Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 3 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2709108-2709121-2709124--614-2709810- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
aus einem durch laufende Beiträge gewonnenen Stammkapital, freiwilligen Zuwendungen und durch in öffentlichen Sammlungen aufgebrachte Gelder und Spenden zusammensetzen. Das Abkommen über den Welthilfsverband tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn von 12 Staaten Beitrittserklärungen (wie die jetzt von Deutschland vollzogene) abgegeben worden sind. Völkerbundsgesellschaiten und Staatenlose Der Kongreß der Internationalen Union der Völkerbundsgesellschaften befaßte sich auf seiner Ende Mai in Madrid abgehaltenen Tagung auch mit der Frage der Staatenlosen. Der Kongreß nahm auch eine Resolution über die Staatenlosenfrage an, in der die Regierungen ersucht werden, ihre Delegierten zur Konferenz über die Kodifikation des Internationalen Rechts, die unter den Auspizien des Völkerbundes 1929 stattfindet, anzuweisen, die Staatenlosenfrage auf die Tagesordnung zu setzen und eine schnelle Lösung vorzuschlagen. Das Bestehen einer großen Zahl Staatenloser, heißt es in der Resolution, sei für den inneren und äußeren Frieden der europäischen Staaten nachteilig, ja gefährlich. Der Kongreß ersucht alle Gesellschaften für internationales Recht und besonders die Akademie für internationales Recht, die Staatenlosenfrage gründlich zu studieren und einen Vertragsentwurf auszuarbeiten, der die juridischen, politischen und administrativen Fragen der Staatenlosen regelt. Der Völkerbund möge ein Sonderkomitee zur Prüfung dieser Frage einsetzen, das Internationale Arbeitsamt möge das Problem der Arbeitslosigkeit unter den Staatenlosen einer Lösung zuzuführen versuchen. Eine Feststellung der genauen Zahl der Staatenlosen wäre sehr zu begrüßen. Arbeitsschicksal der Arbeitslosen Über die Erhebung in der Arbeitslosenversicherung und in der Sonderfürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit vom 15. März 1929 (s. Jg. 3, Kr. 1/2 ds. Ztschr.) sind inzwischen weitere Ergebnisse veröffentlicht worden. Die neuen Veröffentlichungen beschäftigen sich insbesondere mit der Aufteilung der bereits bekannten Gesamtstatistik nach Beruf sgrupen und widmen sich ausführlich den Saisonbezw. den Nichtsaisonberufen. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches und aufschlußreiches Zahlenmaterial, da die Erhebungen sowohl in absoluten wie in Rrozentzahlen und jeweils für die männlichen und weiblichen Unterstützungsempfänger gesondert aufgearbeitet worden sind. Das wichtige Ergebnis, das bereits aus den ersten Veröffentlichungen ersichtlich war, daß nur 3,1% der Arbeitslosen die Mindestarbeitszeit von 26 Wochen im letzten Jahr geleistet hat und demzufolge von den behaupteten künstlich geschaffenen 26wöchigen Arbeitsverträgen zum Zwecke der Erlangung der Anwartschaftszeit nicht die Rede sein kann, hait sich erneut bestätigt. Selbst innerhalb der einzelnen Berufe ist die Anwartschaftszeit von nur 26 Wochen durchaus gleichmässig verteilt. Nur im Beruf der Gast- und Schankwirtschaft beträgt sie 6,2%. Die Landu. Forstwirtschaft (die den meisten Angriffen ausgesetzt war!) zeigt jedoch den Durchschnittssatz von 3,8%. 52 Wochen, also voll gearbeitet wurde in den einzelnen Berufen allerdings ziemlich unterschiedlich. Die Höchstzahl liegt mit 48,3% bei dem Spinnstoffgewerbe und mit 45,4 bei dem Nahrungs- und Genußmittelgewerbe. Am niedrigsten ist die Vollarbeit beim Baugewerbe mit 12,1% und bei der Gast- und Schankwirtschaft mit 16,3%. Bei den weiblichen Arbeitnehmern im Nahrungs- und Genußmititelgewerbe ergibt sich eine Vollbeschäftigung von 55,3%. Neu und sehr bedeutsam sind die Erhebungen über die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitslosmeldung in den Saison- und den Nichtsaisonberufen. Von insgesamt 1.527.992 im Verlauf eines Jahres Unterstützten zählt die Reichsanstalt 737.734 zu der Saisongruppe. Untersucht man jedoch diese so überaus hohe Zahl der Saisonarbeitslosen nach der Dauer ihrer Beschäftigung und vergleicht sie mit der Beschäftigungsdauer der Nichtsaisonarbeitslosen, so ergibt sich erstaunlicherweise, daß der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen durchaus nicht so erheblich ist, wie ja überhaupt der Begriff der Saisonarbeiter außerordentlich schwankend geworden ist, da eine Fülle von Industriezweigen sich daran gewöhnt 58