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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-11-01 · 5 (November 1929) · page 7

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
5 (November 1929)
Date
1929-11-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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a) zur Behebung der Notlage der älteren Angestellten 1. zu veranlassen, daß Lehrlingshöchstzahlen im Handelsgewerbe festgelegt werden; 2. gemeinsam mit den Ländern Umschulungen der erwerbslosen Angestellten in die Wege zu leiten und notfalls Umschulungsmaßnahmen durch die Bereitstellung besonderer Mittel zu fördern; 3. unverzüglich Maßnahmen zur Abwendung drohenden Verlustes von Versicherungsanwartschaften zu treffen; 4. unverzüglich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des geltenden Kündigungsrechtes vorzulegen; 5. unverzüglich eine Ergänzung des Reichs-Pressegesetzes in die Wege zu leiten, um die auf dem Gebiete der Chiffre-Anzeigen entstandenen Mißstände zu beseitigen; b) die vom Unterausschuß für Angestelltenfragen des 9. (sozialen) Ausschusses aufgestellten Leitsätze bei den gesetzgeberischen Arbeiten zur Abstellung der Erwerbslosigkeit älterer Angestellter zu verwerten; c) unter dieser Verwertung nach Anhörung der in Frage kommenden Angestellten - und Arbeiterorganisationen zu prüfen 1. ob allen öffentlichen und privaten Unternehmern eine Meldepflicht auferlegt werden kann, 2. ob den Betrieben eine gewisse gesetzliche Beschäftigungs- und Einstellungsfrist und die Verpflichtung zur Gewährung eines Abkehrgeldes auferlegt werden kann und dem Reichstag im Herbst eine Denkschrift hierüber vorzulegen. Zu den in der Denkschrift aufgestellten neuen Forderungen ist heute folgendes zu bemerken: Zu a) 1. Die Festsetzung von Höchstzahlen für die Lehrlinge ist leider noch nicht durchgeführt worden. Zu a) 2. Umschulungsmaßnahmen sind zu begrüßen, ihr Er* folg ist jedoch bedingt, da allgemein eine Ueberfüllung auch der anderen Berufe vorliegt. Zu a) 3. Die Erhaltung der Anwartschaften in der Sozialversicherung war seit Dezember 1926 in der Erwerbslosenunterstützung und ist durch das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 16. Juli 1927 sichergestellt. Zu a) 4. Das Kündigungsschutzgesetz von 1926, das nur befristet helfen konnte, hat keine Verbesserung erfahren. Zu a) 5. Die Mißstände im Chiffre-Anzeigenwesen haben lediglich Erwägungen für eine bessere Regelung gezeitigt. Auf die Punkte b) und c) wird späterhin noch eingegangen werden. Gegenwärtig versucht man durch verschiedene Sondermaßnahmen die Notlage der erwerbslosen älteren Angestellten zu beheben; es bleibt jedoch zweifelhaft, ob damit Erfolge erzielt werden können. Darlehen für ältere erwerbslose Angestellte, um die Gründung einer selbständigen Existenz zu ermöglichen. Ueber die Gewährung entscheidet die Kreditgemeinschaft gemeinnü+zisrer Selb^thilfrnrsranisatioiiftn Deutschlands G. m. b. H. Voraussetzungen: Volkswirtschaftliches Bedürfnis» Sicherheit der Rücikzahlungj persönliche Eignung des Gesuchstellers. 103

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