Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 7 (1933)
- Issue
- Heft 280 (20.1.1933)
- Date
- 1933-01-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 280 DIE NEUE WELT Seite 3 er kein bedingungsloser Freund des Zionismus und der Sxeui „ Ischen Universität sei, und dann sagte er, was er Über diese beiden Dinge wußte. Nach Charakterisierung der Hauptldcologien des Nationalismus orakelte Feucht» wanger folgendermaßen: „Das Ziel des Zionismus Ist es, den Juden ein gemeinsames Territorium und eine gemeinsame Sprache zu gebe n." (Wir entnehmen dem J. T. A.-Berioht nicht, ob hier der Fachmann staunte und der Laie sich minderte. Es waren nämlich Fachleute und Laien anwesend.) Insbesondere beschäftigte sich Feuchtwanger mit der hebräischen Sprache und der Hebräischen Universität. Vom Hebräischen als gemeinsamer Volkssprache hält Feuchtwanger nicht viel. Er freut sich zwar, daß seine Romane auch in hebräischer Sprache verkauft werden — das kann man keinem tüchtigen Autor verübeln — aber, sagt er, „auf künstlichem Wege kann keine gewesene Sprache neubelebt werden". Wichtiger erscheint ihm die Aufgabe, die Jerusalem mit dem Skopus zu erfüllen hat: „Ich denke* an eine geistige, nicht aber weltliche Herrschaft Jerusalems. Ich fasse den Zionismus als die alte messiänische Mission des Judentums auf.'* Man merkt, daß Herr Feuchtwanger eine gediegene Informationsschule durchgemacht hat, wenn man weiterliest: „Nichts wäre törichter, als dem deutschen oder dem polnischen Faschismus mit einem jüdischen Faschismus (aha, da haben wlr's!) zu begegnen." Herr Feuchtwanger wünscht den Kindern Israels in allen Teilen der Welt einen «*- „verfeinerten Zionismus", indem er ausruft: „Der wahre jüdische Nationalismus hat im Gegensatz zu Jedem anderen Nationalismus die Tendenz, sich nicht zu materialisieren, sondern zu vergeistigen... und die jüdische Universität in Jerusalem ist nötig; denn sie gemahnt den Zionismus, seines Endzwecks (geistige Eroberung der Welt) nicht zu vergessen." Man watet förmlich bis zu den Knien in so viel Geist, Verfeinerung, Sublimierung und Messianismus. Die Herren von der erweiterten Agency werden ein Vergnügen gehabt haben. Schon wieder einer, der nicht Materie, sondern nur Geist verfangt! Herr Feuchtwanger hat zweifellos seine zionistischpolitische Kost aus der Küche der Meineckestraße (Büro der Zionistischen Vereinigung Deutschlands und der „Jüdischen Rundschau", Berlin)., bezogen. Man sieht, welche Verheerungen solch ein Kulturmenü angerichtet hat. Millionen Juden, hunderttausende im hakenkreuzlerischen Deutschland, ringen, bedroht, um die nackte Existenz, erkennen endlich Palästina als den einzigen Rettungsweg, und da gibt ihnen ein Literat den Rat, die Welt vom Skopus aus geistig zu erobern. Ein jüdischer Autor kann im Rausch des Erfolges die Nöte und Sorgen der jüdischen Massen Ubersehen. Die Freunde der Hebräischen Universität könnten aber wissen, « ' wem sie in Sachen des Zionismus das Wort erteilen. Und vielleicht wird Herr Feuchtwanger selbst auf einen „verfeinerten" Zionismus verzichten, wenn der arische Verleger in Deutschland seine Bücher nicht mehr vertreiben will oder wenn ihm ein Hakenkreuzler einen Hieb über den Kopf versetzt, der gerade über die geistige Eroberung der Welt durch die jüdische Universität in Jerusalem nachdenkt, o. r. Statt Redit — ParteuRankune und PartefrRadie Von Vladimir Die Sitzung des zionistischen Ehrengerichts in Berlin, welche beschlossen hat, den „Sonder verband" der Zionisten-Revisionisten in der Zionistischen Weltorganisation aufzulösen, wird der zionistischen Organisation weder Segen noch Ehre einbringen. Ich kann