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Die neue Welt · 1930-05-23 · Heft 140 (23.5.1930) · page 4

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Journal
Die neue Welt
Volume
4 (1930)
Issue
Heft 140 (23.5.1930)
Date
1930-05-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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r Seife 1 DIE NEUE WELT Nr. 140 EXCELSIOR fclHabftr RICHARD MIRIOO f., Adler««««* Tal. R-23*4-tO Columbia- Modell 100 DAS BESTE sm d«m bfMifatan Prcli* 8138.- Größe 32X21'/, om HBhat4cm Neue verbesserte Columbia-Dose 15 b liehen für die christlichen Kirchen und unterhielt an den Landesuniversitäten Lehrstühle' für prote* stantische und katholische Theologie, außerdem Seminare zur Heranbildung von christlichen Geistlichen; einen / Lehrstuhl-: fürjüdische' Theologie :an einer Staat* liehen Universität kannte' Preußen so wenig wie etwa eine staatliche Anstalt zur Heranbildung -von Rabbinern.; 3. Der taat wandte für den Kultus der christ« liehen Kirchen und die Besoldung ihrer: Religionsdiener sehr erhebliche Mittel auf; für den jüdischen Gottesdienst und die Besoldung der jüdischen Kultusbeamten lehnte er jede Unterstützung ab. 4. Den christlichen Geistlichen würden von Staats wegen gewisse persönliche Rechte eingeräumt, die den jüdischen Religionsdienern versagt blieben. 5. Diel christlichen Kirchen würden in steuerlicher' Hinsicht mit wertvollen Privilegien ausgestattet, die für. die jüdischen Gemeinden nicht galten. Die neue Reichsverfassurig yqni n. August 1919 hat zum eisten Male von Reichs wegen auch das Verhältnis von Staat und Kirche grundsätzlich geregelt, und zwar in einer Weise, die von einschneidender Bedeutung auch für Preußen ist. Art. 137 RV. stellt an seine Spitze den Grund». satz: „Es besteht keine S t a a t s ki r c h e" und unterscheidet -nur zwischen „Religionsgeriossenschaften mit den Rechten der Körperschaften des öffentlichen; Rechtes" und „anderen Religionsgenossenschaften". Da* mit sind die verfassungsmäßigen Grundlagen für eine ver* schiedenartige Behandlung der Religionsgenossenschaften in Fortfall gekommen. Das Reich selbst hat diese Konsequenz restlos gezogen, teils in der Verfassung; selbst, teils in einer Reihe von Sondergesetzen. Bs galt nunmehr, aus der durch die Reichsyerfas* sung neu. geschaffenen Rechstgruridlage auch für das Judentum i q. Preußen die gegebenen Konsequenzen zu ziehen. Das ist in einem Ausmaß geschehen, wie es weiteren Kreisen bisher kaum zum Bewußtsein gekommen ist. Neben vielem Unerfreulichen unserer Tage er* gibt sich hier ein Erfolg, der als.so bedeutsam anzu* sprechen ist, daß man zu der Feststellung gelängt, daß die Emanzipation des Judentums in Preußen, seine rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Kirchen nahezu zur Wirklichkeit geworden ist. 1.;Zum erstenmal sind in dem, pr eußis chen „Was ist denn zurückgeblieben?", fiel Elke ein. „Ein paar Kissen mit Hühnerfedern .'.' . kannst sie ' nehmen, wenn du' willst." ' „Ich verzichte", antwortete Josef, „obwohl ich weiß, daß just viel Bettzeug und hoch anderes zurückgeblieben ist. Aber ich brauch* es nicht. Mag's euch, wohlbekommen. Ich will nur den Tanach. Ich möchte ' wenigstens ein Andenken von meinem Vater haben." Chajim murmelte irgend etwas und wußte im Augenblick nicht, was sagen. Endlich wandte er sich an Elke. „Was sagst du, Elke?" Elke dächte nach und kam zum Schluß: „Soll er eine Bescheinigung geben, daß er nicht mehr an Erbschaft verlangt, so wirst du ihm den Tanach geben." 