Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 5 (1931)
- Issue
- Heft 176 (30.1.1931)
- Date
- 1931-01-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2711613-2711790-2711795--2311-2715594- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6 DIE NEUE WELT Nr. 176 SIEGM. KORNMEHL aROSSFLSISCHHAUlASt Zentral« IX„ Bergg»«»c 19, Tc'ephon 17-3-9V u. 16-9-34 Liefefan > ür Heilanstalten Abteilungen für v«»>riolich ttfttcr Aufiieht de* Ehrwürdigen Kabbinats Her Isr. Kultusyemeinde Wien Autosustallung kostanlo» IX. Berggatse 13 , XVIII., W&hrlngarstr. 97 jlWjmw^mwtwiiWHH.rtmti »-i i um mimm ••nMiiiHtHiitmmmmnif mnmui um™ mwmtonwmmmmmnnmnw*m\nMummwunmtmmmmiMH»imm\tUH*m mtimtimmmurmi «iiinnimmi HMiiiinmiHtf ii ntitimiif mutHnitfiiif, MiMiimNiftmi<mmnimfffHiiti«k mit der Tat nichts zu tun gehabt. In Borscha, fügte er h i n 2 u, haben Tausende von Juden in schwarzen Kleidern und schwarzen Hüten mit vorangetragenen Thorarollen demonstriert, die Behörden aber haben keine Maßnahme gegen sie ergriffen. Darauf erwiderte der Vorsitzende, es habe sich um eine religiöse Feier gehandelt, die die Regierung als ganz ungefährlich ansah. — Der Beschuldigte Nicolai T o t u, der Mörder des jüdischen Studenten Falik, gab ebenfalls das Bestehen der geheimen Organisation zu und sagte, auch die Regierung verfüge über Geheimorganisationen. — Danila gab zu, im Bezirk Marmarosch antisemitische Propaganda betrieben zu haben, und erklärte, die höheren Stellen hätten ihm den Auftrag hierzu gegeben. Aus dem weiteren Verhör ergab sich, daß Danila. der damals hoch nicht Mitglied der Eisernen Garde war, wohl von der Behörde den Auftrag erhalten hat, einen Kultur Vortrag (1) zu halten, daß er aber die Gelegenheit ausgenützt habe, antisemitische Propaganda zu betreiben. Ich wurde, fügte Dänila hinzu, von den Juden angegriffen. Nach Abschluß des Verhörs verurteilte der Staatsanwalt in schärfsten Worten die Handlungen der Verschwörer und forderte Bestätigung« der Haftbefehle. Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an und bestätigte sämtliche Haftbefehle. Die Beschuldigten wurden in das Gefängnis nach Vacaresti zurückgebracht. Die litauische Judensdiaft schwer bedroht! Der Gouverneur von Stadt und Distrikt Kownö hat folgende Verordnung erlassen; ■ ■ ■ * „Das Staatsamt für den Schutz der Staatsbürger hat angekündigt, daß vom i. Jänner 1932 an keinerlei Arbeitsbewilligungen für Ausländer mehr ausgegeben werden. Auf. Grund dieser Ankündigung gebe ich allen Ausländern in Stadt und Distrikt Kowno be* kannt, daß ich alle Unternehmer dieses Gebietes aufge* fordert habe, bis zum 1. Jänner 1932 die in ihren B e* trieben beschäftigten Ausländer durch litauische Staatsbürger zu ersetzen." Im Hinblick auf die Gefahr, die diese Verordnung für die jüdische Bevölkerung Litauens bedeutet, haben die Führer des . litauischen Judentums im Wege der Jüdischen TelegraphemAgentur einen Hilferuf an die Weltjudenh eit gerichtet. In dem Aufruf wird darauf hingewiesen, daß Tausende jüdische Besitzer von Nansen*Pässen vor der Gefahr stehen, ihre Existenz zu verlieren. In einem dem J. T. A.»Vertreter gewährten Inter* view erklärt«; der Leiter des Kownoer Polizeideparte* ments M. Nawakas, die offizielle Ankündigung sei in der Presse nicht richtig wiedergegeben worden. Es sei die Absicht der Regierung, die Anstellung neu ein* gewanderter, nicht aber solcher Ausländer zu verhindern, die seit langer Zeit im Lande ansässig sind. Diese Erklärung hat keine Beruhigung innerhalb der