Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 5 (1931)
- Issue
- Heft 211 (2.10.1931)
- Date
- 1931-10-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 ■«,_ Weihsei der Regierung ändern? Dies wird nicht zuletzt Vt°? konsequenten Haltung unserer eigenen Vertretung abhängen. Fest steht, daß in der Ständigen Mandatskotn* mission eine Institution erstanden ist. die über die gerechte Ausübung des Mandats streng wacht und jede billige, aus dem Mandat hervorgehende Forderung im Sinn und Geist desselben behandeln wird. Hejff Van Rees wies darauf hin, daß der Gesetat* gehende Rüt — wenn die Käbinettsorder 'dies ausdrücklich an 3 ■ besagt — zweifelsohne das Initiativrecht in allen Fragen der Gesetzgebung haben Wird, ausgenommen einige Im Artikel 18 der Order besonders festgelegte *Eirt« schränkungen. Andererseits aber bestimmt Artikel XVI. der Königlichen Instruktionen vom 14. August 1922, daß der Oberkommissar dem Gesetzgebenden Rat keine Ver* Ordnungen unterbreiten dürfe, welche im Widerspruch zum Mandat sind' oder mit seinen Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen wären. Soll es nun so verstanden werden, daß, insofern die'Durchführung des Mandats in Frage kommt, keine Gesetzesmaßnahmen vom Rat behan* delt werden dürfen, wenn sie nicht vom Qberkornmissar vorgelegt werden? Wenn diese Annahme, zutrifft, was Herr Van Reesallerdings bezweifelt, so würde der Rat kein Initiativrecht in irgend welchen Materien haben, die das \Mändat berühren. Sollte diese-'Ahnahme nicht zu* treffen, " so droht eine andere Komplikation von noch ernsterer'Natur in den Artikeln 24 bis 27, welche dem Oberkommissar das Recht einräumen, das Inkräfttreteri einer jeglichen, von der Mehrheit des Rates genehmigten Verordnung zu verhindern. Eine solche repressive Maß* nähme wird voraussichtlich nur in den äußersten Fällen Anwendung finden, wenn nicht unliebsame Zusammen» stoße sich häufen sollen. Es steht allerdings nicht zu er» warten, daß die'Mehrheit des Rates mutwillig gegen Be* Stimmungen des Mandats verstoßen würde, dain solchen Fällen das Veto des Oberkommissars drohen würde. Aber es bestünde die Gefahr von Interpretationen der einzelnen Artikel des Mandats. Und wohin solche Interpretationen führen können, wird am krassesten illustriert durch das, Weiß» buch vom Oktober 1930 selbst, „welches deutlich den Vorbehalten in den Artikeln 2 und 6 des Mandats einen Sinn gegeben hat, den die Britische Regierung gezwungen war, später aus Gründen, die in den Punkten 6 und.7 des Briefes des Premierministers vom Februar 1931 angeführt werden, einzuschränken." Es müßte daraus folgen, meinte weiter Herr Van Rees, daß, sollte der Rat sich daran machen, Gesetze F. _DIE NEUE WELT_ Dr. Shiels und insbesondere Mr. Young gaben sich darauf!|roßc Mühe, den Eindruck ihres, eigenen Berichtes auszu* ösehen. Es sei zwar beschlossen, 1930 keine Neuwahlen in den Munizipalitäteft vorzunehmen und ihre Zusammen* Setzung sei die gleiche, wie sie noch 1927 war, es bestehe aber die Absicht bei der Palästina*Regierung, eine Verordnung einzuführen, die die Lokalverwaltung zum Gegenstand hat. Es handelt sich um eine sehr umfassende Maßnahme, die auch die Dorfsverwaltung regeln soll. Es sei zu hoffen, daß die vollständige Bill im Verlauf weniger Monate in Kraft treten wird und daß dann lokale Autonomie in solchen Dingen sich betätigen würde, die „ruhig der lokalen Einsicht (Diskretion) überlassen wer« den können". Mr. Young stellte entschieden in Abrede daß die Palästina<Regierung in dieser Sache großen Schwierigkeiten begegne, im Gegenteil» sie werde die schon bestehenden Institutionen noch weiter ausbauen. Graf de Penha Garcia, der besser in der Frage unterrichtet war als der vor kurzem aus der britischen Kolonie Sierra Leone in Westafrika nach Palästina ver« setzte, sonst vielleicht sehr tüchtige und aus seiner afrika* nischen Tätigkeit im Umgang mit einer primitiven Bc* völkerung erfahrene Herr Zivilsekretär, schien durchaus nicht überzeugt und wies darauf hin, daß die Regierung sich gezwungen sah, aus verschiedenen Gründen gewisse Ortsräte aufzulösen, während