darüber objektiv schreiben, denn „mich" tangiert es nicht. AuÄ die Weltunion der Zionisten-Revisionisten, welche in keinem Funkt vom Kongreßgericht abhängig ist, hat die ganze Angelegenheit überhaupt keinen Bezug. Was im besonderen die revisionistischen Schekelzahler anbelangt, haben sie sich ah den Kongreßwahlen beteiligt, und zwar mit Erfolg, ohne ein „Sonderverband" zu sein, und in dieser Hinsicht hat das Berliner Urteil nicht den geringsten Unterschied im Vergleich zu den Kongreßwahlen vom Jahre 1931 geschaffen. Das Urteil Interessiert mich rein juristisch, und rein juristisch bin ich der Meinung, daß es keine Ehre eintragen wird. Erstens — die Zusammensetzung. Bis zum August 1982 galt es beim zionistischen Ehrengericht als festes Prinzip, keine Prozesse gegen Körperschaften, nur gegen Personen zu führen. Wollte leb einmal gegen die zionistische Exekutive Klage erbeben, weil sie Geld für die Herausgabe einer Schrift hergab, die Verleumdungen wider mich enthielt (eben dieses Ehrengericht hat anerkannt, daß es Verleumdungen gewesen sind), hat man mir erklärt, die Exekutive sei eine Körperschaft; deswegen halte sich das Ehrengericht hier nicht für kompetent, aber ich könne, wenn ich wollte, diejenigen Mitglieder der Exekutive anklagen, die ich an jener Handlung für schuldig hielte. Mag dies nun ein guter oder schlechter Standpunkt gewesen sein — jedenfalls war es so, alle waren eich diesbezüglich einig, und darum hat man stets die Mitglieder des Kongreßgerichts in der Weise gewählt, daß unter ihnen alle Parteien vertreten seien. Mit Ausnahme des Herrn Dr. Gronemann, der als keinerlei Mitglied Irgend einer Fraktion gilt, sind alle anderen Riohter aktive Zugehörige verschiedener Kongreßfrakx tionen. Nachdem man sie auf dem letzten Kongreß gewählt hatte, hat das Aktionskomitee im August 1932 die Konstitution des Kongreßgerichts geändert und beschlossen, daß es auch gegen ganze Fraktionen urteilen könne. In diesem Fall muß man allerdings die Richter ganz anders auswählen. Da darf es schon keinerlei Anhänger dieser oder jener Fraktion geben, da muß der Permanenzausschuß einzelne Personen aussuchen, bezüglich deren man weiß, daß sie von fraktioneller Aktivität weit entfernt sind; und überdies muß map von jedem einzelnen eine Erklärung verlangen, daß er, solange er ein Richter bleibt, sich auch formell jeder Beteiligung an den Geschäften seiner Fraktion enthalte, formell aus «einer Partei austrete. Dann und nur dann erst hat er das Recht, Richter Uber Fraktionen zu seih. Darauf haben das Ehrengericht die Revisionisten verwiesen, bevor sie jede Teilnahme an der Gerichtsprozedur eines Tribunals ablehnten, wo einer der Richter ein verbissener Anhänger jenes Expräsidenten ist, welchen die Revisionisten gestürzt haben, und ein zweiter — ein verbissener „Linker41, in einer Zeit, da die Revisionisten einen bitteren Kampf gegen die „Linken'*, führen. Es war klare moralische Pflicht des Ehrengerichts, zu erklären, daß man, wenn man auf seine -Schultern solch eine neue Funktion legen wolle, die von seiner früheren Kompetenz ausdrücklich ausgeschlossen Jabotinsky war, zuallererst neue Richter unter diesem neuen Gesichtspunkt auswählen müsse. Es ist nicht gut für das Ansehen dieser Institution, daß das Ehrengericht dies nicht getan hat. * Zweitens---war die Verhandlung an sich juridisch eine ungerechte. Man hat den „Sonderverband" zur Verantwortung gezogen für Dinge, die sich ereigneten, bevor er sich konstituiert hat. Bevor die Wiener Konferenz) »ider revisionistischen Weltunion Vor sich ging, lag seitens des Aktionskomitees nur ein Beschluß vor, die schekelzahlenden Zionisten-Revisloni- Rasiere