Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 9 (1935)
- Issue
- Heft 468 (31.5.1935)
- Date
- 1935-05-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Jtfr. 468 DIE NEUE WELT Seiten 3 Warum Kongreßort Luzern? Eine Menge kurioser Erwägungen Wo wird man heuer den Zionistenkongreß abhalten? Diese Frage beschäftigt in jedem Kongreßjahr die zionistischen Gemüter. Monatelang wird darüber gesprochen und geschrieben, es ist immer wieder ein Rätselraten: Das Land muß judenfreundlich sein; es muß günstig liegen im Verhältnis zu den Ländern, von denen ein Massenzustrom zu erwarten ist; es muß geeignete Räume haben; es muß billig sein — denn die meisten Delegierten können sich größe Ausgaben nicht leisten. All diese Erwägungen bringen es mit sich, daß die Wahl des Kongreßorte3 keine leichte Sache ist. Und all diese Erwägungen führten über eüie Reihe von Städten und Ländern, die man als Kongreßort ins Auge faßte ... Zunächst kam die traditionelle Schweiz in Betracht, und hier an erster Stelle die historische Kongreß-Stadt Basel. Nun argumentierte man, daß Basel zu nahe der deutschen Grenze liege und sich unangenehme Einflüsse und Strömungen geltend fachen könnten, zumal man an den Menschenraub der Gestapo (Geheime deutsche Staatspolizei) dachte — mit dem jüdischen Journalisten Jacob. als Opfer. Zürich hinwiederum verfügt nicht mehr, wie es sich herausstellte, über die geeigneten — repräsentativen und praktischen — Räumlichkeiten. Es blieb zwar die Schweiz als Kongreßland auf der Tagesordnung, aber EJasel und Zürich wurden nicht mehr ins Kalkül gezogen. Die Tschechoslowakei besitzt bereits JUDENSTAATLER! auch eine Kongreß-Tradition. Basel und Karlsbad beherbergten Zionistenkongresse. Die Tschechoslowakei ist ein demokratisches Land, in der Judenfrage weitsichtig-politisch denkend, mit günstiger Valuta. In Betracht kam aus administrativen Gründen zunächst Prag, wo man.sich mit den repräsentativen Räumen Repräsentantenhaus und Lucerna hätte abfinden können, aber die letzten politischen Spannungen, hauptsächlich der zwar enge, aber aggressive Straßenantisemitismus ließen es als Kongreßstadt nicht ratsam erscheinen. Karlbad mußte als „deutschbetonte" Stadt gemieden werden. Paris erschien den Arrangeuren des Kongresses als Stadt mit geringem jüdischem Leben für eine Tagung ungeeignet, die starke geistige Reflexe ausstrahlen soll. Ueberdies konnte ein Zionistenkongreß in Frankreich Verstimmung erregen, da Frankreich Selbst eine Mandatsmacht ist, u. zw. über Palästinas Nachbarn Syrien. Auch der Umstand, daß nur wenige Delegierte Französisch können, würde Paris, das keinerlei repräsentative Tagungsgebäude besitzt, nicht empfehlen. Palästina! Der jüdische Jischuw würde es gerne sehen. Aber die Kongreßexperten sagten: Vorzeichen! Zum Austritt der Zionisten-Revisionisten Vom. Standpunkt des zionistischen Patriotismus ist der Austritt der Revisionisten als folgenschweres Spaltung des Zionismus und als nationales Unglück anzusehen. Aber viele Zionisten und besonders die zionistische Exekutive und ihre links- und allgemeinzionistische Gefolgschaft bagatellisieren die Sache. Vielfach wird sogar die Ansicht vertreten, daß diese „reinliche" Scheidung eher zur Beruhigung beitragen wird. Diese Auffassung wird übrigens auch vom Führer der Revisionisten, Jabotinsky, gefördert, der davon spricht, daß nunmehr eine Auseinandersetzung in der Art von „Gentlemen" zwischen beiden Organisationen möglich sein wird. Wie die Sache sich in Wirklichkeit gestaltet und noch gestalten wird, beweist ein Aufruf, welcher jetzt vom Landesverband der Zionisten-Revisionisten Oesterreichs verbreitet wird. Da heißt es in Riesenlettern : Den Scheitel darf kaufen: Jeder — Assimilan t Jeder — Internationalist Jeder — deutschnationale Jude Aber kein Zionist! Der Kampf ä la Gentlemen beginnt also mit einer Verächtlichmachung der Schekelkäufer. Man kann sich leicht vorstellen, wie die Anti-Revisionisten antworten werden, die an der Spaltung die gleiche Schuld tragen, wie die Revisionisten selbst, die schon vordem an der Hetze zwischen Zionisten Gefallen^gefunden haben. Der zionistische Patriot kann nichts anderes tun, als diese Art des Kampfes tief bedauern und als