Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 6 (Dezember 1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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durch Herabsetzung der Beiträge an die Ersparung Krankenkassen .........30 Millionen durch Senkung der Unterstützungssätze bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit .... 21 „ durch Beseitigung von Mißständen und Mißbräuchen...........20 „ durch Einführung der längeren Anwartschaftszeit bei erstmaligem Bezug der Arbeitslosenunterstützung ...... 16 „ durch Anrechnung der Renten, Wartegelder und Ruhegehälter.........8 durch Staffelung der Wartezeit nach dem Familienstand ..........2 „ durch Verlängerung der Lehrlingsversicherung ........... 1 98 Millionen Aber selbst unter Berücksichtigung dieser „Ersparnisse" hat sich die Finanzlage der Reichsanstalt keinesfalls so gestaltet, daß sie den erhöhten Bedarf im Winter aus eigenen Kräften decken könnte. Die Einnahmen der Reichsanstalt stellen sich, für das ganze Jahr betrachtet, unter Beibehaltung der nicht erhöhten Beitragszahlung von 3 Prozent des Lohnes auf 840 Millionen Mark. Bei einem angenommenen Jahresdurchschnitt von 1,100.000 Arbeitslosen (statt wie bisher 800.000) müssen jedoch die Ausgaben, nach ihrer bisherigen Höhe berechnet, auf 1.119 Millionen Mark geschätzt werden, sodaß bei 840 Millionen Mark Einnahmen £79 Millionen Defizit verbleiben. Bei Berücksichtigung der etwa 100 Millionen Ersparungen vermindert sich dieser Betrag auf ca. 180 Millionen Mark jährliches Defizit. Der Hauptbedarf der Reichsanstalt liegt naturgemäß im Winter; der über die Einnahmen hinausgehende Mehrbedarf wird für diesen Winter auf 220 bis 250 Millionen veranschlagt, denen Ersparnisse aus dem Sommer nicht gegenüberstehen. Im Reichsetat sind nur 150 Millionen zur Unterstützung der Reichsanstalt eingesetzt, von denen heute aber nur noch 68 Millionen verfügbar sind. Weitere 130 bis 180 Millionen müßten also für den bevorstehenden Winter verfügbar gemacht werden. Es bleibt offen, wie dieses Defizit gedeckt werden soll. Daß ein weiterer Abbau der Leistungen, der ja nur eine nochmals erhöhte Belastung der kommunalen oder freien Wohlfahrtspflege nach sich ziehen würde, stattfindet, ist kaum anzunehmen. Di** Frage, die nunmehr zur Entscheidung offen steht, ist vielmehr die, ob dieses Defizit durch eine Beitragserhöhung oder durch Zuschüsse des Reichs gedeckt werden soll. Versicherungsmäßig wäre die Beitragserhöhung das Näherliegende. Aber es läßt sich bei einem solchem Sondergebiet, wie es die Arbeitslosenversicherung darstellt, auch durchaus die Forderung nach einem ständigen Reichszuschuß vertreten. Je mehr aber die Versicherung in sich 135