Der neue Anfang
- Journal
- Der neue Anfang
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 5 (1.3.1919)
- Date
- 1919-03-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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dern stellte mir nach zwei richtig beantworteten eine dritte, besondersschwierige, mit der Bemerkung: „den Kerl muß ich doch einmal reinlegen." Endlich ging ihm sein Wunsch in Erfüllung, die „ Übungsarbeit * konnte er mir befehlen. Innerhalb zweier Tage sollte ich nun sämtliche möglichen Formen des Verbums „absoudre", deutsch und französisch, völlig unabgekürzt konjugieren, also nicht weniger als 480* Formen. (Diese stumpfsinnige Arbeit dauerte 3 Stunden.) Vor der Anfertigung dieser Arbeit bat ich Dr. K. mir an Stelle dieser geisttötenden Arbeit eine andere „Übungsarbeit", z. B. die Übersetzung eines Stückes, aufzugeben. Er lehnte meinen Vorschlag glatt ab. Ich erklärte ihm darauf, meinem Direktor die Angelegenheit vorzutragen. Keine Antwort. Mein Direktor nahm meine Beschwerde sachlich entgegen. Am anderen Tage erklärte mir mein Lehrer, gleichzeitig mein Klassenleiter, daß er es als persönliche Ehrenkränkung betrachte, wenn ich ihn auf der Straße zu grüßen, geschweige denn, ihn in der Schule anzusprechen wagen sollte. Er könne es gar nicht begreifen, wie ein Schüler so gemein sein könne und sich beim Direktor über den Ordinarius beschweren. Seine Ehre sträube sich dagegen, überhaupt in dieser Klasse weiter zu unterrichten. Ich ging noch einmal zu meinem Direktor, nach seiner Entscheidung fragend. Er antwortete mir, daß ich selbstverständlich die „Übungsarbeit" anzufertigen habe, denn ihm stände nicht das Recht zu, den Befehl eines Lehrers aufzuheben. Die Behandlung meiner anderen Lehrer entsprach seit dem Tage dem Tone, der auf dieser Anstalt herrschte. In der Obersekunda ereignete sich während einer Zeichenstunde folgendes: als der oben erwähnte Herr M. meine Zeichnung durchsah, fiel aus meinem Rock mein französisches Lektürebuch, das ich beim Fortgange von daheim in der Eile eingesteckt hatte. Er bestrafte mich darauf mit einer Stunde Arrest, weil ich mich „mit Französisch beschäftigt" hätte. Nach der französischen Stunde erklärte ich Prof. Dr. R. der gleichzeitig stellvertretender Direktor war, daß der angegebene Strafgrund mit den Tatsachen nicht übereinstimme, und betonte ausdrücklich meine Bereitwilligkeit, mein Ehrenwort zu geben, daß ich weder während des Zeichenunterrichtes gearbeitet, noch zu arbeiten die Absicht gehabt habe. Am andern Tage wurde der erste Strafgrund wegen Mangels selbst an echeinbarer Beweiskraft durch folgenden zweiten ersetzt: „er bringt trotz wiederholten Verbotes Lehrbücher mit in den Zeichensaal." Es sei hier festgestellt, daß ein solches Verbot gelegentlich ausgesprochen worden ist. Eine Beschwerde meines geietzlichen Stellvertreters hatte nur den „Erfolg", daß Herr M. den Versuch machte, mich von der sittlichen Berechtigung seiner Bestrafung zu überzeugen. Den ersten Grund könne er nicht aufrecht erhalten, weil er mich beim Lernen nicht ertappt hätte. Er habe aber so trübe Erfahrungen früher schon mit mir gemacht, daft er subjektiv überzeugt sei, daß ich gearbeitet habe. Ich sei dieses Mal aber der objektiven Beweisaufnahme entglitten, und bekäme nunmehr deshalb die Strafe, weil er schon mehrfach die Mitnahme von Büchern 81