Sünde am Zionismus verurteilen. Verlangen Sie auch im Restaurant wie äuch im Kaffeehaus ausdrücklich „PreblauerSauerbrun n", das gesundheitsfördernde,' erfrischende österreichische Mineralwasser, Ä „Nein!" — die politische Lage erlaube es noch nicht; es sei keine Garantie für einen ungestörten und ungetrübten Ablauf vorhanden; wir müßten noch tiefer und breiter im Land verwurzelt sein. Auch London wurde erwogen. London ist von zionistischen Erinnerungen umwoben. Herzl sprach hier vor dem Unterhaus, vor den Maccabians, arrangierte hier den IV. Kongreß. Aber London besitzt kein geeignetes Kongreßgebäude und ist eine Riesenstadt, in der sich der Kongreß sozusagen verlieren kann. Also Schwierigkeiten über Schwierigkeiten. Schließlich fand sich ein'Lichtblick: Italien! Die Kurverwaltung des unbeschreiblich schönen, am Meer gelegenen A b b a z i a und die Gemeinde dieses Ortes luden die Zionistische Organisation ein, hier den Kongreß abzuhalten, man werde sich eine Ehre daraus machen, die jüdischen Delegierten zu empfangen und zu beherbergen. Die italienische Regierung mit ihrem Chef Mussolini an der Spitze gab zu verstehen, daß sie mit diesem Projekt sympathisiere. Geeignete Räume sind vorhanden, der Aufenthalt ist billig, die Seefahrt für die palästinensischen Delegierten bequem. Alles wäre schön und gut. Ein Kongreß im Italien Mussolinis wäre eine nicht zu unterschätzende Geste gegen das pogromantisemitische Hitler-Deutschland, eine Festigung der wertvollen Sympathien des neuen Italien für den Zionismus, also all right, wenn nicht ... Wenn nicht die Linken erklärt hätten, daß ihnen das — faschistische Italien nicht passe, daß der Zionistenkongreß sich nicht — einseitig politisch orientieren dürfe. DENKT AN EURE PFLICHT! Die Einwände des rechten zionistischen Flügels halfen nichts. Die Linken verblieben bei ihrem starren „Nein". Und da sie keinen Widerspruch dulden, wurde Italien als Kongreßland ad acta gelegt. Man grifff nun wieder auf die stille, kultivierte, traditionsreiche Schweiz zurück. Da bereits Basel und Zürich als ungeeignet deklariert worden waren, bestimmte man das der großen zionistischen Welt fast unbekannte Luzern. So genießt Luzern den Vorzug, Sitz des 19. Zionistenkongresses zu sein! Weil die Zionisten-Sozialisten es nicht wollten und die „Allgemeinen" so tanzen, wie die Linken pfeifen ... Ferienfahri der Czernowitzer Allgemeinen Zeitung mit SammelpaB nach Polen und Czernowitz am 7. und 28. Juli für 4 und 8 Wochen Technische Durchführung, Anmeldung und Auskunft: „Oesterr. VerkehrsbUro", Wien I, Friedrichstr. 7, Tel. B-27-500, „Oesterr. VerkehrsbUro", Wien I, Graben 20, Tel. U-29-0-35, Polnisches Reisebüro „ORBIS", Wien I, K9rntnerstr. 41, Tel. R-21-5-78, Reisebüro „Marienbrücke", Wien I, Rotenturmstraße 26, Tel. R-24-2-86, R-24-2-87 I Zur jüdischen Landespolitik in der Tschechoslowakei Die einstige „Jüdische Partei" in der Tschechoslowakei ist bekanntlich mit den tschechischen Sozialdemokraten ein Wahlbündnis für die Parlamentswahlen in der ganzen Republik, für die Landes- und Bezirkswahlen nur in den historischen Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien eingegangen. In der Slowakei hat die Jüdische Partei eine eigene Liste aufgestellt. Das war allerdings nicht das politische Kuriosum. Die örtlichen Verhältnisse bestimmen oft genug die politische Taktik. Das Auffallende an den diesmaligen Wahlen in die Landesvertretungen war die selbständige Kandidatur der Jüdisch-Orthodoxen in Karpathorußland, unter der Marke „Jüdische Agrarier". Der Wahlausgang bezeugte die Tatsache, daß in diesen „dunklen" Gebieten — wie sie allgemein genannt werden — die jüdische Orthodoxie zahlreiche Anhänger hat. Sie erhielt nämlich rund 20.000 Stimmen gegen rund 10.000 der zionistischen „Jüdischen Liste". Bisher traten die Orthodoxen, die Mitglieder der „Aguda", in der Slowakei und in Karpathorußland nicht selbständig auf, sondern wählten jeweils die herrschende Regierungspartei. Wie in allen anderen Ländern, beispielsweise in Oesterreich, bekämpften sie bisher jede jüdische Liste, erklärten die Aufstellung einer eigenen, jüdischen Kandidatur als Unsinn, als Vaterlandsverrat, als Treubruch gegenüber denen, welche