Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1929)
- Date
- 1929-10-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch planmäßige Verteilung der Aufträge. Es soll bei den öffentlichen Arbeiten und Aufträgen, die nach Berechnung der Ministerien einen Wert von jährlich etwa 7 bis 8 Milliarden darstellen, mit dieser planmäßigen Verteilung begonnen werden, und zwar sind die Landesarbeitsämter beauftragt worden, mit größter Beschleunigung mit den Beschaffungsstellen, vor allem den Reichsbahndirektionen, den Oberpostdirektionen, den Wasserbauämtern, den Landes¬ und Finanzämtern, den Landes- und Provinzialverwaltungen und den Kreisen und größeren Städten in ihrem Bezirk Fühlung zu nehmen und Zusammenkünfte mit ihnen ganz regelmäßig zu pflegen. Die gemeinsame Beratung soll es ermöglichen, die besondere zeitliche und örtliche Lage des Arbeitsmarktes bei der Vergebung der Aufträge zu berücksichtigen. Der Entwicklung des Baumarktes soll erhöhte Aufmerksamkeit zugewandt werden, da die Bauindustrie als Schlüsselindustrie für eine Reihe anderer Industrien anzusehen ist. Ueber die Ergebnisse der Bemühungen der Landesarbeitsämter soll bereits zum 1. Oktober ds. Js. berichtet werden. —dt. Beschleunigte Bearbeitung der Arbeitslosenunterstützung »Der Deutsche Städtetag hat auf Grund einer Reihe ihm zugegangener Mitteilungen seiner Mitgliedsstädte auf die Belastung der Bezirksfürsorgeverbände hingewiesen, die dadurch entstehe, daß die Entscheidung über die Festsetzung der Arbeitslosenunterstützung durch die Arbeitsämter verschiedentlich ungewöhnlich lange Zeit in Anspruch nehme. Da es sich in den meisten Fällen um mittellose Personen handelt, müssen die Städte auf Grund der Fürsorgepflichtverordnung eingreifen und haben dadurch neben der Verwaltungsarbeit auch einen oft nicht unerheblichen Zinsausfall zu tragen. Wenn dabei auch zu berücksichtigen sein wird, daß die besonderen Verhältnisse dieses Winters, vor allem die außergewöhnliche Steigerung der Arbeitslosigkeit und die dadurch notwendig gewordene Einstellung nichteingearbeiteter Hilfskräfte in manchen Fällen zu Verzögerungen geführt haben, und wenn meist die Verzögerung ihren Grund darin haben wird, daß die erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Nachweis 26-wöchiger Beschäftigung und des erzielten Arbeitsentgelts, von den Arbeitslosen unvollständig beigebracht werden, so muß es doch erreicht werden, daß die Festsetzung der Arbeitslosenunterstützung im Einzelfall so beschleunigt erfolgt, daß es eines Eingreifens der öffentlichen Wohlfahrtspflege grundsätzlich nicht bedarf. Ich bitte daher, auf die Arbeitsämter Ihres Bezirks dahin einzuwirken, daß der beschleunigten Erledigung der Anträge auf Arbeitslosenunterstützung besondere Aufmerksamkeit zugewendet wird.« (Erlaß des Präsidenten der /Reichsanstalt vom 22. Juni 1929, Nr. III. 568/29.) Oeffentliche Fürsorge und Arbeitslosenversicherung Nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung kann Arbeitslosen aus verschiedenen Gründen die Unterstützung auf vier Wochen entzogen werden. Mißstände, die sich dabei durch Eingreifen der Fürsorgeverbände ergeben haben sollen, :g>eben Anlaß zu einem Erlaß des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers des Innern an die Sozialministerien der Länder (vom 27. Juni 1929, RAB1. I. S. 169). Es wird als Pflicht der Fürsorgebehörden bezeichnet, in allen derartigen Fällen die Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit aufs Strengsite zu prüfen und Art und Maß der Fürsorge auf das zur Fristung des Lebens Unerläßliche zu beschränken. Keinesfalls sollen laufende Barunterstützungen in demselben oder annähernd demselben Umfange gewährt werden, wie sie dem Arbeitslosen außerhalb der Sperrfrist als Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen würden. Schließlich soll jede Unterstützung des Arbeitslosen und seiner Familie, wie überhaupt jede Unterstützung arbeitsfähiger Personen, davon abhängig gemacht werden, daß der Arbeitslose sich regelmäßig beim Arbeitsamt meldet und um Arbeit bemüht. Wohlfahrtsarbeitslose in Berlin Die Erhebung des Deutschen Städtetages über die Wohlfahrtsarbeitslosen (s. Jg. 3, Heft 3, S. 60 ds. 86