Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 10 (1936)
- Issue
- Heft 527 (10.1.1936)
- Date
- 1936-01-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 DIE NEUE WELt Nr. 527 vom 10. Jänner 1936 Mir schadet kein Wetter und mich ermüdet nichts denn ich verwende ständig \ , DIANA- FRANZBRANNTWEIN mit Menthol Für alle Zwecke der Körperpflege: Einreibungen* (Massagen), als Mundwasser, zur Haarpflege bestens bewährt Soll in keinem Haushalt fehlen In jedem besseren Geschäft erhältlich Verlangen Sie ausdrücklich „DIANA" und nehmen Sie nur „DIANA" Minderwertig« Nachahmungen sind energisch zurückzuweisen Welt erblickt hat. Daraus können wir schließen, wie weit sein Einfluß reichen wird, nachdem er in seine Funktionen eintreten wird, und welche Bedeutung dann die formellen nichtssagenden Reservationen" bedeuten werden. 5. Wir stehen vor einer t r.a g.i s c hte n Niederlage der offiziellen zionis tischen Politik. Unseren Informationen gemäß wurde in einer vorige. Woche stattgefundenen zweistündigen Beratung von Dr. Weizmann mit .dem High Commissioner kein Wort über1 den ÖeseUgfcbcnden Rat gesprochen, Weil sich der High Commissioner geweigert hat, diese Frage zu behandeln. Es ist eine Niederlage, Welche sch werefcolgen für die nä c h s t e 2 u k ti n f t des Zionismus haberf wird. Eine große historische Aufgabe harrt jetzt der Judens täatspart ei. Wir müssen dafür sorgen, daß niemand den Versuch unternimmt, an dem Beschluß des ZlöTftiätenkongresses bezüglich des absoluten Boykotts des Gesetzgebenden Rates zu rütteln, und daß andererseits ' keine Gruppe diese politische Tragödie des jüdischen Volkes ausnutzen sollj iim ini trüben Wasser der englisch-arabisdhcn Intrigen zu fischen.. , Jetrety da Bestürzung und Verzweiflung im Lande herrschen, dringt die Erkenntnis durch, daß der „kleine" und „praktische'* Zionismus, wie er von der offiziellen Leitung der Zionistischen Weltorganisation betrieben wurde, ein nationales Unglück heraufbeschworen, ja herausgefordert hat. Jetzt erkennt das Volk, daß nur die Preisgabe des Herzischen Judenstaatsziönismu.s die jüdische Nation so geschwächt und ihre Gegner so gestärkt hat, daß es zu dieser politischen Tragödie in Palästina kommen konnte. Verladung de§ Palastina?ParIameiifte§ Aus Jerusalem: Der am 22. Dezember veröffentlichte amtliehe Bericht über das Regierungsprojekt betreffend den Legislative Council für Palästina besagt: Der High Commissioner hat gestern die Herren Ragheb Bey Nashashibi, Dschemal al Husseini, Jizch'ak Bey al Budiri, Abdul Latif Bey Slah, Jakub Dschumin, Jakub Farradsch und Alfred Rokh empfangen, um ihnen eine Mitteilung betreffend den Vorschlag, einen Legislative Council in Palästina zu schaffen, zu übergeben, und heute, morgen empfing seine Exzellenz zu demselben Zweck die Herren Dr. Chaiin Weizmann, David Ben Gurion, M. Shertok, Ben Zwi. Abraham Elmalch und Rabbi Blau. Der High Commissioner erklärte: Der Gesetzgebende Rat wird sich aus 3 8 Mitgliedern auf folgende Weise zusammensetzen: rünf Beamte, elf ernannte Mitglieder, zwölf G cw aalte. Von den Ernannten werden sein: drei Mohammedaner (davon ein Beduine), vier Juden, zwei Ch r i s t e n, zwei Kaufleu t e. Von den Gewählten werden sein: acht Mohammedaner, drei Juden, ein Christ. Die Festsetzung der Zahl der gewählten Mitglieder des Rates erfolgte entsprechend der Zahl der einzelnen' Gemeinschaften im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes. Im Laufe der fünfjährigen Amtsdauer des Rates kommt eine Aenderung dieser .Einteilung nicht in Betracht. Die Person, die an der Spitze des Rates stehen wird, wird englisch „President", arabisch „Rajsh" und hebräisch „Joschew Rosch" heißen. Bei Stimmengleichheit wird der rangälteste der dem Rat angehörenden Beamten das Entscheidungsrecht haben. Sechs