Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 6 (Dezember 1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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Sozialpolitik aus. Wenn auch von Arbeitgeberseite aus Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkung allzu großer sozialpolitischer Belastung geltend gemacht wurden, so wurde "doch der wirtschaftliche Wert der Sozialpolitik von keiner Seite aus geleugnet. Gerichts- und Gefangenenhiüe Vom 18.—20. September hielt in Breslau der „Deutsche Reichszusammenschluß für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege44 mit seinen •konfessionellen und neutralen Zweigvereinen — unter denen die Schlesische Gefängnisgesellschaft ihr lOOjähriges Bestehen feierte — seine Jahrestagung ab. Von den diesjährigen Maitagungen der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung44 und der „Vereinigung sozialdemokratischer Juristen44 ist noch der Kampf um die Gerichtshilfe erinnerlich, der um den gleichen Rang der freien Wohlfahrtspflege neben der öffentlichen und vor allem um die Vorherrachaft der Justiz] uristen über die Fürsorger geführt wird. Bemerkenswert ist, daß der bisher gegen die kommunalen WoMfahrtsämter von der Richterschaft ausgesprochene Verdacht politischer Voreingenommenheit fallen gelassen wurde. Auf dem Gebiet der Gefangenen- und Entlassenenfüreonge wird die Gesellschaft eingehende Arbeits- und Gesetzgebungspläne vorlegen; ihre Untervereine beireiben Beratung und Arbeitsvermittlung für Idde Gefangenen, sammeln gerichte über sie für die allgemeinen Fürsorgestellen usw. In den Referaten suchte Professor Mittermai er (Gießen) ein einheitliches System von Strafe und Fürsorge zu schaffen. Beide haben Erziehung zur SeObstverantwortung im Auge, Füraonge durch Hilfe, Strafe durch Zwang. Auch in den Methoden sind sie heute angenähert. Fürsorge dient nicht mehr nur dem Bedürftigen, sondern wili Staat und Gesellschaft schützen und muß daher oft feert sein wie die Strafe; diese wiederum ist vor allem seelischer Zwang. Der Redner forderte Arbeit am „runden Tisch" für Richter, Staatsanwalt, Polieei, Verteidiger, Arzt und Fürsorger, ferner Mithilfe der Geselltchfiü, vor allem auch der Wirt- ^aftliorganisationen bei der Wiedereingliederung der Vorbestraften in£ öffentliche Leben, und Kampf gegen Indolenz und Ablehnung gegenüber den Straffälligen. — Der zweite Referent D. Dr. Ulrich (evang. Wohlfahrtsamt Berlin) kontrastierte die Arbeit der freien Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge gegenüber der öffentlichen; die konfessionell neutralen kommunalen Wohlfahrtsämter könnten nur objektive Ermittlungs- und unpersönliche Unterstützungsarbeit leisten* erzieherischer Einfluß und seelische Hilfe sei den privaten (U. meint: religiösen!) Vereinen vorbehalten.— In Uehereinstimmung mit anderen Aeußerungen aus dem gleichen Kreise hebt der Redner neben dem von Mittermaier unterstrichenen Erziehungsgedanken die Bedeutung der Strafe als Sühne hervor. Die Feier der Schlesischen Gefängnisgesellschaft erhielt ihr Gepräge durch den Festvortrag von Oberjustizrat Gentz (Berlin), der in die von ihm mitgeschaffene neue preußische Verordnung über den „Strafvollzug in Stufen44 einführte. Ihr Leitgedanke ist, den Bestraften selbst für die Arbeit zu gewinnen, die der Strafvollzug an ihm leisten soll, also statt Vernichtung der Persönlichkeit ihre Heranziehung zur Selbsterziehung. Das sind Ideen» wie sie aus der Schulreform bekannt sind und die jetzt auch unter dem stärkeren äußeren Zwang des Strafvollzuges, der von Stufe zu Stufe durch wachsendes Vertrauen und steigende Verantwortung durchbrochen wird, Anwendung finden sollen. Das Ganze ist ein weitschichti«ges Erziehungswerk von geschichtlicher Bedeutung, das nicht nur für den Strafvollzug, sondern auf die Dauer wohl auch für die Entwicklung einer neuen Strafpraxis und -gesetzgebunig Einfluß gewinnen wird, wobei bei allem Idealismus nie die praktischen Notwendigkeiten und Möglichkeiten aus den Augen gelassen werden sollen. Auch dieser Redner schloß mit dem Appell an die Gesellschaft zur Verantwortung gegenüber den Straffälligen, denn wenn die Allgemeinheit sie nicht wieder aufnimmt und eingliedert, bleiben staatlicher Strafvollzug wie private Gefängnishilfe ohne dauernden Wert und Erfolg. 156