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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-11-01 · 5 (November 1929) · page 24

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
5 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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Sozialrentnerfürsorge Das am 1. Oktober in Kraft getretene Gesetz über Leistungen in der Invalidenversicherung (jttüßl. I. S. 135) sieht eine Erhöhung der Renten vor. In einem Erlaß vom 14. August (RGBl. I. S. 198) weist der Reichsarbeitsminister darauf hin, daß die Fürsorgeverbände die Rentenerhöhungen nicht zum Anlaß nehmen sollen, ihre Leistungen allgemein um den Betrag der sich ergebenden Rentenerhöhung zu kürzen, sondern daß sie ihre Maßnahmen davon abhängig machen sollen, ob und in welchem Umfange die Lage des einzelnen Falles eine Kürzung der Fürsorgeleistungen zuläßt. Die wirtschaftliche Lage der Sozialrentner Praktische Vorschläge für die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Sozialrentner sind heute deshalb so schwer möglich, weil es an den nötigen zahlenmäßigen Unterlagen fehlt. Die Tatsache, daß zur Zeit 30 bis 40% der Rentenempfänger aus der Invaliden-, Angestellten- und Unfallversicherung auf ergänzende Unterstützung aus öffentlichen Fürsorgemitteln angewiesen sind, ist zwar bekannt, es mangelt aber an dem Nachweis der Ursachen ihrer Bedürftigkeit. Nimmt man an, daß die Renten allgemein zu niedrig sind, so bleibt die Erklärung dafür aus, daß 60% bis 70% der Rentenempfänger mit der Rente auskommen. Man kann nur vermuten, daß Nebeneinnahmen vorhanden sind: Arbeitsverdienst, Unterstützung durch Kinder, Grundbesitz usw. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat daher, zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission eingesetzt, die durch eine umfassende statistische Erhebung die notwendigen Unterlagen herbeischaffen sollte, um die Möglichkeit einer Zusatzrentenversorgung zu prüfen. Diese Erhebung ist jetzt durchgeführt. Sie erstreckt sich auf alle Teile Deutschlands; es beteiligten sich an ihr städtische und ländliche Bezirke. Unter dem Städten sind in gleichmäßiger Verteilung Großstädte, Mittelstädte und Kleinstädte vertreten, unter den Landkreisen solche mit industrieller und mit landwirtschaftlicher Bevölkerung. Die Verteilung ist durch Vermittlung des Deutschen Städtetage» und des Deutschen Landkreistages erfolgt. Insgesamt werden 65.000 Fälle erhoben: 50% unterstützte und 50% nichtunterstützte Sozialrentner. Die Erhebung beschränkte sich auf Empfänger von Invaliden-, Alters-, Witwen- und Witwerrente aus der Reichaversicherungsordnung und von Invaliden-, Alters- und Witwenpensionen aus der knappschaftlichen Pensionsversicherung. Unfallrentner als solche wurden in die Erhebung nicht einbezogen. An der Erhebung beteiligt sind 218 Fürsorge verbände: 108 Städte und 110 ländliche Bezirke. Das Material ist zum größten Teile bereits eingegangen. Die Ergebnisse werden in Kürze veröffentlicht werden. Jüdische Kredithilfe in Breslau Im Anschluß an unsern Aufsate über „Mittelstandsfürsorge durch Kredithilfe" (Jg. II., Nr. 12), der in der „Jüdisch-Liberalen-Zeitung" wieder abgedruckt war, wird durch den „Verein Jüdische Mittelstandshilfe, Breslau'1 folgendes ergänzt: „Im April 1924 haben einige Breslauer jüdische Bürger eine Einladung an die Gemeinde, Lagen und Privatleute gesandt zwecks Gründung eines Darlehens-Vereines. Zur Gründungsversammlung waren jedoch ninr 2(V Personen erschienen, Vertreter der von uns eingeladenen Logen und Vereine waren nicht zugegen. Durch intensive Arbeit der damaligen Vorstandsmitglieder war es schon im ersten Jahre möglich, von Privatpersonen Darlehen im Gesamtbetrage von Mk. 16 000.— zu erhalten. Im ersten Jahre haben wir 110 Darlehen im Gesamtbetrage von Mk 39.000.— auagegeben, die bis auf den Betrag von Mk. 500.— vereinbarungsgemäß innerhalb 6 Monaten zurückgezahlt worden sind. Der Höchstbetrag der gegebenen Darlehen war laut Gründungsbeschluß Mk 600.— Die Verwaltungsgebühr betrug Mk. 3.60 pro 100 und Monat, sie wurde jedoch in einzelnen Fällen ganz erlassen, die Rückzahlungspflicht war 6 Monate. Im April 1925 sahen die Vorstandsmitglieder, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse unbedingt eine Ausdehnung unserer sozialen Einrichtung notwendig machen. Wir baten den Vorstand der Synagogen-Gemeinde* 120

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