Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 8 (1934)
- Issue
- Heft 340 (13.2.1934)
- Date
- 1934-02-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 340 DIE NEUE WELT Seit« 3 Widerruf de§ Mordge§(anditi§§es erpreßt Aus Jaffa wird unterm 12. Februar gemeldet: In der im Jaffaer Untersuchungsverfahren fortgeführten Verhandlung bekundete Abdul Medschid auf Befragen durch den Verteidiger Horace Samuel, der öffentliche Ankläger, Kommissar S h i t r e e t, habe ihn vor den Gefahren gewarnt, die ihm drohten, falls er sein Geständnis, er habe Dr. Arlosoroff ermordet, aufrechterhalte. Kommissar Shitreet habe ihm bedeutet, er könnte zum Tode durch den Strang verurteilt werden. Abdul Medschid bekundete, er sei sofort nach Zurückziehung seines Geständnisses bei der Polizei zum Untersuchungsrichter gebracht worden, wo er beeidete, daß sein Geständnis falsch gewesen sei. Rechtsanwalt Samuel bemerkte, die Polizei habe den Widerruf des Geständnisses in unvorschriftsmäßiger Weise erleichtert, obwohl sie seine Echtheit nicht bestritten hätte. Als Abdul Medschid im Laufe der Vernehmung aufgefordert wurde, den Wortlaut des Gespräches wiederzugeben, das Rosenblatt und Stavislcy angeblich im Gefängnis mit ihm geführt haben, begann er unsicher zu« stottern, obwohl er sonst fließend hebräisch spricht. Zum Geständnis im ArlosoroffvProzeß Aus Jaffa wird unterm 8. Februar gemeldet: Die am 5. und 6. Februar durchgeführten Verhandlungen in der Arlosoroff-Morduntersuchung galten vor allem der XJeberprüfung der bei der Polizei gemachten Aussage des Arabers Abdul Medschid, der sich selbst und einen Mithäftling der Ermordung Dr. Arlosoroffs beschuldigte. Polizeiinspektor Moses Scharmeister machte Aussagen über die Beschlagnahme der Kleidung Abdul Medschids zum Zwecke der Ermittlung, ob diese den Kleidern gleiche, die von den Männern, die den Ueberfall auf Dr. Arlosoroff verübten, am Mordabend getragen wurden. Der Zeuge berichtete ferner über die Beschlagnahme eines Revolvers samt zugehöriger Munition im Hause Issa Derwischs, des Mannes, von dem Abdul Medschid behauptet, er habe den tödlichen Schuß abgegeben, während er selbst, Abdul Medschid, Dr. Arlosoroff ins Gesicht leuchtete. Die Polizei hat sich bereit erklärt, die beschlagnahmten Gegenstände dem Gericht zur Besichtigung vorzulegen. Es wurden zwei weitere Zeugen, der Polizist Freimann und das Mitglied des Brith Trumpeldor von Kfar Saba Aron Heichmann, vernommen. Letzterer bekundete im Sinne des von Zwi Rosenblatt angebotenen Alibinachweises, daß dieser zur Zeit der Ermordung Dr. Arlosoroffs sich in Kfar Saba aufgehalten hat. Der Vormittag des folgenden Tages war vollständig ausgefüllt von Fragen, die der Verteidiger Horace Samuel im Zusammenhang mit dem am 11. Jänner von Abdul Medschid gemachten Geständnis, das er später — wie die Verteidigung behauptet, von der Polizei beeinflußt — wieder zurückgezogen hat, an den Vertreter der Anklage, Kommissär Shitreet, richtete. Rechtsanwalt Samuel beanständete es insbesondere, daß die Polizei die Kleidung und die Taschenlampe Abdul Medschids nicht sofort konfiszierte, um diese Gegenstände mit denjenigen der Angeklagten zu vergleichen. Kommissär Shitreet berichtete über die zweite, von Abdul Medschid am 16. Jänner gemachte Aussage und erklärte, in dieser seien Widersprüche im Vergleich mit den Aussagen Frau Arlosoroffs festgestellt worden. Deshalb sei Abdul Medschid nochmals einem genauen Verhör