jüdischen Bevölkerung bewirkt. In jüdi« sehen" Kreisen ist man der Ansicht, daß die Behörden, falls die Verordnung nicht vollständig zurückgezogen werden sollte, sich bei der Durchführung der Verordnung an den Ausdruck „Ausländer" in seinem weitesten Sirine' halten und Tau sende von Menschen, nur weil diese nicht in der Lage sind, ihren Anspruch auf die litauische Staatsbürgerschaft formal nachzuweisen, ihrer Existenz berauben werden. Die Polizei hat bereits begonnen, ausländischen Juden Reverse darüber abzuverlangen, daß sie sich ab 1. Jänner 1932 um keine Stellung bewerben werden. Der grüßte Teil der von der Verordnung be* troffenen Juden läßt sich in drei Kategorien einteilen: 1. Solche, - die W i 1 n a mit der litauischen Armee verlassen haben, als Polen im Jahre 1920 vom Wilnaer Distrikt Besitz ergriff; 2. solche, die während des Krieges von der russischen Armee aus dem Kriegsgebiet, zu dem das jetzige Litauen gehörte, vertrieben worden waren, und 3. Staatenlose, die während der letzten zehn Jahre in Litauen gelebt haben, aber keinen Nachweis ihrer früheren Staatsbürgerschaft erbringen können. All diese Juden betrachten sich als Litauer, da sie keine andere Heimat besitzen. Maßgebende Person* Henkelten des litauischen Judentums sind der Ansicht, daß es nur eine Lösung dieses Problems geben kann: Man müßte die Regierung dazu bewegen, allen jüdischen Ausländern, die lange genug in Litauen gelebt haben, um Anspruch auf Naturalisation zu besitzen, die litauische Staatsbürgerschaft zu ver* leihen. Die gesamte jüdische Bevölkerung Litauens be* findet sich in einem Zustande von Panik und Ver« z w e i f 1 u n g. Die jiddische Presse kann jedoch infolge der scharfen Zensur, die unter der in Litauen herrschenden Militärdiktatur geübt wird, der Stimmung der jüdischen Massen nicht in vollem Maße Ausdruck verleihen. Die jiddischen Zeitungen sind in den letzten Tagen mit großen weißen Flecken erschienen. In jenen Absätzen, die dem Stift des Zensors entgangen sind, wird die neue Verordnung der litauischen Regie* rung als der schwerste Schlag bezeichnet, von dem das Judentum Litauens jemals betroffen wurde. Abschaffung der zaristischen Judengesetze in Polen. Warschau, 24. Jänner. Die juridische Kommission des polnischen Sejm befaßte sich in ihrer letzten Sitzung mit der Vorlage betreffend Abschaffung der noch aus der Zeit der Zarenherrschaft in Polen be* stehenden rechtlichen Beschränkungen gegen die Juden, die — obwohl die Verfassung des neuen Polen jedem Bürger ohne Unterschied der Konfes« sion Gleichberechtigung zuerkennt — aus formalen Grün* den bisher noch in Geltung waren. Der Deputierte Dok* tor Sommerstein wurde eingeladen, als Vertreter des Jüdischen Klubs — aber nur mit beratender Stimme, weil der Klub wegen seiner Kleinheit Fraktionsrecht nicht besitzt — an den Verhandlungen teilzunehmen. Es lagen ein Projekt der Regierung und ein vom jüdischen Parlamentsklub eingebrachtes Projekt vor. Sommerstein erklärte im Namen des Jüdischen Parlamentsklubs, es handle sich um eine Frage, die sich seit bereits 12 Jahren hinzieht, man müsse einmal g r ü n d 1 i c he Arbeit tun, damit die Juden Polens endlich das Gefühl haben, wirklich freie und gleichberech* tigte Bürger des Staates zu sein. Sommerstein formulierte folgende Anträge: 1. Alle Art Beschränkungen gegen die Juden, die aus der Zeit der alten zaristischen Regierung und aus der Zeit der fremden Okkupation formal in Gel* tung sind, und auch diejenigen Beschränkungen, die die polnische Regierung vor Annahme der März*Verfassung verfügt hat, werden abgeschafft. 