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Die neue Welt · 1931-02-13 · Heft 178 (13.2.1931) · page 7

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Journal
Die neue Welt
Volume
5 (1931)
Issue
Heft 178 (13.2.1931)
Date
1931-02-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Wt. ifi | Union dir Zionisten-Revitfontaten Oesterreichs I Monfafl, dem 16. fabruar 1M1, '/,9 Uhr abends, | im Csfo „Produktenbörse" (großer Saal), | , II., Taborstraße 10 | VERSAMMLUNG | Das Palästina „Parlament46 | Redner: Ludwig CJruberg (Palästina) und m Benjamin Lubotiky § Diskussion! Qäste willkommen 1 Achtunol Die Montag-Versammlungen =§ linden im Cafe „Produkteni börse", II., Taborstr. lu, statt s persischen Städten niedergelassen haben, nicht mehr aus* gewiesen und offiziell als Staatenlose betrachtet werden würden. Dagegen würden alle in Zukunft die Grenze überschreitenden Sowjetbürger in ihre Heimat zurück« gesendet werden. Die Kuppel der großen Synagoge von Rom soll abgetragen werden. Rom, 7, Februar. (J. T. A.) Das Mitglied der „Acaderoia d'Ttalia" (italienische Akademie der Wissenschaften) Architekt Marcello Piaccntini hat dem Ministerpräsidenten Mussolini die Beschlüsse der mit der Ausarbeitung eines neuen Stadtregulierungsplans für die Stadt Rom beauftragten Kommission vorgelegt. Die Beschlüsse sehen die Anlage einer Reihe neuer Verkehrswege und gewisse bauliche Veränderungen zur Verschönerung des Stadtbildes vor. Unter anderem «oll aus ästhetischen Rücksichten die große Aluminiumkuppel der am Ufer des Tiber gelegenen Synagoge abgetragen werden. Der Vorschlag auf Entfernung der Synagogenkuppel hat in den Kreisen der jüdischen Bevölkerung Roms lebhaftes Befremden hervorgerufen und Anlaß zu den verschiedensten Kommentaren gegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß der Plan der erst im Jahre 1904 errichteten Synagoge seinerzeit von einer Kommission genehmigt worden war, der die berühmtesten italienischen Architekten, unter ihnen Architekt Zacconi, der Schöpfer des grandiosen Victor-Emanuel-Dcnkmals, und Architekt Piacentini, der Vater des Referenten der Regulierungskommission, angehörten. Die große Synagoge von Rom gehört zweifellos zu den schönsten Synagogen bauten Europas und gewährt mit ihrer hohen Kuppel gerade jetzt, nach ihrer Freilegung durch Demolierung des 1000jährigen römischen Ghettos und Erweiterung der umliegenden Straßen und Plätze, einen imposanten Anblick. In mafichen jüdischen Kreisen führt man den Vorschlag der Regulierungskommission im Hinblick darauf, daß die italienische Regierung sich im Konkordat mit dem Vatikan verpflichtet hat, den christlichen Charakter des Stadtbildes von Rom zu wahren, auf klerikale Einflüsse zurück. Die Entscheidung über das Schicksal der Kuppel der römischen Synagoge wird in allernächster Zeil getroffen werden. Das Judentum in Hilters «Drittem Reith»« Der gesetzgeberische Berater der Nationalsozialisten, Gerhard L. Binz, veröffentlicht im Münchener „Völkaschen Beobaditer" unter der Überschrift ,,D a s Judentum in der nationalsozialistischen Rechtsordnung'* einen Aufsatz, in dem er die Judengesetze des „Dritten Reiches" fixiert. Er schickt voraus, daß es eine Judenfrage für den Nationalsozialismus an sich nicht giibt, da in den Reihen der Nationalsozialisten bereits Gewißheit besteht über die Todesgefah r, die dem deutschen Volke „du reih den Einbruch des rassestarken, alles überwuchernden, artfremde© jüdischen Volkes droht". In den ersten Jahren nach dem Weltkrieg wurden in einer zwar begreiflidien, aber von wenig Zielsicherheit zeugenden Gefühlspolitiik