Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1929)
- Date
- 1929-10-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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WANDERUNG Neue Verordnung über Einreise- und Aofenthaltsrecht in Belgien Wir entnehmen dem Nachrichtenblatt von Hicem-Paris folgende wichtige Mitteilung: „In letzter Zeit macht sich eine starke Einwanderung nach Belgien aus den osteuropäischen Ländern, insbesondere aus Polen bemerkbar. Sehr häufig aber sind die Einwanderer nur sehr ungenügend über die gesetzlichen Aufenthaltsvorschriften informiert und werden daher oft nach Kurzem Aufenthalt in Belgien ausgewiesen. Wir erachten es daher als durchaus notwendig, alle jüdischen Emigranten auf die neue offizielle Verordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, aufmerksam zu machen. Nach dieser Verordnung muß, wer nach Belgien auswandern und sich dort für dauernd niederlassen will, zuvor ein Gesuch zwecks Erlangung der Einreise- und dauernden Aufenthaltserlaubnis in Belgien an das belgische Konsulat im betreffenden Lande einreichen. Nur Personen, die ein derartiges Visum erhalten, haben in Belgien das Recht, eine „carte d'identite" sowie dauernde Aufenthaltsgenehmigung' zu beanspruchen. Dagegen werden Personen, deren Papiere nicht völlig in Ordnung sind, oder die kein belgisches Visum besitzen, zu einer Geldstrafe von 150 Francs verurteilt und müssen nach vierwöchigem Aufenthalt das Land verlassen. Personen, deren Visum den Vermerk „Visum kann nicht verlängert werden" trägt, müssen das Land sofort nach Ablauf des Visums verlassen. Einwanderer, die auf Grund eines gewöhnlichen Visums ohne irgendwelchen besonderen Vermerk eingereist sind, können es hier verlängern lassen, jedoch nur auf die Dauer der im Visum vermerkten Zeit, wofür jedesmal eine tariflich festgesetzte Gebühr zu entrichten ist. Die Organisation »E sra« teilt uns mit, daß diese neue Verordnung seitens der belgischen Administrationsorgane strengstens befolgt wird. Wir machen daher alle jüdischen Emigranten, die nach Belgien reisen wollen, darauf aufmerksam, daß sie sich genau an die Vorschriften dieser neuen Verordnung halten mögen, damit sie nicht später in Belgien auf Schwierigkeiten stoßen und sich womöglich der Gefahr, aus dem Lande gewiesen zu werden, aussetzen.14 Verzeichnis der ausländischen Konsuln im Deutschen Reich Ein vom Auswärtigen Amt Ende Juni 1929^ / herausgegebenes „Verzeichnis der ausländischen Konsuln im Deutschen Reich" ist bei E. S. Mittler & Sohn in Berlin ßW 68, Kochstr. 68—71, erschienen und kann von dort oder im Buchhandel zum Preise von RM. 2.75 bezogen werden. Wanderfürsorge in Danzig Wir entnehmen dem soeben erschienenen, sehr interessanten Geschäftsbericht 1028/29 der Jüdischen Zentralwohlfahrtsstelle der Freien Stadt Danzig über die Jüdische Wanderfürsprge folgende Angaben: „Nach wie vor ist Danzig das Endziel bezw. Durchgangsziel vieler Tausender unserer armen Glaubensgenossen aus dem Osten, die hier Arbeit und Existenzmöglichkeit suchen, Geschäfte abwickeln, auf Unterstützungen von Verwandten aus Westeuropa oder Uebersee warten, um sich Pässe oder Auslandsvisa zu verschaffen. In gleichem Maße ist Danzig auch ein Asyl für alle jene Rückwanderer aus dem Osten, die bisher im Auslande gelebt haben und nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen werden. Sie alle retten sich nach Danzig, glauben hier in der Freien Stadt sich sicher und geborgen, kommen mit großen Hoffnungen und Erwartungen und — erleben nur zu schnell mancherlei Enttäuschung. Aller Mittel bar, stehen sie bald als Bittende, oft auch als Fordernde und Verlangende vor unserer Tür. Die Fürsorge für diese Zu-, Rück- und Durchwanderer erfordert daher in Danzig unsere ganz besondere Aufmerksamkeit und ein eignes Situdium. Da gilt es, je nach Lage des einzelnen Falles nicht nur zu helfen und durch materielle Unterstützung zu fördern, sondern auch oft manchen Wanderer von der Aussichtslosigkeit seines Beginnens zu überzeugen und ihn mit den vielen anderen, die hier nichts gefunden haben, in die Heimat zurückzusenden. So glauben wir — und das sei vorweg gesagt — auch da eine Wan- 82