Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 5 (1931)
- Issue
- Heft 210 (25.9.1931)
- Date
- 1931-09-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2711613-2711790-2711829--2743-2716060- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seife % DIE NEUE WELT Nr. 210 »«MUftatttib «Nft TMW» IttMlilAälitlAtWliA MttraiiMfnffo iura na „BLPHORA"! f., tm\m»*»tanm & 'Eokt Kai) T«l. R-*4-4-1t| Das /Erwachende Ungarn' wieder in Aktion Das Ei9enbahnattentat von BhuTorbagy und der Kommunisienpfoxeß Aus Budapest wird der „Neuen Welt" berichtet: Alle Anzeichen sprechen dafür, daß die Judenschaft Ungarns mit einem Wiederaufleben der scharfen anti* semitischen Kampagne zu rechnen hat. Die bekannten Führer des „Erwachenden Ungarn" knüpfen an zwei Ereignisse der letzten Tage an, um das ungarische Juden» tum mit dem Bolschewismus zu identifizieren und unter der Parole „Rettet das Vaterland vor den jüdischen Agenten Moskaus!" anzugreifen. Das Eisenbahnattentat von Bia*Torbagy, das nicht weniger als 30 Todesopfer forderte, wird den Kommunisten zugeschrieben. Als Täter wird ein Kommunist namens Martin Leipnik bezeich* net. Er ist Jude und seine Verwandten, gleichfalls Juden, werden beschuldigt, ihm bei der Tat und seiner Flucht geholfen zu haben. Genug Grund, um das ganze ungari* sehe Judentum zur Verantwortung zu "ziehen. Für die Art der Behandlung dieser Angelegenheit ist nachfolgende Meldung Budapester Blätter bezeichnend: „Budapest, 19. September. Z w i s c h e n zwei beeideten Sa-chverständigen im Schrift« fach ist in Angelegenheit des Eisenbahnattentats bei Bia«Torbagy eine Polemik ausgebrochen. Der eine Sach* verständige, Emil Szontagh, hat die Schrift auf dem in der Nähe des Tatortes gefundenen Zettel mit jener des Eisendrehers Martin Leipnik für identisch erklärt, während ein anderer Sachverständiger namens Julius Fischhof behauptete, die Schrift könne nicht von Leipnik herrühren. Szontagh erklärte nun heute in einem Mittagsblatt, er halte das Vorgehen des Fischhof für unbegreiflich. Fischhof habe sich ungebührlich in die Angelegenheit eingemengt, und die Ein* mischung zeige gewissermaßen eine politische und soziale Tendenz, weil der J u de F i s c h h o f den Juden Leipnik, beziehungsweise das Judentum, vor einer eventuellen Empörung der Oeffentlichkcit retten wolle. . Daraufhin erklärt Fischhof in.einem Abendblatt, er habe sich nicht selbst in die Angelegenheit eingemischt, sondern sei von dem die Untersuchung leitenden Gen* darmeriebeamten in seiner Wohnung aufgesucht, und um sein Gutachten befragt worden. Er weise die Unterstellung, als ob er, aus konfessionellen Gründen Leipnik retten wolle1, mit Errip6rung: zurück und werde? Szontagh . vor Gerioht belangen." . ' < ■ * Der zweite Fäll, der von den Antisemiten, ^eidlich ausgebeutet wird, ist der Prozeß des <jüdiscfien rabriks* direktors Paul Fol des. Földes und. vier seiner Freunde, gleichfalls Juden, wurden beschuldigt, im Auftrage und mit Geld von -Moskau > kommunistische Agitation und revolutionäre Propaganda betrieben .zu haben. Földes war geständig. Er wurde, zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Prozeß, welcher am Jörn Kippur stattfand, hat natürlich großes Aufsehen erregt. Ganz besonders der