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Die neue Welt · 1933-02-10 · Heft 283 (10.2.1933) · page 5

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Journal
Die neue Welt
Volume
7 (1933)
Issue
Heft 283 (10.2.1933)
Date
1933-02-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 283 DIE NEUE WELT Seit« 8 - Wie wir Transjordanien (Ost*Palä§tina) verloren haben (Aus einer größeren, demnächst erscheinenden Arbeit). Von §♦ Sdiedifmann (War sdiau«Parfs) Zufolge des jetzt geführten Gewaltstreiches der britischen Palästina-Regierung, welche die mit dem Herrscher von Transjordanien vereinbarte jüdische Siedlung in Transjordanien ohne jede Berechtigung vereitelt hat, erscheinen die nachstehenden Ausführungen besonders interessant. Lange Zeit war der staatsrechtliche Status Trans¬ Jordaniens unklar. Obwohl anfangs von den Engländern okkupiert und kontrolliert, die erst Endo 1019 den Franzosen Platz machten, bildete Transjordanien nach der Disposition der von Lord Allenby auf Grund der anglofranzösischen Militärkonvention vom 15. September 1919 getroffenen provisorischen Militärfeesetzung, die Syrien in drei (vier; Verwaltungsterritorien abgrenzte, einen Teil der O. E. T. A. Ost (arabische Zone unter der Regierung Emir Feisals und französischem Einfluß und stand daher nominell unter der Herrschaft Emir Feisals. Das Land hatte einen arabischen Gouverneur und schien prädestiniert, auf Grund der anglo-f ranzösischen Abmachung den Geschicken Syriens zu folgen. : Als Emir Feisal am 25. Juli 1920 von den Franzosen aus Damaskus vertrieben und an seine Stelle eine, französische, Administration gesetzt wurde, erhob sich die Frage, ob die Franzosen auch seine Rechtsnachfolger in der Regierung Trans jordaniens seien. Ein Teil Transjordaniens — südlich des Flusses Jarmuk — blieb Uberhaupt ohne jede Regierung. Damals bezweifelte aber noch niemand, daß Transjordanien einen organischen Bestandteil Palästinas bildet, das: zum englischen Mandat gehört, und auf eine diesbezügliche Anfrage antwortete die Pariser Regierung, daßsie sich in die Angelegenheiten Transjordaniens nicht einzumischen gedenke. Auf Grund des Abkommens Leygues-Harding (28. Oktober 1920) wurde der südliche Teil Transjordaniens dem Hedschas angegliedert, das ganze Übrige Land blieb — im Einklang mit dem Beschluß von Sau Remo — Bestandteil des Palästina-Mandats. Die arabischen jiransjordanischen Scheichs waren mit dieser Lösung vollständig zufrieden. Sie hegten niemals besondere Sympathien für die Regierung Feisals in Damaskus, besonders als diese Aushebungen durchzuführen und Steuern einzutreiben versuchte. Die Engländer beruhigten sie in diesen für die Beduinen empfindlichsten Punkten, indem sie die Versicherung abgaben, ' daß keine Aushebung Und keine Entwaffnung beabsichtigt sei. Das genügte den Scheichs vollständig. Die britische Verwaltung wurde also 1920 auf Transjordanien ausgedehnt, aber nicht in derselben Form, wie sie in Gisjordanien bestand. Es wurden gewisse Eigentümlichkeiten des noch völlig primitiven Landes mit seiner nomadisierenden Bevölkerung berücksichtigt und ihm -eine besondere Stellung neben Palästina eingeräumt. Der High Commissioner for Palestlne, Sir Herbert Samuel, stellte sich auf den Standpunkt, daß eine zentralisierte Verwaltung des Landes eine Unmöglichkeit sei. Die Autorität der Scheichs wurde beibehalten; gleichzeitig setzte er in den verschiedenen Distrikten Transjordaniens Local Councils (Ortsräte) ein und bestellte einige britische Beamte als Ratgeber. Das Land erhielt auch eine eigene Verteidigungs- und PolizeitrUppe. Die in Transjordanien aufgebrachten Steuern sollten im Lande selbst verwendet werden. Am 20. August 1920 besuchte Transjordanien der High Commissioner und erklärte den in Es Salt versammelten transjordanischen Scheichs und Notabein, daß Cis- und Transjordanien einen gemeinsamen High Commissioner haben werden, daß aber Großbritannien die Absicht habe, dem