Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 5 (1931)
- Issue
- Heft 214 (23.10.1931)
- Date
- 1931-10-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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DIE NEUE WELT Nr. 214 |iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiniiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiii:iiiH | Kuranstalt „Hydrotherapia" ySESHOBSi \ | Chefarzt: Facharzt Dr. H. QIQckor Vollständig neu eingerichtet, größter Komfort, mäßige Preise j j§ Höhensonne. Dlathermte, soltux, Vltaiux, Oalva»!8at1on, Faradlsation, Behandelt werden: Rheuma, Oicht, Ischias, Lfihmungen, Qeff § Kohlensaure, Sauerstoff, Schwefel, Jod, Pichtennadel-und Radiumbäder. l^nkaerkrankungen, Neurasthenie, Nervenentzündungen, Neuralgien, g Heißluft. Pistyaner Schlamm, ackungen. Entfettungskuren. Halobäder, erhöhter Blutdruck, Gefäßverkalkung, Herzschwäche usw. Erkrankung §= §= Packungen, Duschen und Hellmassagen. der *tmungsoigane, de» Magen- und Darmtrakt>8, lAenotruations- §= s= Störungen, Sterilität und andere Prauenkiankheiten |vertragsanstalt sämtlicher Krankenkassen | iiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiitiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiititiiii Seite 3 ^^mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmwmm Ü^J* I Sahallplathn, auch Tautet ifciHMta Person", was diesem Status keinen Abbruch täte. Daraus schloß Herr Van Rees, daß die Bezeichnung „British protected person" eine zusätzliche Garantie bedeuten müßte. Und Mr. Young gab verlegen zu, daß man das Verhältnis wohl so bezeichnen könnte. Dabei weiß er, daß der „doppelt" geschützte palästinensische Bürger nicht frei nach England einreisen darf, sondern eine besondere Einreiseerlaubnis haben muß! Daß er sich überhaupt in der Welt nicht so frea bewegen darf wie der „einfach'* geschützte englische Bürger. Und nun entspann sich eine interessante Diskussion über die Behandlung, welche den Juden in Palästina bei der Bewerbung um die Staatsbürgerschaft zuteil wird. Der Fragebogen, den der Mandatar zu beantworten hat, enthält folgende Frage: „Wurden besondere Bestimmungen erlassen, um die Erwerbung der palästinensischen Bürgerschaft durch Juden zu e rleichtern?" Die englische Regierung Palästinas erließ 1925 ein Staatsbürgersohaftsgesetz, welches den Juden keine Vorzugsbehandlung gewährt. Herr Van Rees wies schon in der 15. Tagung der Mandatskommission vom Juni 1929 darauf hin, daß das erwähnte Gesetz keine Rücksicht auf den Artikel? des Mandats nimmt, welcher die Erleichterung der Einbürgerung von Jnden in Palästina „ ausdrücklich fordert Auch jetzt, im Bericht für 1930, wird eine Antwort gegeben, die Herrn Van Rees nicht befriedigt. Es wird zwar darauf hingewiesen, daß Artikel 5 des Nationalitätsgesetzes die Einbürgerung von Juden „erleichtert". Sieht man aiber genauer zu, so stellt sich heraus,4 daß die Juden nicht anders behandelt werden als alle anderen Personen. Das Gesetz von 1923 behandelt einen nach Palästina einwandernden Juden genau so wie jeden anderen Ausländer. Es macht keinen wesentlichen Unterschied zwischen Juden und Nichtj u d e n. „Es erscheint daher zwei!elhaft", sagte Herr Van Rees, „ob das Gesetz 1925 die Aibsicht des Artikels 7 des Mandats erfüllt und der ausdrücklichen britischen Erklärung vom Juni 1922 entspricht (Weißbuch S. 50), wonach das jüdische Volk in Palästina „von Rechte wegen und