Umstand, daß nur Juden auf der Anklagebank saßen. Der Richter bemühte sich, diesen Umstand be* sonders zu unterstreichen. Er fragte — ein bei ungari* sehen Justizbeamten sonst seltenes, feinfühliges Entgegen* kommen — die Angeklagten, ob sie nicht mit Rücksicht auf den hohen jüdischen Feiertag eine Ver* tagung der Verhandlung wünschen. Die An* geklagten verneinten. Alle Blätter berichteten über diesen Zwischenfall und der Charakter des Kommunistenpro* zesses als „rein jüdische Angelegenheit" war entsprechend hervorgehoben! Taufe — kein Scheidungsgrund Budapest, 19. September. Frau Nikolaus 13 e n edek, geb. Ilona Rosenberger, hat vor dem Budapester Bezirksgericht gegen ihren Gatten, den Kaufmann Nikolaus Benedek, eine Klage um Alimente überreicht, ihr Gatte war nach den diesjährigen Ostcrfeierta'gen z u ni römisch-katholischen Glauben übergetreten. Da sie eine streng religiöse Erziehung genossen hat, die ihr verbiete, mit einem Manne in Lebensgemeinschaft 21* bleiben, der seihen Glauben verlassen hat, habe sie das eheliche Haus verlassen und fordere Alimente auf Grund der Schuld des Gatten. Das Bezirksgericht wies die Klage kostenpflichtig ab. In den Urteilsgründen beruft sich das Bezirksgericht auf das Gesetz vom Jahre 1894, nach dem die Schuld des Eidgenossen nur in Fällen ausgesprochen werden kann, in denen die eine Partei die Fortsetzung des ehelichen Lebens durch sträfliches Verhalten unmöglich mache. Da in allen anerkannten und rezipierten Reilgionen die Lebren über das eheliche Leben und über die Moral so ziemlich gleich lauten, kann der Umstand, daß die eine Partei zu einem anderen Glauben übergetreten sei, keinesfalls als Grund betrachtet werden, der die andere Partei berechtige, die Ehegemei lisch a f t z u 1 ö s e n. Die amerikanischen Juden gaben im letzten jüdischen Jahre 56 Millionen Dollars für Wohlfahrtezwecke aus New York, 19. September. Nach einer vuu Äfft Jüdischen Telegraphen.Agentur in New York gemachten Feststellung, die auf eingehenden Untersuchungen basiert, haben die Judeii der Vereinigten Staaten von Amerika ungeachtet der bestehenden Wirtschaftsdepression in dem im September 1930 begonnenen und im September 1951 endenden jüdischen laihre eine Summe von 5 6,2 ü 0.6 7 0 Dollars f ü r jüdische und allgemeine Wohlfahrtszwecke in Amerika ausgegeben. 50,335,000 Dollars wurden für speziell jüdische Wohlfahrtszwecke aufgebracht, 28,865.870 Dollars wurden summarisch für allgemein jüdische Zwecke gespendet; von dieser letzteren Summe wurden 20,497.120 Dollars allgemeinen WohJfahrtszwccken zugeführt. Die von amerikanischen Juden speziell für jüdische Zwecke gespendeten 30,335.000 Dollars setzen sich u. a. zusammen aus 17 Millionen, die für die Jcwish Federation- und Jewieh Community-Fond«, 3 Millionen, die für die Wohlfahrtsanstalten der lokalen Young Men's und Young Womene Hebrew Aseociations und Jcwish Cenires, 1,500.000, die für die Institutionen der Bnei Brith und der Brüdersdiaftsorden, 1,200.000, die für die Tuberkulosen-Hospitäler. 1 Million, die für religiöse Organisationen und Seminare (nidit inbegriffen die Ortssynagogen und die Institutionen für religiöse Erziehung), 500.000.. die für den National Council of Jewish Womcn, 30.000, die für die Jewish Agriculturai Society gegeben wurden 1,0 8 0.0 0 0 Dollars gingen nach Palästina .für Zwecke der Jewish A g e n c y, II a d u s s a Ii und dos Jüdischen N ationalfonds, I Million Dollars wurden dem Joint Distribution Comittee. 