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Die neue Welt · 1931-05-08 · Heft 190 (8.5.1931) · page 2

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Journal
Die neue Welt
Volume
5 (1931)
Issue
Heft 190 (8.5.1931)
Date
1931-05-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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' Seite 2 'TL ^"t" J«'r^ft? ' Die NfiUE mT Direkte Eillinie 'Triest Jaffa Haifa mit den vorzögl. Salonschlffen 4driiw9 n. „Carnaro" ' des Lloyd Triestino jPahrtdauör feltfß 41/, Tage Fahrprtlfti I. KI. £ 22.-.-J II. Kl. fi 16»^.^! IH. KI. £ *— lull. Brtt d»* VMjfllegJu»* Ration 'nach London nicht kommen werde. Aber ein lustiger Meinungsaustausch durch die Post, die von Lon« don nach Jerusalem und von Jerusalem nach London geht, setzte ein, und gleichzeitig in der zionistischen Presse das Rätselraten: Werden sie kommen oder nicht? Die höfliche Einladung wurde von den Arabern mit zwei höflichen Forderungen beantwortet: Zuerst weg mit der Balfour* Deklaration, weg mit dem McDonakUBrief 1 — dann kommen wir auch nicht nach London, sondern wir werdefi üns mit unserem Freunde Chancellor in Jeru* salem unterhalten. Das letztere wurde bewilligt. 1 Selbstverständlich hatte die Jewish Agency wiederum einen Erfolg. Denn die Engländer gingen mit den Juden a 11 e i n zu Tisch, in London. Die Verhand« hingen zwischen einer englischen interministeriellen Korn« mission und der Jewish Agency wurden am 32. April auf* genommen. Es hieß äber, daß auch der gute Chancellor mit den Arabern in Jerusalem zu Tisch gegangen sei. So sagte London. Aber Jerusalem? Von dort kam die Nachricht: Die palästinensisch*arabische Exekutive hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie es in Abrede stellt, daß die arabischen Führer der Abhaltung o f f i» zieller Besprechungen mit der Regierung zugestimmt hätten, und an dem Standpunkt festhält, daß - keinerlei Betatungen stattfinden können, solange nicht ' die Regierung-; die . B e d i n g u n g e n erfüllt habe, die in dem von der arabischen Exekutive Äem High Commissioner vorgelegten Memorandum gestellt würden. •'. n ■ . : ' ■ Das ließ London sich nicht gefallen. Es dementierte Jerusalem. Und zwar folgendermaßen: * Entgegen der von der palästinensisch«arabischen Exekutive veröffentlichten Erklärung, in der es in Abs ' x«de .gestellt wird, daß die Verhandlungen zwischen dem High Commissioner und der arabischen Exekutive 'X'^befdeff Landentwicklungsplan für Palästina bereits „ ...begonnen haben, wird in englischen Regierungskreisen; djie"Mitteilung des- Kolonialamtes, daß die Ver« handlungen mit der arabischen Exeku* " ti)ve am Mittwoch, den aa. April, in Jeru* salem eröffnet wurden, aufrechterhalten. Tatsächlich ist auch bei der Londoner Regierung bereits ein Bericht über diese Besprechungen eingelaufen. Es wird allerdings die Möglichkeit zugegeben, daß die Ver« handlungen keinen offiziellen Charakter ge* tragen haben. ' Verhandelt man alsd mit den Arabern oder nicht? .Offiziell oder inoffiziell öder überhaupt nicht? Ansehe!« nend verhandelte man doch. Denn die Verhandlungen mit der Jewish Agency haben einen dettientsprechenden sen« satiöriellen Verlauf genommen. Eine Londoner Nachricht vom 30. April meldet Kriegr Sie läutet:; Die Verhandlungen zwischen der englischen Re* gierung und der Jewish Agency1 sind auf einem toten ■ Punkt angelangt. Während die Vertreter der Jewish Agency auf sofortiger Festlegung der Landentwicklung spöIitik sowie auf der Forderung 1 . bestehen,- daß die für . dje Erschließung Palästinas be* •:stimmten staatlichen Mittel;iü gleichen Teilen I - zur F.