nicht geduldet" ist. Entweder besagte diese Erklärung etwas Bestimmtes oder sie ist wertlos. Zumindest muß aus dieser Erklärung gefolgert werden, daß Juden, die nach Palästina gekommen sind, dort nicht als Ausländer angesehen werden dürfen, deren Anwesenheit im Lande nur geduldet wird." Herr Van Rees erinnerte dabei an die telegraphische Instruktion der britischen Regierung an die Palästina-Administration vom 29. Juni 1922, welche der fundamentalen Idee der Errichtung eines jüdischen Nationalheims in Palästina Ausdruck gibt und auch die Erklärung enthielt,; warum Artikel? des Mandats den Juden eine besondere Stellung bei der Erwerbung der palästinensischen Bürgerschaft einräumte. Der Vertreter der britischen Regierung, Doktor Shiels, hatte darauf nichts anderes zu sagen, als daß die Schwierigkeit darin bestünde, , daß der Jude, der und kulturelle Entwicklung des Volkes erkennen und uns eingehender damit befassen. Man beginne in den Gruppen und Vereinen die Musik — Gesang, Instrumentenspiel, rhythmische Gymnastik — in die allgemeine Arbeitsleistung systematisch einzugliedern, die Veranstaltung von Konzerten weitgehendst zu unterstützen und zu fördern und auch bei allgemeinen Veranstaltungen und Festlichkeiten der jüdischen Kunstmusik breiteren Raum zu gewähren. Durch eine zielbewußte und andauernde Musikpflege wird und muß es gelingen, die Massen aus ihrer Unbekümmertheit herauszureißen, die Ausbildung und Stelgerung der Musikalität zu beeinflussen und — was uns besonders am Herzen liegt — den Weg zur jüdischen Kunstmusik anzubahnen, damit sie, zur lebendigen Kraft des Daseins geworden, Eingang ins Volkshewußtsein findet. Jüdische Musik ist keine Bekenntnisformel, sondern ein tiefverwuraelter Bestandteil des jüdischen Wesens. Die Forderung nach Eingliederung der jüdischen Musik, der Musik überhaupt, in das Leben des Juden ist keine unorganische. Im Gegenteil; im Kampfe um die innere Läuterung kann und wird die Musik eine entscheidende Aufgabe erfüllen. Bei der Umgestaltung unseres Lebens zu einer neuen Gemeinschaft wird die Musik dieselbe noch enger, noch unmittelbarer verschmelzen. Die Musik öffnet unserem Volke einen neuen Blick und einen Weg in eine ganz andere Welt der Erlebnisse und Wahrnehmungen, sie kann zum Embleme dessen gewandelter Weltanschuung, zum Element des neu zu gestaltenden Innenlebens werden. Die jüdische Musik ist unsere große Hoffnung, große Zukunft Lassen wir nicht die hoch^uflodernde Flamme durch eigenes Verschulden vorzeitig erlöschen. nach Palästina auswandert, dorthin nicht als Jude, sondern als fremder Staatsangehöriger irgendwelcher Art kommt 1! Diese Behauptung des akkreditierten Vertreters der MacDonald-Regierung kann nicht einmal als Verlegenheitsausflucht entschuldigt werden. Sie ist eine glatte Verleumdung des jüdischen Einwanderers, der stets als Jude und nur als Jude nach Palästina kam. Herr Van Rees stellte fest, daß Dr. Shiels wissen müsse, daß der jüdische Einwanderer im Besitz eines Zertifikats ist, aus dem hervorgeht, daß er in seiner Eigenschaft als Jude ins Land kommt und nicht als Angehöriger irgend eines Landes. Und als nun gar Dr. Shiels zuletzt darauf hinwies, daß es vom Standpunkt des internationalen Rechtes keine jüdische Nationalität gäbe — eine Behauptung, die nicht zutrifft, da es verschiedene Länder gibt, wo die jüdische Nationalität anerkannt wird —, da sprach Herr Van Rees die