unterzogen worden, wobei er erklärte, Zablawi habe gelogen. Nach dem Widerruf des Geständnisses sei Abdul Medschid am 1. Februar nochmals von ihm, Shitreet, verhört worden. Diesmal habe Abdul Medschid erklärt, Stavsky und Roseniblatt seien an ihn im Jaffaer Gefängnis mit dem Angebot herangetreten, ihm 1000 Pfund zu bezahlen, wenn er sich schuldig bekenne. Sie hätten ihm auch einen Plan des Strandes von Tel- Awiw gezeigt und ihm Einzelheiten der Oertlichkeit erklärt. Die beiden Angeklagten hätten ihm versichert, er werde mit einer leichten Bestrafung davonkommen. Auch Zablawi seien 500 Pfund vesrprochen worden. Weitere Aussagen machten Kriminalkommissär Alfred Riggs und der BUrogehilfe Zwi Rosen, der die Uebersetzung des ersten Geständnisses Abdul Medschids angefertigt hatte. In der nächsten Verhandlung soll Abdul Medschid selbst vernommen werden. PBMIHBBBHWMTrT.....-in .-.....- Gegen die revisionistische Petition saktion Die europäische Leitung des Weltverbandes der Allgemeinen Zionisten, bestehend aus Dr. J. Schwarsbard, Dr. Josef Rufeisen, Leon Salpeter und Dr. E.Szmorak, erklärt die revisionistische Petition als Disziplinbruch und fordert alle Landesorganisationen der Allgemeinen Zionistien und die einzelnen Zionisten auf» die Petition nicht zu unterschreiben. * Der Geschäftsführende Ausschuß des Zionistischen Zentralverbandes für die Tschechoslowakische Republik (Dr. Kahn, Dr. Ruf eisen) bringt allen Ortsgruppen und Zionisten zur Kenntnis, daß organisierten Zionisten die Teilnahme an der Petition der Revisionisten nicht gestattet ist; der Zentralverband sieht jeglich» Agitation und auch die Teilnahme an der Aktion (Unterschrift der Petition) als einen Bruch der zionistischen Disziplin an. Palästina*Aussfellung in Berlin Die Berliner Zionistische Vereinigung veranstaltete in der Zeit vom 4. bis 11. Februar in sämtlichen Räumen des Berliner Logenhauses unter der Devise „E r e z Israel, das Land der Juden" eine Palästina- Ausstellung, die einen Ueberblick über den Aufbau des jüdischen Palästina und der Bewegung, auf die sich der Aufbau stützt, vermitteln soll. An der am 4. Februar stattgefundenen Eröffnung der Ausstellung nahm eine große Zahl führender Persönlichkeiten des Berliner Judentums teil! Den Mittelpunkt der Ausstellung bildet der Hauptsaal im ersten Stockwerk, in dem an Hand von Bildern, statistischen Tafeln und Modellen sämtliche Zweige des Aufbauwerkes, Landwirtschaft, städtische Entwicklung und Bauwesen, Verkehrswesen, Handel und Industrie, Elektrifizierung und Schulwesen dargestellt werden. In einem der beiden Vorsäle, der Land und Leute in Palästina zeigt, sind u. a. archäologische Stücke aus dem Museum der Berliner Jüdischen Gemeinde ausgestellt, in dem anderen ist eine Sonderschau von Keren Kajemeth und Keren Hajessod untergebracht. Im Erdgeschoß wird in einem Saale die Arbeit der B. Z. V. gezeigt. Der Gartensaal bietet einen Ueberblick über die Entwicklung der zionistischen Bewegung. Außer einem großen H e r z 1 - B i 1 d finden wir an den Wänden die Bilder A. D. Gordons, Josef Trumpeldors, Achad-Haams, Ussischkins und Sokolows. Auf Tischen und Pulten sind historische Dokumente aus den Anfängen der Bewegung ausgelegt. Ein hohes, schwarz verhülltes Prisma, das von zwei kleineren Prismen flankiert wird, trägt die Inschrift „Jiskor". Diese Gedenksäulen sind dem Andenken der Märtyrer der Bewegung geweiht. Ueber der mittleren hängt das Bild Dr. Chaim