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Die neue Welt · 1931-03-06 · Heft 181 (6.3.1931) · page 7

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Journal
Die neue Welt
Volume
5 (1931)
Issue
Heft 181 (6.3.1931)
Date
1931-03-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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Nf. 181 D!C NEUE WELT Seite f «ein und gegen jede Art von Klerikalismus Stellung nehmen. Die atheistische Zeitung will weiters den „Jüdischen Nationalismus, der ein Halbbruder der Religion ist", bekämpfen. Wenn auch der „Apikoires" »ich die Bekämpfung der Religion im allgemeinen zum Ziel gesetzt hat, wird er doch, da er sich in jiddischer Sprache an jüdische Leser wendet, in erster Reihe die jüdische Religion bekämpfen. Er kündigt die Eröffnung des Kampfes sowohl gegen „den Papst in Rom wie gegen den Rabbi von Luba witsch" an. Er wird werters die zionistische Bewegung und „Sozialfaschi sten Von der Art eines Ab rem o wiiis ch und Kunow" schürfstens bekämpfen." Die antireligiösen Bestrebungen, die, wie die Tageszeitung ,yEoies" feststellt, bisher wenig Erfolg hatten, sollen um die neue Zeitschrift zentralisiert werden. In jüdisch-kommunistischen Kreisen erwartet man von der Herausgabe der neuen Zeitschrift die Einleitung einer verstärkten antireligiösen Propaganda unter der jüdischen Bevölkerung, insbesondere in Weißrußland und in der Ukraine. Es läßt sieh vorläufig noch nicht feststellen, ob die Herausgabe der neuen Zeitschrift den Auftakt zu einer Antimazzoth-Kampagne in der Sowjetunion bilden soll. Immerhin läßt der im Prospekt des „Apikoires" enthaltene Angriff auf den ,&> nb a w i■ t s c h e r Rebbe", der vor kurzem einen Aufruf an die Juden des Auslandes zur Einleitung einer Mazzothaktdon für die russischen Juden erlassen hat, darauf schließen. Pnrim in Palästina. — Große Vorbereitungen zum Karneval in Tel-Awiw. TebAwiw, 28. Februar. Die Judenheit Palästinas wird in diesem Jahre das Purimf est wieder durch einen Kar« neval in T«l*Awiw, wie er in früheren Jahren regel* mäßig veranstaltet wurde, feiern. Im vorigen Jahre waren die Feierlichkeiten mit Rücksicht auf die im Lande nach den Augustunruhen herrschende Stimmung abgesagt. Trotzdem fanden, nachdem am Vorabend des Puriumfestes die Begnadigung des im Zusammenhang mit den Augustunruhen zum Tode verurteilten jüdischen Polizeikorporals Hinkis bekannt worden war, einige improvisierte Festlichkeiten statt. In diesem Jahre werden in der Zeit vom 27. Februar bis zum 3. März auf allen Eiesnbahnstationen Palästinas ermäßigte Fahrkarten nach TebAwiw ausgegeben, um der Bevölkerung die Teilnahme am Karneval zu ermöglichen. Sturmschäden bei dem Ruthenbergsclien Wasserkraftwerk. Der Schaden, der durch die heftigen Stürme vor kurzer Zeit in d^n Anlagen des. Wasserkraftwerkes der Palestine Electric Corporation bei Gescher (Djisr) verursacht wurde, hat sich nachträglich als wesentlich größer herausgestellt, als ursprünglich an« genommen wurde. Durch die erforderlichen Reparaturarbeiten wird auch eine erhebliche Verspätung der Eröffnung des Werkes eintreten, da neue Maschinenteile aus England besorgt werden müssen. (Ziko.) Palästina-Pavillon auf der Pariser Kolonial- Ausstellung. Die Vorbereitungen für den Palästina- Pavillon auf der Pariser Kolonialauestellung sind in den letzten Wochen erheblich fortgeschritten. Der Pavillon enthält verschiedene Abteilungen, die das jüdische Werk in Palästina unter verschiedenen Gesichtspunkten zeigen. So wird die Entwicklung der Stadt Tel-Awiw, das Werk der zionistischen Organisation, die Arbeiten der Pica und der Palestine Electric Corporation in besonderen Ständen gezeigt werden. Besonders instruktiv wird die Ausstellung der Jewish Agency, des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth sein. Auf einer großen Transparentkarte von Palästina wird vermittels eines Projektionsmechanismus die Besiedlung Palästinas in der Gegenwart und vor Beginn der jüdischen Kolohisa ti o n gezeigt werden. Ferner werden ein großes Panorama des Emek Jesreel von Haifa bis Beisan und plastische und graphische Darstellungen die Entwicklung der landwirtschaftlichen und städtischen Kolonisation, Schulwesen, Gesundheitsfürsorge, Einwanderung