denkwürdigen Worte: „Dr. Shiels hätte vielleicht vom Standpunkt des internationalen Gesetzes recht, wenn es keine Balfour-Deklaration, kein Mandat und kein Weißbuch gäbe, welche ein neues Element in das Internationale Recht zugunsten des jüdischen Volkes eingeführt haben." (S. 93 des englischen Protokolls.) Ein neues Element zugunsten des jüdischen Volkes! Wie wenig ist davon unter der „verständigen" und „wohlwollenden" Verwaltung des Mandats durch Großbritannien, besonders unter dem Arbeiterministerium MacDonald, zu verspüren gewesen! Und wie wenig hat sich die zionistische Leitung angestrengt, die Anerkennung dieser Vergünstigung zu erkämpfen! ' . (Ein Artikel über die Stellung der Jewish ,Agency folgt.) Bei Magen- und Darmbeschwerden, Eßunlust, Stuhlträgheit, Aufblähung, Sodbrennen, Aufstoßen, Benommenheit, Schmerz in der Stirn, Brechreiz bewirken 1—2 Glas natürliches „Franz-Josef-Bitterwasser gründliche Reinigung des Verdauungsweges. In Apoth. erh. Ahhe Gregore Von Rabb. Dr. A. Kaminka Im Nachstehenden reproduzieren wir die wesentlichsten Teile eines Vortrages, den der bekannte Gelehrte Rabb. Dr, A. Kaminka kürzlich als Gast über Einladung des Verban* des der demokratischen Zionisten Oester» reichs gehalten hat. In diesem Kreis von Menschen, denen das Schicks sal unseres Volkes so sehr am Herzen liegt, will ich den heutigen Abend dem Andenken eines Mannes widmen, der Nichtjude war, aber sein ganzes Leben mit großem und schätzenswertem Eifer der Förderung der jüdischen Rechte, zunächst in Frankreich und später in ganz Europa, gewidmet hat. In diesem Jahr wurde Abbe Gregoires Todestag feierlich begangen. Im Monat Mai fand in der Pariser Hauptsynagoge Rue de la Victoire eine Feier statt, in der ein jüdischer Prediger Gedenkworte für den katholischen Priester sprach. In einer anderen feierlichen Versamm* lung der Sorbonne in Gegenwart des Präsidenten der Republik würdigte der Präsident der französischen Kanu mer das Wirken des Abbe Gregoire. Wer war nun dieser Mann, der den Anspruch darauf erworben hat, daß wir hundert Jahre nach seinem Tod seiner noch gedenken? Im Jahre 1785 rief die französische königliche Gesellschaft für Wissenschaften und Künste in Metz zur Teilnahme an einem Preisausschreiben auf, das die wich* tige Frage klären sollte: „Gibt es irgendwelche Mittel, die Juden zu nützlichen und glücklichen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen?" Neun Arbeiten wurden im Laufe von zwei Jahren fertiggestellt. Die beste und dann auch preisgekrönte Arbeit hatte einen Landpfarrer aus Lothringen (aus dem Städtchen Embermesnil), den Abbe Henri Gregoire, zum Verfasser, der ein vom Geist der Menschlichkeit er« fülltes Werk über die Juden schrieb, die später berühmt gewordene Schrift „Essai sur la regeneration physique et morale des Juifs" (Versuch über die physische und mora» lische Regeneration der Juden). Aber nicht nur dieses Buch hat ihm Verehrung eingetragen, sondern weitaus mehr noch sein konsequentes, energisches Eintreten für eine den Juden schuldige Gerechtigkeit in der National* Versammlung der ersten französischen Republik. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts brach sich der Gedanke Bahn, die Juden zu emanzipieren. Die großen Aufklärer J.