örderung der.;jüdischen und der arabischen Interessen verwandt werden sollen, beabsichtigt die Regierung, die geplante Land« entwicklungskommission als Departement der Palästina«Regierung* zu organisieren und der Kommission die Entscheidung über die Verwen* dung der zur Durchführung des Landent» wicklungsplans bestimmten Gelder zu überlassen, ein Plan, dem die Jewish Agency nicht zustimmen kann. Die Verhandlungen wurden abgebrochen und es wurde vorläufig keine weitere Bespre« chung zwischen den Vertretern der englischen Re* gierung und den Unterhändlern der Jewish Agency anberaumt. Von dem Frontabschnitt kommt eine weitere Mel* dung, ein Kommentar zum Abbruch der Verhandlungen: Die tiefgehende M ei n u n g s v e r s c h i e* denheit zwischen den Vertretern der Jewish Agency und der mit der Führung der Verhandlungen mit diesen beauftragten interministeriellen Kommission wird u. a. darauf zurückgeführt, daß die Spezialgeschäft Neue Rackets und Bälle in großer Auswahl besonders preiswert ".' -, Alte Werden'bei Zuz'ahlung g.; en neue umgetauscht Wenlsj gespielte „DUNLOP"- Bälle S 3.— und 6.— pro Karton (6 Stück) Wien, VII., Kirchensasse 28 Reparaturen rasen u. gewissenhaft S20- $24.- S28.- 011., Holserstroße 123 IX., fllserslrnße 6 Kommission unter dem Eindruck der in Jerusalem statt« gefundenen Inoffiziellen Besprechungen zwischen dem High Commissioner und den Vertretern der arabischen Exekutive stand. Die ursprünglich im Vordergrund der Verhandlungen stehende Frage der Zusammensetzung der Landentwickluhgskommission ist auf der letzten Besprechung zwischen den englischen Regierungsvertretern und der Jewish Agency vollständig hinter die Erörterung der grurid* sätzlichen Frage, welches das Ziel des Landentwicklungsplans sein soll, Zurücks treten. Die Regierungskommission nahm den Standpunkt ein, daß die Araber in erster Reihe, wenn nicht ausschließlich, Nutznießer des Planes «ein sollen. Sie machte ferner geltend, daß es gegenwärtig unmög* lieh sei, die Zahl der von ihrem Boden verdrängten Araber festzustellen, es handle sich aber jedenfalls, wie auch Dr. Shiels im Unterhause erklärt habe, um . viele Tausende, efwa 29 Prozent der Bevölkerung. Augenblicks lieh könne nur die Art der Zusammensetzung der der PalästinaeRegierung anzugliedernden Landentwicklungskommission erörtert werden. Dagegen müsse die Bes Stimmung über die Verwendung der zur Durchführung des Landentwicklungsplans bestimmten Gelder der künf* tigen Landentwicklungskommission selbst überlassen bleiben. Demgegenüber bestanden ' die Ver* treter der Jewish Agency darauf, daß die' Richtlinien der Landentwicklungspolitik in den gegenwärtigen Verhand* lungen festgelegt werden. Sie erklärten, daß die Zahl der unmittelbar durch jüdische Bodenkäufe von ihrem. Landbesitz verdrängten Araber, die allein auf Grund der Be* Stimmungen des McDonaldsBriefes Anspruch darauf haben, bei der im Landentwicklungsplan vorgesehenen Bodenzuweisung berücksichtigt zu werden, nur wenige hundert betrage. Die Mittel des Landentwicklungss fonds müßten daher zur Hälfte zugunsten der verdräng* t!en Araber' und zur Entwicklung, der,. arabischen /Lands Wirtschaft'1' ini^ali'geiWeineri.