dicü besser minun die einzige schwedische Weltmarke steh als Sonderverband anzuerkennen: aber diese Körperschalt besaß noch kein Statut, keine Leitung und überhaupt keine gewählten oder sonstwie autorisierten Organe. Keine Spur einer Erklärung, keine Spur einer Handlung eines Herrn X oder Y, wie ehrenhaft sie auch persönlich sein sollten, konnte als Erklärung oder Handlung des Sonderverbandes gelten. Persönlich mögen ich oder der und jener fest davon überzeugt sein, daß die Leitung des Sonderverbandes nach ihrer offiziellen Konstituierung alle jene Erklärungen und Handlungen bestätigen werde; aber ein Gericht muß ein Gericht sein, es kann sich nicht auf Aeußerungen und Redensarten stützen, auf die „Annahme", daß der Herr X oder Y, was er vor seiner Wahl zum Kultuspräsidenten gesagt hat, auch genau so nach der Wahl sagen wird, daß es also die Gemeinde „verpflichtet" und sie daher zur Verantwortung gezogen werden kann. Eine solche Justiz heißt vogelfrei sein. Jeder einzelne der Juristen, welche Anteil an jenem Ehrengericht nahmen, würde gewiß protestieren, wenn ein gewöhnlicher Richter in einem Prozeß sich solch eine Art unerhörten Tricks erlauben wollte, wie eine Körperschaft (und „auflösen" die Körperschaft!) für Handlungen verantwortlich zu machen, die sich ereignet haben, bevor die Körperschaft sich konstituiert hat. Man hätte erwarten können (auch ohne ein Verehrer dieser Juristen zu sein), daß sie in einer zionistischen Angelegenheit vielleicht nicht weniger Respekt vor den wichtigsten Grundsätzen ehrlicher Justiz an den Tag legen wUrde als bei einer privaten Angelegenheit, wo sie als Advokaten auftreten. Im ganzen und großen war das ein sonderbarer Prozeß. Die Wiener Konferenz war eine Konferenz der Union der Zionisten-Revisionisten, nicht des Sonderverbandes. Das Ehrengericht selbst hat den Unterschied zwischen diesen beiden Körperschaften anerkannt, von denen die erste eine unabhängige Organisation und bloß die zweite eiii Teil der zionistischen Organisation ist. Alle Wiener Resolutionen sind Resolutionen der unabhängigen Union, nicht des Sonderverbandes. Und; da macht man den Sonderverband verantwortlich für die Wiener Beschlüsse, ohne etwa abzuwarten, daß er, der Sonderverband, sie ratifiziere. Und als „B e weis e" zitiert man meine Artikel, obwohlman ganz gut weiß, daß leb vorläufig nicht die Ehre habe, ein einfaches Mitglied jenes Sonderverbandes zu sein, und weder das Recht, noch die Prätention habe, dessen Meinungen auszudrucken. Man könnte das noch verstehen, falls man zu Gericht einzelne Personen gezogen hätte, beispielsweise mit folgender Erwägung: Du bist doch ein Scheketzahler und du hast das und jenes gesagt oder getan, während wir, die Ankläger, der Ansicht sind, daß ein Schekelzahler so was nicht sagen und nicht tun darf. — Aber vor ein Gericht eine Körperschaft schleppen für Dinge, die geschehen sind, bevor noch irgendwer die Vollmacht hatte, im Namen dieser Körperschaft zu reden oder zu handeln; sie vor ein Gericht schleppen, das aus zwei Dritteln ihrer geschworenen Parteigegner besteht; eine Lage schaffen, bei der sie ihre Vertretung vor solch einem Gericht ablehnen muß (jeder würde sich unter solchen Umständen der Teilnahme entschlagen; die drei Berliner Richter wären in solchem Fall die ersten, die ihrem eigenen Klienten den Rat geben würden, sich nicht zu stellen) und solch ein Urteil fällen — all'das gehört nicht zu einer Gerichtsordnung, sondern in das Kapitel Partei- Ranküne, Partei-Rache. Viele meiner eigenen Gegner und eventuell meiner Freunde hegen den Verdacht, es sei mein Wunschtraum, dahin zu zielen, daß alle Revisionisten