*J. Rousseau und Voltaire waren nicht judenfreundlich, eine Gesinnung, die sie auch öffentlich zu äußern pflegten. Von Voltaire erzählte man damals, daß ein Geldverlust bei einem englischen Juden seine Animosität gegen die Juden hervorgerufen habe. In Wirk* lichkeit aber dürfte seine Weltanschauung, seine Stellung zu Gott und der Bibel der Grund seiner feindseligen Hai* tung gewesen sein, ebenso wie Rousseau kraft seiner pan* theistischen Tendenzen für das Judentum nichts übrig hatte. Aber die Werke dieser Männer trugen unwillkürlich zur Verdrängung mittelalterlicher Vorurteile, zur Erkennt* nis der natürlichen Menschenrechte und dadurch auch zur Gerechtigkeit für die jüdischen Mitbürger bei. Das lothringische Metz war damals der Mittelpunkt für die Diskussion Uber die Stellung zu den Juden, haupt. sächlich unter dem Einfluß der Mendels sohaichen Schrift „Jerusalem", die die religiöse Macht des Judentums be* handelte und dazu beitrug, bei zahlreichen hervorragen* den Geistern Deutschlands und Frankreichs die Vorurteile gegen die Juden zu zerstreuen. Im übrigen war damals in Frankreich eine Besserstellung der Juden bereits angebahnt. Ludwig XVI. schaffte den Leibzoll für Juden ab, wie ja auch Kaiser Josef II. in Oesterreich. Während aber das Toleranz« Edikt des letzteren nicht aus moralischen Beweggründen erlassen wurde, sondern auf Beschwerden einiger Geld? juden aus Triest und Holland, trug der Befehl Lud« wigs XVI. ganz und gar sittlichen Charakter, was aus folgendem Text hervorgeht: „Es ist eine Menschens unwürdigkeit, von den Juden Leibzoll zu verlangen, und es widerspricht meinen Gefühlen, meine Untertanen wie Vieh zu behandeln. Ich schaffe diesen Leibzoll ab, ich verbiete es, eine solche Steuer im Namen des Staates ein* zuheben." In der Praxis sah es aber anders aus. In Straßburg z. B. war es den Juden noch immer untersagt, auch nur eitle Nacht in der Stadt zu verweilen. Herz Cerf-Beer aus dem Elsaß, ein jüdischer Armeelieferant, mußte an den Magistrat in Straßburg die Bitte richten, man möge ihm den Aufenthalt während des Winters gestatten, da er sehr oft in die Stadt kommen müsse und die Verbindung mit seinem Heimatsort im Winter eine schwierige sei. Aber das Ansuchen wurde abgelehnt. Mit Mühe erlangte er vom König spater wegen seiner besonderen Verdienste um Frankreich das Wohnrecht und das Recht des Gütererwerbes am Lande. In ganz Frankreich lebten damals, mit Metz als der größten Gemeinde, insgesamt 50.000 Juden, die unter mancherlei Ausnahmsgesetze gestellt waren. So durfte eine Ehe z. B. in Metz, wo nicht mehr als 480 Familien wohnen durften, nur nach einem Todes* fall geschlossen werden. In Paris lebten 500 Seelen, und im Süden gab es einige von ehemaligen Marannen er* richtete Gemeinden, besonders in Bordeaux und in Bayonne, die teilweise für sich bürgerliche Rechte erlangt hatten. Unter den oben erwähnten neun Antworten auf die Preisfrage gab es zunächst zwei, die nicht # ernstzu* nehmen waren; denn die eine antwortete, nur in einem kurzen Briefe vor vier Seiten, man möge den Juden alle Rechte geben, da sie sich dann gewiß bewähren würden; die zweite, in einer Zuschrift von anderthalb Seiten ohne ernstes Eingehen auf den Gegenstand, daß es die größte Gefahr sei, den Juden Rechte zu erteilen, da sie in wenigen Jahren den Staat beherrschen würden. Diese zwei Arbeiten wurden ausgeschaltet. Vier der restlichen Schriften hatten Geistliche zu Verfassern, eine einen Advokaten, eine einen polnischen Juden namens Salkind Hurwitz, der erklärte, daß nur ein Jude die Fra;tJ beantworten