- sowie1 Off K^e^^n^fHr^atabaBeke Siedler/ zur /änderett^ sehen Kolonisation und zur Erteilung von Krediten an die bestehenden jüdischen Kolonien verwandt werden. Die arabische Exekutive hat anderseits an die Regierung die Forderung gestellt, daß die Bestimmungen des M c Donald- Briefes völlig außer acht gelassen und daß die Mittel des Entwicklungsfonds zu* nächst zur An Siedlung aller landlosen Araber verwandt werden. Im Hinblick darauf, daß ihre Pläne sowohl bei den Arabern als auch bei'den Hie hebräfedie Redilsgemeande* Von Ludwig Koehler. (Rektoratsrede, gehalten an der Züricher Universität.) Die Rechtsgemeinde tagt am Tor. Daß in den Toren Gerechtigkeit wohnen solle, ist die ständige Mahnung der Propheten. Gemeint ist das Ortstor, der umwehrten Sied* lung einziger Zu* und Ausgang. Weil alle Bauern sind, sind alle hier am frühen Morgen zu treffen. „Der Herr behüte deinen Ausgang und Eingang", heißt ein Segens* wünsch (Psalm 121, 8). Wir würden sagen: „Deinen Ein« gang und Ausganges, weil wir an Kommen und Gehen gang und Ausgang", weil wir an Kommen und Gehen der Hebräer stellt den „Ausgang" vor den „Eingang"; denn ihm stehen der Gang des Bauern am Morgen auf sein Feld und die abendliche Rückkehr von dort vor der Seele. Deshalb tagt die Rechtsgemeinde am Morgen, „am Vormittag nüchter", wie es in der Ordnung des Appen* zeller Gassengerichtes von 1585 heißt. Die Begründung, die man vielleicht, aber ich zweifle, ob mit Recht, im letzten Worte dieser Bestimmung finden kann, mag für Appenzeller stimmen, für die Hebräer ist sie nicht der Grund. Wir haben ihn vielmehr soeben schon genannt. Und von hier aus versteht man Wendungen, wie den Lobpreis Gottes: „Morgen um Morgen spendet Jahwe sein Recht" (Zephanja 3, 5). In der Frische des Morgens, in der Lichte des Tages wird das helle, klare Recht ge» funden. Die Rechtsgemeinde tritt zusammen, wenn dafür Bedarf ist. Einmal sehen wir vor Augen, wie es dabei zugebt. Der Prophet Jeremia ist im Tempelhof aufgetreten und hat die Ungeheuerlichkeit begangen, dem Tempel Jerusalems ein Ende in Trümmern anzusagen und Jeru* salem als Verwendung als FJuchbeispiel. Priester, Pro* pheten und allerlei Volk haben es mitangehört, und kaum ist er fertig, stürzen sie auf ihn mit dem Rufe: „Du bist des Todes schuldig 1" los. Die Nofabeln der Landschaft, welche, den Tumult hören, eilen herbei, und alsbald wird die Szene zum Tribunal. Die Notabein setzen sich am Tor nieder, Priestor und Propheten erheben Klag«, Jere» mias führt seine Verteidigung, minder wortreich, aber nicht minder würdevoll denn Sokrates in der Apologie des Plato, dann fällen die Notabein und das versammelte Volk das Urteil: „Dieser Mann ist nicht des Todes schuldig" (Jeremia 26). Eine Gerichtsverhandlung in aller Form hat hier stattgefunden. Sofort einberufen, kommt sie sofort zum Schlüsse. So wird es namentlich in den kleinen Verhältnissen bescheidener Ortschaften immer ge* wesen sein, und jedenfalls haben wir weder von fest* stehenden Rechtstagen noch von Zeiten des Rechtsstill* Standes irgend eine Kenntnis. Zwei Bürger oder Familien oder sonstige Gruppen haben einen Rechtsstreit, oder es ist ein Verbrechen oder eine Untat begangen worden, dann ruft, wer es begehrt, ins Recht, und alle folgen willig dem Ruf, denn die Verwaltung des Rechtes ist aller Anliegen, ist auch — noch der heutige Bauer und verblassend selbst der heutige Städter verspürt etwas da* von — aller Lust. Von