1 Million Dollars? der American Society for Jewish Farm Scttlement in Russia (Agrojoint), 350.000 Dollars der Hebrew Sheltering and Immigrant Aid Society (Hias), 280.000 Dollars dem amerikanischen ORT und 95.000 Dollars dem People's Tool Campaign (Volkswerkzeugskampagne des ORT) zur Verfügung gestellt. Von einzelnen Spendern sind zu nennen: Felix M. Warburg, der 50.000 Dollars dem Joint Distribution Committec und 50.000 Dollar« dem American Palestine Cnmpoign zugewendet hat; eine Hinterlassenschaft von 1 Million Dollars für vier jüdische Institutionen in New York vom verstorbenen Morton Meinhard; eine Hinterlassenschaft von 500.000 Dollars für jtidisdie Wohl fahr tsnnstalten New Yorks vom verstorbenen Mortimer Sdiiff; 85.000 Dollars, die Mortimcr Schiff im vergangenen Jahre noch vor seinem Ableben jüdischen Wohlfahrtsanstalten zugewendet hat; (M. Sdiiff vermachte 506.000 Dollars verschiedenen nicht jüdischen Wohlfnhrtsanstalten); Dr. A. S. W. Rosenbach, der eine Judaica-Sammlung im Werte von 150.000 Dollars der Jewish Historical Society gestiftet hat. Die Spenden für nichtjüdisdie Zwecke sdüießen ein die Kunstsammlung im Werte von 10 Millionen D o 11 n r s, die der verstorbene Oberst Michael Friedsam dem Metropolitan Museum of Art, 1,975.000 Dollars, die der verstorbene Daniel Guggenheim dem Guggenheim-Fonds für Flugwesen vermachte, ferner die i-Million-Dollar-Spcnde Julius Roscnwalds zur Errichtung einer K i nd e r z a link 1 i n i k in Berlin. * Zu bemerken ist, daß kaum ein Prozent für Palästina gegeben wurde. Kaum ein Prozent gibt das jüdisdie Volk für den Aufbau seiner Heimat! Ein merkwürdiges Volk. Palästina und Zionismus vor der Mandatskommission Von Dv* S* E* Mit diesem Artikel schließt der am Sitze des Völkerbundes arbeitende Führer der Zionisten* Revisionisten seine Analyse der Vorgänge vor der Mandatskommission ab. Sie beweisen, daß es diesmal gelungen ist, die. Mitglieder der Kommission vorher gründlich zu informieren. Der Vertreter der eng* tischen Regierung mußte zu offenkundigen Unwahrheiten Zuflucht nehmen; um das m a n d a t s widrige und a n 11 z i o n i* , .... s tische. ■Vcrljalten.'.?i;. der . Palästina* Regie» rung dürftig zu bemänteln. Dr! Soskin weist mit seiner Arbeite die Wege, welche die : *' ,/; ' .i->'^ionistisclvi«PpUtUj-: zu•; galten.-hat.«: Die Red. " •'• ' '" 't1" -'• •.$■' rifc, ..^ '.^.\■': Wie bei der 17. Tagung, so bildete auch diesmal die I> a n d f r ä:g e einen der ^wichtigsten- Verhandlungs« gegenstände. Der Japaner Mf. S a ken o b e fragte, wie es um die Land kaufe seitens der Juden bestellt sei, solange der Landentwicklungsplan nicht zur Ausfühs rung gelangt ist. Dr. Shiel? gab zur Antwort, daß die neue Gesetzgebung nicht das Verfügungsrecht über das Land unter Kontrolle stehen soll,' sondern den S c h ut z der Pächter v o r Entsetzung vom Land be« zweckt. Die Frage der Landverfügung v/erde vor die Development Commissi on kommen. Es sei eine recht komplizierte Frage, und es besteht die Ab* sieht bei der Gesetzgebung, diese