in anderen Fällen die Juden sich geweigert haben, an den Wahlen teilzunehmen oder die Wahlen hinausgeschoben werden mußten, damit die Lage nicht gespannt werde. Der Regierungreport machte nicht den Eindruck, „daß irgend ein Wahlsystem gegenwärtig sehr zufriedenstellend funk» tionieren würd c". Dazu äußerte sich abschließend Dr. Shiels dahin, daß der eben behandelte Punkt in der Hauptsache eine Abspiegelung der bestehenden Rassengegensätze wäre und dann wörtlich: „Darin, wie in vielen anderen Dingen, ist die Grundfrage die Verbesserung der Beziehungen , und demokratischer Fortschritt müsse von dieser Verbesserung abhänge n.cc (S. 83 des englischen Protokolls.) Die fernere Ausgestaltung der lokalen Autonomie hängt somit nach Eingeständnis der Mandatarrnacht selbst von dem demokratischen Fortschritt im Lande ab und dieser ist ohne Besserung der , Beziehungen zwischen Juden'und- Arabern undenkbar. Die Voraussetzungen sind nicht einmal für . die lokale Autonomie vorhanden. Wie darf nun die- Mandatarmacht mit dem Projekt eines bald einzuführenden Gesetzgebenden Rates kommen? ____fafff eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen sei. Sie beantragen Freispruch sämtlicher Angeklagten. Die Ausführungen des Verteidigers R.-A. Harnack veranlassen den Vorsitzenden Landgeriehtsditektor Schmitz zu folgender scharfer Erklärung: „Sie sprechen hier vom Sonderschutz einer Rasse, während das Gericht hier nur bemüht ist, die Unverletzlichkeit der Person und des Eigentums zu schützen. Ich sage es Ihnen gleich: Durch Ihre Ausführungen könnten Sie nur erreichen, daß das Gericht zn härteren Strafen kommt, als es vielleicht sonst der Fall gewesen wäre. Sie vernichten den erzieherischen Einfluß der Gerichtsverhandlung auf die Angeklagten, die zum größten Teile noch ganz junge Leute sind." In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Schmitz aus, daß es sich bei den Tumulten auf dem Kurfürstendamm offensichtlich um planmäßig verbreitete Exzesse gehandelt habe, die aber unter der Tarnung der Unauffülligkcit inszeniert worden seien. Der letzte Verhandlungstag brachte noch ganz unerwartet die Vernehmung des Oberführers der Berliner S.-A. Graf Helldorf und seines Stabslciiers Ernst, die von ihrem Aufenthalt in München zurückgekehrt waren und sich dem Gericht gestellt hatten. Es herrschte der Bindruck vor, daß sich die Führer bei Hitler Instruktionen für ihr Verhalten vor Gericht geholt hatten. Es kam dann noch zu Auseinandersetzungen über den antisemitischen Charakter der Demonstration. Graf Holtdorf meinte, daß diese Demonstration durchaus keinen vorwiegend antisemitischen Charakter gehabt habe. Er glaube auch nicht, daß der grüßte Teil der S.-A. gewußt hätte, daß an jenem Tage das jüdische Neujahrsfest war. Der Kampf der Nationalsozialisten richtet sich nicht gegen den einzelnen Juden, sondern gegen das j ü d i s c h-k ap it a 1 i s t i s c h c S y s t c in. Bei dieser Bemerkung springt Staatsanwaltschaftsrat Stcnig auf und ruft: „Deshalb ist ja auch das Cafe Reimann überholt worden." (Bekanntlich wird das Cafe Reimann vorwiegend von Künstlern besucht.) Die Jüdische Gemeinde Berlin : lu der''Repriisentantenveräammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin verlas Dr. Alfred Klee im Namen der Jüdischen Volkspartei eine' ^Anfrage" an den Gemeindevorstand des Inhalts, was diese und die anderen offiziellen Stellen zum Schutz der jüdischen Bevölkerung unternommen hätten. Dr. Klee führte aus, daß nicht alle kompetenten Faktoren in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu den Ereignissen Stellung genommen hätten, u. a. die R e i c h s r e g i e r u n g. Der Vorsitzende des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde Wilhelm Klee mann erklärte, die Gemeinde werde mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bestrebt sein, die Rechte eines freien Judentums allen Instanzen gegenüber zu wahren und zu gewährleisten. Zum Schluß nahm die Versammlung folgende von Dr. Klee verlesene Resolution einstimmig an: 1. Die Reprüsentantenversammlung der Berliner jüdischen Gemeinde drückt den Opfern der antisemitischen Ueberfälle im Berliner Westen am ersten Rosoh Haschanah-Tage ihr Mitgefühl aus. Sie betrachtet das am 12. September einzelnen Juden und Jüdinnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum zugefügte Unrecht als eine der jüdischen Gesamtheit angetane schimpf- . liehe Unbill. 