Arlosoroffs, die linke trägt die Inschrift: „Dem Gedenken von Josef Trumpeldor und all derer, die als Wächter der Siedlungen fielen, die am Fieber der Sümpfe starben, die auf Gallipoli begraben sind, die in Sibirien zugrunde gingen, die ihr Leben der Bewegung opferten", auf der rechten ist der Text eines Briefes zu lesen, den der Vater des im Dienst der Kwuzah Degania gefallenen Mosche Barski anläßlich des Todes seines Sohnes an die Kwuzah gerichtet hat, und in dem er die Kwuzah zu weiterem Ausharren und Kämpfen auffordert. Die Judenfalle an der polnisch-tsdiedio* slowakischen Grenze Die Landesleitung der Judenstaatspartei in der C. S. R. teilt uns mit: In den letzten Wochen häufen sich wieder die Fälle, daß im Büro einzelner zionistischer Gruppen in der ö. S. R. sich polnische Auswanderer einfinden, ohne Papiere und ohne Gepäck, ohne Geld und ohne sonstige Hilfsmittel, und angeben, daß sie Betrügern zum Opfer gefallen seien, die ihnen versprochen hätten, sie gegen eine gewisse Gebühr über die Grenze illegal zu befördern. Wie schon früher festgestellt worden ist, befinden sich in C i e s z y n mindestens zehn Agenten verschiedener Warschauer Agenturen, die sich mit dem Menschenschmuggel beschäftigen. Durch die letzten polnischen Paßvorschriften wurde dieses „Geschäft" besonders rentabel. Der Schmuggelweg führt über die 01 s a, den kürzesten Weg nach Triest, und deshalb sind es besonnders die Juden, die diesen Weg benützen. In Cieszyn ist nun eine Reihe von Zwischenfällen vorgekommen, in welchen Agenten, die die Beförderung von Reisenden über die Grenze übernommen haben, einen unbewachten Augenblick ausnützten, um mit dem ganzen Gut des Reisenden zu verschwinden. Wiederholt haben Agenten aus Cieszyn ihren Schützlingen in der C. S. R. aufgetragen, die Mäntel und auch die Kleider abzulegen, mit denen sie dann verschwanden. Denn Opfern blieb dann nichts anderes übrig, als sich bei den tschechoslowakischen Aemtern zu melden und ihren illegalen Grenzübertritt einzugestehen. Wiederholt sind auch Fälle bekannt geworden, wo diesen Agenten Geldbeträge, Gepäck u. a. zum Transport übergeben worden sind, die natürlich nie am Bestimmungsort ankamen. Die Judenstaatspartei in der C. S. R., deren Zentrale sich nahe der polnischen Grenze befindet, und die daher sehr oft von Gesinnungsgenossen, aber auch von Revisionisten und Misrachisten aufgesucht wird, "warnt die Juden vor diesen Betrügern. Sie ist nicht in der Lage, den Juden, die illegal die Grenze überschreiten, beim weiteren Fortkommen behilflich zu sein. Sie macht darauf aufmerksam, daß in der 6. S. R. die Anmeldepflicht in der letzten Zeit sehr verschärft wurde, weshalb der illegale Grenzübertritt unbedingt zu unterlassen ist. Illegal ist auch der Grenzübertritt mittels sogenannter Touristenkarten, respektive Grenzübertrittsscheine, sobald die entsprechende Zone verlassen wird. Jeder Uebertritt wird mit Freiheitsstrafe bestraft und überdies wird man wieder abgeschafft, so daß der illegale Reisende Zeit und Geld nutzlos verloren hat. Gesellschaft für die Entwicklung Tel-Awiws Die Leitung der Gesellschaft besteht aus den Herren: Bürgermeister Dizengoff, Vizebürgermeister Rokach, Supraski, Schenkar, Jechiel Rabinowitsch und Dr. Soskin (Leitungsmitglied der Judenstaatspartei). Das bisher aufgebrachte Betriebskapital beträgt 10.000 Pfund* Die größte Teilezichnung leistete Dr. SoaUla, Entrechtung/ Verfemung/ Selbstmord Kein Arierparagraph