1 „Ja, sie hat recht", stimmte Chajim bei. „Gib eine Bescheinigung, Bruder, daß du nichts forderst, daß du keine Ansprüche hast, so geb ich djr den Tanach, aber nichts sonst mehr. Die übrigen Bücher gehören mir." „Und die paar Kissen auch uns", mengte sich Elke p;n, „bah, was das schon für Kissen sind", lächelte sie. „Aber daß du keine Ansprüche machst." Josef lächelte bitter, gab aber dem Bruder die Bescheinigung, daß er keine Anspräche an die Erbschaft mehr stellen werde, daß er alles bekommen habe, und nahm den Tanach an sich. Zu Hause begann er zu blättern, als suchte er verborgene Dinge in diesen alten Büchern. Es wehte ihn der Geist der alten Zeiten an, in den Ohren erklangen ihm die Worte der einstigen Pfopheten und ihm schien, daß das nicht nur die Erbschaft seines alten Vaters, sondern auch seiner Ur»Urahnen sei. Und er blätterte in den Büchern und blätterte und dachte mit Verachtung an Bruder und Schwägerin, die das Bettzeug und das Kupfergeschirr erbten. Staatshaushalt für 1933 6,8 Millionen Mark zur geistlichen Versorgung leistungsschwacher Syn* agogengemeinden eingestellt worden. Wenn auch nach der Stabilisierung unserer Währung mit der Streichung einer Reihe anderer Positionen auch dieser Posten zunächst gefallen ist, so ist os doch schließlich gelungen, ihn allen Widerständen zum Trotz wieder herzustellen und zu behaupten. Jetzt figuriert im preußischen Staatshaushalt neben der evange« lischen und katholischen Kirche auch das Judentum, und zwar mit zwei Positionen: Mit einem Betrage von 200.000 Mark für Rabbinerbesoldungen und 400.000 Mark für den jüdischen Religionsunterricht. Gewiß sind diese Beträge gering, \ncnn man sie mit den Bewilligungen für die Kirchen vergleicht. Den 200.000 Mark für die Rab» biner stehen rund 83 Millionen für die entsprechenden Positionen der christlichen Kirchen gegenüber. Und wäh* rend für die letzteren die Staatsbelhllfcn in den Jahren 1924—1929 von rund 54 Millionen auf die angegebene Höhe von 83 Millionen gestiegen sind, ist der für die Rabbinerbesoldung eingestellte Betrag in all den Jahren der gleiche geblieben, ja er ist nicht einmal in voller Höhe zur Ausschüttung gelangt. Der ideelle Erfolg aber kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden, da durch die Bewilligung der Staatsbeihilfen grundsätzlich die Gleichberechtigung des Judentums mit den christlichen Kirchen anerkannt worden ist. 2. Auf dem Gebiete des Religionsunter* rieht es ergibt sich Wesentliches unmittelbar aus der Reichsverfassung selbst. Dadurch, daß nach Art. 149 RV. die Teilnahme an religiösen Unterrichtsfächern der Willenserklärung desjenigen überlassen bleibt, der über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen hat, ist die frühere Ungleichheit zwischen jüdischem und christlichem Religionsunterricht beseitigt. Hier wie dort besteht ein Zwang zur Teilnahme nicht mehr. Zwar gelten, für den jüdischen Religions« Unterricht an den Volksschulen noch die Bestimmungen des Volksschulunterhaltungsgesetzes; für die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehr* anstalten gelten jedoch jetzt die gleichen Grundsätze wie für den christlichen Religionsunterricht: sobald die für die Einrichtung des Religionsunterrichtes für Minder* O, lächle nicht ob meinen flnstcrn Brauen, Das Wiederlächeln wird mir gar zu schwer! Nicht früher werd' ich freundlich an Dich schauen Bis du den Huber.Essig mir schaffst her! E heiten vorgesehene A. n z a h l von Schülern in einer Schule vorhanden ist, muß auch für jüdische Kinder Religionsunterricht eingerichtet werden. Gemäß; Ministe« rialerlaß von .1875 hatte, "rdie ^üdjsche., Gemeinde die Hälfte deir Kosten zu tragen. Das Kültusministe* rium hat