2. , Die. Repräsentanten Versammlung nimmt von den Maßnahmen Kenntnis, die die Polizeibehörde und die preußische Staatsregierung ergriffen haben; sie erblickt in ihnen die Erfüllung der selbstverständlichen Pflicht des Staates, persönliche Sicherheit und das Recht der freien Religionsbetätigung der gesamten Bevölkerung, in diesem Falle der jüdischen, zu schützen. Sie erwartet von der Reichsregierung den gleichen Schutz. 3. Die Reprüsentantenversammlung billiigt die Schritte des Gemeindevorstandes und erwartet, er werde auch weiterhin alles tun, damit den Juden die ungestörte Religionsübung und der Schutz von Leib und Leben gesichert werden. MASSEN-MEETING der Zionistischen Verbände (Allgemeine Zionistem Verband demokratischer Zionisten Zionistische Frauenorganisation WIZO, Hitachduth, Misrachi, Poale Zion, Radikaler Verband; Dienstag, den 6. Oktober 1931» prHilM 8 Uhr abends« Großer Saal des Hotels Continental, II, Taborstrafte 4 Tagesordnung: „Palästina und wir1' Es sprechen unter anderen: Frau Blanka Federn-Lipschütz, Prof. Artur Freud, Dr. Oskar Grtinbaum, Dr. Leopold Plaschkes, Mendel Singer. jniea. •i>«ob*lnet In MiimiI *6fien Mi, ^merlingstraSli GEGRÜNDET 1873 HERREN-MAS S-ATELII f Qualitätsware, beste Austotirnng Wir kauten Kassa ein und ver* kaufen nur gegen Barzahlung, rf Demzufolge billige Preise. über Fragen zu schaffen, die das Mandat berühren, die Zahl der Fälle, da die Ansichten der Mehrheit des Rates von denen des Oberkommissars divergieren würden, sich «ehr mehren könnte, was Folgen haben würde, die nicht danach angetan wären, die Verständigung zwischen den verschiedenen Elementen der Bevölkerung herbeizuführen, die die Regierung noch imni'er hofft eines Tages eintreten zu sehen. Auf Grund dieser Ideehgäng'e gelangte Henv Van Rees zu einer Schlußfolgerung, die er in folgende Ausdrücke kleidete, die wir nicht anders als eine Warnung vor übereilten Schritten deuten müssen: „Herr Van Rees ist der Ansicht, daß dieser Aspekt der beabsichtigten gesetzgebenden Organisa« tlon zur äußersten Vorsicht mahnt im eigensten Inters esse des Landes, welches die britische Regierung berofeiw wurde, eu verwalten auf Grund eines so komplis zierten Instruments wie das PalästinasMandar, das einzig in seiner Art ist." (S. 82 des englischen Pro« tokolls.) Darauf hat Dr. Shiels nichts mehr sagen können, als daß der Oberkommissar in der Lage sein werde, die erforderliche Macht' auszuüben; um die Obliegenheiten des Mandatars gegenüber dem Völkerbund zu erfüllen, die in dringenden Fällen erforderlichen Gesetze zu erlassen und auch für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen. Er gebe zu, daß das Vetorecht nur sparsam genutzt wer« den könnte, mit Rücksicht auf die lokalen Gefühle. Die •: Deutung des Mandates bilde in der Tat eine der Schwic« j rigkeiten des Mandatars und gewisse Teile des Mandats! lasseh Zweifel bezüglich ihrer Interpretation. Höchst! wahrscheinlich werde es eine neue Kabinettsorder geben,! bevor der Gesetzgebende Rat eingesetzt wird, und da wer« j den die v ,i Herrn Van Rees erhobenen Punkte gewiß in Betracht gezogen wet.J.?«? ■■ 1 Mit anderen Wörter., die Antwort des -Vertratrrs des Mandatars ist nichts anderes als eine vage Bestätigung ' der Richtigkeit der ernstesten Bedenken gegen den Plan 1er Reg'erung. die von Herrn Van- Rees zum Ausdruck gebracht wurden. Die abgetretene Regierung ließ sich durch die Einwände nur insofern beeinflussen, als sie es unterstrich, daß man von dem Vetorecht des Oberkom* ' missars im Hinblick auf die lokalen Gefühle, das heißt, auf die Gefühle der arabischen 'Mehrheit, nicht allzu häufig Gebrauch machen wird — eine-deutliche Verwar* nung an diejenigen im jüdischen Lager, die Hoffnungen aus diesem Vetorecht für uns sich machen zu können glaubten und