2. Aus der Verfas* sung der polnischen Republik werden alle jene Stellen ausgemerzt, die seitens der administrativen Behörden gegen die jüdische Bevölkerung ausgelegt werden könnten. 3. Abzuschaffen sind auch die s pr a c h 1 i c he n B e sc b riä n k u ti£ e n gegen Juden (im Regierungsprojekt ist*nur die Rede von Beschränkun* gen nationalen, ref igiöserr>\ und Rasse ncha* rakters). Sommerstein verlangte, daß Unterschrif* ten von Juden in hebräischen Buchstaben anerkannt werden sollen. Die jüdische Bevölkerung in Polen, die ihre bürgerlichen Pflichten gegen den Staat in vollem Aus* maße erfüllt — schloß Sommerstein — fordert volle Gleichberechtigung im öffentlichen und im wirt* schaftlichen Lebent die Möglichkeit kultureller und wirt* schaftlicher Entwicklung, das Recht auf Arbeit und auf Teilnahme an öffentlichen Aemtern. All das muß in der Verfassung verankert sein. £,.<. . Zum Schluß der Aussprache wurde mit Stimmen* mehrheit das Gesetzprojekt der Regierung angenommen. Die Abänderungsvorschläge des Abgeord* neten Sommerstein wurden-abgelehnt mit Ausnahme des Punktes, der die Abschaffung der rechtlichen Beschränkun» gen des Gebrauchs der jiddischen oder h e b r ä i# sehen Sprache betrifft. Das neue jüdische Gemeindegesetz für Italien in Kraft getreten. — Die Judengemeinden sind Zwangsorganisationen. Rom, 25. Jänner. (J. T. A.) Durch, die soeben erfolgte Veröffentlichung in der „Gazetta Ufficiale", dem italienischen Amtsblatt, hat das im Oktober vorigen Jahres angekündigte königliche Dekret über die V e r w a 11 u n g s* normen für die jüdischen-Gemeinden in Italien und die Schaffung eines Gesamtverbandes der jüdischen Gemeinden Italiens (Unione delle Communita Israelitiche) Rechtskraft erlangt. Auf Grund des neuen Dekrets gehört jeder Jude zwangsläufig einer jüdischen Gemeinde an. Austritt aus einer jüdischen Gemeinde ist nur durch Religionswechsel oder durch eine öffent* lieh in vorgeschriebener Form abgegebenen Erklärung, weiterhin nicht mehr als Jude betrachtet werdenzuwollen, möglich. Die Gemeinden haben für |MII||||||||||||||||||||||||H|||||||||||||i||||||||||||||||||||||||||||||£ I Vereinig m der zioglstisch-demoKratlscnen Jugend, Sektion IX. | S Dienstag, den 3 Februar 1931, im Heime der V. Z M. E S „ledidäa", Wien IX, Nußdoifeistraße 61 s | Chämischa » Assan« Feiet* | s mit reichhaltigem Piogramm 5 jjj Eintritt frei! Jugendliche, erscheinet zahlreich t S niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii? äilllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllSllu § Verband demokratischer Zionisten, Wien i Qrunp« Vl.Vill § Montag, 3. Februar 1931, 8 Uhr abends, im E KlubloTcalo des Caie Mariahilf, VI., Maria* S s hllfarstralla 89 a 1 [hamisEhaft-flssar-Feicr1 | Festredner: Dr. N. Snmonshy | | Unentgeltlich* Verabreichung von Fruchten E | Eintritt frei! Gäste willkommen! E Hififiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiifiiiiitiifiiiiiiifliiiiiiiiiiiiiiir die Erhaltung der Kultuseinrichtungen und die religiöse Unterweisung der Jugend Sorge zu tragen. Sie haben das Recht, Steuern auszuschreiben und auf Grund staatlichen Steuerpriv i 1 ogs einzuziehen und werden durch gewählte Vorstände repräsentiert und geleitet. Alle Gemeinden innerhalb des Königreiches und der Kolonien werden in einem Zwangsverband, der Union der jüdischen Gemeinden Italiens, die als offizielle Repräsentanz der italienischen Judenheit gilt, zusammengeschlossen. Die