Lande eine gewisse Selbstverwaltung zu gewähren und es nicht unmittelbar der palästinensischen Administration zu unterstellen. Zu diesem Zwecke werde er nach Transjordanien politische und gerichtliche Ratgeber entsenden, die, die arabische Sprache beherrschen und die Aufgabe haben sollen, die Verteidigungskräfte, die Polizei und das Gerichtswesen des Landes zu organisieren. - Diese ersten Versuche einer autonomen Verwaltung erwiesen sich aber recht bald als völlig unbefriedigend. Die Local Councils waren nicht imstande, sich, irgendwelche Bedeutung zu' verschaffen, und ihre Autorität reichte kaum aus, um auch nur die Steuern, die zur Deckung der Polizeikosten notwendig waren, aufzubringen. Die Mittel für alle anderen Verwaltungsaufgaben mußte Großbritannien zusteuern. Die Anarchie nahm bedrohliche Dimensionen an. Immerhin blieb der Verkehr zwischen beiden Ufern des Jordans vollkomkommeii frei, und alles sprach dafür, daß Transjordanien als ein organischer Teil Palästinas betrachtet wird, der niemals ein für seine besonderen Verhältnisse passendes Verwaltungssystem erhalten muß. - Als Ende. 1918, nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens, die Frage der Wahl eines Herrschers für Mesopotamien von den britischen Behörden behandelt wurde, Ist hiefür der zweite Sohn des Königs Hussein von Hedschas, Abdallah, in Aussicht genommen worden, und lmt Mftrz 1919 hat, mit englischer Zustimmung, ein „mesopotamischer Kongreß" in Damaskus dem Emir Abdallah die Krone des Irak angeboten. Im Juli 1920 aber wurde der jüngere Bruder Abdallahs, Feisal, von den Franzosen aus Syrien vertrieben und floh in einem Lastauto nach Jerusalem. England mußte später für diesen Schützling, der schon einen Königstitel führte, ein anderes Königreich schaffen. Im Juni 1921 fand in Kairo eine Konferenz statt, der der Kolonialminister Churchill und die High Commissioners Palästinas (Samuel) und Mesopotamiens beiwohnten. Es wurde u. a. beschlossen, Feisal die Krone Iraks anzubieten, und schon am 11. Juli 1921 wird Feisal vom „provisorischen Staatsrat von Mesopotamien" zum König von Irak ausgerufen. Emir Abdallah ist um seine Hoffnungen auf die mesopotamische Krone gekommen. Die britische Regierung hielt es aber für nötig, ihn zu entschädigen, um, wie die „Jewish Chronicle" sich ausdrückte, „einer Eifersucht zwischen den beiden Brüdern vorzubeugen". Emir Abdallah befand sich damals gerade in Transjordanien mit einer arabischen Truppenabteilung, mit welcher er langsam in der Richtung von Maan marschierte, um von da aus Syrien und Damaskus von den Franzosen zurückzuerobern. Anfang März 1921 erreichte er Amman. Seine syrischen Pläne kamen den Franzosen wie den Engländern sehr ungelegen. Die oben erwähnte Konferenz in Kairo fand einen sehr geschickten Ausweg aus dieser unangenehmen Lage. Es wurde beschlossen, die Verwaltung des östlichen Palästinas (der Begriff Transjordanien war damals noch nicht geschaffen) *) dem Emir Abdallah mit der Aufgabe zu übertragen, unter den Beduinenstämmen Ordnung zu schaffen. Abdallah erklärte sich von diesem Vorschlag befriedigt und hat im März 1921 als Vertreter der Mandatarmacht die Verwaltung über Transjordanien, unter der Oberleitung des High Commissioners von Palästina, provisorisch für drei Monate übernommen. Diese Vereinbarung wurde von dem gerade in Palästina anwesenden Kolonialstaatssekretär Churchill und Emir Abdallah geschlossen und am 18. April 1921, anläßlich eines Besuches des High Commissioners Sir Herbert Samuel in Amman, veröffentlicht.3) ** Das bedeutete selbstverständlich schon einen bedeutenden Schritt auf dem Wege zur Abtrennung Transjordaniens vom übrigen Palästina. Weitere Schritte folgten. Einige Zeit bestand sogar, wie Dr. Chl W.e i z m a n n in seiner Rede auf dem XH. Zionistenkongreß in Karlsbad erklärte, die Gefahr, daß Transjordanien überhaupt außerhalb des palästinensischen Mandats bleiben werde. Erst der dem Völkerbund vorgelegte Entwurf