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Die neue Welt · 1930-05-16 · Heft 139 (16.5.1930) · page 3

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Journal
Die neue Welt
Volume
4 (1930)
Issue
Heft 139 (16.5.1930)
Date
1930-05-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Nr. 13$ Dlfi NEUE WELT Seif« 3 erbitternde Pressefehde heraufbeschwören? Soll der französische Militarismus getroffen werden? Er besteht nicht mehr. Soll die Gleichheit der Konfessionen -vor dem Gesetz und im sozialen Leben verteidigt werden? Sie ist definitiv errungen. In wessen Interesse soll Lärm geschlagen werden? Alfred Dreyfus und seine Familie haben sich gegen den Dreyfus-Rummel ausgesprochen. Das ist für gewisse jüdische Zeitungen in Deutschland ein Grund, ihn persönlich ungefähr in dem Stil zu verunglimpfen, wie es vor dreißig Jahren die französische Generalstabspresse tat. Auf die Gefahr hin, als Dreyfusard „entlarvt" zu werden, erklären wir: Alfred Dreyfus ist ein Mann. Wer ein solches Martyrium erduldet; wer unter dem Ansturm der entfesselten Elemente menschlicher Bosheit und Niedertracht aufrecht stehen bleibt, um seine Ehre und seinen Namen zu schützen; wer nach unbeschreiblichen Seelenqualen seine Feinde und sich selber besiegt, um schweigend sich zurückzuziehen, der ist ein Mann. Durch dieses Schweigen nach dem Sieg bleibt er und nur er vor der Geschichte der Held der Affäre, der er . den Namen gegeben hat." Der in diesen Zeilen zum Ausdrucke gebrachte unerschütterliche Glaube daran, dafl die militärische Reaktion endgültig verschwunden und die absolute Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse vollständig gesichert ist, kann wohl nicht geteilt werden. Auch dann nicht, wenn Frankreich in Frage kommt Zu oft und leicht schlägt die Humanität in Bestialität, die Freiheit in Despotismus um, gar wenn es sich um Juden handelt, als daß man sich irgendwo in dieser Welt vor Glaubens- und Rassenhaß und Militär- und Ziviltyrannei absolut gesichert fühlen könnte. Aber die Art, wie in diesen Zeilen die Mache und die Zudringlichkeit der literarischen Geschäftemacher zurückgewiesen und das Recht des Märtyrers, in Ruhe gelassen zu werden, verteidigt wird, flößt Respekt ein. Bewegung um die Todesurteile. Jerusalem, 8, Mai. Die für jüdische arabische Zusammenarbeit in Palästina eintretende Organisation Brith Schalom hat dem High Commissioner Sir John Chancellor ein Memorandum überreicht, in welchem der High Commissioner gebeten wird, alle im Zusammen« hang mit den AugustsUnruhen in Palästina zum Tode verurteilten Personen, Juden wie Araber, zu begna« d i g e n. Die zionistische Exekutive Palästinas und der Waad Leumi (jüdische Nationalrat) haben in einer gemeinsam abgehaltenen Sitzung beschlossen, den Juden zu emp* fehlen, sich in diese Angelegenheit, die einen ernsten poli« tischen Charakter trägt, nicht einzumischen. Die allgemeinen Zionisten haben beschlossen, Dr. Weizmann in London und die zionistische Exekutive in Palästina zu ersuchen, der Tätigkeit privater Gruppen wie des Brith Schalom, die dem High Commissioner Petitionen unterbreiten und an anderen die Interessen der Palästina« Judenheit schädigenden Aktionen teilhaben, ein Ende zu bereiten. Solche separati* stische Aktionen werden in dem Beschluß als „v e r« räterisch" bezeichnet. Freisprüche. Jerusalem, 