heraus Vorschläge laut, wie etwa jener von der gewaltsamen Verfrachtung aller Juden nach Palästina und ähnliche gutgemeinte Phantastereien. Der Nationalsozialist hat sich hingst darao gewöhnt, nach klaren Erkenntnisse zu suchen, um piaktische Wege zur bestmöglichen Lösung der Sondenfrage zu finden. Ausganspunkt für jede nationalsozialistische Erörterung des jüdischen Komplexes, doziert Binz, ist Ziffer 4 des Parteiprogramm«, wonach „kein Jude "Volksgenosse sein kann". Die einwandfreie Charakterisierung eines Menschen als „Jude" ist nach kurzer Prüfuug möglich. Schwieriger erscheint die Bestimmung dort, wo jüdische Volksart in nicht jüdiisdie VoMreelenieufe eingehrodien ist und zu eiuer gewissen Ve rtar n ung des jüdischem Rassenbestandteil« geführt hat. Hier müssen Erhebungen, etwa in dar Form eines Aufgebote Verfahrens, der Prüfung der beiderseitigen Eltern und Großeltern, Angestellt werden. Weiter zurückliegende Vermischungen müssen dem natürlichen Aufsaugungsprozeß überlassen bleiben, in der HoMnung, da« etoen tob friilber her vorm^^^o^^^^rit? snt (fEÜE WELT_ handene jtidfech* Reefebesta-mlteHe albnMftiMch absorbiert werden. Jeder, bei dem jüdische Blutebestandteile festzustellen sind, kann nicht Volksgenosse sein. Zunächst muß dem weiteren Einbruch des Judentums in den deutschen Volkskörper ein sofortiges Halt geboten werden. Strenger Strafschutzgegen Rassenvermischung, Verlust der staatsbürgerlichen Rechte auch für den beteiligten Volksgenossen werden ihre Wirkung tun. Der Einfluß des Judentums in der inneren und äußeren Politik, in der Wirtsdiaft, im Kulturleben, in der Presse und im Lehrkörper ist als tödlich erkannt und fordert eine planmäßige Ausschaltung. Hier darf auch auf rückwirkende Maßnahmen nicht verziditet werden. Die Gesamtheit aller festgestellten jüdischen Persönlidikedten unterliegt als artfremder Volksteil den für völkische Minderheiten angemessenen Sonderbestimmungeu. Das EndaÄel ist gegeben im Programm der N. S. D. A. P.: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Wer nidit Staatsbürger ist, «oll als C*st in Deutschland leben können und muß unter Fremdengesetzgebnng stehen." Vorzuschlagen ist eine grundsätzliche Einteilung allei* ReidiJa »gehörigen in deutsche Volkgenossen und in Reicheinsassen. Jeder Reichsangehörige, ob Deutscher oder Jude, ist nach außen hin der Gewalt und dem S c 1 u t z des Reiches unterstellt, während im Tnnenverhältnis eine sichtbare Abstufung der staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Position Platz greift. Die Gleichstellung nach außen wird geeignet sein, den hauptsdchlidisten Vorwand für mögliche Repressalie n s e i t e n s der Weltjudenheit wenigstens formell auszuschalten. Die Erhebung des Juden zum Reichsinsassen hätte zunächst eine Beschränkung der rein staatsbürgerlichen Redite zur Folge. Insbesondere also das aktive und passive Wahlrecht zu den politisdien Körperschaften würde in Wegfall kommen. An den allgemeinen Wohlfahrtseinrichtungen würde die jüdische Minderheit teilnehmen, insoweit dies ohne Beeinträchtigung deutscher Volksgenossen möglich ist. Wehrdienste kämen für Reieh&insassen nicht in Frage, in der Kriegszeit könnten sie zum Arbeitsdienst ohne Waffe herangezogen werden. Von Fall zu Fall müßten durdi einfaches Reichsgesetz für bestimmte Kategorien von Reichsiinsassen, also auch f ür die Juden, die Freizügigkeit, die G ewerbefreiheit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit, das Recht zum Besuch von nicht aus eigenen Mitteln unterhaltenen Schulen oder zur Herausgabe, Leitung oder Herstellung von periodischen im