Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 2 (1928)
- Issue
- Heft 56 (12.10.1928)
- Date
- 1928-10-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 56 DIE NEUE WELT Seite 7 Sorgfältige Lieferung In plombierten Slcken, von 1 Sack (50 kg) angefangen, franko Ihrer Kohlenkiste, ebenso in Fuhren und Waggons» liefert tfi glich { ebenso in Fuhren und Waggons» liefert tfiglich J [ X M. Bartfeld \ Kohlen- und Kokanandlunfl Wien, II. Sebastlan-Knelpp-dasse 3 mmm r«i«phon R'4i-7.90Mi Heranbildung jüdischer Ritualfunktionäre, Lehrer und Gemeindeverwaltungsbeamten, die Erhaltung bestehender leistungsschwacher Gemeinden, die Regelung der jüdischen Wanderfürsorge, die Konservierung der historischen jüdischen Denkmäler im Gebiete der österreichischen Republik. Bei der zahlenmäßigen Verteilung der jüdischen Bevölkerung Oesterreichs ist der Vertretung der Wiener Kultusgemeinde in der Konstitution und in der Geschäfts* Ordnung des Gemoindebundes der entscheidende Einfluß m sichern. Ad 2. Der durch das Gesetz und das Statut begründeten Verpflichtung jedes in Wien wohnhaften Juden, der Wiener Kultusgemeinde als Mitglied anzugehören, entspricht in logischer Folge das Recht jedes Gemeindeantgehörigen, durch Wahl der Mandatare an der Verwaltung der Gemeinde teilzunehmen. Die in der geltenden Wahlordnung festgesetzte Abhängigkeit des Wahlrechtes von der Steuerleistung widerspricht dem jüdischen Gemeinsinn und. den Grundsätzen der Demokratie und sozialen Gerechtigkeit. Die Aufteilung der Kultussteuer auf die Gemeindeangehörigen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit ist nicht nur ein Recht, sondern auch ©ine Pflicht der Gemeinde, welche die Besteuerung 'bisher zu Unrecht nicht herangezogener und neu in die Steuerpflioht eintretender Zensiten, nicht mehr oder minder dem Zufall und der fredwilli'gen Meldung überlassen darf, sondern durch An- Jegung eines verläßlichen Katasters der Wiener jüdischen Bevölkerung für die Erfassung aller steuerfähigen Getnemdem.iitglieder Vorsorge zu treffen hat. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Sicherung des Wahlrechtes durch Entrichtung der Minimateteuer ist inistichhältig. Bti dem zwangsmäßigen Charakter, der jeder Steuer anhaftet, wird freiwillige Entrichtung stets nur auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Ueberdies besteht nach § 9 des geltenden Kultussteuerregulativs für die Gemeinde derzeit keine Verpflichtung, Steuerlefcrtungen Minderbemittelter entgegenzunehmen. Da die für die ökonomischen Bedürfnisse der Gemeinde, erforderlichen Mittel nicht durch die Kultussteuer allein, sondern zu.m großen-Teile auch durch die von den Gemeindemitgliedern ohne Unterschied bei den verschiedensten Anlässen entrichteten Abgaben, Taxen und Gebühren aufgebracht werden und außerdem eine übergroße Zahl religiöser und gemeinnütziger Anstalten und Einrichtungen, deren Erhaltung in den Pflichtenkreis der Kultusgemeinde fallen würde, ihren Bestand den freiwilligen Leistungen von Gemcindeangehörigen verdankt, so kann mit Recht behauptet, werden, daß es kaum ein Gemeindemitglied gibt, das nicht unmittelbar oder mittelbar zur Erhaltung der Gemeinde und. ihrer Einrichtungen materiell beiträgt. Die gegenwärtige Wahlordnimg, nach welcher das Wahlrecht außer an die amtswegige Vorsohreibung und Entrichtung der Kultussteuer auch an eine mehr als zweijährige Steuerseßhaftigikeit gebunden ist, schließt infolge dieser Voraussetzungen ungerechtfertigt den größeren TeiJ der Gemeindemitglieder, darunter auch eine beträchtliche Anzahl von Steuerträgern, von der Wahl in die Gemeindevertretung aus. Die Ausschließung von beruflich im Ritus, in der Gemeindeverwaltung und im Lehramte tätigen oder tätig gewesenen Personen von der Wählbarkeit ist veraltet und durch den Zeitgeist längst überholt. Den jüdischen Frauen, die