des Mandats enthielt den § 25, der Transjordanien in den Bereich des Mandats einschließt. Das' wurde damals schon als ein bedeutender Erfolg betrachtet, und der XII. Kongreß votierte eine Resolution, in der er „mit Genugtuung zur Kenntnis nimmt, daß das Ostjordanland, welches das jüdische Volk stets als integralen Teil Erez Israels betrachtete, in das Mandatsgebiet Palästinas eingeschlossen werden soll". Diese „Genugtuung" erwies sich . aber ziemlich schnell als unbegründet. Der § 25 des Mandats lautete: „In den zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas gelegenen Landstrichen soll der Mandatar mit der Genehmigung des Völkerbundrates berechtigt sein, die Durchführung von Mandatsbestiramungen, die ihm mit den bestehenden lokalen Verhältnissen unvereinbar erscheinen, aufzuschieben oder zurückzustellen und solche Verfügungen für die Verwaltung dieser Länder zu treffen, die er für diese Verhältnisse für geeignet hält, vorausgesetzt, daß nichts unternommen wird, was zu den Bestimmungen der Artikel 15, 16 und 18 (Religions- und Sprachenfreiheit, Gleichheit der Staatsangehörigen aller Staaten) im Widerspruch steht." Dem Sinne dieses Paragraphen gemäß wäre England berechtigt, nur einzelne sekundäre administrative Bestimmungen des Mandats in bezug auf Transjordanien zu ändern, nicht aber seinen Hauptzweck, der in der Einleitung zum ganzen Mandat (in der Form einer Wiederholung der Balfour- Deklaration) zum Ausdruck gebracht wird.3) England ist *) Der im Februar 1921 von der englischen Regierung veröffentlichte erste Mandatsentwurf enthielt überhaupt keine Spezialbestimmungen in bezug auf Transjordanien. 2) Im Juli desselben Jahres erhielt Emir Abdallah eine britische Subvention von Pf. St. 180.000. 3) In seiner rechtswissenschaftlichen Studie: „Palästina ein werdender Staat" schreibt Ernst Markus mit Recht: „Wollte der Artikel 25 des Palästina-Mandats die Unabhängigkeit Transjordaniens von Palästina, so wäre dieser wichtige Umstand ohne Umschreibung in den Text aufgenommen. Er konnte aber eine solche Entwicklung nicht wollen, da sie offensichtlich die Durchführung des Palästina-Mandats politisch' und wirtschaftlich erschwert. Sie erschwert sie politisch, weil die Gewährung des Self- Government an die Bevölkerung Transjordaniens und die gleichzeitige Verweigerung einer nationalen Regierung in Palästina falsche Rückschlüsse zuläßt, und wirtschaftlich, weil die kolonisatorischen Maßnahmen der jüdischen Heimstätte durch die - Abtrennung Transjordaniens gehindert werden." S. 242 und 243. aber in dieser Richtung viel weitergegangen. Dem erfahrenen und klugen ersten Ministerpräsidenten Abdallahs, Rida Pascha el Rikabi, der dabei vom englischen Residenten in Amman, Mr. John Phllby, unterstützt wurde, Ist es durchzusetzen gelungen, daß Im September 1922 Lord B a 1 f o u r selbst, als Vertreter Großbritanniens im Rat des Völkerbundes, die Erklärung abgegeben hat, daß auf Grund des § 25 des Palästina-Mandats die Bestimmungen für die Errichtung eines jüdischen Nationalheims in Palästina keine Anwendung auf Transjordanien finden. Am 16. September 1922 überreichte die britische Regierung dem Völkerbundsrat ein Memorandum, in welchem sie, sich auf § 25 des Mandats stützend, den Rat bittet, eine Resolution anzunehmen, daß folgende Bestimmungen des Palästina-Mandats keine Geltung für Transjordanien haben sollen: Absatz 2 und 3 der Präambel (die Balfour- Deklaration und die Anerkennung der historischen Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina), der erste Teil der §§ 2 und 4 (Uber die Jewish Agency), §*6 (Begünstigungen für die jüdische Immigration und geschlossene Siedlungen der Juden auf dem Lande), § 7 (Erleichterung der Erwerbung der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden), §§ 11, 13, 14 (Hellige Stätten), § 22 und 23 (Anerkennung der hebräischen Sprache und der jüdischen Feiertage). Alle Bestimmungen des Mandats, die mit der Errichtung des