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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-09-01 · 3 (September 1929) · page 22

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
3 (September 1929)
Date
1929-09-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Caritasvenband, die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, das Deutsche Rote Kreuz, der Fünfte Wohlfahrtsverband, der Zentral Wohlfahrtsausschuß der christlichen Arbeiterschaft arbeiten an dieser, wie die obigen monatlich erscheinenden, Zeitschrift mit. Die Arbeiterwohlfahrt ist dieser Vereinigung nicht angeschlossen. Sie behandelt die besonderen Probleme ihrer Arbeit und die besonder3 Stellung, die sie in ihrer Arbeit einnimmt, in der »Arbeiterwohlf a h r t« (herausgegeben vom Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt e. V., Berlin SW 61). Wegen der wachsenden Bedeutung, die die Arbeiterwohlfahrt erlangt, verdient diese Publikation besondere Beachtung. Ueber Einzelfragen der Wandererfürsorge unterrichtet, herausgegeben von evangelischer Seite, der »W a nderer« (herausgegeben vom Deutschen Herbergs-Verein, Bethel bei Bielefeld). Den Fragen der Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge dienen die »M o n a t s b 1 ä tter des Deutschen Reichszusammenschlusses für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlasse nenf ürsorge (herausgegeben von Dr. H. Seyfahrt, Hamburg 22). ZEITSCHRIFTENSCHAU Einen bemerkenswerten Artikel zu der Einschränkung der Krisenunterstützung (s. S. 59 dieser Ztschr.) bringt die »Gewerkschaf t szei tung« (39. Jg., Nr. 27 vom 6. 7. 1929). Sie nimmt im Gegensatz zu den Ausführungen des Reichsarbeitsministers Wisseil, der die Einschränkung der Krisenunterstützung zu rechtfertigen versucht hat (»Vorwärts«, 1929, Nr. 301), Stellung. Soweit diese Einschränkung die Herausnahme der Jugendlichen aus der Krisenunterstübzung betrifft, bezweifelt sie sogar die gesetzliche Berechtigung dieser Maßnahme, da das Gesetz üher Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zwar die Beschränkung der Unterstützung auf Berufe und Bezirke vorsieht, jedoch nicht auf .bestimmte Gruppen, die nicht nach Berufen, sondern nach anderen sozialen Merkmalen, wie Alter und Familienstand zu unterscheiden sind. iDie Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung plant einen großzügigen Ausbau der A n g e s t e 111 e n v e r m i 11- 1 u n g und hat zu diesem Zwecke bereits namhafte Beträge zur Verfügung gestellt. Durch technischen und personellen Aushau (Pendelkarteien, Arbeitgeberbesuche u. a. m.) soll die Vermittlungstätigkeit verstärkt, die Arbeitsnachweistätigkeit der Angestelltenverbände ersetzt, auch der Not der älteren Angestellten gesteuert werden. Daß eine Reihe von Bedenken gegen die heute geübten Ausbaumethoden bestehen, geht aus einem kritischen Artikel von Oberinspektor Wagner »Der gegenwärtige Stand der Angestelltenvermittlung« (iS ozi-ale Praxis, 38. Jg., Nr. 26 vom 27. 6. 1929) hervor. Kritische Ausführungen zum E i gnungsprüfungsverffahren bringt Direktor Dr. Liebenberg im »Reichs- Arbeitsmark tan zeig er« Nr. 28 vom 9. 7. 1929. Es sei nicht Aufgabe der Eignungsprüfung, das Vorhandensein und den Umfang berufswichtiger Funktionen festzustellen, vielmehr müsse sie einen Einblick in den Arbeitscharakter des Prüflings ermöglichen. Auf der Tagung der drei deutschen Wandererfürsorgeverbände in Bonn am 29. Mai d. J. wurde die Frage der reich s gesetzlichen Regelung der Wandererfürsorge behandelt. Es bestehen vor allem Differenzen darüber, ob man alle Wanderer einheitlich unter fürsorgerischen Gesichtspunkten behandeln oder die arbeitsfähigen, die geordneten Wanderer von den ungeordneten trennen soll. Es ist eine Kommissdon eingesetzt worden, um die Differenzen zu klären (Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Jg. X, Nr. 6, Juni 1929). Die Frage und Lage der ländlichen Arbeiterinnenkolonien behandelt Lic. Bonn im <»B e rliner Wohlfahrtsblatt« (5.Jg., Nr. 14 vom 7. 7. 1929). Die Schwie^ rigkeiten, Mädchen in Kolonien zu halten, sind {besonders groß. Zwar wird die landwirtschaftliche Arbeit in der Regel gern getan, doch ist die Lebensführung anspruchsvoller. Freizügige Behandlung ist notwendig, damit die Kolonien nicht zu Zwangsanstalten werden. 62

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