durch ihre allseits anerkannte Tätigkeit auf dem Gebiete der Erziehung und sozialen Fürsorge sich ein begründetes Recht auf Mitbestimmung erworben haben, ist durch Zuerkennun« des passiven Wahlrechtes der ihnen gebührende Anteil an der Verwaltung der Gemeinde zu gewähren. Unter Beibehaltung des Proportlonal-Wahlrechtssystemes hat aus den Gründen der möglichsten Wahrung des freien Bestimmungsrechtes der Wähler ari die Stelle der Wahl nach gebundenen Listen, die Wahl nach freien Listen zu treten. Ad 3. Die Wichtigkeit der gesicherten Stellung der Judenschaft im Staatsleben macht es der Kultusgcmeinde zur Pflicht, jederzeit für die Wahrung der staatsbürgerlichen Gleichebrechttgung einzutreten und ais die aHe Juden Wiens und somit den Großteil der österreichischen Juden umfassende öffentlich-rechtliche Organisation die Trägerin jener kollektiven Rechte zu werden, die nach den Venfassungsgesetzen der jüdischen Bevölkerung als ethnischen und religiösen Minderheit eingeräumt sind. Die Kuituisgemeinde ist iiisbesondere dazu berufen, für die ungeschmälerte Erhältung: und praktische Verwirklichung der der Judenschaft auf dem Gebiete des Religion«*, Wohlfahrt»-, Erziehungs- und Unterrichtswesens zustehenden Autonontie einzutreten und im Hinblick auf den ihr zustehenden Rechtsanspruch und unter besonderer Berücksichtigung ihrer schwierigen finanziellen Lage verpflichtet, im Sinne des seit Jahren von den zionistischen Mandat***« < —Inllten Verlangen* einen angemessen*» Beitrag aus Bundes- und Gemeindemittefn für ihre Institutionen zu verlangen. Demgemäß muß gefordert werden, daß die auf Grund des in der Plenarversammlurtg des Kultusvorstandes vom 10. Mai 1928 zufolge einhelligen Beschlusses eingeleitete Aktion auf Sicherung eines entsprechenden Anteiles an den ta dem Budget des Bundes für die Zwecke der Erziehung, Religion und Wohltätigkeit ausgeworfenen Beträgen mit aller Entschiedenheit fortgesetzt und auf die Inanspruchnahme der Beitragspflicht der Gemeinde Wien ausgedehnt wird. Ad 4. In den Pflichtenkreis und Wirkungsbereich der jüdischen Gemeinde gehören: a) Religiöse Aufgaben: Förderung aller religiösen Institutionen bei Wahrung der Freiheit der in der Gemeinde vorhandenen religiösen Richtungen unter Festhalten an der Gemeindeeinheit und an dem Gebrauch der hebräischen Sprache in der Liturgie. Ausgiebige Unterstützung und Förderung der Tempel- und Bethausvereine und der sonstigen Religions- und Rituaizwecken dienenden freiwilligen Vereinigungen und Verbände. b) Kulturelle Aufgaben: Heranbildung der jüdischen Jugend zur tatkräftigen Mitarbeit an allen schöpferischen Aufgaben des jüdischen Volkes, Erfüllung der heranwachsenden Generation mit jüdischem Geiste und Gemeinschaftsbewußtsein. Dieses Ziel ist anzustreben durch Gründung jüdischer Gemeindeschulen, in welchen nach bewährten und der jüdischen Eigenart angepaßten pädagogischen Methoden sowohl allgemeine Bildung, als auch durch Pflege des Hebräischen als lebendigen Sprache die geistigen Werte der jüdischen Kultur der Jugend vermittelt werden sollen. Reform des jüdischen Religionsunterrichtes, Errichtung jüdischer Kindergärten und Kinderheime, Ausbau des Jugendamtes und der jüdischen Berufsvormundschaft, Ausgestaltung und Vermehrung der Jugendbibliotheken in den einzelnen Bezirken, planmäßige Förderung des Volksbildungswesens, Unterstützung der jüdischen Turn- und Sportbewegung, Uebernahme des jüdischen CENTRAL-KINO m II.TaborstraßeS Tel. «2-3-41 " p ProlongIcrtI URAUFFÜHRUNG der grolle Schlager HEIMKEHR Ein Joe M a y - F11 m der Erich Pommer-Pioduktion der Uta. Regie: Joe May, in den Hauptrollen: Lars Hanson. Dita Barlo Gustav Fröhlich Beginn: 5, 7 und 9 Uhr Realgymnasiums in die Gemeindeverwaltung, Ausgestaltung der jüdischen Gemeindeblibliothck, des jüdischen Museums, Archivs und der sonstigen in