Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-10-01 · 4 (Oktober 1929) · page 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
4 (Oktober 1929)
Date
1929-10-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2709108-2709121-2709125--650-2709847
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

einer einheitlich aufgebauten Sozialversicherung geregelt. Die Dauer der Arbeitslosenunterstützung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird, beträgt 9 Monate im ersten und ebenso lange im zweiten Jahre der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der von der Versicherung mit Geld unterstützten Arbeitslosen betrug im Haushaltsjahr 1927/28 etwa 650.000. In der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge kennt Rußland zwei Formen, die Einrichtung öffentlicher Notstandsarbeiten und die Arbeitslosenkollektiven, eine Art Genossenschaft für qualifizierte Arbeiter, die 1928 122.500 Personen «beschäftigt haben. Der Errechnung des gesamten deutschen Arbeitseinkommens dient eine Untersuchung von Dr. Fr. Lemmer im „A r b e i t g eb e r" (Nr. 16 vom 15. 8. 1929). Für die Gesamtzahl der hauptberuflich Erwerbstätigen würde sich nach Berechnungen, die auf Zahlen der Versicherungsanstalten zurückgehen, bei Vollbeschäftigung eine Summe von 48.8 Milliarden ergeben. Zur Frage der Reform der Arbeitslosen - Versicherung bringt die »Frankfurter Zeitung« (Nr. 630 vom 24. 8. 1929) folgende bemerkenswerte Ausführungen: „ . . . Zuweilen konnte man aus Artikeln einen Sinn herauslesen, als ob die Arbeitslosenversicherung erst das Anschwellen der Arbeitslosigkeit heraufbeschworen hätte. Das ist eine ganz leichtfertige und die Wahrheit verhüllende Behauptung .... Wer diesen Erwerbslosen in ihrer Not helfen will, der muß ihnen Leistungen zuwenden, mit denen sie sich auch wirklich durchschlagen können. Die Hälfte unserer 23.95 Millionen Lohn- und Gehaltsempfänger hat kein steuerpflichtiges Einkommen oder mit anderen Worten, verdient nicht mehr als 1200 Reichsmark jährlich. Es ist gänzlich ausgeschlossen, bei solchem Verdienst Rücklagen für Zeiten der Not zu machen. Werden diese Menschen arbeitslos, so sind sie ganz auf ihre Arbeitslosenunterstützung angewiesen. Die Höhe der Unterstützung ist also, wenn die Unterstützung einen Sinn haben soll, nach unten begrenzt. . . Ueber caritative Stellenvermittlung vom katholischen Standpunkt aus gibt ein Aufsatz von E. Denis in der „C a r i t a s" (Nr. 8, August 1929, S. 281) Aufschluß. Die Hausangest eilten Vermittlung und die Stellenvermittlung der Berufs- und Standesvereine spielen neben der Stellenvermittlung für körperlich und seelisch Behinderte eine besondere Rolle. Die Caritas ist nicht gewillt, diese Veraiittlungstätigkeit aufzugeben, sondern will die „starke Eigenp>rägung traditioneller katholischer Arbeitsvermittlung unbedingt erhalten.'4 Wertvolle statistische Unterlagen zum Bewahrungsgesetz sind in einem Aufsatz von Ministerialrat Wittelshöf er in der „V o 1 k s w o h 1fahrt" (Nr. 16 vom 15. 8. 1929, S. 735) enthalten. Die 10 Arbeitshäuser Preußens hatten am 15. Februar 1929 2.163 Insassen. Von diesen waren nach Ansicht von Wittelshöfer 57,5% bewahrungsfähig. BÜCHERSCHAU Die Wirkung der Lohnerhöhungen auf die Kaufkraft und den inneren Markt. Selbstverwaltung in der Sozialpolitik. (Bericht über die Verhandlungen der X. Generalversammlung der Gesellschaft für soziale Reform in Hamburg am 28. und 29. Juni 1927. Schriften der Gesellschaft für soziale Reform Heft 80 (12. Band Heft 3). Verlag Gustav Fischer, Jena 1927). Wandlungen des Kapitalismus. Auslandsanleihen. Kredit und Konjunktur. Verhandlungen des Vereines für Sozialpolitik in Zürich 1928, Verlag von Duncker & Humblot, München 1929). iPro'tokoll vom 3. A f a - G ewerk Schaftskongreß vom 1. —4. Oktober 1928 in Hamburg. Die X. Generalversammlung der Gesellschaft für soziale Reform war der entscheidenden Frage gewidmet, ob Lohnerhöhung durch Stärkung der Kaufkraft produktionsfördernd wirken könne. Beide Hauptreferenten der Tagung — Prof. L e d e r e r und Prof. Theodor Brauer — kamen übereinstimmend zu dem Schlüsse, daß Lohnerhöhungen die Produktionsikraft der Wirtschaft außerordentlich ankurbeln können, umsomehr als die Rationalisierung der letzten Jahre dem Produktionsprozeß eine Kapazi- 93

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.