in der freien Wirtschaft Der Erlaß des Reichsinnenministers F r i c k an die Behörden, darauf zu sehen, daß der Arierparagraph auf dem Gebiete der Wirtschaft, wo er rechtlich nicht gilt, j keine Anwendung finde, wird von der gleichgeschalteten,! aber noch nich national so zialistischen ' Presse — wahrscheinlich auf eine Inspiration von oben her ■ — dahin kommentiert ,daß für dieBeruflicheBetätig u n d der Juden nunmehr eine gewisse Rechtssicherheit geschafefn worden ist. Schmidt und Seldte haben ganz besonders darauf hingewiesen, daß der Arierparagraph in der freien Wirtschaft nicht durchgeführt werden kann, ohne daß die auch vom nationalsozialistischen Standpunkt aus wünschenswerte Berufsumschichtung der deutschen Juden empfindlich gehindert wird. Sowohl die nationale Arbeitsfront als auch die nationalsozialistischen Betriebszellen hatten es bisher als ihre Aufgabe betrachtet, alle Betriebe — auch die in j ü d isehen Händen befindlichen — möglichst judenrein zu machen. Der Prozeß der Entjudung der Betriebe war schon sehr weit vorgeschritten; die arische Angestelltenschaft hat, wo sie nur konnte, die Entlassung der jüdischen Auges te Ilten und Arbeiter erzwungen. Besonders verhängnisvoll wirkte es sich für die Juden aus, wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen zu Entlassungen gezwungen war. Dann mußten immer zuerst die jüdischen Arbeitnehmer ausscheiden. Wenn in dem Betrieb dann Neueinstellungen erfolgten, so waren Juden hievon ausgeschlossen. Eine solche wirtschaftliche Entrechtung der jüdischen Angestellten und Arbeiter soll durch den Erlaß Fricks künftig vermieden werden. Es bleibt nun abzuwarten, wie weit die Polizeibehörden den jüdischen Angestellten und Arbeitern wirklichen Schutz gewähren werden. Ein Zweifel ist um so mehr berechtigt, als von anderen autoritativen nationalsozialistischen Stellen auch weiterhin Parolen über Ausmerzung der Juden aus dem Wirtschafts- und Kulturleben Deutschlands ausgegeben werden. Alier Ciöoheis♦•» Auf einer Tagung der in der Reichskulturkammer zusammengeschlossenen Fachkammern sprach der Propagandaminister Dr. G ö b b e 1 s über den ständischen Aufbau der Kulturberufe. In einem Teile dieser Rede stellte der Minister mit Bedauern fest, daß nach und nach aus verschiedenen Berufen herausgedrängte jüdische Volksangehörige mangels eines Arierparagraphen im Kulturleben eine neue Betätigungsmöglichkeit suchen. Es gebe keine unmittelbare gesetzliche Möglichkeit, einen Arierparagraphen in der Reichskulturkammer und den angeschlossenen Verbänden einzuführen. Es dürfe aber nie geschehen, daß am Ende alle Juden, die aus dem Beamten-, Rechtsanwalts-, Aerzte- oder Schriftleiterberuf ausgeschieden sind, allmählich in den Kulturberufen auftauchen Dies zu verhindern. ,t?ebe das Gesetz die Möglichkeit. Erwünscht und unerwünscht Bekanntlich wurden fast alle jüdischen Aerzte, die bedeutenden Forscher und Chirurgen, aus ihren Stellungen verjagt. Den „Untermenschen" wurde das Recht abgesprochen, Angehörige der germanischen Herrenrasse zu behandeln. Manchmal sind aber die jüdischen Aerzte doch erwünscht: Der Leiter des israelitischen Krankenhauses in Berlin, Prof. Dr. Rosenstein, erlebte in diesen Tagen eine seltene Ueberraschung. Die Reichskanzlei rief telephonisch an, um mitzuteilen, daß ein SA.