Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 5 (November 1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Arbeitsnachweis" erscheint in seiner heutigen Gestalt in drei Abteilungen: Arbeitsamt, Berufsamt, Arbeitslosenversicherung, mit insgesamt 4 Heften im Monat. Er behandelt nicht nur alle theoretischen und praktischen Fragen, soweit sie die öffentliche Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung der Reichsanstalt betreffen, sondern gibt auch der nicht öffentlichen Tätigkeit auf diesen Gebieten weitgehend Raum. „Arbeit und Beruf4 (Halbmonatsschrift für Fragen des Arbeitsmarktes, der Arbeitslosenversicherung, der Berufsberatung und verwandter Gebiete, herausgegeben von Schindler-Uranitsch- Ziertmann, Grüner-Verlag, Berlin W 8, Friedrichstraße 78) erscheint für Deutschland und Oesterreich gemeinsam iSie dient vor allem Fragen der Berufsberatung (ständige Anlage „Berufskundliche Nachrichten"). Die speziellen Interessen der Jugendlichen an den Arbeitsmarktfragen werden durch die Zeitschrift »Jugend und Beruf'1 (herausgegeben von Dr. R. Liebenberg, Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44) vertreten. Auch hier stehen berufskundliche Nachrichten im Vordergrund. Das „Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt" (herausgegeben von Dr. H. Webler, Frankfurt a. M., Carl Heymanns Verlag s. o.) leitet dann hinüber zu allgemeineren Fragen der Jugendwohlfahrt. Rechtsprechung und Literatur finden in dieser Zeitschrift weitgehende Berücksichtigung. ZEITSCHRIFTENSCHAU Sehr bedeutsame, weil von maßgebender Seite (Ministerialdirektor Dr. Zschucke, Berlin, Direktor in der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) vorgetragene Ausführungen über die karitative Arbeitsvermittlung im Rahmen der Sozialpolitik sind in der „Inneren Missio n" (Heft 9, Sept. 1929) wiedergegeben. Der Grund für die karitative Arbeitsvermittlung sei die Hilfe für solche Menschen, die sich aus eigener Kraft wirtschaftlich nicht behaupten und die o^ne Hilfe auch körperlich, geistig, seelisch oder sittlich sich nicht auf rtpr Höhe halten und wieder in Höhe kommen können. In diesen Fällen habe sich insbesondere dort, wo nachgehende Prüfung der Vermittlungsergebnisse zur Sicherung des Dauererfolges erwünscht sei, die öffentliche Arbeitsvermittlung tatsächlich bisher auf Einzelgebiete beschränkt und beschränken müssen. Die öffentlichen Arbeitsnachweise könnten daher die Mitarbeit gemeinnütziger Arbeitsvermittlungen, die außerhalb ihrer Organisation stehen, durchaus ertragen und begrüßen. Als Ergebnis wird die karitative Arbeitsvermittlung „anerkannt als zurzeit für gewisse Fälle der Vermittlung notwendig und unentbehrlich". Diese so entschieden ausgesprochene Anerkennung der karitativen Arbeitsnachweise verdient besonders hervorgehoben zu werden. Die Arbeitsvermittlung der evangelischen Wohlfahrtspflege wird in Landesnachweisverbänden, die den öffentlichen Landesarbeitsämtern nachgebildet sind und als Landesarbeitsdienste bezeichnet werden, zusammengefaßt. Es werden folgende Zahlen über die Vermittlungstätigkeit einzelner Landesarbeitsdienste veröffentlicht (Innere Mission, Heft 9, September 1929): 1928 19 2 9 1. Ha bjahr Pommern 2622 1823 Brandenburg 8289 6860 Niedersachsen 5500 329G Westfalen 10.899 7293 Rheinland 6665 4214 Der Reform der Arbeits 1 o s e n v e r s i c h e r u n g ist wiederum ein ganzes Heft des „O e f f e n t - liehen Arbeitsnachweise s" (Die Arbeitslosenversicherung, Heft 21/22, September 1929) gewidmet. Es kann hier nur darauf hingewiesen werden, daß in diesem Heft alle beteiligten Parteien in Kürze zu Wort kommen: Die Reichsanstalt, die freien Gewerkschaften, die Angestelltenverbände, die Arbeitgeber, die Gemeinden u. a. m. Eine Chronik über die E n t w i c k- 1 u n g der Gewerkschaftsbewegung der Angestellten (Soziale Praxis, Heft 38 vom 19 September 1929) hat folgendes Resultat ergeben: Es zählten Mitglieder: der Allgemeine Freie Angestellteobund (Afa) 1924 1927 543.596 392.000 12S