Behörde um Rat zu fragen. Im., weiteren Verlauf gab Mr. Young, der Zivil* Sekretär der PälästinasVerwaltung, Aufklärung über die in Kraft getretene „Protection of Cultivators Amendment Ordinance; 1930". Diese Verordnung bestimmt, daß keine gerichtliche Entsetzung eines Pächters vom Land erfolgen kann, solange der Grundbesitzer nicht den Beweis erbringt, daß die Pach* tung gültig abgelaufen ist,' und bis nicht dem Ober* kommissär der Nachweis geliefert wird, daß eine gleichwertige Vorsorge für das fernere Fortkommen des Pächters getroffen wurde. Das letztere Erfordernis braucht in folgenden Fällen nicht erfüllt zu werden: a) Wenn der Pächter den Pacht* zins nicht gezahlt hat; b) wenn der Pächter das Land nicht gut (properly) kultiviert hat und c) wenn die Pacht infolge Bankrotts des Pächters zu Ende gegangen ist. Die Verordnung gewährt auch Schutz vor Entfernung vom Lande jedermann, der im Verlauf von fünf Jahren hintereinander Vieh darauf g e w e i d e t'oder getränkt (!) hat oder Holz g e* fällt oder Schilf geschnitten oder eine andere Nutzung von ähnlichem Charakter auf dem Lande geübt hat. Auf diese merkwürdige Verordnung wurde im wei* teren Verlauf der Diskussion keine Rücksicht genommen, was wir bedauern müssen. Wenn auch die Ausnahmen unter a, b und c den arabischen Großgrundbesitzern (Efendis) den Weg weisen, wie die Verordnung in praxi umgangen werden kann (unpünktliche Zahlung des Pachtzinses ist gewiß keine Seltenheit und schlechte Be* arbeitung des Bodens ist die Regel bei den Fellachen), so ist ihre Ausdehnung auf solche Nutznießer, die ihre Herden zum Weiden oder gar zum Tränken auf be» stimmte Flächen treiben oder Holz* und Riedgerecht* s»m« beweisen können (welcher Beduine wird es nicht tun können, wo es sich um versumpfte Strecken handelt), eine direkte Gefahr für das weitere Siedlungswerk der Juden. Diese Verordnung scheint direkt auf die bereits von . Juden gekauften Böden im Wadi*el»Hawaret, in Huleh und im Kischongebict abzu* zielen. Warum wurde diese Verordnung von der Man* datskommission mit Stillschweigen Ubergangen? Mangels genügender Information übergangen oder weil sie als lebensunwahr nicht ernst genommen wurde? Bei dem be» kannten, gegen die jüdischen Interessen gerichteten Uebcreifcr der Palästina*Verwaltung einerseits und angesichts der Leichtigkeit für die Kreise um die arabische Exekutive, unzufriedene Beduinen ausfindig zu machen, wird es zu einem Rattenschwanz von Pro» «essen gegen die Juden kommen. Es ist dringend zu wünschen, daß diese Ver* Ordnung in der nächsten, am 36. Oktober beginnenden Session der Mandatskommission den näheren ' untersucht werde. Soskin (Genf) Eine sehr knifflige Frage wurde im Anschluß an die Mitteilung von Mr. Young, betreffend die neue Ordinance, von Mr. Sakenobe gestellt: Dürfen kleine Grundbesitzer, die ihren Boden selbst be* atrbeiten, also keine Pächter sind, ihren Boden ver* äußern? Und Mr. Young mußte zugeben, daß diesen das Recht unbenommen bleibt, über ihr Land zu verfügen, da die Verordnung nur den Schutz von Pächtern be« zweckt. Daß diese Behandlung der Landfrage seitens des Mandatars die Mandatskommission nicht befrie* digt hat, wurde bald aus der Reihe von Fragen deuts lieh, die Herr Van Rees stellte. Unter