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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-11-01 · 5 (November 1929) · page 13

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
5 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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^Geburtsurkunde hat der Konsul sofort einen amerikanischen Paß ausgestellt, und sie konnte ihre Reise antreten. In einem ähnlichen Fall handelte es sich hingegen um die jüdische Frau Frieda Kolodinska, die auch in Amerika gewohnt hatte, derer» Mutter sogar in Amerika geboren war. Vor einigen Jahren fuhr sie mit ihrem Vater nach Rußland, der Vater starb in Rußland, und sie beschloß, zu ihrer Mutter nach Amerika zurückzukehren. Sie hatte eine amerikanische Geburtsurkunde und eine amerikanische Identitätsbescheinigung mit Lichtbild. Der Konsul ir Riga weigerte sich kategorisch, einen amerikanischen Paß auszustellen, wa*« er damit begründete, daß er erst in Washington anfragen müsse. LUs hätte bedeutet, daß Frau Kolodinska drei Monate in Riga hätte warten müssen. Man kann sich vorstellen, was das gekostet hätte. Eine amerikanische Schiffsgesellschaft war aber davon überzeugt, daß der Konsul gesetzeswidrig handelte und wagte es, sie ohne Visum nach Amerika zu schicken. Jetzt bat sie auch eine telegraphische Mitteilung aus New York erhalten, daß Frau Kolo dinska ohne Schwierigkeiten dort gelandet ist. So mißt der amerikanische Konsul mit zweierlei Maß Juden und Christen. Nicht besser, manchmal noch schlechter sind die kanadischen Vertreter. Daß kanadische Konsulate geheime Anweisung haben, keine Juden nach Kanada zu lassen, nahen wir schon lange gewußt. Nun erfahren wir, daß die „Canadian Pacific", welche sich mit Emigrantentransporten nach Kanada bofaßt, von jüdischen Einwanderern verlangt hat, sie sollten sich taufen lassen; nur dann würde die Gesellschaft sie nach Kanada bringen. — Jüdische Frauen aus Oesterreich wollten nach Kanada fahren, und wandten sich an die „Canadian Pacific" in Wien und baten um Rat wegen eines Visums und Arbeit. Darauf erklärte die „Canadian Pacific", daß sie nur Auswanderer katholischen oder protestantischen Glaubens annähme. Treten die Emigrantinnen aus dem Judentum aus, so können sie auch angenommen werden. Die Emigrantinnen, die wir gut kennen, teilen uns das mit, und begreifen nicht, was hier überhaupt vorgeht. RUNDS CHAU WANDERUNG Ständige Konferenz für Wandererschutz in Genf am 5. und 6. September 1929 Die Ständige Internationale Konferenz der privaten Organisationen für den Wandererschutz ist eine Vereinigung aller wichtigen privaten Wanderungsorganisationen der Welt. Der diesjährigen Tagung der Konferenz lagen eine Fülle wichtiger Materien vor (s Jg. 3, Nr. 3, S. 56 ds. Ztschr). 1. Die Völkerbundkommission hat im Juni 1929 einen Vorschlag der Konferenz, internationale Durchreisekarten für Wanderer einzuführen, einstimmig angenommen und der Ratifizierung der Länder empfohlen. Diese Karte gibt dem Besitzer neben der unbeschränkten Durchwanderungserlaubnis durch jedes Land das Recht auf völligen Unterhalt durch die Schiffahrtslinie und das Recht auf Rücktransport bis zum Heimatort, falls die Einwanderungsbehörden in irgendeinem Hafen des Auswanderungs- oder Einwanderungslandes Schwierigkeiten bereiten. Eine ganze Anzahl Länder haben die Ratifizierung bereits vollzogen, sodaß die Frage der Rückwanderung, die heute innerhalb Deutschlands eine sehr starke Rolle spielt, eine erhebliche Milderung erfahren wird, da die Schiffahrtsgesellschaften verpflichtet sind, für den Rücktransport d«r Wanderer zu sorgen. 2. Eine sehr eingehende Debatte erfuhr die Frage der obligatorischen Versicherung der Wanderer. Die Konferenz hat nach sehr ausführlichen Beratungen mit Versicherungsfachleuten und den großen internationalen Schiffahrtsgesellschaften ein Versicherungsschema für die Durchwanderer ausgearbeitet. Die endgültige Beschlußfassung über 109

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