8. Mai. Vier des Mordes an dem Haifaer Juden Israel Grauer angeklagte Araber wurden wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Samt« liehe bis jetzt wegen Ermordung von Juden in Haifa während der August*Unruhen angeklagt gewesenen acht Araber sind freigesprochen worden. In Haifa sind während der August*Unruhen bekanntlich sieben Juden durch Araber ermordet worden. Das Haifaer Gericht hat zwei Araber, die an* geklagt waren, während der AugustsUnruhen die Wciz« manmApotheke zu Haifa niedergebrannt zu haben, wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Das Jaffaer Gericht hat sechs Araber aus Gaza, die beschuldigt waren, im August 1929 zum Angriff auf Juden aufgehetzt zu haben, freigesprochen. feinde engttftttc «Stoffe ALBERT HARDT gedr.1'59'? WIEN I. FREISINGERGASSE 1 Telephon U 2o-3-4/ Das neue italienische Judengesetz. Vorteile und Nachteile. — Völlige Abhängigkeit der Judengemeinden von den Staatsbehörden. — Scheidung jüdischer Ehen nicht mehr zulässig! — Rabbiner müssen Militärdienst leisten, katholische Geistliche nicht. — Recht auf jüdische Schulen. Rom, io. Mai. (J. T. A.) Als im Februar 1929 das Konkordat zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl geschlossen wurde, war vorauszusehen, daß die italienische Regierung auch die Stellung der anderen religiösen Gemeinschaften zum Staate neu regeln werde, da es untragbar schien, daß in der Behandlung der ver« schiedenen Kulte ein zu tiefer Unterschied be# stehen solle. Am 24. Juni 1929 wurden vom Senat und von der Kammer angenommene Verfügungen über die Wirksamkeit der vom Staate anerkannten Kulte und über die von den Priestern dieser Kulte bei Trau* /fwm^0 Die führende schwedische Weltmarke Nur diese Schwedenkliuge macht Rasieren zum Vergnügen ungen auszuübende Funktionen erlassen. Am 28. Fe« bruar 1930 hat der italienische Reichsanzeiger („Gazetta Uffiziale") ein königliches Dekret veröffentlicht, das die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz vom 24. Juni 1929 enthält. Inzwischen arbeitet eine besondere Kom* mission an der Vorbereitung des Gesetzes über die jü* dischen Gemeinden; zu den Mitgliedern dieser Kom* mission gehören u. a. der Oberrabbiner von Rom, Pro« fessor Sacerdoti, der Präsident der Föderation der jüdischen Gemeinden Italiens,, Rechtsanwalt Ser.eni ±fllllllltltllllllfllllllllttllfllltllltlfllllllllftllllllllllllllltllllll|b | Verband demokratischer Zionisten | 5 ^^mmm*mm*m*ammimmmammmmmmamm 5 s Mittwoch, den 21. Mal 1930 um halb 9 Uhr abends § 2 im Cata Produktenbörse, II., Taborstraße 10 5 s iEDIERlU [ 5 Thema: E | Was geht im Zionismus vor? | E Referent: 5 | Oberbaurat Robert Stricker | iiiiiiiiiimiiitiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii^ und der Professor des kanonischen Rechtes an der Uni« versität Mailand Dr. De F a 1 c o. In der 1848 vom König Karl Albert von Pier» mont verkündeten Verfassung, die heute noch für das ganze italienische Reich Gültigkeit hat, heißt es, daß die katholische römische Religion Staats« relfgion ist, und daß die anderen Kulte geduldet (tollcrati) sind. Artikel 1 des neuen Gesetzes besagt demgegenüber: „Kulte, die sich von der katholischen apostolischen römischen Religion unterscheiden, werden im italienischen Reich zugelassen, insofern sie sich zu keinen Grundsätzen