Hinweis dar* auf, daß ein abschließendes Urteil über die Möglichkeiten der ländlichen Siedlung nur dann gebildet weiden könne, wenn endlich einmal zuver» lässiges Material über die Flächen, Besitz Verhältnisse/ Zahl der landlosen Araber herbeigeschafft wor* den ist, bittet er um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist das Land verteilt zwischen: a) den großen arabischen Grundbesitzern, b) den kleinen arabischen Besitzern und c) den Juden? Er habe Behauptungen gelesen, für deren Richtigkeit er allerdings nicht bürgen könne, daß fast die Hälfte des gesamten kultvierten Landes, ausschließlich des jüdi* sehen Besitzes, in den Händen der arabischen Großgrundb esitzer liegt 2. Gibt es Großgrundbesitzer, die zum Teil oder im ganzen ihren Boden selbst kultivieren? Wenn ja, wie groß ist der Prozentsatz solcher Grundbesitzer? 3. Wie groß ist der Prozentsatz von u n k u 11 i» viertem Land auf den großen Gütern arabischer. Grundbesitzer? 4. Der Shaw*Bericht erwähnt (auf S. 114), daß das von den Juden gekaufte Land zu 90 Prozent früher arabischen Großgrundbesitzern und nur zu 10 Prozent kleinen gehörte. Ist das richtig? 5. Wie groß war die Zahl der arabischen Farmer, die den an Juden verkauften Boden zur Zeit der Ueber* tragung des Besitzes wirklich besetzt hielten? 6. Wieviele von diesen Farmern gezwungen waren, das Land zu verlassen, ohne anderen Boden erhalten zu haben, und wieviele überhaupt keine Korn*; pensation erhalten haben? Vielleicht würde man in der Lage sein, durch Be* antwortung dieser Fragen, erklärte Herr Van Rees weiter, den merkwürdigen Umstand zu erklären, daß es gerade die arabischen Großgrundbesitzer sind, die am heftigsten gegen den Verkauf von Land an Juden protestieren, trotzdem sie am meisten aus solchen Verkäufen gewonnen und, wenn er sich nicht irre, auch ferner profitieren wollen, ungeachtet ihrer Proteste gegen alle Landverkäufe an Juden. Liegt nicht in der letzten Bemerkung allein schon ein Hinweis darauf, wie die letzte „kluge" und „weitsichtige" Verordnung der Palästina*Regierung in Mandatskreisen eingeschätzt wird? Dr. Shiels hat zunächst den englischen Sachver* ständigen Hope Simpson, der eigentlich diese Frage hätte beantworten sollen, wegen der Kürze der von ihm in Palästina zugebrachten Zeit in Schutz genommen, und versprach, daß die überaus wichtigen Fragen des Herrn Van Rees bei der neuerlichen Untersuchung be« antworret werden sollen. Wie schon wiederholt, so kam auch dieses Mal die BeisansAngelenheit wieder zur Sprache. Herr Van Rees war in der Lage, sogar Hope Simpson als Kronzeugen dafür anzuführen, daß mit den den Arabern in Beisan verteilten Staatsböden nur Spekulation getrieben werde. Auf S. 85 des SimpsonsReports sei zu lesen: „Die Sitte ist, daß der Verkäufer dem Käufer die Verpflichtung überträgt, der Regierung die noch geschuldeten Summen zu zahlen, und dazu noch einen Betrag von 3 bis 4 Pfund per Dunam für Land in der Jordan« ebene erhält." (Es sei im Zusammenhang darauf verwiesen, daß die Regierung in diesen Fällen, d. h. so« bald das Land an Juden verkauft wurde, die Stundung des Preises aufhob und die Vollzahlung sofort ver» langte. Anm. d. Verf.) „Diese Vorgänge entkräften das Argument, welches zur Unterstützung des ursprüng*