sich der Einsicht, daß eine derartige; Regelung mit der Gleichberechtigung des jüdischen Religionsunter* richts unvereinbar ist, nicht verschlossen und eine Neu« regelung dahin zugestanden, daß die gesamten Kosten auch des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten von der Schule zu tragen sind. Zum erstenmal ist weiter der jüdische Re« ligionsunterricht auch in den allgemeinen Lehrplan auf* : genommen, Religion zum Prüf ungsgegen stand auch für jüdische Kandidaten des höheren Schulamts gemacht worden, ,und es hat der Staat seine Verpflichtung, für die Heranbildung auch jüdischer Volksschullehrer zu sorgen, grundsätzlich dadurch an* erkannt, daß er der pädagogischen Akademie zu Frank* furt-a. M. eine jüdische Sektion angegliedert und die Schaffung einer zweiten derartigen Sektion an einer anderen Anstalt in baldige Aussicht gestellt hat. Er hat endlich wie für den christlichen Religionsunterricht so auch zur Prüfung der Lehrbücher der jüdischen Religion eine Kommission eingesetzt. " •3. In bezug auf die Heranbildung der T h e o 1 o* gen fehlte es noch an einer paritätischen Behandlung des Judentums. Auf eine Denkschrift, die Herr Dr. Ismar Freund unter dem 17. Mai 1923 dem Reichstag unter* breitete, wurde in dem Protokoll des Reichstagsaus» Schusses ausdrücklich festgelegt, daß „unter die Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Schul* und Bildungs« wesens auch die unterrichtlichen Anstalten der Syn* agogengemeinden, jüdischen Lehrerbildungsanstalten und die jüdisch«theologischen Seminare zu rechnen seien". Damit ist die öffentliche Bedeutung der Heranbildung auch der jüdischen Theologen ausdrücklich anerkannt. Es ist zu hoffen, daß in nicht allzulanger Zeit mit der praktischen Durchführung dieses Grundsatzes Ernst ge* macht wird, sei es durch Errichtung einer jüdisch« theologischen Fakultät an einer der bestehen* den Universitäten, sei es durch eine staatliche Unterstützung der schwer um ihre Existenz ringenden jüdisch'theologischen Bildungsahstalten. 4. Auch in bezug auf die Stellung der Rabbiner im Staate hat sich ein bedeutsamer Wandel vollzogen. Durch die Beseitigung der Staatskirche ist von selbst grundsätzlich die Gleichstellung der Rab* biner und der jüdischen Kultusbeamten mit den Geist* liehen und Kirchendienern der christlichen Kirchen ein* getreten. So steht der preußische Staatshaushalt nicht nur Bedürfniszuschüsse zur Besoldung der Rab« biner, der Rabbiner im Ruhestand und der Hinter« bliebenen von Rabbinern vor, das Ministerium hat auch keinen Anstand genommen, aus dem im allgemeinen für Geistliche zur Verfügung stehenden Unterstützungsfonds Beihilfen auch für Rabbiner zu gewähren. Auf dem Gebiete der Schutvcrwaltung, der Fürsorgeerziehung, der Gefängnisseelsorge, der Bestrebungen zum Schutz gegen Schund« und Schmutzliteratur, der Filmzensur u. a. m. hat der Rabbiner neben dem Pfarrer gleichberechtigt seinen Platz erhalten. 5. Erfolge von besonderer Bedeutung endlich sind in letzter Zeit auch auf dem Gebiete der steuerlichen Privilegierung der Religionsgesellschaf« ten zu verzeichnen. * In Oesterreich ist von all dem keine Rede. Die Republik hat eher Verschlechterungen als Verbcsserungen gebracht. Im Budget der Monarchie waren gewisse, wenn auch geringe Beträge für jüdische Zwecke ausgewiesen. Im Budget der Republik Oester« reich fehlen sie ganz, obzwar viel Staatsgeld für katholische und protestantische Zwecke direkt oder in> direkt aufgewendet wird. Sir Herbert Samuel für die Todesstrafe, — Einst sprach er anders. London, 18. Mai. Sir Herbert Samuel, der erite High Commissioner für Palästina, gab