Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 7 (1933)
- Issue
- Heft 295 (5.5.1933)
- Date
- 1933-05-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 295 DIE NEUE WELT Seite 3 keit unedelster Art. Bevor sie nicht den letzten, den entscheidenden Tritt in Empfang nehmen. So war es in der Zelt der aufstrebenden nationalen Bewegungen aller Völker. Zuerst waren überall Juden dabei, bei den Deutschen, den Polen, Magyaren usw. Dann kam die judenfeindliche Reaktion. Die Juden wollten nicht gehen. Sie blieben unentwegt deutsch-, polnisch-, ungarischnational, bis man sie in rüdester Weise vor die Tür setzte. Der Prozeß der Ausscheidung der Juden, welcher bei den verschiedenen nationalen Bewegungen und Parteien so ziemlich restlos beendet ist, setzt nunmehr auf einem anderen Gebiete ein. In der sozialdemokratischen Internationale, welche jüdischer Hingebung so viel zu danken hat, macht sich die Erkenntnis immer breiter, daß die jüdischen Genossen, ganz besonders aber die führenden jüdischen Genossen, mehr schaden als sie nützen. Der Vorwurf, eine verjudete Partei zu sein, Wird unerträglich und die Stimmung der Genossen immer antisemitischer. Der Prozeß der Ausscheidung setzt ein. Besonders Im deutschen Sprachgebiete, bei der reichsdeutschen und österreichischen Sozialdemokratie. Schon aus Anlaß der letzten Wahlen wurden in Deutschland wesentliche Umgruppierungen vorgenommen. Die jüdischen Namen verschwanden fast ganz von den aussichtsreichen Stellen auf den Kandidatenlisten. Die wenigen jüdischen Genossen, die trotz alledem ein Mandat erhielten, wurden jetzt bewogen, auf diese Mandate zu verzichten. Bei der vor kurzem durchgeführten Wahl des reichsdeutschen Parteivorstandes verschwanden die bekanntesten Namen, Hilferding, Breitscheid u. a. Der Vorstand ist judenrein. In Oesterreich, wo die Juden in der Politik eine ganz besondere Rolle spielen und die exponiertesten Posten mit Juden besetzt sind, beginnt das gleiche Spiel. Der Parteivorstand ist so gut wie judenrein gemacht worden. Neubesetzungen mit Juden finden nicht statt. In den Versammlungen wird ganz vehement über die „Judenwirtschaft" geschimpft und vom „Verrat der jüdischen Führer" gesprochen. Der politische Führer Otto Bauer mußte sich in einer vor kurzem abgehaltenen Vertrauensmännerversammlung sagen lassen, daß die jüdische Führung eine zu arge Belastung der Partei sei. Bei der großen Maifeier wurden keine jüdischen Funktionäre präsentiert. Die Namen Bauer, Breitner, Tandler, Deutsch, Ellenbogen sind von der Festrednerliste der großen Feier verschwunden. Es wäre zu wünschen, daß die Juden nicht auch hier die „Unentwegten" spielen, wie seinerzeit bei den nationalen I Parteien. Rasche Loslösung wäre für beide Teile gut, für | die Juden und für die Sozialdemokratie. Es gibt Fälle, wo Beharrlichkeit keine Tugend, sondern eine Untugend Ist. Hier liegt ein solcher Fall vor. Martin Bubers Bergpredigt Die Judenheit der Welt Ist ob des tragischen Geschehens in Deutschland, ob der Zertrampelung von Ehre, Existenz und Zukunft der deutschen Juden, in fieberhafter Erregung. Allenthalben gibt es nur die eine Frage: Wie kann ich rettend eingreifen? Unter den Millionen Juden, die dieser Frage nachhängen, gibt es einen, der eine andere Sorge hat, die nämlich, angesichts des Unglücks rellgionsphllosophische Betrachtungen anzustellen. Während die Millionen Juden der jüdischen Not des Tages steuern wollen, blickt der eine in die Ewigkeit. Die „Jiddische Rundschau", das offizielle Organ des deutschen Zionismus, veröffentlicht in ihrer Ausgabe vom 21. April eine Art Manifest unter dem Titel „Das Erste", eine Art Bergpredigt. Dir Autor ist — wer anders könnte es sein? — Martin B u b e r. „Was wir wirklich sind, tut sich erst kund, wenn es uns ans Sein geht; bis dahin wußten wir es selbst nicht; jetzt werden wir es zu wissen bekommen, jetzt wird es gewußt werden." So lautet eine Stelle aus Bubers Offenbarung, erinnernd an den „Kriegssegen", den in den Augusttagen 1914 Hermann Bahr von sich gegeben hat. Und eine andere lautet: „Nun sind wir in die Unfreiheit getan worden... Wenn wir uns aber Gott zuwenden..., wird sich dieses Taumeln durch die finstere Schlucht als... unser Weg ins Licht manifestieren." Herr Buber predigt wieder einmal Leid. Er möchte am liebsten den Auszug aus Mizrajim und die Wanderung durch die Wüste ungeschehen