könne, und den markanten Gedanken aus« sprach, man brauche die Juden nicht glücklich, man höre nur auf, sie unglücklich zu machen. Ein Bene* diktinermönch sprach sich gegen die Zuteilung von Rechten an die Juden schärfstens aus, mit der Motivierung, sie seien in ihrer gegenwärtigen Verfassung den» stärkste Beweis für die Wahrheit des christlichen Glau» bens — wolle man sie aber nützlich machen, so solle man sie an Stelle von Pferden im Postdienste verwenden. Der Berichterstatter der Gesellschaft in Metz, PierresLouis Roederer, der später unter Napoleon eine große Rolle spielte, hob zwei Arbeiten besonders hervor, und zwar die Arbeit des Advokaten Thiery aus Nancy und die des Abb6 Gregoire. Thiery hatte als Motto einen Satz aus der Tragödie „Athalie" von Racine: „II faut finir des Juifs le honteux esclavage" („Man muß ein Ende machen mit dem schimpflichen Sklaventum der Juden") gewählt, während Gr6goire seiner Schrift den Satz aus den Psalmen vorausschickte: „Du hast uns wie Schafe dem Fraß preisgegeben, du hast uns unter die Völker zerstreut." Es verdient hervorgehoben zu werden, daß der im Jahre 1750 geborene Henri Gr6goire ein gründlicher Kenner der jüdischen Geschichte und Ethik war, was er auch einmal gelegentlich einer Rede bei der Einweihung einer Synagoge in Luneville bewies. Roederer hat in seinem von Hohem sittlichem Ernst getragenen Bericht selbst diese beiden besten Arbeiten als noch nicht ganz befriedigend hingestellt und eine nochmalige Ein« reichung empfohlen. Erst im folgenden Jahr konnten die Preise den Arbeiten von Gregoire, Thiery und Salkind zuerkannt werden. Für Gregoire stellte diese Schrift den Beginn seiner politischen Laufbahn dar. Die Geistlichkeit von Nancy entsandte ihn in die konstituierende Versammlung, wo er mit wunderbarem Pathos für die Erteilung der Staats* bürgerlichen Rechte an die Juden eintrat, in einer Sitzung ausrufend: „Fünftausend Juden sind heute früh noch als Sklaven aufgestanden. In eurer Hand liegt es, daß sie heute Abend als freie Menschen schlafen gehen!" Aber erst im Jahre 1791 sollte der Kampf Gregoires zugunsten der Juden entschieden werden. Daneben ver* focht er die Rechte der Neger und des dritten Standes. Später, nach Aufhören der Republik, führte er ob seiner radikalen Gesinnung nahezu ein Märtyrerdasein, das er in seinen Memoiren geschildert hat. Sein Buch „Histoire des sectes religieuses" (Geschichte der religiösen Sekten) wurde im Jahre 1810 verboten, später aber wieder freigegeben. Das Jahr 1814 bedeutete einen grausamen Wendepunkt im Leben GrSgoires, der von den wieder* gekommenen Bourbonen seiner früheren, entschieden republikanischen Betätigung wegen verfolgt wurde. Die Verehrung, die er bei den Juden fand, war sein Stolz. Als er einmal nach Holland kam, wurde er von der Leitung der drei Synagogen eingeladen, einem für ihn veranstalteten Festgottesdienst beizuwohnen. Hiebei wurde es ihm gestattet, in seinem Priesterornat zu er* scheinen. Der katholische Priester erzählt in seinen Er* innerungen von dem überwältigenden Eindruck, den er bei Nennung seines Namens innerhalb der hebräischen Gebete empfangen habe. Der Mann, der vor 150 Jahren für die Emanzipation der Juden wirkte, starb einsam in seinem Lande, wie er selbst sagte, die Wertung seines Wirkens Gott und der Weltgeschichte überlassend. Das jüdische Volk ist dem Kampfer für Recht und Freiheit ein ehrendes Andenken schuldig.