Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 3 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2709108-2709121-2709124--615-2709811- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
haben, bei geringen Produktionsschwankungen sofort Arbeitsentlassungen vorzunehmen. Es haben von 100 Hauptunterstützungsempfängern innerhalb des Jahres vor der Arbeitslosmeldung, soweit sie in «diesem Jahr die 26wöchige Anwartschaftszeit erreicht haben, in versicherungspflichtiger Beschäftigung gestanden: Nidit- Saisonsaison- Ins- Wochen gruppe gruppe gesamt 26 3,5% 2,8% 3,1% über 28—39 43,6% 26,0% 34,5% „ 39—51 34,7% 35,5% 35,2% 52 18,2% 35,7% 27,2% 100% 100% 100% Dieses Resultat, das einen Unterschied von höchstens 18% verstärkter Belastung durch die Saisonarbeitslosen ergibt, läsat eine doppelte Schlußfolgerung zu: Entweder die Einleitung in Saisonbezw, Nichtsaisonberufe, wie sie die Reichsanstalt in der Statistik vorgenommen halt, ist ungenügend. Oder aber, und dieser Schluß hat mehr Berechtigung: Zwar beträgt die Saisonarbeitslosigkeit einen wesentlichen Teil der gesamten Arbeitslosigkeit (ca. 50%), aber die verstärkte Belastung, die die Arbeitslosenversicherung durch sie erhält, das grössere „Risiko", ist nicht so wesentlich, wie vielfach behauptet worden ist. Es ist vor allem nicht so wesentlich, daß es zu der Forderung berechtigen würde, die Saisonarbeitslosen aus der Arbeitslosenversicherung herauszuheben. —«Lt. Einschränkung der Krisenunterstützung. Durch Erlaß vom 29. Juni 1929 (RABI. I. S. 161) sind Personenkireis und die Dauer der Krisenunterstützung ( s. Jg. II., S. 231 ds. Ztschr.) unter Aufhebung aller früheren Erlasse neu geregelt worden. Beibehalten ist die namentliche Aufzählung derjenigen Berufe, die Krisenunrterstützung ohne besondere Zulassung erhalten. Weitere Berufsgruppen (im Erlaß angeführt) können entsprechend der früheren Regelung durch die Landesarbeitsämter zugelassen wenden. Neu sind dagegen die Bestimmungen, daß Arbeitslose unter 21 Jahren und die Saisonarbeiitslosen ganz allgemein von der Krisenunterstützung ausgeschlossen sind. Auch die Höchstbezugsdauer der Krisenunterstützung, die zeitweise aufgehoben war, wurde mit 39 bezw. 52 Wochen wieder eingeführt. Diese beiden Maßnahmen, insbesondere der Ausschluß der Jugendlichen, bedeuten eine empfindliche Einschränkung der Krisenunteraltützung. Die Woihlf ahrts-Erwerbslosen Die Form, in der das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosenversicherung regelte, mußte dazu führen, daß der öffentlichen Fürsorge in den Städten im Gegensatz zu früher eine sehr große Zahl von erwerbsfähigen Arbeitslosen zufiel. Es sind die sogen. Wohlfahrts-Erwerbslosen, die sich aus den Personen zusammensetzen, die noch nicht oder nicht mehr das Recht auf Arbeitslosenbezw. Krisenunterstützung haben, und aus den Erwerbslosen, die wie z. B. frühere Selbständige überhaupt jedes Unterstützungsanspruchs bar sind. Da die kommunalen Aufwendungen dafür im Laufe des letzten Haushaltsjahres den Betrag von 100 Millionen RM. erreicht haben dürften, so ist bei solcher Auswirkung des Gesetzes auf die kommunalen Finanzen vom Deutschen Städtetag eine einmalige Erhebung über die vom Bezirksfürsorgeverband laufend unterstützten Arbeitsfähigen für notwendig erachtet worden. Sie ist nach dem Stande vom 15. Februar 1929 durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden im neuesten Hefte der Statistischen Vierteljahresberichte des Deutschen Städtetages von Dr. IL Storch, Magdeburg, soeben mitgeteilt. Der Fragebogen ist den Mitgliedstäd ten mit über 50.000 Einwohnern, auch den Hansestädten, zugestellt worden; von den 93 Städten haben sich 90 beteiligt. Es sind insgesamt 154.899 unterstützte Wohlfahrts-Erwerbslose ohne die mitunterstützten Angehörigen gezählt worden, die sich mit 69,40% auf die Städte von über 200.000 Einwohnern, einschl. Berlin, mit 17,17% auf die Städte von 100—200.000 Einwohnern und mit 13,43% auf die Städte von 50—dOO.000 Einwohnern verteilen. Das sind rd. 10.000 mehr, als Ende Januar 1929 die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger der Krisenunterstützung im ganzen Reich betrug! 59