Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 6 (Dezember 1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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RUNDSCHAU TAGUNGEN UND BERICHTE Die Tätigkeit des Internationalen Arbeitsamtes im Jahre 1928 Das Internationale Arbeitsamt (IAA.) arbeitet seit zehn Jahren an der internationalen Regelung sozialpolitischer Fragen. Da von Jahr zu Jahr neue sozialpolitische Probleme ^ur Diskussion gestellt werden, erweitert sich auch sein Arbeitskreis mehr und mehr, gleichzeitig wird der Zusammenhang, der Nachrichtendienst zwischen den einzelnen Staaten und dem IAA. systematisch gepflegt und verstärkt. Die Zahl der ratifizierten internationalen Uebereinkommen, die Annahme von Vorschlägen des IAA., die Sammlung internationalen Gesetzesmaterials steigen an und tragen dazu bei, dem IAA. vermehrte Informationen über die Situation in seinen Mitgliedsstaaten zu verschaffen. Jährliche Berichte des IAA. ermöglichen die vergleichende Beobachtung der erzielten Ergebnisse. Der Bericht für 1928 (Bericht des Direktors, 1. Teil, Internationales Arbeitsamt, Genf 1929) gibt folgende Hauptarbeitsgebiete des IAA. an: Arbeiterschutz im engeren Sinne, Sozialversicherung, Lohnfrage, Arbeitmarkt, Sonderschutz für einzelne Arbeitnehmergruppen, Lebensbedingungen der Arbeitnehmer, allgemeine Rechtsstellung der Arbeitnehmer, für die Untersuchungen jeweils für die einzelnen Staaten durchgeführt sind. Wir wollen hier nur über einige uns besonders interessierende Fragen berichten: Die Entwicklung der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und über die Wanderung im Jahre 1928. 1. Die Entwicklung der Einrichtungen der Arbeitslosenversicherung. Ein neues Gesetz über die Einführung einer Arbeitslosenversicherung ist 1928 nicht zu verzeichnen. Doch stellt das IAA. fest, daß der Gedanke der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit in unaufhörlichem Erstarken begriffen sei und daß man in Zukunft mit weiteren praktischen Maßnahmen rechnen dürfe. In Deutschland ist infolge der Zunahme der werktätigen Bevölkerung die Zahl der Versicherten um etwa % Million gestiegen und beträgt nunmehr mehr als 17 Millionen. In Großbritannien und Nordirland war der Fortschritt zwar weniger ausgeprägt, doch ist auch hier die Zahl der Versicherten um fast 100.000 gestiegen und belief sich im Juli 1928 auf fast 12 Millionen. In der Schweiz sind gegenwärtig insgesamt 263.000 Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit versichert. In Frankreich, wo nicht eine gesetzliche, sondern eine freiwillige Versicherung vorliegt, ist die Zahl der Versicherten im ersten Halbjahr 1928 auf 187.000 gestiegen, das dreifache der Zahl von 1923. In Australien liegt ein Entwurf für ein Gesetz betr. die pflichtmäßige Arbeitslosenversicherung vor. Vorbereitungen zu Versicherungsgesetzen werden in Kanada und Spanien getroffen. Die Vereinigten Staaten haben gleichfalls eine Untersuchung dieser Fragen beschlossen. In Schweden liegen zwei Entwürfe vor, von denen der eine eine pflichtmäßige, der andere eine freiwillige Versicherung vorsieht. Die langfristige Arbeitslosigkeit bildet eines der schwierigsten Probleme, mit denen man sich im Jahre 1928 unaufhörlich zu beschäftigen hatte. In einigen Staaten bestehen deshalb neben der eigentlichen Versicherung außerordentliche Unterstützungseinrichtungen, so in Österreich, in Deutschland (Krisenfürsorge) und in der Tschechoslowakei. In Großbritannien fallen (wie in weitem Umfang auch in Deutschland) zahlreiche Arbeitslose, die von der Versicherung nicht oder nicht mehr erfaßt werden, der öffentlichen Fürsorge zur Last. Ein weiteres Problem der Arbeitslosenversicherung ist in der Unterstützung ausländischer Arbeitsloser zu sehen, das allerdings in der Regel schon in befriedigender Weise im Wege der Gleichberechtigung der ei«^ heimischen und der ausländische* Arbeiter gelöst ist. Es haben diese Fragen zu einer Reihe von gegenseitigen Abkommen geführt. 153