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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-12-01 · 6 (Dezember 1929) · page 33

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
6 (Dezember 1929)
Date
1929-12-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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samtzahl der Einwanderer. Im Norden erhielt der Teil Nordost, der die Staaten Neuengland, die Mittelatlanticstaaten und die Staaten Delaware, Maryland und den Distrikt Coiumbia einschließt, etwas über 80 Prozent der Zahl der jüdischen Einwanderer jenes Hauptgebietes gegenüber fast 68 Prozent der Gesamtzahl; die Ost-Nord-Zentralstaaten erhielten nur 17 Prozent der jüdischen Einwanderung gegenüber 28 Prozent der Gesamtzahl. Im Süden empfingen die Südatlanticstaaten ohne die Staaten von Delaware und Maryland und den Distrikt von Columbia über 46 Prozent der jüdischen Einwanderung jenes Hauptgebietes gegenüber nur 2 Prozent der Gesamtzahl. Auf der anderen Seite erhielten die Südwest- Zentralstaaten 22 Prozent der Gesamtzahl der jüdischen Einwanderer gegenüber 88 Prozent der Gesamtzahl der Einwanderer. Im Westen gingen 91 Prozent der Zahl der jüdischen Einwanderer zu den Pazific-Staaten gegenüber 81 Prozent der Gesamtzahl. Man kann feststellen, daß während des beobachteten Zeitraumes jeder Staat der Union jüdische Einwanderer erhielt, aber 94.48 Pm^nt gingen zu zwölf Staaten der Union: Kalifornien, Connecticut, Illinois, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Missouri, New Jersev, New York, Ohio und Pennsvlvanien. Die gleichen Staaten erhielten 75 Prozent der Gesamtzahl der Einwanderer, die das Land in diesem Zeitraum betraten. ARBEITSMARKT Die unterstützten Arbeltslosen Die Zahl der unterstützten Arbeitslosen nimmt in starkem Maße zu und übertrifft beträchtlich die Arbeitslosigkeit des letzten Jahres. Es ergibt sich folgendes Bild des Arbeitsmarktes: Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung: am 31. 10. 1929 .... 889.492 am 15. 10. 1929 .... 783.559 (am 31. 10. 1928 .... 670.997) Hauptunterstützungsempfänger in der Krisenunterstützung: am 31. 10. 1929 .... 171.642 am 15. 10. 1929 .... 165.028 (am 31. 10. 1928 .... 92.962) insgesamt: am 31. 10. 1929 .... 1.061.134 am 15. 10. 1929 .... 948.587 (am 31. 10. 1928 . . . . 763.959). Nene Bestimmungen für Saisonarbeiter Der Beginn der „berufsüblichei* Arbeitslosigkeit44 ist durch Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 18. Novv 1929 (RABL. I. S. 274) auf den 9. Dezember 1929 festgesetzt worden. Gleichzeitig ist durch Verordnung vom 18. Nov. 1929 (RABL. I. S. 274) die Verordnung über berufsübliche Arbeitslosigkeit vom 18. Dez. 1928 (RABL. I. S. 182) in neuer Fassung veröffentlicht worden. Unter die Berufe und Gewerbe, bei denen die Arbeitslosigkeit als berufsüblich -angesehen wird, fallen sämtliche Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Torfgräberei und Torfaufbereitung, der Gewinnung und Bearbeitung vor* Gesteinen und Mineralien, die Betonindustrie, Bauunternehmungen und Bauhanldwerk. Zum Teil werden vorr dieser Regelung betroffen: die nichtlandwirtschaftlichen Gärtnereien, die Hochseefischerei, die Gewinnung von Kies, Sand und Ton, die Kalk-, Gips- und Traßindustrie, die Ziegelindustrie,; das Baunebengewerbe wie das Beförderungswesen Die Dauer der berufsüblichen Arbeitslosigkeit darf höchstens auf vier Monate innerhalb von 12 Monaten festgesetzt werden. Für diese Zeit erhalten die Arbeitslosen* (ohne Bedürftigkeitsprüfung) Arbeitslosenunterstützung in Höhe der Krisenunterstützungi. Zulassung ausländischer Arbeiter Die Frage der Entlohnung ausländischer Arbeiter hat Anlaß zu einem Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen Versicherung (vom 27. 9. 1929, RABl. I. S. 243) gegeben. Anknüpfend an die Bestimmung des § 62 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, wonach, soweit ein Tarifvertrag besteht und für den Vermittlungsfall sriM, die Vermittlung nur zu den tariflich 'zulässigen Bedingungen erfolgen darf, bestimmt dieser Erlaß, daß die Beschäftteungsgenehmigung^ für ausländische Arbeiter zu versagen ist, wenn ihre Entlohnung zu untertariflichen Löhnen erfolgen soll. Da» 161

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