bekennen und keine Riten be* folgen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten sind". Sprachlich ist also ein Fortschritt zu verzeichnen; denn „zugelassen" bedeutet mehr als „ges duldet", aber in gewisser praktischer Beziehung ist ein Schritt nach rückwärts getan worden. Es soll hier nur die Position des jüdischen Kultus umschrieben werden. Der frühere demokratische Staat, der auf dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat aufgebaut war, kümmerte sich nicht um die Religion des einzelnen Bürgers. Einzig die jüdischen Gemeinden von Piemont, Ligurien, Emilien und Toscana hatten noch aus dem Juli 1857 stammende Gesetze, kraft deren z. B. die religiöse Gemeindesteuer auch für die Jus den obligatorisch war. Als einmal eine norditaliea nische jüdische Gemeinde den liberalen Ministerpräsi* denten D e p r e t i s ersuchte, die obligatorische Gemeinde« Steuer auf alle jüdischen Gemeinden auszudehnen, ließ der Premier die Juden dieser Gemeinde wissen, sie täten besser, über dieses Thema zu schweigen, es könnte sonst dazu kommen, daß auch dieses Gesetz ab* geschafft werde. Jetzt, nach dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, ignoriert der Staat den jüdischen Kultus nicht mehr, gewährt ihm neue Rechte, legt ihm aber auch manche schwere Bedingung auf. Die Gemeindesteuer wird ebenso wie die all« gemeine Tätigkeit der jüdischen Gemeinden Gegenstand des in Vorbereitung befindlichen Gesetzes über die jüs dischen Gemeinden bilden. Das jetzt veröffentlichte Gesetz betrifft andere wichtige Kultusgebiete. Artikel 4 und 5 garantieren die Gleichheit aller Bürger jeder Konfession und die Frei* heit der Diskussion auf religiösem Gebiet. Der erste Artikel aber enthält eine Bestimmung, die unan« genehm werden könnte. Für die Errichtung eines Tem* pe 1 s oder eines Bethauses muß nämlich der vom Staate anerkannte Rabbiner ein Gesuch beim Kultus* minister einreichen und den dokumentarischen Be« weis liefern, daß die Errichtung des Tempels, beziehungs« weise Bethauses einem wirklichen Bedürfnis ents spricht und daß zu dessen Unterhaltung genüge n d Er soll nicht beschämt werden. Von J. L. Perez. Da Rabbi Jechiel nach Hause kam, fand er in seiner Stube einen Mann, der irgend etwas hinter dem Saum seines Kleides versteckte. Wie es Rabbi Jechiel schien, war der Mann sehr erschrocken und bemüht, den Gegenstand, der unter dem Kleid hervorragte, zu verbergen. Und Rabbi Jechiel erkannte, dafi der Mann, behüte Gott, nicht von den Dieben war, sondern arm und elend in Bedrängnis gekommen war und s— der Versuchung nicht standgehalten hatte * . » Rabbi Jechiel begegnete dem Manne mit freundlicher Stirne und sprach: „Ein Darlehen braucht ihr, Freund? Habt ihr ein Pfand gebracht? Zeigt mir doch das Pfand!" Und der arme stand da, seine Zähne klapperten. „Weshalb schämt ihr euch, Jude? . . . Das Rad dreht sich in der Welt. Heute leih' ich euch und morgen werdet ihr mir leihen. Schämt euch nicht , . ." Dann näherte er sich dem Manne, zog den silbernen Leuchter, den jener hinter dem Kleid hielt, hervor und stellte ihn auf den Tisch. Rabbi Jechiel tat, als sähe er den Leuchter zum erstenmal, betrachtete und maß ihn mit scharfem Blick. Der Mann aber stand wie auf Kohlen, wollte davonlaufen, aber seine Beine waren wie mit Ketten angeschmiedet. „Und wie viel