Union wird durch gewählte Organe repräsentiert. Der Kongreß der Gemeindedele* gierten ist befugt, zum Zwecke der Durchführung seiner Aufgaben Umlagen einzuheben. Das neue Gesetz regelt auch zum ersten Mal die rechtliche und wirt* schaftliche Stellung der Rabbiner. Es sieht die Bildung eines obersten Rabbinatsrates, der aus drei Mitgliedern bestehenden Consulta Rabbi* n i c a, vor, die die Aufgabe hat, die Gemeinde*Union in religiösen Angelegenheiten zu beraten. Der Oberrabbiner von Rom, Dr. Angelo S a c e t« doti, hat in einem Gespräch mit dem J..T. A.sVertreter in folgender Weise seiner Meinung über die Bedeutung des neuen Gemeindegesetzes für die künftige Entwicklung des jüdischen Lebens in Italien Ausdruck gegeben: Bisher war die rechtliche Grundlage der jüdischen Gemeinden Italiens die nach ihrem Schöpfer, dem Minister Ratazzi, benannte „Lex Ratazzi", deren hauptsächliche Be* Stimmungen auch weiterhin in Kraft bleiben. Das neue Gesetz erstreckt sich aber in seiner Wirksamkeit im Gegensatz zur „Lex Ratazzi" auf ganz Italien und die Kolonien. Der territoriale Umfang der jüdischen Ge* meinden wird vergrößert werden, so daß zahlreiche ver* streute kleine, jüdische Gemeinschaften, die bisher keinem Gemeindeverband angehört haben, mit erfaßt werden. Weiters werden alle bisher selbständigen jüdisch*religiösen und philanthropischen Institutionen von nun ab der unmittelbaren Aufsicht der Gemeinden unter* stehen. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung im Statut des neugeschaffenen Zwangsverbandes der jüdi* sehen Gemeinden, die als eine seiner Aufgaben die Teil* nähme an der allgemeinen religiösen und sozialen Arbsit des Judentums sowie die Aufrechterhaltung geistiger und kultureller Beziehungen zu den jüdischen Gemeinden des Auslandes festsetzt. Der Verband wird außerdem für die Er* haltung der historischen, bibliographischen und Kunstdenk* mäler des italienischen Judentums und die Verbreitung Und Förderung der jüdischen Kultur Sorge zu tragen haben. Der Consulta Rabbinica, dem neuen , drei* gliedrigen rabbinischen Rat, obliegt die Kon* trolle der gesamten geistlichen und allgemeinen Tätigkeit des Gemeindeverbandes und die Aufsicht über das italienische Rabbinersemi na r. Das neue Gesetz wird zweifellos eine Stärkung des jüdischen Lebens in Italien zur Folge haben. Alle von den jüdischen Mitglie* dem der mit dem Entwurf des Gesetzes beauftragt ge* wesenen Kommission gemachten Vorschläge erscheinen in dem Gesetz berücksichtigt. Sitzung des Board of Deputies in London. — Bekämpfung der antisemitischen Propaganda. London, 25. Jänner. (J. T. A.) Der am Sonntag, den 18. Jänner,, in London abgehaltenen Sitzung des Jewish Board of Deputies (Vertretung aller Synagogen) lag ein politischer Bericht vor, in dem erklärt wird, die Lage in Deutschland sei noch immer unsicher, obwohl die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Regierung und Nationalsozialisten angesichts der Tatsache, daß Reichskanzler Brüning in einer seiner letzten Reden die Nationalsozialisten scharf angegriffen und als unver* antwortliche Agitatoren bezeichnet hat, in den Hinter« grund gerückt erscheine. Die letzten Nachrichten aus Rumänien ließen erkennen, daß die Regierung nunmehr entschlossen ist, schärfere Maßnahmen als früher zur Ueberwachung der antisemitischen Verleumdungs» und Hetzkampagne zu ergreifen. Der Bericht erwähnt sodann die Schwierigkeiten der Einbürgerung von Staatenlosen in der Tschecho« Hebräisches Konzerf . , Großer KoMerthaussaal