besonderen, dabei geübten Bräuchen wissen wir nichts als das eine, daß die Rechtssassen sitzend des Rechtes walten. „Setzt euch hierhin! und sie setzten sich", heißt es in Ruth (4, 2). Wer redet, steht darm auf,, Aus der Wendung: „Die Gottlosen dürfen in der Rechts* gemeinde nicht aufstehen" (Psalm 1, 5), „sie bestehen nicht im Gericht", wie Luther übersetzt hat, habe ich einmal vermuten wollen, daß der Angeklagte während der Verhandlung über seine Schuld kniend oder liegend am Boden verharrt. Doch ist das nicht sicher. Was will die Rechtsgemeinde, wenn sie zusammen« tritt? Sie ist aus einem Vorgang entstanden, der sich über* all vollzieht, wo Gruppen zu dauerndem Zusammensein sich bilden. Auf diesen Vorgang muß man zurückgreifen, wenn man die innerste Absicht der Rechtsgemeinde und die Gedanken, welche ihren Entscheidungen stetsfort zu* gründe liegen, erfassen will. Wenn innerhalb einer Gruppe, die einigermaßen Dauer hat, zwei einzelne in Widerstreit ihrer Neigungen, Wünsche, Anliegen und Tätigkeiten ge* raten, dann mag ein solcher Widerstreit lange Zeit ihre Sache bleiben, welche sie mit ihren einzelnen Kräften des Wortes oder der Faust austragen können. Es gibt aber einen Punkt, wo ein solcher Widerstreit zweier Glieder einer Gruppe das Gedeihen der Gruppe selber berührt. Sie wird durch den Widerstreit belästigt, behelligt, unter Umständen gar. in ihrem Dasein gefährdet. Dann greift sie ein, macht den Streit zu ihrer Sache und legt ihn bei, um ihrer Gefährdung ledig zu werden, legt ihn so bei, daß nach Möglichkeit die Anliegen aller ausgeglichen werden. Dieses Eingreifen aus diesen Gründen und zu diesen Zwecken ist die Aufgabe der Rechtsgemeinde. Sie ist das Institut der Friedlichlegung. Alle Rechtssassen sind Richter, und diese richter* liehe Tätigkeit ist als die eines Rechtshelfers begriffen. Richten heißt nicht, deliktische Tatbestände feststellen und auf Grund dieser Feststellung urteilen und ver* urteilen, sondern ' im Hebräischen sind „Richten" und „Helfen" Parällelbegriffe. „Richtet den Vaterlosen", sagt der Prophet (Jesaja 1, 17); das bedeutet nicht „verurteilt ihn", sondern „helft ihm zu seinem Recht". „Richte mich, Gott", lautet viermal die Bitte des Psalmisten (7, 9 26, 1 35, 24 43, 1); es ist nicht die Bitte des Geständigen um seine Strafe, sondern der Anruf des Verfolgten um Rechtsbeistand. Dieser sprachliche Sachverhalt ist die Er* klärung dafür, weshalb jene Gestalten, welche in der Vor* königszeit israelitische Stämme und Stammgruppen aus der Fremdherrschaft befreien, „Richter" heißen. Sie sind nicht Rechtsprecher, sondern „Helfer", wobei hier der Krieg als Mittel, Recht zu schaffen, betrachtet ist. Richter un<J Zeugen sind daher auch nicht voneinander geschieden. Derselbe Mann kann in derselben Sache und an derselben Gerichtstagung als Zeuge und als Richter angerufen werden. Eigentliche Rechtsnormen, wohl gar formelgebundener Art, fehlen. Höchstens, daß die Rechts* gemeinde einzelne frühere Entscheidungen als Präzeden» fälle im Sinne behält, wie es gerade im Prozeß gegen Jeremia der Fall war (Jeremia 26, 17—19). Ja, die Rechts« aufzeichnung, auf deren Fragestellung einzugehen uns die Zeit verbietet, kleidet geradezu gewisse Gesetz© in die Form von Präzedenzfällen. Die Verhandlungen der Rechtsgemeinde, sind fast ausschließlich, wenn nicht immer, mündlich, und über die

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