Mitglieder bilden ein „quorum". Der High Commissioner wird das Recht haben, jede S}tzung des Rates zu eröffnen, eine Rede zu halten oder eine Botschaft zu senden. Die normale Legislaturperiode wird fünf Jähre betragen; die normale Tagungsdauer drei Monate. *Venn notAvendig, wird jede Tagung in zwei Tagungen von je sechswöchigo.r Dauer geteilt werden. ' Wenn eine Gemeinschaft die " Beteiligung an den Wahlen ablehnt, wird der High Commissioner das Recht haben, englische Beamte oder andere geeignete Personen zur Besetzung der Plätze im Rat heranzuziehen. Der Vorsitzende (Joschew Rosch) wird eine neutrale Persönlichkeit ohne Beziehungen zu Palästina sein und es ist mehr als sicher, daß es eine Persönlichkeit von großer juristischer Erfahrung sein wird. An Diskussionen und Abstimmungen wird er sich nicht beteiligen. Die gewählten Mitglieder werden aus direkten Wahlen hervorgehen. Die Frage, ob die Zahl der Ersatzleute der gewählten Mitglieder ebenso hoch oder kielner sein soll als die Zahl der Gewählten, wird Im Einvernehmen mit den Führern beschlossen werden. Nachweis der Fähigkeit zu schreiben und zu 1 e s o u oder eines Vermögens wird bei Ausübung des Wahlrechtes nicht gefordert. Im Genüsse des Wahlrechtes stehen Bürger vou Palästina sowie gesetzmäßige Einwohner, die sich seit zwei oder drei Jahren vor Anlegung der Wählerlisten im Lande befinden. Dieses Wahlrecht der Einwohner ist nur für die ersten Wahlen und Ergänzungswahlen zum Gesetzgebenden Rat maßgebend. Für künftige Wahlen beabsichtigt die Regierung, nur Bürgern von Palästina das Wahlrecht zu geben. Das Wahlalter beträgt 35 Jahre. Jeder Gemeinschaft bleibt es überlassen, zu bestimmen, ob der Gemeinschaft angehörende Frauen das Wahlrecht haben «ollen oder nicht. Wer das 3 0. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann in den Rat nicht gewählt werden. Nur ein Bürger von Palästina ist wählbar. Mitglieder des Rates, die nicht Reglerungsbeaintc sind, beziehen ein Gehalt. Ich schlage ein Gehalt von 300 bis 300 Pfund jährlich vor. Der Gesetzgebende Rat hat folgende Privilegien und Aufgaben: 1. Alle von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen zu besprechen, sie zu verbessern und dem High Commissioner zur Bestätigung oder Ablehnung zu übermitteln. 2. Gesetzesan träge zu stellen und Vorschlägezum Reglerungs-, budget unter Bedachtnahme auf die. -Zustimmung des High Commissioner zu machen. 3. Das Jahre sbudget zu prüfen und zu besprechen. Es wird eine allgemeine Debatte, stattfinden; später wird das Budget bestätigt werden, nachdem, es vorher in einer Kommission durch beraten wurde; für die Budgetberatung wird eine gewisse..Zahl., von Tagen festgelegt werden. 4. Eine Diskussion .über jede Frage von öffentlichem Interesse zu eröffnen, unter Bedachtnahme darauf, daß Vorschläge über die Ausgabe öffent- P&tsieH tckstm. -SmtHtimp licher Gelder oder die Einführung von Steuern ohne Weisung des High Commissioner nicht gemacht werden dürfen. Es darf auch keine" Resolution zur Abstimmung gebracht werden, die nach Ansicht desi High Commissioner die öffentliche Ordnung -Ußd' den *' Frieden gefährdenkönnte. Der Geäetzgebehde'-Rat' V/ird'- 'das -Recht haben, Jn der Aussprache über das Budget, zur' Antwortauf dtV- Rede des High Commissioner und bei'der Behandlung von Resolutionen Debatten durchzuführen. 