-Chef aus der Umgebung Hitlers im Hospital ankommen werde und sofort durch Rosenstein operiert werden müsse. Der berühmte Chirurg machte darauf aufmerksam, daß es sich um ein jüdisches Krankenhaus handle, und erhielt folgende Antwort: „Das macht nichts, keine Diskussion — bereiten Sie die Instrumente vor." Eine halbe Stunde später geschah die Operation. Das Leben des SA.-Führer wurde gerettet; gerettet durch einen jüdischen Untermenschen. Aber es gibt immer noch „Personen jüdischer Abstammung", deren Auswanderung erwünscht ist. Vor kurzem haben reichsdeutsche und ausländische Zeitungen unter der Ueberschrift „Auswanderung von Nichtariern nicht erwünscht" den Entscheid der Finanzverwaltung gebrächt, daß auswandernde Juden von der Reichsfluchtsteuer nicht zu befreien seien; in der Begründung hieß es, im allgemeinen sei ein „deutsches Interesse an der Auswanderung von Nichtariern zu verneinen". Aus juristischen Kreisen wird nun darauf aufmerksam gemacht, daß diese Begründung der Finanzverwaltung mißverstanden wurde, da sie die rein technische Seite der Frage im Auge hat. Dagegen heißt es in dem Erlaß des Reichsfinanzministers vom 26. Juli 1933 wörtlich: „Die Auswanderung von Personen jüdischer Abstammung ist erwünscht und darf infolgedessen nicht unterbunden werden. Anderseits ist es erforderlich, von leistungsfähigen Personen, durch deren Auswanderung die deutsche Steuerbasis geschmälert wird, eine letzte große Abgabe — die Reichsfluchtsteuer — zu erheben." Im Anschluß daran werden die Fälle angegeben, in welchen eine Freistellung von der Reichsfluchtsteuer zulässig ist, nämlich wenn es sich um kleine Vermögen handelt, aus Billigkeitsgründen usw. Einigra iitentod Im Antwerpener Flüchtlingshotel verstarb plötzlich der 35jährige deutsche Flüchtling Max Fischauer aus Beuthen. Fischauer war bis vor kurzem in einem K o nzentrationslager untergebracht und ging kurz nach seiner Freilassung über die Grenze. Er kam ausgehungert, abgerissen und vollkommen entnervt in Antwerpen an.!£u Tode gemartert Aus Saarbrücken wird geschrieben: In Wesseling bei Bonn starb am 19. Jänner uuter großen Qualen der 49 Jahre alte Viehhändler Moses, verheiratet, Familienvater, ein allgemein beliebter Mann. Er war kerngesund, bis im September 1938 der Kölner Schlachthofdirektor einigen S.-A.-Leuten die Weisung erteilte: „Nehmt doch mal den Moses mit zur Behandlung in die Schweiz!" Die Schweiz — das ist eine Müllgrube hinter dem Schlachthof. Dort wurde das Opfer hingeführt und befehlsgemäß „be'handelt". Man fand ihn bewußtlos: das Nasenbein zertrümmert, Abdrücke von eisenbeschlagenen Stiefelabsätzen in Gesicht und Stirn, den Brustkasten eingetreten, Rippen gebrochen usw. Die besten Aerzte Kölns versuchten zu retten, was nicht mehr zu retten war: innere Zerreißungen, Leberverletzungen und chronischen Blutungen machten alle Hoffnungen ziischanden. Am 19. Jänner ist Moses unter grausamen Schmerzen nach viermonatigem Siechtum gestorben. Im katholischen Wesseling trauert fast die ganze Bevölkerung um den allgemein beliebten prächtigen Mann und stillen Wohltäter. Selbst die lokalen S.-A.- Größen kondolierten tieftraurig den Angehörigen, nicht ohne die dringende Bitte, nichts von der Todesursache und über die Auswüchse der Rowdies verlauten zu lassen. Der Schlachthofdirektor und seine braune Schlachthofgarde sind nach wie vor in Amt und Würden. (Die Polizei des berühmten Staates, in dem keinem Juden ein Haar gekrümmt wird, hat in dieser Sache bisher nichts getan. Heute, am 23. Jänner 19934, wurde Moses unter großer Anteilnahme zu Grabe getragen.)