Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1929)
- Date
- 1929-10-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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9 Stunden und angemessene Pausen zwischen der Arbeit, einen freien Nachmittag jede Woche und an jedem zweiten Sonn- oder Feiertag, Urlaub von 1 bezw. 2 Wochen, Lohnzahlung bei Krankheit bis zu 14 Tagen, Mutterschutz (Schwangerschaft kein Grund zur fristlosen Kündigung!) insbesondere für 4 Wochen vor und 2 Wochen nach der Entbindung, Kündigungsfristen für Hausgehilfen einen halben Monat zum Monatsende, für Hausangestellte 1K Monate zum Vierteljahresschluß, fristlose Kündigung bei wichtigem Grund, Nichtbeschäftigung von Kindern unter 12 Jahren, von Kindern unter 14 Jahren Beschäftigung nicht länger als 3 bis 4 Stunden. iPrivatrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden; der öffentlich-rechtlichen Sicherung der Schutzvorschriften sollen die gemäß dem künftigen Arbeitsschutzgesetz zu errichtenden Arbeitsschutzämter dienen, deren Tätig werden in der Regel an den Anruf der Beteiligten gebunden sein soll. —dt. AUS DER PRAXIS DER BERUFSBERATUNG VIII. Jugendfürsorgerische Arbeit in der Berufsberatung Erwin M. wurde uns vor etwa zwei Jahren durch seinen Vater gemeldet. Herr M. bat dringend um die sofortige Unterbringung seines Sohnes in einer Tischlerlehre, die Lehrstelle müsse außerhalb Berlins sein, für die Kosten wolle er aufkommen. Als Grund für die Dringlichkeit der Unterbringum? gab er an, daß E. sich zur Zeit in einer Erziehungsanstalt befinde. Wenn er innerhalb weniger Wochen keine Lehrstelle habe, würde der Fürsorgeerziehungsbeschluß durchgeführt werden, und davor wolle er den Jungen bewahren.. Eine Vorstellung bei der Beratungsstelle sei .nicht möglich, da das Heim sich außerhalb Berlins befinde. Von der Vorgeschichte wurde uns durch den Vater folgendes bekannt. Der Junge stammt aus guten Mittelstands Verhältnissen, ist »das jüngste von drei Kindern, der einzige Sohn und von Eltern und Geschwistern überaus verwöhnt. Da die Eltern seit langen Jahren getrennt leben, wurde e»r in einem Internat erzogen. Nach seinem Schulabgang wohnte er bald beim Vater, bald bei der Mutter und führte auf diese Weise ein recht ungeregeltes Leben. Die Kaufmannslehre, in die ihn der Vater gegeben hatte, gab er bald wieder auf und fuhr mit einem Freunde nach Baden-Baden, gab dort viel — geborgtes — Geld aus und wurde schließlich, von dem Freunde verlassen, von der Polizei aufgegriffen und in die Fürsorgeerziehungsanstalt eingeliefert. Nach intensiven Bemühungen gelang es, eine Lehrstelle .in einer Provinzstadt und eine Pflegestelle bei einem dort ansässigen jüdischen Be* amten für E. zu finden. In der ersten Zeit klangen die Berichte über den Jungen recht ermutigend, allmählich hörten wir Klagen und nach einem Jahre erklärte der Meister, daß es sinnlos sei, den jungen Menschen weiter auszubilden, da er nicht die geringste Lust zum Handwerk hätte und nichts lernen wolle. Die .Schwester des Jungen rief uns an und teilte uns die Rückkehr ihres Bruders mit der Bitte mit, bis izu dem Tage .seiner Ankunft in Berlin bereits eine neue Lehrstelle izu beschaffen. Wir lehnten dies mit der Begründung ab, ein zweites Mal »nichts für den Jungen tun zu können, ehe wir ifin kennen gelernt hätten. Sehr ungern entschloß sich die Schwester, E. »zu veranlassen, nach Berlin zu kommen. Als Grund gab sie die Tatsache an, für den Bruder hier keine Unterkunft zu haben. Man merkte an allen Aeußerungen, daß sie die Anwesenheit des Bruders als Last empfand und daß das, was er der Familie getan hatte, als Schande betrachtet wurde. Auf unsere dringende Bitte kam E. endlich zu uns, ein großer, gut aussehender Junge mit gewandtem Wesen und einer etwas gespielten Gleichgültigkeit gegen .sich und seiine Umgebung. Es dauerte längere Zeit, bis man ihn zum Sprechen brachte, denn er war natürlich zuerst sehr mißtrauisch und fürchtete, daß man bei uns im Auftrage seines Vaters ihn wieder in eine handwerkliche Lehre bringen würde. Nachdem er gebeten hatte, ihn in eine kaufmännische Lehre zu bringen, erzählte er von seinem Leben, wie es sich ihm darstellte. Die Unterbringung in einem Internat hatte für ihn den Ausschluß von 90