in seiner Eigenschaft als einstiger Innenminister des British Empire vor dem Unterhauskomitee zur Beratung über die T o d e s s t r a f e * B i 11 eine Erklärung ab, m der er auch auf die Lage Palästinas zu sprechen kam, wo« bei er ausführte: In Palästina ereignen sich häufig Morde; ich würde davor zurückscheuen, die Ab* Schaffung der Todesstrafe in einem Lande wie Palästina in der jetzigen Zeit zu empfehlen. Das Risiko wäre zu groß. Todesstrafe ist gerechtfertigt, wenn sie als eine abschreckende Maßnahme nicht zu entbehren ist. Aber nur aus diesem Grunde. Wenn gefunden wird, daß in anderen Ländern, die unserem Lando gleichen, in denen die Todesstrafe ab* geschafft worden ist, die erwarteten furchtbaren Folgen nicht eintraten, dann sollten Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe in Angriff genommen werden; eine vö!« lige Abschaffung der Todesstrafe kann ich nicht empfehlen; die Verantwortung ist ungs* höuer. Victor Hugo hat richtig geschrieben: „Wer den Geier schont, ist verantwortlich für seine Krallen." * Als Sir Herbert Samuel als Gouverneur in Pa* lästina saß, tat er nicht so streng und blutdürstig. Da war er die Milde selbst, auf Kosten und zum Unglück der Juden. Seine damalige „Milde" ist einer der Haupt» gründe der jetzigen unseligen Ereignisse. Z1' unter seiner Regierung Juden ermor det wurden, da druckte er beide Augen zu. Errschenkte Mördern und .Mordstiftern die Strafen und setzte sie auf h ö ch s t e Regierungs» posten. Den Großmufti hat er aus dem Kerker geholt und zu seinem heutigen Range verholfen. Jetzt will er Blut! Aber damals hat er „die Geier geschont*', er hat sie belohnt. ^iiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiii^ | Verband demokratischer Zionistcn | jHVHIHHMHHHHIHHHMHHVMMiVHHHMHPHMHMHHMHHIHM^HHIP a Mittwoch, den 28. Mal 1930 um halb 9 Uhr abends s im tat* Protfuktenbttrs«, 11., Taborstraße 10 S »Thema: 5 | Lage im Zionismus vor dem | Parteitag s S Referenten: 5 | Dr. Plaschkes — Hans Kandl | liitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiitiiiiuiiiiiiiiiiiuiiiiü Wenn der Tag lang ist . . . Zürich, 14. Mai. Professor Nicolas Jorga, Rektor der Bukarester Universität, der in diesen Tagen in Zürich weilte und vor den Studenten der Universität einen Vortrag über „Die Grenzen der Nationalitätsidee" hielt, äußerte sich dem J. T. A.-Vertreter gegenüber über die Lage der rumänischen Juden wie folgt: Die Juden bilden in Rumänien nicht eine politische Minorität, sondern sie sind ' Rumänen. Ihre Gemeindegesetzgebunghaben sie sich selbst geschaffen. In ihrem Schulwesen haben sie vollständige Freiheit. Die Studentenexzesse bewertet er als „N a c h k r i e g s r u m m e 1", teilweise auch als Gegensätzlichkeit gegen die vielfach materiell besser gestellten jüdischen Studenten. Professor Jorga stellt fest, daß ein großer Teil der rumänischen Presse in jüdischeu Händen ist, daß der Handel in jüdischen Händen ist. daß die Juden in Bukarest und in Jassy ganze Stadtviertel besetzten, wodurch viele Kirchen in denselben fast leerstehen. Die Juden in der Moldau charakterisiert er als schwer assimilierbares Prolet ciat, um dessen Entwicklung und soziale Hebung die wohlhabenden Kreise der rumänischen Judenheit sich, zu wenig kümmern. Prof. Jorga bemühte sich, den Korrespondenten davon zu überzeugen, daß die Juden in Rumänien nicht zurückgesetzt werden. Er bedauert es, daß unbedeutende Zwischenfälle oft durch die Presse aufgebauscht würden, was nicht im Interesse der judischen Bevöikc- \^2^mämMi^^Mtii^ii^a^im^eii ■^*~~*t*vam\M..... r

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