usw. veranschaulichen. Die technische Ausführung der Arbeiten liegt in den Händen des Ausstellungskomitees in Tel-Awiw. (Ziko.) Um die Nachfolge Sir John Chaneellors. Jerusalem, 28. Februar. (J. T. A.) Es verlautet, daß Feldmarschall Sir Claude Jacob als Nachfolger Sir John Chaneellors, dessen Amtsdauer als High Commissioner von Palästina im kommenden Sommer zu Ende geht, in, Aussicht genommen ist. Bisher war es nicht möglich, 'von amtlicher Seite irgendwelche Informationen hierüber zu erhalten. Vor einiger Zeit wurden der Eroberer Palästinas Feldmarschall Lord Allenby und der ehemalige Gouverneur Sir Ronald S t o r r s als Anwärter auf den Posten eines High Coramissioners von Palästina genannt. Sir Claude Jacob befand sich schon früher einmal, vor der Berufung des Feldmarschalls Lord Plumer, unter deu Persönlichkeiten, die zur Ernennung zum palästinensischen Hochkommissar in Betracht gezogen wurden. Feldmarschall Sir Claude Jacob ist nidit, Jude, wie man aus seinem biblischen Namen vermuten könnte. Er ist der Sohn des verstorbenen General- IiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiH daß die in Geschmack und 1 Qualität unübertroffenen § erttklassle>*ltrehommierfen sss Alles spricht davon ISchmidl-Mazzothl | IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIH | 3 heuer besonders gut geraten sindl §§ S l/ne-fni«nho rmniih+f Erzeugt unter streng orthodoxer Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner ss ss IVDSiprOQB genUyl! ßabath - Die Mazzoth werden aus dem feinsten Mahl erzeugt I as Seit vielen Jahren genießen die „Schmldl-Massoth" das beste Renomme und werden vor allen anderen bevotzugt ES SS Verlangen Sie die neue, be- CHETI AI -lul ADITB ssl D i(*M AI ZOT Hl S sonders schmackhaft* *HCs1JML-MÄKl\E ff He De (MUESS U. PARVILI Tei.A-4e-1.90 s | Zentrale:N.Brodetzkllll,Leopoldfga«e43 i4usi | 55 Erhältlich: In allen besseren Geschäften und in der Filiale, II, Schiffamtsgasse 11 (In den Räumen des =§ SS Vereines „Machsike Hadath"; SS iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiu majors Jacob, war früher Chef des Generalstabes in Indien, später indischer Höchstkomamndierender und wurde im Jahre 1926 zum Feldmarschall befördert. Ein- und Ausfuhr im Oktober 1930. Jerusalem, 28. Februar. Soeben wurden die Ein- und Ausfuhrziffern für Oktober 1930 veröffentlicht. Der Gesamtwert der Einfuhr in diesem Monat betrug 697.342 Pfund gegenüber 602.435 Pfund im Oktober 1929. Obwohl im Oktober 1930 die Einfuhr an Nahrungsmitteln, Getränken und Tabak kleiner war als im gleichen Monat des Vorjahres, ist die Gesamteinfuhr doch infolge der starken Steigerung des Imports sonstiger Waren gestiegen. irro v ifrstvTsT i assYoxomo'x nsia 3Ü08 33V1NV. *a° nviazNVNy HD«no 3j.jNo>isnvj Der Gesamtwert der Ausfuhr im Oktober 1930 betrüg 100.258 Pfund, ist also gegenüber dem Export im Jahre 1929, der 142.475 Pfund betrug, stark gesunken. Die Verminderung des Ausfuhrwertes ist vor allem auf das Sinken des Exports von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabak zurückzuführen. Die redithdie Stellung der Frau i'n Palästina* Wahlrecht. — Berufs recht. — Zivilrecht. — Vielweiberei. — Ehescheidung. — Erbrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Rosa. Ginzberg (Palästina). Die - Festschrift „Zehn Jahre Wizo" bringt eine große Abhandlung der Frau Dr. Rosa Ginzberg über Frauenrecht in Palästina. Wir entnehmen dieser Abhandlung einen wichtigen Abschnitt. Frau Dr. Ginzberg hat als erste Frau ihre Zulassung zur Anwaltspraxis in Palästina durchgesetzt. Es ist erstaunlich, zu sehen, wie wenig Frauen vom palästinischen Recht im allgemeinen und von ihrer eigenen Stellung innerhalb des Rechts im besonderen 395 TO3 BLAIMSCHEINS PFLANZEN-MARGARINE TER NO Unerreicht in Qualität und Preis! Erzeugt unter streng ritueller Aufsicht Seiner Ehr- . , würden des Herrn Obenabbiners S. Fürst Pari in keinem jüdischen Haushalt fehlen I HOB W'TOO Ueberau erhältlich! KARL B LAIMS CHE INS'Vereinigte Margarine- und ßu|terfabriken, Wien, XIV., Diefenbachgasse 59 •cn 5« wissen! Ich kenne viele gebildete Frauen, die jahrelang in Palästina leben, ohne eine Ahnung von der Gesetzgebung des Landes und vollkommen hilflos vor der kleinsten