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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-12-01 · 6 (Dezember 1929) · page 26

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
6 (Dezember 1929)
Date
1929-12-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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2. Die Organisation der Arbeitsvermittlung. In verschiedenen Ländern wurden im Jahre 1928 öffentliche Stellen für Arbeitsvermittlung eingerichtet, ausgebaut oder umgestaltet. In Italien sind die Arbeitgeber verpflichtet, sich bei Beschaffung der benötigten Arbeitskräfte an die Arbeitsnachweise zu wenden. In Japan, wo die Zahl der Arbeitnehmer in schneller Zunahme begriffen ist, gibt es gegenwärtig in den Hauptorten des Gewerbes, des Handels und des Bergbaues etwa 230 Arbeitsnachweise. In Schweden zählte man Ende 1927 nur 27 Arbeitsnachweise. In Australien soll die Schaffung eines Netzes von Arbeitsnachweisen geprüft werden. In Rußland sind aus parteipolitischen Gesichtspunkten heraus verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitnehmergruppen, denen die Eintragung bei dem Arbeitsnachweisen gestattet ist, einengen. Die Bemühungen, eine bessere Verteilung der innerhalb der Landesgrenzen verfügbaren Arbeitskräfte zu erzielen, haben im Jahre 1928 zugenommen. Hier sind insbesondere die in Großbritannien und Italien ergriffenen Maßnahmen zu erwähnen. In Großbritannien sind innerhalb 4 Monaten 15.000 Arbeitnehmer in neue Berufe übergeleitet worden. Das wichtigste Ziel war die Vermittlung von Arbeitslosen in Gemeinden, die durch Arbeitslosigkeit relativ wenig belastet waren. In Italien hat der Ministerrat einem Erlaß über die Organisierung der Binnenwanderung zugestimmt. Erinnert sei hier auch an die Verordnung über den Wanderschein in Deutschland. Die Stellenvermittlung der Arbeitnehmer wirft jedoch Fragen auf, die nicht nur die einzelnen Länder berühren, sondern von internationaler Bedeutung sind. Es handelt sich hier in erster Linie um die wegen Arbeitslosigkeit auswandernden Personen, ferner um die Unterbringung von Flüchtlingen, an der das IAA. zeitweise mitgewirkt hat. (Den russischen und armenischen Flüchtlingen ist ein besonderes Kapitel gewidmet.) Darüber hinaus hat das IAA. («gemäß dem Washingtoner Abkommen über die Arbeitslosigkeit) die Aufgabe, die „Wirksamkeit der Arbeitsvermittlungssyisfteme der verschiedenen Staaten im Einvernehmen -mit diesen in Zusammenhang zu bringen1*. Das IAA* hat sich auch bereit erklärt, den Regierungen alle Auskünfte zu übermitteln, über die es hinsichtlich jener Gruppen von Arbeitslosen, die auswandern wollen, sowie jener Industrien und Gewerbe, in denen ausländische Arbeitskräfte Beschäftigung^ finden können, verfügt. Allerdings. sind die ersten Versuche, die in dieser Richtung unternommen wurden, nicht sehr erfolgreich verlaufen. Aus den Gutachten der Regierungen ist zu entnehmen, daß man einer solchen internationalen Organisation einstweilen noch sehr skeptisch gegenübersteht. Die an Auswanderungsfragen besonders interessierte polnische Regierung mißt jedoch dem planmäßigen Zusammenwirken der Einrichtungen für Stellenvermittlung hohe Bedeutung bei und hat den Wunsch ausgesprochen, daß Vorschläge zum Zwecke des Austausches statistischer Angaben zwischen den Ein- und Auswanderunrcsländern und einheitlicherem Vorgehen der Arbeitsvermittlung gemacht werden sollten. 3. W a n d e r u n g s w e s e n Ausführlich geht der Bericht auf die Wanderungsfragen ein. Die überseeische Wanderung zeigt bekanntlich verglichen mit den Vorkriegsaahren und mit den Jahren 1920—24 ein wesentlich geringeres Ausmaß. Auswanderer Einwanderer (Inländer) (Ausländer) 1920-24 782000 1,002.000 1925 593.000 684.000 1926 713.000 768.000 1927 699 000 724.000 In manchen Ländern, so in Polen und Ungarn, hat die Auswanderung jedoch zugenommen. Ueberseeische Auswanderer (in tausend) 1920-24 1925 1926 1927 Deutschland 48 62 64 60 Gr.-Britannien 214 141 167 154 Ungarn 3,9 3,5 5,9 15,6 Italien 172 114 129 146 Polen 56 38 50 58 Tschechoslowakei 13 7 12 15. Die Auswanderung hat -sich insbesondere nach Kanada, Südamerika (Argentinien und Brasilien), Südafrika 154

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