braucht ihr, Reb Jud?" fragte Rabbi Jechiel. Und er, der Mann — ihm klebt die Zunge am Gauinen und er kann den Mund nicht auftun. „loh seh,, ihr seid sehr schamhaft, Reb Jud , < -. so, so . . . ober was tun? Ich werde versuchen, euch ein Vormund zu sedm" „Jetzt," sagte der Rabbi, „jetzt nahen die „Jonim hanisim" heran. Ich zweifle aber, ob ihr Geld habt für die Bedürfnisse der Feiertage. Sagt nur — ihr habt nicht!?M Der Arme senkte den Kopf. „Ohne Zweifel! Kein Prophet bin ich und auch keines Propheten Sohn. Aber euer Gesicht zeugt für euch. Und vielleicht habt ihr gar noch eine Tochter zu verheiraten?" Der Unglückliche kann sich nicht beherrschen* Er bricht in lautes Weinen aus, „Warum weint ihr? Tropf, der ihr seid! Hab' ich euch nicht gesagt, das Rad drejit sich? . . . Und übrigens ,. . Reb Jud . . . habt ihr gar kein Recht, mir die Ohren vollauflennen . . . Auf Grund des Gesetzes bin ich verpflichtet, euch zu borgen, da ihr in Bedrängnis seid/(— »und halte an ihm fest' heißt es — aber nicht euer Greinen anzuhören. Und da ihr mir nicht sagen, wolit, wie viel ihr braucht, werde iah euch borgen nach Maßgabe des Pfandes . . . Dieses Pfand ist nach meiner Schätzung zumindest wert — hundert Silberrubel, über-« gezahlt; und daher werde ich euch siebzig leihen: zehn 1 für die Feiertage, für die Mitgift fünfzig und weitere zehn für die Hochzeit. Genügt euch das? Ünd wenn ihr wieder verdient, werdet ihr mir's abzahlen." Der Mann steht zitternd da ( und kann die Hand nicht ausstrecken, um das Geld zu nehmen. Rabbi Jechiel steckt das Geld in die Tasche des, armen Mannes und ermahnt ihn, eiligst nach Hause zu gellen und vorzubereiten, was nötig ist für die Feier# tag«. „Die Zeit ist kura", sagt er, „und die Bedürfnisse sind groß, lieber Freund 1" Jüdische Musik für Violine und Klavier. Wegweiser für Dilettanten und Veranstaltungen. Von Joachim Stutschewsky, Wien. An dieser Stelle sollen Werke für Violine und Klavier, die für Dilettanten und zur Aufführung bei jüdischen Veranstaltungen in Betracht kommen, ange* kündigt werden. Zunächst nennen wir Stücke, die durch die „Gesellschaft für j ü d i s c he Musik" in Petersburg (gegründet 1908) anfangs veröffentlicht und später vom Juwal" Verlag übernommen wurden und die eigentlich mehr oder weniger freie Bearbeitungen von Volksliedern und Volkstänzen sind: Gnes* sin: „A Nigun fun SchaikesPfeiefer" Lwow: „Volochl", Ssaminsky: „Ch'ssidisch", kleine Rhapsodie, Schito* mirsky: „Dem Rebens Nigun", Engel: op. 20 zwei Stücke (Chabader Nigun, Freilachs), Achron: „Wiegens lied", ZeitlimAchron: „Eli Zion". Diese kleinen Stücke stammen noch aus der Periode, in der der Wille' zur Entfaltung einer eigenen Musik seine Befruchtungausschließlich in der Volksmusik, die ursprüngliche Lieds und Tanzliedgestalt beizubehalten suchte. Hier können auch die „13 jüdischen Volksweisen" für Vio? line (oder Cello) und Klavier, von J. Stutschewsky bearbeitet, verzeichnet werden. Die Melodien selbst sind in ihrer ursprünglichen, volkstümlichen Gestalt unvers ändert geblieben, sie erhielten nur durch eine harmo* nisch und rhythmisch scharf charakterisierende Klaviers begleitung eine neue Prägung. Die seinerzeit von Engel angeregte Arbeit ist in erster Linie für die Jugend be* stimmt .(Juwal). ,

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