machen, auf daß er predigen könne. Ob ihm die €00.000 deutschen Juden recht geben werden im Augenblick, da sie das Brot des Tages benötigen, können wir wohl bezweifeln. Die Zeiten sind anders, als Buber sie wahr haben möchte. Genug gewandert, genug Kidusch Haschern... Herr Buber möge nicht die Stimmung verfälschen, wie er einst Achad Haam verfälscht hat. Die „Jüdische Rundschau" hat in den Tagen der jüdischen Not mannhafte, kluge und zionistische Haltung gezeigt. Sie hätte sich im Zuge dieser Haltung ohne Schaden den Abdruck von Bubers Ge- I stammel, der christianisierenden „Bergpredigt", ersparen | können. Fanrfh'engltfdc durch einen Haupttreffer In vielen Kinos m Wien und in den Bundesländern kann man jetzt Haupttrefferfreuden bildlich' miterleben. Nicht jeder ist bei einem so glücklichen Moment im Leben Augenzeuge. Die schon am 16. Mai d. J. beginnende 29. österreichische Klassenlotterie gibt jedem Gelegenheit, dieses Glück selbst zu erleben, wenn er sich ein Klassenlos bei dem vom Glück so oft begünstigten Bank- und Wechselhaus Schelhammer & Schattera, Wien, I., Stephansplatz 11, oder dessen Filiale, Wien, XIII., Hadikgasse 60 a, kauft. Lospreis: Vi S 48.—, Vi S 24.—, V« S 12.—, V» S 6.—. Die Prämie von 500.000 Schilling wurde bei der vergangenen Lotterie, wie schon so oft, wieder mit einem Schelhammer-Los gewonnen. E greifen, wenn versucht wird, die staatsbürgerliche Gleichheit der österreichischen Juden zu verletzen. Diese Bestimmung ist im österreichischen Friedensvertrag unter dem Titel „Schutz der Minder« holten" festgelegt. Nachstehend die wichtigsten bezüglichen Satzungen im Auszug: Artikel 6 2 — Oesterreich verpflichtet sich, daß die im vorliegenden Abschnitt des Vertrages enthaltenen Bestimmungen als staatsbürgerliches Grundgesetz anerkannt werden, daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen im Wiederspruch oder Gegensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte als jene. Artikel 6 3 — Oesterreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Oesterreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatszugehörigkeit, Sprache, Basse oder Religion vollen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren ... Artikel 66 — Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Basse, Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte. Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie namentlich bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtern und Würden oder bei den verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiton... Artikel 67 — Oesterreichische Staatsangehörige, die einer Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache angehören, genießen dieselbe Behandlung und dieselben Garantien, recht« lieh und faktisch, wie die anderen österreichischen Staatsangehörigen ... Artikel 69 — Oesterreich stimmt zu, daß» soweit die Bestimmungen der vorstehenden Artikel des gegenwärtigen Abschnittes Personen berühren, die nach Rasse, Religion oder Sprache Minderhelten angehören, diese Bestimmungen Verpflichtungen von internationalem Interesse darstellen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Sie können nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit des Rates des Völkerbundes abgeändert werden. Die im Rate vertretenen alliierten und assoziierten Mächte verpflichten sich dagegen, keiner Abänderung der erwähnten Artikel ihre Zustimmung zu verweigern, die durch die Mehrheit d4es Rates des Völkerbundes in entsprechender Form gutgeheißen werden sollte. Oesterreich stimmt zu, daß jedes Mitglied des Rates des Völkerbundes das Recht haben soll, die Aufmerksamkeit des Rates auf jede Verletzung oder Gefahr einer Verletzung irgendeiner dieser Verpflichtungen zu lenken und daß der Rat in einer Weise vorgehen und solche Weisungen geben könne, die im gegebenen Falle geeignet und wirksam erscheinen könnten. Oesterreich stimmt außerdem zu, daß im Falle einer Meinungsverschiedenheit über Rechts¬ oder Tatfragen, betreffend diese Artikel, zwischen der österreichischen Regierung und irgendeiner der alliierten und assoziierten Hauptmächte oder jeder anderen Macht, welche Mitglied des Rates des Völkerbundes Ist, diese Meinungsverschiedenheit als ein Streitfall anzusehen ist, dem internationaler Charakter zukommt. Die österreichische Regierung stimmt zu, daß jeder derartige Streitfall, wenn es der andtf* Teil