es mit den Juden gut meinen. Diesmal kam es anders. Die jüdische Trennungsorthodoxie stellte eine eigene Kandidatur auf; warum sie die Marke „Republikanische Agrarier" wählte, ist gegenüber der Tatsache, daß sie sich auf eigene Beine stellte, belanglos. Man kann nicht leugnen, daß die selbständige Kandidatur der Orthodoxie in Karpathorußland gegenüber der bisherigen Methode, sich auf Gedeih und Verderb den Landesregierungen auszuliefern, einen Portschritt bedeutet, Die Loslösung von nichtjüdischen Gruppen auf politischem Gebiet, das Zeigen des eigenen Gesichts liegt bereits auf der Linie einer ge* sunden Landespolitik. Die „Jüdische Liste" hat entsprechend den tatsächlichen Machtverhältnissen abgeschnitten. Wie sich ihre Koppelung mit den tschechischen Sozialdemokraten bei den Wahlen in die Landes- und Bezirksvertretungen ausgewirkt hat, läßt sich mathematisch natürlich nicht errechnen. Genützt hat ihr diese Kompagnonschaft zweifellos nicht. * Die Jüdische Partei hat bei den Wahlen zur Landesvertretung der Slowakei am 26. Mai 36.430 Stimmen auf ihre Liste vereinigt. Da sie die Wahlquote nicht erreicht hat, hat sie ihr bei den Wahlen im Jahre 1928 mit einer Stimmenzahl von 45.239 errungenes Mandat an die Agrarier abgeben müssen. KAUFT DEN SCHEKEL! §prachenreehi der Indischen Minderheit Eine oberstgerichtliche Entscheidung Aus Prag wird eine überaus wichtige, die jüdische Minderheit in der C. S. R. betreffende oberstgerichtliche Entscheidung gemeldet: Aus Prag: Das Bezirksgericht Teplitz hatte eine deutsch eingebrachte Privatanklage abgewiesen, weil die Partei auf die Frage nach ihrer Nationalität geantwortet hatte, sie gehöre national zum jüdischen Volk, zähle sich aber sprachlich zur deutscheu sprachlichen Minderheit. Das Gericht begründete diese seine Entscheidung damit, daß die Privatanklage, da der Privatankläger der jüdischen Minderheit angehöre und diese kein sprachliches Minderheitenrecht besitzt, in der Staatssprache hätte überreicht werden müssen. Der; gegen diese Entscheidung erhobenen Sprachenbeschwerde wurde vom Kreisgerichtspräsidenten, keine Folge gegeben, und zwar mit der Begründung, diel Begriffe „nationale Minderheit" und „sprachliche Minderheit" würden als Synonyma im Gesetz gebraucht, und es gebe keine von der nationalen Zugehörigkeit verschiedenen sprachlichen Minderheitenrechte* Gegen diese Entscheidung erhob der Privatkläger! durch Dr. Emil Margulies (Leitmeritz) Beschwerde an das Obergerichtspräsidium Prag. Er wies darauf hin, daß überall im internationalen Recht eindeutig und ausdrücklich zwischen der Minderheit der Nation einerseits und der der Sprache, beziehungsweise der Religion andererseits unterschieden wird, daß unser Minderheitenrecht zwar aus dem eigenen souveränen Recht der Gesetzgebung stamme, aber gleichzeitig die Statuierung internationaler Rechtsgrundsätze als tschechoslowakisches Recht darstelle, und daß dies im Gesetz ausdrücklich an>< geführt sei, und daß daher für die Auslegung dieses unseres Rechtes der Inhalt und der Sinn maßgebend sein müsse, welche diese übernommenen Begriffe im internationalen Recht besitzen, und daß auch unser eigenes Recht eindeutig immer das selbständige Nebeneinander der Begriffe der nationalen sprachlichen und religiösen Minderheit kenne. Das Obergericht Prag hat dieser Beschwerde vollinhaltlich stattgegeben und ausgeführt: „Die Sprache pflegt allerdings in der Regel als hauptsächliches Kennzeichen der nationalen Zugehörigkeit zu gelten, und die nationale Zugehörigkeit deckt sich in der Regel mit der sprachlichen Zugehörigkeit. Bei den Angehörigen der jüdischen Nationalität ist das nicht der Fall, da, wie allgemein, die jüdische Sprache in dem im § 21, Abs. 1 des Ges. 86/30 hervorgehobenen Verkehr nicht gebraucht wird, was auch dieses Gesetz selbst, wie aus dem letzten Satz des § 21 hervorgeht, hervorhebt. Es müssen daher! die Angehörigen der jüdischen Nation entweder Angehörige der Staatssprache oder einer anderen Minderheiten spräche sein. Das Gesetz führt deshalb auch, neben der nationalen Zugehörigkeit, die sprachliche Zugehörigkeit besonders an (Art. 8 und 9, Abs. 2 des Vertrages von St. Ger mal n{ § 2 Einleitungsgesetz des Sprachenge^tze^"