zur Annahme des Legislative Council bereit waren. Die Atempause, die uns der Wechsel in der britischen inneren Politik durch Ausschaltung der Ar« beiterpartei gewährt, muß von uns dazu benützt werden« um die öffentliche Meinung Uber die Ge> fahren zu unterrichten, die durch diesen Plan der Durchführung des Mandats, d. i. der Schaffung des Jüdischen Nationalheims, die das Hauptziel des Man* dats ist, drohen. Als Beweis dafür, daß die Zusicherungen von Dr. Shiels die Mitglieder der Mandatskommission nicht befriedigt hatten, dienen die im Anschluß ah die Frage des Legislative Council erfolgten Auseinandersetzungen über die lokale Administration, welch letztere bekanntlich als ein Prüfstein, und dies mit Recht, für die Befähigung eines Volkes zur Selbstverwaltung angesehen wird. Es war Graf de Penha Garcia der darauf hinwies, daß die Mandatarmacht schon wiederholt Versuche ge* macht hat, lokale Verwaltung in Gestalt von gewählten lokalen Räten oder ähnlichen Körperschaften einzuführen. Bislang scheinen die Ergebnisse nicht sehr ermutigend zu sein und der Kindruck, den der Regierungsbericht zu diesem Punkt macht, ist nicht sehr optimistisch. Es ist oft anscheinend recht schwierig, korrekt gewählte Räte xu erhalten. In den Räten selbst ist aas Mißtrauen zwischen den beiden Rassen im Wachsen begriffen. Der entsprechende Passus des Berichtes der Man» datskommission an den Völkerbundrat, lautet: „Die Kommission begrüßt die Mitteilung des akkreditierten Vertreters, daß die Mandatarmacht in Uebereinstimmung mit der Erklärung vom Oktober 1930 die Einsetzung eines Gesetzgebenden. Rates beabsichtige, Sie nahm Kenntnis von der Tatsache, daß eine A b w e i c h ung,.von dieser (Erklärung gemacht werden würde bezüglich' verschiedener Dinge, die in der, Kabinettsorder von 1922 nicht vorge* sehen wurden und die ohne Zweifel durch eine neue Ka* binettsorder bestimmt -werden.";(S. 81*82 des englischen Protokolls.) Hier ist auch uns die formelle Möglichkeit ge* geben, die ganze Frage im Lichte der Verhandlungen der Mandatskommission vom Juni 1931 aufzurollen. Nachklänge zu den Berliner Exzessen Gefängnisstrafen für die Angeklagten Am,^,25. September morgens sprach das Sohriell- •schüffengericht Charlotteniburg das Urteil gegeii die Mitglieder der nationalsozialistischen Sturmabteilungen, die bei dem antisemitischen Exzeß am 14. September abends,, dem zweiten Abend, des jüdischen Neujahrsfestes, von der Polizei festgenommen wunden und denen eine direkte Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Verurteilt wurden wegen einfachen Landfriedensferuches in Tateinheit mit Aufreizung zu Gewalttat und Klassenhaß der Angeklagte Kühns zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis, Schubert zu ejncm, Jahr fünf Monaten Gefängnis, Utpott zu einem Jahr einem Monat Gefängnis, die Angeklagten Merker,' Student Soy, Tedke, Riedel, Kuhn, Ponke, Koch und Gewehr zu je einem Jahr drei Monaten Gefängnis, die Angeklagten Bonin, Schurz, Pawlick, Bartz, Tahvier, Dziemin, Machalat, MaWenbruch, Hecke, Angerstein und Sckeffler zu je einem Jahr Gefängnis, die Angeklagten Sohußberger, Friske, Couvreux und Mannsdorf zu je neun Monaten Gefängnis. Nur ein Angeklagter, Meede, wunde wegen schweren Landfrieden&bruchs zu einem Jahr neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte für die meisten Angeklagten Züchthausstrafen für schweren Land- ' friedensbruch beantragt. Das Verfahren geigen den Juiigsfahlhelmführer Brand wurde abgetrennt und in da« ordentliche Gerichtsverfahren unter Aufnephterhalturig der Haft übergeleitet, da das Gericht den Tatbestand hier noch nicht für hinreichend geklärt hielt. Das Auto des Angeklagten Kuhns wird eingezogen. Weiterhin verkündete das Gericht den Beschluß, daß den Verurteilten keine Bewährungsfrist zuerkannt wurde und daß alle Haftentlassungsanträge, soweit Verurteilung erfolgt ist, abgelehnt wurden. Sechs von den Angeklagten wurden wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Was die Verteidiger erzählen Die drei Verteidiger der Angeklagten bemühen sich, darzulegen, daß den einzelnen Angeklagten