heute kein Dienstpersonal mehr halten könnten und deshalb gezwungen seien, in einer, Gaststätte zu essen. Rechenmaschinen Fritz Igel, III« Radefzkystraße 7 gebraucht, mit Garantie, billigst Telephon: U-19-4-95 der „öffentlichen verleumderischen Beleidigung" schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte hatte einer Gastwirtsfrau, die ihn auf ihr Schild „Juden sind hier nicht erwünscht" hingewiesen hatte, erklärt, solche Schilder seien ihm sonst nicht bekannt, und er sei erst kürzlich in einer anderen Gastwirtschaft aufgenommen worden. Der Staatsanwalt sah hierin den Versuch, die Autorität der Partei zu untergraben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Monaten Gefängnis. Wirtshaus' und Hotel'Ghettfo Aus Hannover (J. T. A.): Die Frage, ob eine Wirtschaftserlaubnis für besondere jüdische Gast« st ätten erteilt werden solle, hat wiederholt die zuständigen .Verwaltungsgerichte beschäftigt. Der Bezirksrat in Mannheim entschied in einem ihm vorliegenden Falle über einen Antrag um Wirtschaftserlaubnis im ablehnenden Sinne. Demgegenüber ist vom Stadtverwaltungsgericht in Köln die grundsätzliche Auffassung vertreten worden, daß die Juden in Deutschland besondere Lokale, haben dürften, sofern diese nach außen schon als solche gekennzeichnet werden. Es stehe an sich nichts im Wege, daß rein jüdische Hotels, Wirtschaften und Cafes aufgezogen werden. Niinmehr hat das Stadtverwaltungsgericht in StA aß o*e. r 4a einem gleichgelagerten F_aJle. die Kon-. Das Stadtverwaltungsgericht erteilte die Erlaubnis unter der Bedingung, daß nur an Mitglieder der Synagogen-Gemeinde und deren jüdische Gäste ausgeschenkt werden dürfe und daß ferner die Bestimmungen der Nürnberger Gesetze bei der Beschäftigung des Personals genau beachtet werden. In der Begründung wird hervorgehoben* daß es nach Meinung des Gerichtes dem Geiste der Nüith berger Gesetze entspreche, wenn Juden eigene Gast«* Stätten erhielten. Die Gefahr staatsfeindlicher Bestrebungen, die sich dort einen Sammelpunkt schaffen* könnten^ womit der Polizeipräsident und der Oberbürgermeister ihre ablehnende Haltung zu dem Konzessionsantrag begründet hatten, müsse durch eine strenge Aufsicht ver» hindert werden. In einer weiteren Entscheidung des Stadtverwaltungsgerichtes Hannover wurde einer Jüdin die Erlaubnis zum Ausschank alkoholfreier Getränke und zur Ausübung des Beherbergungsgewerbes erteilt. Die Wirtinu* ausländische Hausbesitzer verwalten ihre 1 WIENER HÄUSER durch behördlich konz. 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