5. An die Exekutiv - organe der Regierung Fragen über die V e r w a 11 u n g des* Landes zu stellen. ' ' Wird ein Gesetzesvorschlag vom Gesetzgebenden Rat- -angenommen,' so kann er erst nach Bestätigung durch' den-High Coramissionor: Gesetzeskraft erlangen. Findet' der High Commissioner es im Interesse des Gemeinwlotils oder einer-guten Verwaltung für notwendig, daß' ein Gesetz in- Kraft :'tx'ete, welchesder Gesetzgebende Rat innerhalb der vom High Commissioner festgesetzten Frist nicht a n ge n o m m e.n hat, so hat der High Commissioner das Recht, das Gesetz als verpflichtend mit sofortiger Wirksamkeit «u proklamiei-en. Wohlbeleibten Menschen schafft ein Glas natürliches „Franz-Josef"-Bitterwasser, früh nüchtern genommen, mühelosen, leichten Stuhlgang und reinigt das Blut sicher von Stoffwecliselgiften. Aerztlich empfohlen, Der High Commissioner hat das Recht, Tagungen des Gesetzgebenden Rates "zu verschieben oder aufzuheben. In außerordentlichen Fällen wird der High Commissioner mit Zustimmung der Regierung Seiner Majestät auch das Recht haben, nach Auflösung des Gesetzgebenden Rates die Wahlen zum Rat auch über die normale Frist von zwölf Monaten hinaus zu vertagen. Die Bestimmung, der Schedule . f ü r d i e A r b e 11 e r ei n w n/n d e r u n g wird auch in 'Zukunft wie bisher in die Kompetenz des High Commissioner fallen. Doch wird jedes Mitglied des Gesetzgebenden Rates das Recht haben, Resolutionen zu beantragen, in denen die Gegnerschaft oder Kritik gegenüber jeder Schedule zum Ausdruck kömmt. Gegen den Willen des Vorsitzenden kann keine :Resolution oder .Abänderung einer Gesetzesvorlagc beantragt werden, wenn dadurch a) die Rechtskraft des der 'Regierung Seiner Majestät anvertrauten Mandats angezweifelt oder Abschaffung oder Außerachtlassung des Mandats beantragt wird; b) wenn die. Vorschläge Beleidigungen eines benachbarten Staates oder irgendwelcher fremder Mächte, enthalten, zu denen die Regierung Seiner ' Majestät ■ in freundschaftlichen Beziehungen steht. Die tägliche Reinigung des Mundes mit einem antiseptischen Mittel ist für die Mundhygiene und Gesundheit gleich wichtig. Das OD OL-Mund was se r wird in der ganzen Welt seiner antiseptischen Wirkung und seines starken, dabei aber angenehmen, Geruches wegen, der auch unreinen' Atem beseitigt, bevorzugt. Auch reinigt es zwischen den Zähnen sehr gründlich. Außerdem enthält' das Odol-Mundwasser neben dem Odol-Antiseptikumden Myrrheextrakt, der gegen Lockerung der Zähne und Blutung des- Zahnfleisches wirksam verwendet wird. E Die Zionisten Oesterreichs protestieren Am 8. d. M. haben die der fcioriisttschen Weltorganisation angehörenden Gruppen Oesterreichs eine g^Voitlge Kundgebung gegen die Errichtung des ..Gesetzgebenden -Rates" (Parlament) mit arabisch-englischer Majorität" in Palästina veranstaltet. Mehr als 2000 Menschen füllten den großen Kadcrmann-Saal und Hunderte korinten keinen Einlaß finden. Es sprachen: Rabbiner S. Fricdmaim (Mißrachi), Dr. Oskar Grünbaum (Allgemeine. Zionisten), Df. S. Großmann (Berlin), Dr. Leopold Plaschkes (Radrkale Zionisten), Dr. P. Sokal (Binjan Haarez), Oberbaurat Robert Stricker (Judenstaatszionisten). Die Versammlung nahm nachstehende Resolution an: „Die von der Mandatarmacht Palästinas beuteichtigte EinfUhrung eines »Gesetzgebenden Rates' widerspricht; dem Sinn und Wortlaut des Palästhia-Mandats, dessen Zweck die VV i c d c r c r r I c h t u n g der nationalen Heimstätte für d«* jüdische Volk in Palästina. Ist. Die Juden Oesterreichs protestieren daher feierlich gegen die beabsichtigte Einführung eines Gesetzgebenden Rates. ... Wir Zionisten Oesterreichs stchon in der Frage des Gesetzgebenden Rates ,c i n m üt i g auf dem ablehnenden Standpunkt d«s 10. Z i o n i s t e n k o ng r e s s e s und einmütig hinter der Zionistischen Exekutive, der »vir treue -Gefolgschaft leisten werden. Wir appellieren an das ganze jüdiche Volk, es möge wie tun Mann gegen den Anschlag auftreten, der hier gegen das jüdische Aufbauwerk in Palästina geplant ist. Einmütigkeit unseres politischen Willens und verdoppelte Opfcrieistungen werden den Anschlag gegen die unverzichtbaren tausendr jährigen Rechte des jüdischen Volkes auf das Land seiner Väter zunichte machen. Zum Zeichen unseres entschlossenen