der Wiener Gemeinde bestehenden kulturellen Institutionen, Schaffung von Studentenheimen, Stiftung von Stipendien für Mittel- und Hochschüler. c) Soziale Aufgaben: Ausgestaltung der jüdischen Zentralstelle für soziale Fürsorge, insbesondere in der Richtung der Zentralisation aller vorhandenen öffentlichen und" privaten jüdischen Wöhlfahrtseinrichtungen. Reform des Armenwesens durch Anwendung der modernen Bedürfnisse der jüdischen Gemeinschaft. Schaffung von Bezirkswohlfahrtsämtern unter Heranziehung der Be>zirkskommissionen zur Verwaltung des Armen- und Fürsorgewesens, Schaffung der Institution jüdischer Fürsorgeräte. Fürsorge für Durchwandefer und Auswanderer, Förderung der Chajuzbewegung, Erweiterung der Versorgungsanstalt, Ausbau der jüdischen Waisenipflege, Fürsorge für jüdische Kriegsinvalide, Heining der sozialen Lage der Angestelltenschaft der Kultusgemeinde. Ad 5. Die eigenartige Lage und sozialökonomische Struktur der jüdischen Bevölkerung erfordert eine intensive sozialpolitische Betätigung der Gemeinde zum Zwecke der Hebung des jüdischen Lebens in wirtschaftlicher Hinsicht und tatkräftige Abwehr der auf ökonomische Schädigungen der erwerbstätigen jüdischen Bevölkerung gerichteten Tendenz. * Diesem Zwecke haben zu dienen: Die Gründung einer jüdischen Gemeinde-Spar- und Vorschußkasse und die Unterstützung der bestehenden Einrichtungen zur Förderung jüdischer Erwerbskreise. Die Schaffung einer Stelle für Arbeitsnachweis und Berufsberatung, die tätige Mitwirkung bei der Berufsumschlchtung. Die Gründung und Förderung von Lehrlings- und Lebrniädchenhoinlen, Haushaltungs- und Hand wer kersohulen umi Lehrwerkstätten, Schaffung eines Amtes für jüdische Bevölkerungsstatistik, jüdischer Rechtshilfe- und Rechtsschutzsteilen. Vergebung der Gemeindelieferungen und Arbeiten Im Wege von öffentlichen Konkurrenzausschreibungen unter unbeschränkter Teilnahme jüdischer Lieferanten und Gewerbetreibenden, Aussetzung von Stipendien für jüdische Künstler. Ad 6. Die Schicksalsgemeinschaft, die das jüdische Volk auf der ganzen Erde umschließt, verpflichtet die jüdische Gemeinde Wien, als eines der größten jüdischen Zentren, ihr werktätiges Interesse an allen Angelegenheiten des Gesamtjudentums zu bekunden, an allen gemeinsamen Aktionen teilzunehmen und den lebendigen Zusammenhang mit dem Weltjudentum aufrechtzuerhalten. Mit der Durchsetzung der vorstehenden Programms erstreben wir eine Umgestaltung der jüdischen Gemeinde Das elektrische Radio-Wunder nSigmopiion* Ohne Batterien, ohne Akkumulator, mit eingebautem, wirklich klangrefnem Lautsprecher. Einfachire Bedienung. S 310.—. Auf Wunsch Teilzahlungen. Alleinverkauf und Vorführung nur RADIO-ZENTRALE, Wien, VII,, Mariahilferstr. 86, Tri. 31-402 auf volkstümlicher Grundlage, die Entstehung eines geistigen, religiösen, sozialen und kulturellen Zentrums der Wiener Judenschaft, der jüdischen Volksgemeinde, die den anerkannten Mittelpunkt pulsierenden jüdischen Lebens und den Stolz der Wiener Judenschaft bilden soll. Jüdische Kultuswähler, sichert Euch das Wahlrecht. Das Zionistische Zentralwahlbüro teilt mit: Ab Montag, den 8. Oktober, bis Montag, den 22. Oktober werden von der Kultusgemeinde die Wählerlisten täglich (mit Ausnahme von Samstag) von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags zur Einsichtnahme an nachstehenden Stellen aufgelegt: I. Bezirk: l., S c i t e n s t e 11 e ngass e 4. II. Bezirk: II., Tempelgasse 3. III. und XI. Bezirk: HI., Untere Viaduktgasse 13. IV., V. und X. Bezirk: V., Siebenbrunnengasse 1. VI. und VII. Bezirk: VI. Schma1zhofgasse 3. VIH. und IX. Bezirk: IX., M ü 11 n e rg a s se 21. XII. bis XV. Bezirk: XV., Turnergasse 22. XVI. und XVII. Be* zirk: XVII., Hu bertfasse 9. XVIII. und XIX. Be* zirk: XVI., Hu b e rgasse 9. XVIII. und XIX. Be«< zirk: XX., Kluckygasse 1,1. XXI. Bezirk: XXI., Holzmeistergasse 12. In sämtlichen zionistischen Sektionsheimen erliegen ebenffalls Wählerlisten zur Einsichtnahme. Zur Information der Wählerschaft geben wir bekannt, daß das aktive Waiii-i recht jene Kultussteuerträger ohne Unterschied des Geschlechtes besitzen, welche das 21. Lebensjahr vollendet 'halben, mindestens seit dem Verwaltungsjahr 1926 in Kultussteuervorschreibüng stehen und die ihnen für das Verwaltungsjahr 1927 oder Verwaltungsjahr 1928 statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablauf der Reklamationsfrist, das ist bis einschließlich 22. Oktober 1928, entrichtet haben. Reklamationen wegen Auslassung von wahlberechtigten oder Aufnahme vön nicht wahlberechtigten Personen sind bis spätestens Montag, den 22. Oktober 1928 in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, schriftlich einzubringen. Wir fordern alle zionistischen Wähler auf, in ihren Wahlkreisen und Sprengein in die Wählerlisten Einsicht zu nehmen und eventuell notwendig erscheinende Reklamationen sofort vorzunehmen. Zionisten, sichert Euch Euer Wahlrecht! * Zionlsten! Wir halben bereits mit den- Vorarbeiten zur bevorstehenden Wahlkampagne eingesetzt und in sämtlichen Wahlkreisen Bezirkswahlkomitees und Sprengelleitungen organisiert. Das Zentralwahlkomitee hat auch entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Wahlkampagne erfolgreich durchzuführen. Im bevorstehenden Kultuswahlkampf gilt es, die An«s zahl unserer Mandate zu vergrößern, um unserem Programme nach Verwirklichung der jüdischen Völksgemeinde zum Siege zu verhelfen. An Euch, Zionlsten, ergeht nun der Ruf, sich dem Zentralwahlkomitee zur Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Der Erfolg unserer Wahlkampagne ihängt vor allem davon ab, ob wir in der Lage , sein werden, eine entsprechend großzügige Wahlkampagne durchzuführen. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, den Wahlfonds zu stärken. Es ergeht daher an alle Zionisten die Aufforderung, ihre persö\nl ich e Pflicht dem Wahlfonds gegenüber zu erfüllen und in.ihren Bekanntenkreisen tftir den Wahlfonds zu sammeln. Das Zentralwahlkomitee fordert Euch auf, eine energische Sammelaktion durchzuführen. Die gesammelten Beträge sind sofort an das Zentralwahlbüro, I., Kärntnerstraße 2§, abzuführen. Wir hoffen, daß alle organisierten Zionisten unserem Rufe Folge leisten und alles tun werden, um dem Wahlfond* größere Beträge zuzuführen. Das Zentralwahlkomiteft. Aus Palästina« Eine blutige Schlägerei In Tel-Awlw. Das Reuter-Büro meldet aus Jerusalem: Nadr einer Versammlung, die Freitag abends in Tel-Awiw von der auf der äußersten Linken stehenden jüdischen Arbeiterpartei veranstaltet wurde und in der für den jüdischen Jargon als die für alle Juden geeignete Sprache einge* treten wurde, kam es zu Schlägereien, wobei 13 Juden, darunter zwei Frauen, verletzt wurden. Ein Flugplatz bei Jerusalem. Die Regierung hat mit der Anlegung einer Luit» fahrtstatöon und der Erbauung eines Aerodroms in de« Nähe von Kelandia, 10 Kilometer nördlich von Jerusalem, begonnen. Die Einwanderun« im JiiH. Im Monat Juli kamen 193 Einwanderer, unter ihnen 137 Juden, nach Palästina, Im Juni betrug die Einwänderungsziffer 216, wovon 143 Juden waren. Jabotlnsky nach Palästina gereist Wladimir Jabotinsky, der in den letzten Jahre» in Paris seinen Wohnsitz hatte, begab sich zu ständigem Aufenthalt nach Palästina, wo er bekanntlich einen Direktorsposten bei der Judea Insurance Company über» nehmen wird. Direkte Linie Trlest—Palästina. Nach einer soeben eingelangten Depesche aus Tn-eet stellt der Lloyd Triestiuo auf seiner neugeschaffenen direkten Palästina-Linie die beiden vorzüglichen LuxusscWffe „Admica" und „Carnaro" ein, die eine rasche direkte Verbindung zwischen der Adria, Palästina und Sytka W außerordentlich wohltäten Preisen bersteHt