jüdischen Nationalheims in Verbindung stehen, sind auf diese Weise für Transjordanien außer Kraft gesetzt worden. Dieses Memorandum wurde durch den Völkerbundrat bestätigt, und der Generalsekretär teilte es durch eine Note vom 23. September 1922 allen Mitgliedern des Völkerbundes „zur Information" mit. In demselben Memorandum wurden auch die Grenzen des „als Transjordanien bekannten Gebietes" festgesetzt. Die Absonderung Transjordaniens von Palästina machte ununterbrochene und schnelle Fortschritte. Bei seiner Ankunft in London, im Oktober 1922, erklärte Emir Abdallah in der Presse: „Transjordanien ist unabhängig von Palästina, mit Ausnahme der gemeinsamen Grenzlinie; es hat eine eigene Regierung von Jerusalem." Diese Erklärung war freilich etwas voreilig: Im Oktober 1922 war es noch nicht so weit. Ein halbes Jahr später ist aber diese Uebertreibung schon zur Tatsache geworden. Anfangs Mai 1923 begab sich der neue Zivilsekretär der palästinensischen Regierung, Sir Gilbert Clayton, nach Amman; als Ergebnis seiner Unterhandlungen mit dem Emir Abdallah und seinen Ratgebern veröffentlichte die palästinensische Regierung am 17. Mai die folgende Kundgebung: „Die britische Regierung ist mit der Errichtung einer selbständigen Regierung in Transjordanien unter der Bedingung einverstanden, daß der Völkerbund seine Zustimmung dazu erteilt, daß die neue Regierung eine konstitutionelle sein, und Großbritannien die Möglichkeit gegeben wird, die mit Bezug auf dieses Land übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen." Keine von diesen „Bedingungen" ist erfüllt worden; Der Völkerbund hat seine Zustimmung zur Unabhängigkeitserklärung Transjordaniens nicht erteilt, wurde auch gar nicht darum ersucht. Eine konstitutionelle Regierung ist nicht eingesetzt worden. Und doch hat sich England beeilt, seine Erklärung zu verwirklichen. Am 25. Mai wurde Trans Jordanien zu einem unabhängigen Staat — völlig abgesondert von Palästina. An diesem Tage wurde in der Hauptstadt Trans jordaniens, in Amman, mit großer Feierlichkeit die Verkündigung der Unabhängigkeit Trans jordaniens .vollzogen. Der damalige High Commisisoner von Palästina, Sir Herbert Samuel, und eine Anzahl arabischer Notabein waren bei der Feier , zugegen. Emir Abdallah verlas den Wortlaut der ihm von der Londoner Regierung übersandten Unabhängigkeitserklärung;'und der Jude Sir Herbert Samuel gratulierte Transjordanien im Namen der englischen Regierung zur erlangten Unabhängigkeit. Am 20. Februar hat England mit dem Emir Abdallah in Jerusalem einen Vertrag unterzeichnet, der die endgültige Lostrennung Transjorda* niens vom übrigen Palästina vollzog und gleichzeitig in voller Stärke den britischen Einfluß sicherte. In der Präambel wird die Existenz einer unabhängigen Regierung In Transjordanien unter der Herrschaft des Emirs anerkannt, vorausgesetzt, daß sie der englischen Regierung die Möglichkeit gibt, ihre internationalen Verpflichtungen in bezug auf das transjordanische Gebiet zu erfüllen. Die weiteren einundzwanzig Artikel laufen im wesentlichen auf die Schaffung eines arabischen Emirats, auf die Anerkennung eines nationalen Staatsgebildes unter britischem Protektorat aus. Die Septembersession des Völkerbundrates 1923 hat diesen Vertrag, nach einer sehr interessanten juridischen Debatte, „zur Kenntnis genommen". Die Ratifikation des Vertrages durch das transjordanische Parlament stieß aber auf bedeutende Schwierigkeiten. Die Bevölkerung boykottierte die Parlamentswahlen und erst im April 1929 gelang es der Regierung, durch skrupellosen Wahlterror ein Parlament zustandezubringen, welches endlich den anglo-transjordanlschen Vertrag doch „einstimmig" bestätigte. Hiemit wurde die staatsrechtliche Unabhängigkeit Transjordaniens und seine Los« trennung von Palästina in aller Form durchgeführt ohne jeden nennenswerten Protest seitens der Zionistischen Weltorganisation,

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