deutscher Sprache vervielfältigten Zeitschriften, ebenso das Recht zum Erwerb von Grundstücken bestimmten Einschränkungen unterworfen werden. * Mancher Leser wird eich versucht fühlen, über diese Auslassungen lächelnd hinwegzugehen. Daß die hakenkreuzlerischen Phantasien Gesetzeskraft erlangen könnten, ist gewiß nicht anzunehmen. Daß aber der Projektemacher im Namen von über sechs Millionen deutsdier Wähler spridit, im Namen einer Partei, welche die Mehrzahl der deutschen Jugend, viele Wissenschaftler und Wirtschaftsfüilirer vereinigt, derzeitige und künftige Lehrer und Raditer des deutsdien Volkes, ist ein Umstand, welcher wenig lächerlich ist. Die Zahl der jüdischen "Studierenden in Deutschland nimmt ab. Dr. Margot Melchior stellt in der Berliner „C.»V.«Zcitung" auf Grund der von den Hochschulvcrwal« tungen herausgegebenen „Deutschen Hochschul* Statistik" Berechnungen über die Zahl der jüdischen Studierenden in Deutschland an. Sie führt aus: Der Anteil der deutschen Juden an der Studenten» schaft in der Zeit von 1911 bis heute weist merkwürdige Veränderungen auf. Die jüdische Bevölkerung in Preußen stellte 5,5 Prozent der gesamten reichsdeut* sehen Studentenschaft an den preußischen Universitäten: so überaus groß» war das Streben nach Be? rufen mit akademischer Vorbildung unter ihren Söhnen, denen doch bekanntlich der Zugang zu zahlreichen Be« amtenUufbahnen verschlossen war. Dieses Streben ist heute gewiß nicht geringer geworden, aber die Zahl der jüdischen Studenten hat sich vor allem durch die Ver» armung des jüdischen Mittelstandes so wenig vergrößert, daß sie jetzt nur noch etwa 3,4 Prozent an den preußischen und nur noch 3 Prozent an samt« liehen Universitäten des Reiches ausmachen. Im Jahre 1911 stellten die jüdischen weiblichen Studierenden etwa 10 Prozent aller reichsdeutschen Stu» dentinnen in Preußen. Es ist nur natürlich, daß die uns gleich stärkere Zunahme der christlichen Studentinnen seitdem sich u. a. auch in dem relativen Sinken der jüdi* sehen Beteiligungsziffer auswirkte; der Anteil der reichs« deutschen jüdischen Studentinnen, an den preußischen Universitäten beträgt heute noch etwa 6,2 Prozent, an sämtlichen deutschen Universitäten nur noch 6,1 Prozent. Somit ist festzustellen, daß die männlichen sowohl wie die weiblichen jüdischen Studierenden in Preußen und im ganzen Deutschen Reich im Vergleich mit den beiden großen christlichen Konfessionen seit 1911 dauernd und stark zurückgeben. Diese rückläufige Bewegung innerhalb der gesamten jüdischen Studentenschaft kommt besonder« deutlich in _ «#<te II i 80/«D0LLAR Hypotheken Pfandbriefe 11°.SCHATZSCHEINE Pr'« MNKMStHlrr Dr. THAUSINO & SCHLESINGER Wien lt UfltttthoflitraAe 4 Telephon R-23-2-88, R-23-3-92 den einzelnen Studienfächern zum Ausdruck. Jurisprudenz und Medizin galten früher und gelten auch heute noch vielfach als bevorzugte Domänen jüdischer Studierender. Mit wie wenig Recht, zeigt nachstehende Uebcrsicht: 1911 studierten an den Universitäten Preußens Jurisprudenz 10,3 Prozent Juden, Medizin 12,8 Prozent, philosophische Wissenschaften 3,3 Prozent Juden. 1930 studierten in Preußen Jurisprudenz 5,2 Prozent, Medizin 6,9 Prozent, Philosophie 2,6 Prozent Juden. 