gezwungen werden, aus der zionistischen Organisation auszutreten; weil ich — sagen sie — der Meinung sei, daß dann der Revisionismus im Verlauf weniger Jahre die stärkste und entscheidenste Kraft Im Weltjudentum würde, und die zionistische Organisation, ohne uns zu jenem Zustand herabzudrücken, zu welchem ohne uns schon die erweiterte Jewish Agency gesunken ist. Hier und heute Ist nicht der Ort und nicht die Zeit, zu erörtern, ob dies im ganzen meine Anschauung ist oder nur ein Teil davon. Jedenfalls aber ist man ein jüdischer Mensch, man hält das jüdische Ehrengericht für das Prototyp jeder Justiz, und eine düstere Stimmung greift ringsum Platz, wenn man sieht, was bei uns vorkommen kann, beim Volk der Priester, beim helligen Stamm, auf diesem gehelligten Gebiete. Einer der Berliner Richter hat vor dem Prozeß den Ausdruck gebraucht, daß „asoziale Elemente" vorhanden sind, die man von der zionistischen Organi* sation beseitigen muß. Ich hingegen glaube, daß dio gefährlichste aller asozialen Erscheinungen eine Justiz- Einrichtung ist, welche unvorsichtig, umgeht mit den wichtigsten Errungenschaften und Traditionen des wahren Justizwesens und einen Gerichtsprozeß verwandelt — in eine „Abrechnung" mit politischen Gegnern, Aus der Wiener Judengemeinde Oeffentliche Vorstandssitzung — Sozialdemokraten lehnen das Frauenwahlrecht ab! Am 16. d. fand eine öffentliche Vörstandssitzung statt, in welcher der vom Z i o n i s t i sehe n und dem Sozialistischen Klub (Poale Zion) eingebrachte Dringlichkeitsantrag auf Einführung des a 11 g e m e i n e n Wahlrechtes, ohne Rücksich auf Geschlecht und Steuerleistung, zur Behandlung gelangte. In der Debatte schilderte Dr. Jakob Ehrlich in überaus wirkungsvoller Weise den Kampf um das allgemeine W a h 1 r e c h t, der im Jahre 1913 von derr damaligen zionistischen Vorstehern, Dr. Ehrlich und Stricker, im Vorstande begonnen wurde und jetzt seinen erfolgreichen Abschluß findet. Seine Ausführungen boten ein plastisches Bild der organischen Entwicklung der Kultusgemeinde zur Volksgemeinde. Für den Antrag sprachen dann die Herren: M. Singer (Poale Zion), Dr. Glanz (Poale Zion), Dr. L. Plaschkes (Radikale Zionisten). Dr. M. Rosenberg (Misrachi) lehnte unter Betonung religiöser Motive das Frauenwahlrecht ab. Namens der „Union" verlas Dr. J. T i c h o die Erklärung, daß seine Fraktion gegen den Antrag stimmen werde, um „den religiösen Charakter, der Gern e i n d e z u r e 11 e n". Staunen und Heiterkeit löste die Erklärung Doktor Löwys (Verband der sozialdemokratischen werktätigen Juden) gegen d'as Frauenwahlrecht aus. Eine Begründung dieser Stellung sozialdemokratischer Mandatare unterließ der Redner. Schade! Es wäre so nett gewesen, eine marxistischreligiöse Lektion über die Minderwertigkeit der Genossinnen genießen zu dürfen. Oberbaurat Stricker setzte sich mit den Ausführungen Dr. Rosenbergs und Dr. Tichos auseinander. Wenn ein Misrachist als Vertreter einer tiefgläubigen Gruppe Bedenken gegen das Frauenwahlrecht ausspricht, so löst diese Haltung, auch wenn man sie ablehnt, Respekt aus. Der Redner begreift den Schmerz, welchen die Ueberwindung eines nicht mehr zu haltenden, alten Brauches bei manchem ehrlich-gläubigen Menschen hervorruft. Nichts weniger als Ehrfurcht einflößend ist es aber, wenn sich die „Union" bei Begründung ihres reaktionären Verhaltens als Retterin alt-jüdischreligiöser Tradition aufspielt. Wo sind die Nachfahren der von der Union und ihren Vorgängern gelieferten Präsidenten und Vorstehern der Gemeinde? Ausgetauft! Die Religiosität als Privilegium bevorrechteter Klassen hinzustellen ist absurd. — Der Antrag wurde sodann «»genommen,