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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-10-01 · 4 (Oktober 1929) · page 24

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
4 (Oktober 1929)
Date
1929-10-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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sammenhängenden Lehrgang an einer Sozialen Frauenschule zur Voraussetzung hat. Die Ausbildung erfolgt einheitlich für alle Schülerinnen, nur gegliedert nach der fachlichen Vorbildung und einer vertieften theoretischen Unterweisung in einem der drei Hauptfächer. Als Eintrittsalter in die Soziale Frauenschule wird fast überall das 20. Lebensjahr gefordert. Sachsen nimmt bereits mit 18 Jahren auf. In Baden ist kein Mindestalter festgesetzt. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf muß überall bescheinigt werden durch amtsärztliches Zeugnis. In Preußen genügt ein vertrauensärztliches Zeugnis durch die betreffende Schule. Am Abschluß der zweijährigen Ausbildung findet auf allen staatlich anerkannten Schulen eine staatliche Prüfung statt, die in einem der drei Hauptfächer abzuleisten ist. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen ein provisorisches Zeugnis. Darauf ist ein Probejahr in praktischer Arbeit abzuleisten. In Preußen muß das Probejahr auf einem umfassenden Gebiet des von der Bewerberin gewählten Hauptfaches erledigt werden. Nach Ableistung dieses Probejahrs wird die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin endgültig erteilt Praktikanten bei den Arbeitsämtern Junge Leute, die noch die Wohlfahrtsschule besuchen oder den Schulbesuch schon abgeschlossen haben, können bei den Arbeitsämtern praktizieren. Die Genehmigung zu ihrer Beschäftigung, die ohne Entgelt erfolgt, ist im Einzelfalle beim Landesarbeitsamt einzuholen. Die Bewerber haben einen Schein zu unterschreiben, daß sich aus einer solchen Praktikantentätigkeit ein Anspruch auf Anstellung für sie .nicht ergibt. Bernfsaussiriiten für Rabbiner Im Augenblick herrscht in Deutschland eine große Nachfrage nach Rabbinern. Das gilt sowohl für orthodoxe als auch für liberale (Stellen. Diese Tatsache mag vielfach den Anschein erwecken, als ob der Rabbinerberuf nicht überfüllt sei, als ob man inach Beendigung des Studiums auf rasche Anstellung rechnen könne. Es sind dabei zwei wesentliche Momente in Betracht zu ziehen: 1. Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der Besucher unserer Rabbinerlehranstalten? 2. Wie groß ist jährlich die durchschnittliche Nachfrage unserer Gemeinden nach Rabbinern? a) Orthodoxe Rabbiner: Das Berliner Rabbinerseminar zählt z. Z. ca. 40 Hörer, von denen etwas mehr als 30 später ein Predigtamt bekleiden werden. Durchschnittlich verlassen im Jahr 3 bis 4 Hörer die Anstalt mit Rabbinatsautorisation, die dann in der Regel gleich einen Posten annehmen. Ihnen gegenüber ist ein durchschnittlicher Eintritt in das Seminar von ca. sechs bis sieben Hörern zu verzeichnen, so daß sich ein Plus von drei Rabbinatsanwärtern ergibt. Auf fünf Jahre macht das ein Plus von ca. 10 Kandidaten. Aehnlich, nur mit anderen Zahlen, mögen die Verhältnisse in Breslau liegen. Die gegenwärtige Zahl der orgellosen Rabbinate beträgt 76. Davon beschäftigen mehr als einen Rabbiner: Berlin.....10 Breslau .... 3 Frankfurt am Main . 4 Hannover .... 2 Köln.....3 München .... 2 Hamburg .... 4 Hinzu '.kommen noch ca. 54 Rabbiner, die als Rabbinatsassessoren, Klausner oder Anstaltsgeistliehe tätig sind. Demnach finden zu gleicher Zeit ca. 150 orthodoxe Rabbiner in Deutschland Beschäftigung. Nicht miteingerechnet sind die akademischen Religionslehrer, Schul- und Waisenhausdirektoren, Posten, die auch oft mit ausgebildeten Rabbinern besetzt werden. Dadurch mag sich die Zahl der im Lehr- oder Predigtamt befindlichen Rabbiner auf ca. 160 erhöhen. Nehmen wir nun an, daß es im Jahr drei Vakanzen gibt, — eine eher zu hoch als zu niedrig gegriffene Ziffer — dann wären heute noch alle mit Rabbinatsautorisatioin entlassenen Absolventen versorgt. In einigen Jahren wäre aber sehr mit der Gefahr stellungsuchender junger Rabbiner zu rechnen, die nirgends ankommen können. Dies alles unter der Voraussetzung, daß eine Erhöhung der Stellenzahl nicht eintritt. Nun ist aber damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit durch den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden eine, wenn auch geringe Anzahl von Bezirksrabbinaten neu geschaffen wird. Ferner ist anzuneh- 88

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