verlangt, dem ständigen interna11 ona 1 en Gerichtshof unterbreitet werde. Gegen die Entscheidung des ständigen Gerichtshofes ist eine Berufung unzulässig und hat die Entscheidung die gleiche Kraft und denselben Wert wie eine auf Grund des Artikels 13 des Vertrages getroffene Entscheidung. * Also: Die österreichische Judenschaft ist vor den Uebergriffen des In Deutschland entfesselten und In Oesterreich zur Macht strebenden Hakenkreuz-Antisemitismus völkerrechtlich geschützt. Ott angeführten Bestimmungen des Friedensvertrage»,, dl§ JÜDISCHE VOLKSPARTEI ÖSTERREICHS IDienstag, 9. Mai, um halb 9 Uhr abends, im Saal des Hotel Hietzingerhof, XIII, Hietzinger Hauptstraße 22 GROSSER VORTRAGSABEND L»Die Vorgänge in Deutschland und die oflerrei Alf dien Juden« REFERENTEN: OBERBAURAT RGB. STRICKER / DR OSKAR GRÜNBAUM Das verkannte und verschmähte Minderheitsrecht Günstigere Rechtslage der österreichischen gegenüber der deutschen Judenschaft Im englischen Parlament stellte ein Abgeordneter an die Regierung die Frage, ob sie nicht in Deutschland zugunsten der verfolgten jüdischen Staatsbürger eintreten könne, direkt oder auf dem Wege über den Völkerbund. Der Außenminister Simon antwortete — ganz korrekt —, daß für ein solches Eingreifen keine Möglichkeit bestehe. Die englische Regierung: könne lediglich im Falle der Verfolgung englisch-jüdischer Staatsbürger in Deutschland bei der deutschen Regierung intervenieren. Sie könne lediglich ihr Bedauern über die schlechte Behandlung der jüdischen Staatsbürger in Deutschland zum Ausdruck bringen, also lediglich eine moralische Einwirkung versuchen. Konkrete Forderungen, welche auf eine bessere Behandlung der jüdischen Minderheit in Deutschland gerichtet sind, können nicht aufgestellt werden, da weder im Friedensvertrage mit Deutschland (Vertrag von Versailles) noch in den Satzungen des Völkerbundes eine Bestimmung zum Schutze von nationalen oder religiösen Minderheiten in Deutschland enthalten sei. Diese Antwort des englischen Außenministers entspricht leider den Tatsachen. Das Fehlen von Bestimmungen über Minderheitsrechte Im Vertrage von Versailles — also auch einer Bestimmung über die Unantastbarkeit der Rechte der jüdischen Minderheit — hat zur traurigen Folge, daß die entsetzliebe Behandlung der jüdischen Staatsbürger eine innere Angelegenheit Deutschlands ist, in welche von außenher rechtlich einzugreifen weder Irgend einer fremden Macht noch dem Völkerbunde eine Handhabe geboten ist. Moralisch können diese Faktoren einwirken, aber rechtlich mit Hinweis auf bestimmte, international festgelegte Verpflichtungen Deutschlands nicht. Wie ißt es dazu gekommen, daß die durch die Friedensverträge mit vielen anderen Staaten international festgelegten Minderheitsrechte — also auch das Recht der jüdischen Minderheit — gerade im Friedensvertrage mit Deutschland nicht berücksichtigt sind? An diesem tief bedauerlichen, die polltische Lage der deutschen Judenschaft ungeheuer verschlechternden Mangel ist nicht zuletzt die deutsche Judenschaft selbst schuld. Die deutsche Judenschaft hat die aus dem Herzl- Zionismus hervorgehende These, daß die Juden überall eine nationale und religiöse Minderheit bilden und einer besonderen Rechtsgarantie bedürfen, beharrlich, ja mit Entrüstung abgelehnt. Aus ihrem „national-deutschen Stolze" heraus, haben sie es abgelehnt, Rechte einer Minderheit für sich in Anspruch zu nehmen. Jüdischnationale Faktoren waren zur Zeit des Abschlusses der Friedensverträge bemüht» Minderheitsrechte in alle Verträge hineinzubringen. In vielen Fällen ist es Ihnen gelungen, Nicht ohne Grund werden deshalb die jüdischnationalen Zionisten als Anreger der Minderheitsrechte überhaupt angesehen. Im Falle des Friedensvertrages mit Deutschland versagten diese Bemühungen, weil die deutschen Juden selbst gegen die Schaffung eines Minderheitsreohtes für Juden in jeder Form arbeiteten. Die durch die Vorgänge im benachbarten Deutschen Reiche arg bedrohte Judenschaft Oesterreichs steht glücklicherweise nicht politisch schutzlos da wie die Judenschaft Deutschlands. Im Friedensvortrag mit Oesterreich (Vertrag von St-Germarn) ist die TJnantastbarkelt der staatsbürgerlichen Rechte. der jüdischen Minderheit in Oesterreich voll und unzweideutig festgelegt und garantiert. Der Völkerbund selbst und jede Macht im Völkerbundrat kam) jederzeit und autoritativ ein-