1930 studierten an den Universitäten des ganzen Reiches Juris« p r u d c n z 5,1 Prozent, Medizin 5,9 Prozent, philo« sophischc Wissenschaften 2,16 Prozent Juden. Im gesam« ten Reich sind demnach die Anteilzahlen der deutschen jüdischen Studierenden an den Universitäten in den letzten 20 Jahren noch stärker zurückgegangen als in Preußen. Wesentlich niedriger noch ist die Zahl des jüdi« sehen Nachwuchses auf den übrigen Wissenschaft« liehen Hochschulen Deutschlands. Auf den land« wirtschaftlichen und forstlichen Hochschulen, den Berg« akademien und pädagogischen Akademien sind Juden so gut wie gar nicht vertreten, an den technischen Hoch« schulen in Preußen beträgt ihr Anteil 2,3 Prozent, im Reich nur 1,72 Prozent, an den Handelshoch« schulen 2,8 Prozent, bzw. 2 Prozent. Habunah und die deutschen Richter« Würzburg, 5. Februar. Vor dem erweiterten Schöffengericht in Würzburg fand heute der Prozeß gegen 11 Hakenkreuzler im Alter von 19 bis 33 Jahren, die sich an den Demonstrationen der Würzburger Nationalsozialisten gegen die Abhaltung eines Gastspiels des hebräischen Theaters Habimah im Würzburger Stadttheuter beteiligt hatten. Wie schon mitgeteilt, hatten die Nationalsozialisten anläßlich des Habimah-Gastspiels am 19. November 1930 wüste Exzesse vor dem Theatergebäude veranstaltet. Jüdische Theaterbesucher und jüdische Straßenpassanten, sowie mehrere jüdisch aussehende Nichtjuden wurden von den Hakenkreuzlern beschimpft und verprügelt. Polizeibeamte, die Ordnung schaffen wollten, wurden angegriffen. Die Hakenkreuzler versuchten, in das Theater einzudringen und die Aufführung zu stören, es gelang ihnen aber nur, den Beginn der Vorstellung um etwa eine Stunde aufzuhalten. Spät nachts, nach Schluß der Vorstellung, wurden heimkehrende jüdische Theaterbesucher abermals überfallen und mißhandelt. Vier der Angeklagten hatten »ich wegen Verbrechens und sieben wegen Vergehens des Landfriedensbruchs zu verantworten. Vor Gericht leugneten sie ihre Teilnahme an den Skandalen, konnten aiber durch Aussagen von Polizeibeamten und Straßenpassanten überführt werden. Als erster Zeuge wurde der Oberbürgermeister von Wtirzburg, Loef f ler. vernoramien. Er bekundete u. a., daß die Initiative zu dem Gastspiel der Hahimah nicht, wie vielfach vermutet, von Würzburger jüdischen Kreisen, sondern von der Intendanz des Stadttheaters selbst ausgegangen ist. Er schilderte, wie er seihst an dem fraglichen Abend an der Nähe des Theaters von jungen Leuten als „Judenbürgerm eist er" beschimpft wurde. Ueber das Maß der Beteiligung der Angeklagten an den Exzessen konnte der Oberbürgermeister nicht viel aussagen, da die Zahl der Exzedenten in die Hunderte ging. Es wurden insgesamt etwa 60 Zeugen vernommen, es kam zum Ausdrucl». daß es bedauerlicherweise nicht gelungen ist, die Haupttäter zu fassen, die elf Angeklagten hatten nur Nebenrollen gespielt. Der Staatsanwalt beantragte Gefängiuisstrafeu von drei bis zehn Monaten gegen neun Angeklagte, gegen zwei auf Geldstrafen bis 50 Mark. Das Gericht verurteilte den Kaufmann Otmar Holl und den Drogisten Heinrich S c h a f f e r zu je sechs Monaten Gefängnis, den Arbeiter Wilhelm Ramig zu dreieinhalb Monaten Gefängnis wegen Vergehens des Landfiieden«- bruchs. Wegeu groben Unfugs wurden zwei Angeklagte zu je 100 Mark, zwei je zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. Den Angeklagten wurde Bewährungsfrist nicht zuerkannt. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, daß es dahingestellt bleiben müsse, ob im jetzigen Augenblick eine Theateraufführung durch eine ausländische jüdische Theatertruppe mit Rücksicht auf die wirtschaftlich schwere Lage und die bedauernswerte Zerrissenheitdesdeutschen Volkes am Platze war. Es sei. nicht Aufgabe des Gerichts, darüber zu urteilen. Es wäre jedenfalls nichts zu beanstanden gewesen, wenn im Rahmen des Gesetzes protestiert worden wäre. Die Begründung des Urteil» hat Be fremd uag hervorgerufen,

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