Formalität. Fragt man eine Palästinenserin öder auch eine Zionistin auflerhalb Palästinas, ob es in Palästina eine Ehescheidung gibt oder die Zivilehe oder ein Laiengericht, oder ob eine Quittung 1 eine Stempelmarke erhalten muß, so kann man voll Erstaunen die völlige Unwissenheit von sonst durchaus intelligenten Menschen feststellen. Ich habe nicht die Absicht, ein juristisches Lehrbuch zum Gebrauch für Frauen zu schreiben, ich möchte jedoch bei dieser Gelegenheit einen kurzen Ueberblick Uber die» jenigen Bestimmungen des Zivilrechts geben, die die Frau gegenüber dem Manne unterschiedlich behandeln. Das einzige politische Recht, das der palästinische Bürger besitzt, ist das Wahlrecht zur Gemeindevertretung. Dieses Recht besitzt die Frau in Tel- Awiw und in diesem Falle ist sie vollkommen dem Manne gleichberechtigt, während in anderen. Gemeinden noch um das Vertretungsrecht der Frau gekämpft wird. In der Berufsausübung ist die Frau gleichberechtigt. Sie kann Kaufmann, Arzt, Beamter sein und seit kurzem -<- dank der letzten Interpretation des Anwaltgesetzes von 1922 — audi Rechtsanwalt. Das in Palästina in Geltung befindliche Zivilrecht, das sich größtenteils auf moslemischem Recht aufbaut, macht kaum einen Unterschied zwischen den .Geschlechtern. Es ist sicher für Frauen günstiger als das Recht mancher europäischen Staaten, wie zum Beispiel Frankreich, außer, in wenigen Punkten. Zuerst die E h e s c h 1 i e fl u n g. Sie wird ganz durch jüdisches Recht bestimmt, und daher gibt es für jüdische Palästinenser wed er ein e. zivile Eheschließung noch Mischehen. Obwohl nach dem jüdischen Gesetz eine Ehe gültig ist, wenn der Mann, in Gegenwart zweier Zeugen der Frau einen Ring an dpn Finger steckt mit dem Segenssp'ruih ,,Mare "ät kudeschet...", so besitzt,in der Pratis nur die durch, einen Rabbiner des Rabbinatsgerichtes durchgeführte Eheschließung G ü 11 i g k e i t. Dieser ist allerdings manchmal gezwungen, auch privat vollzogene Eheschließungen anzuerkennen. Ich erinnere mich an einen Fall, da ein Cohen auf diese private Weise eine geschiedene Frau geheiratet hatte (was ihm als Angehörigem des Priesterstammes nach jüdischem Gesetz verboten war); der Rabbiner erkannte die Ehe dennoch an, als die Frau ein Kind erwartete. Die Polygamie (Vielweiberei) ist,., außer bei a8chkenasischen Juden, nicht verboten, aber sie kommt auch bei den orientalisdien Juden . sehr selten vor. Die Zuständigkeit des Rabbinatsgerichtes bei der Ehescheidung erstreckt sich nur auf palästinische Staatsangehörige, und amerikanische oder europäische Juden können in Palästina durch das Räbbinatsgeridit nicht geschieden werden. Das jüdische Gesetz gab unter gewissen Um-, ständen dem Mann das Redit, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, im Falle der. Kinderlosigkeit, der Untreue und der Unverträglichkeit der Charaktere. Ich hörte jedoch, auch von einem Falle, da der Rabbiner eine Scheidung aussprach, weil die Frau nicht in Palästina leben wollte» Die Frau kann sich nach dem Gesetz niemals vom Manne ohne seine Zustimmung scheiden lassen. Tatsächlich aber zwingt das Rabbinatsgericht .den Mann in manchen Fällen, die Scheidung durchzuführen. Die größte Schwierigkeit in der Ehescheidungsfrage liegt darin, daß das Rabbinatsgericht im Falle der „Agunoth", das heißt der von ihren Männern ver-. lassenen F r a u e n, die Scheidung nicht von selbst aussprechen kann, so daß auch Frauen, die auf die religiöse Scheidung keinen Wert legen und in anderen Ländern zu der zivilen Ehescheidung ihr© Zuflucht nehmen, hier niemals wieder heiraten können. Dagegen ist das jüdische Gesetz sehr liberal im Falle der einverständlichen Scheidung eines Paares, das nicht geraeinsam leben will. Die Ehescheidung wird in solchen Fällen leicht. uud ohne kostspieligen Zeitaufwand durchgeführt sowie, unter Vermeidung der Vorspiegelungen und unrichtigen Angaben, zu denen sich die Bürger der meisten europäischen Staaten in solchem Falle infolge der erschwerenden- Gesetze gezwungen fühlen. Eine andere mit der Ehescheidung verbundene Frage, die den Frauen viel Unannehmlichkeiten verursacht, ist die „C h a l i z a",. eine alte Sitte, die schou

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