Abwchrwillcns wollen wir eine großzügige Schckelkampagne einleiten. Jeder bewußte Jude erwerbe den Schekel als Protest gegen das von der Mandatarmacht beabsichtigte Unrecht, in dieser ernsten Stunde ist der' Platz 'allei* aufrechten und volksbcwußten Juden au unserer Seite. Juden Oesterreichs! Tretet in unsere Reihen! Kämpft mit uns für die Wiedergeburt des jüdischen Volkes. Kämpft mit uns für Ercz Israel und die Zukunft eurer Kinder, und der .Sieg; wird uns gehören, niemandem zu Leide, dem unglücklichen jjüdlschon Volke und der ganzen Menschheit zum Sogen." ■ " Aguda gegen PalästanavParlamenft. . Aus London: Die Zentralexekutive. der . Weltorganisation der Agudas Jisroel. hat auf ihrer soeben . ih: London abgehaltenen Tagung beschlossen, den Welt-, kongreß der Agudah (Kenessio.Gedaulo) für Anjaj-Lg..J937 (jüdisches Jahr 5697).. nach Je r u s.a 1 e m einzuberufen. Der Vizepräsident und Leiter der Agudah }p Polen, I. M. Lewin, erklärte, die Agudah könne sich in Zukunft nie und nimmer damit zufriedengeben, daß ihr , nur sechs Prozent der Palästina-Zertifikate zue Verfügung;!; gestellt .werden. v Es-.- wurde .^beschlossen, Schritte, zu ergreifgn, um einp. gerechte Verteilung der Zertifikate zu sichern,,.' Präsident;.. Jakobi. rt 6s c tffre l m, bekräftigte die. vom Leiter der Agudah in Jerusale^i,. Rabbi M. Blau, gegenüber dem High Commissioner abgegebene Erklärung, daß das. traditionell-religiöse^ Judentum den jetzigen Zeitpunkt als nicht opportun für Errichtung eines Legislative Council erachtet. Die Agudäli, sagte Rosenheim, identifiziert sich hierin mit der g esamten. jüdischen öffentlichen 'Meinu'ng.' Das . Recht der .Mehrheit ist in der jüdischen Tradition verankert. Dennoch ist es" unsere wohlerwogene Meinung, daß die Errichtung eines Gesetzgebenden Rates in dieser Zeit voller Gefahren' sei. Zu unserem" tiefen Bedauern ist es weder der Regierung noch den Juden bisher gelungen, unsere arabischen Nachbarn von den Vorteilen, die die jüdische Arbeit atich üinen bringt, zu überzeugen. Immer wieder wird unter ihnen Haß gesät: Zweifellos wird diese böse Saat im Legislative Council Früchte fragen. Statt dem Wohle des ganzen Landes zu dienen, wird die Mehrheit des Council versuchen, Gesetze zu schaffen, die den Fortschritt der jüdischen Arbeit hindern und dem jüdischen Wiederaufbau Steine in den Weg legen. Die Agudas Jisroel hat gemäß' ihrer religiösen Haltung stets den Willen jeder Regierung respektiert, unter deren Schutz die Juden leben. Wenn sie sich trotzdem jetzt gezwungen sieht, sich der Opposition der übrigen jüdischen Bevölkerung Palästinas ■ gegen den Legislative Council anzuschließen, so beweist das nur, wie sehr alle Teile des jüdischen Volkes in dieser Stunde von Sorge erfüllt sind. Wedgewood gegen den Legislative Council Aus London: In einem Brief an die „Times" greift das bekannte Mitglied des Unterhauses, Josiah W e g c w o o d, scharf den Plan des L c g.i s 1 a t i v e Council for Palestinc an und erklärt,, ein Council würde nur die Differenzen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften Palästinas verschärfen. Jetzt sei. es noch - Zeit, den Plan noch einmal gründlich zu . erwägen und aus den Fehlern zu lernen, die man. in Aegypten und anderswo durch vorzeitige Einrichtung von Selbstverwaltungen gemacht hat. Araber für den Legislative Couueil Aus Jerusalem: In der Tageszoitung „F e l e s t i n", dem Organ des früheren Bürgermeisters von Jerusalem^ und Führers der palästinensisch-arabischen Verteidlgungspartei, Ragheb Bey Nashashibi, wird an die Araber Palästinas der AppcÜ gerichtet, der Einführung des Legislative Council zuzustimmen. Auch die Partei des jetzigen Bürgermeisters Doktor Khalidi hat sich in einer Entschließung f ü-r di e Beteiligung an dem geplanten Legislative Council ausgesprochen.