Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 3 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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und dgl.). Und gerade bei diesem liegt die Gefahr vor, daß sie immer wieder enttäuscht bei ihren Bemühungen um Arbeit, allmählich in das Vagabundentum hinabsinken. Auch die bestorganisierte und leistungsfähigste öffentliche Arbeitsvermittlung muß diesen Elementen gegenüber versagen, die sich auch — wenn vielleicht auch bei dem andersgeiarteten jüdischen Wanderermaterial in anderer Form — unter den Insassen der jüdischen Arbeiterkolonie vorfinden. Vermittlungsschwierige Elemente finden sich auch auf der Landstraße überall, die dauernd unterzubringen den geordneten Arbeitsnachweisen ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte. So bedürfen also die öffentlichen Arbeitsnachweise nach der Seite hin eine Ergänzung, die es ermöglicht, alle von den öffentlichen Arbeitsnachweisen gar nicht oder nur notdürftig Erfaßten in möglichst dauernde Stellung zu bringen. Die Wandererfürsorge hat nach einer solchen zu suchen, um die aus den Maschen der Arbeitsnachweise immer wieder auf die Landstraße Fallenden in möglichst feste Stellen zu sammeln. Und diese Ergänzung kann nur in den caritativen, fürsorgerischen Arbeitsnachweisen gefunden werden, wo man sich persönlich dafür einsetzt, den „arbeitsschwierigen14 Elementen Stellen zu vermitteln, in denen man in Geduld sie trägt und gewillt ist, an ihrer inneren Entwicklung mitzuarbeiten. Diese caritative, fürsorgerische Arbeitsvermittlung trägt einen durchaus persönlichen Charakter nicht nur nach der Seite hin, daß man jeden Arbeitsuchenden möglichst individuell zu behandeln sucht, sondern auch nach der Seite hin, daß man ihn möglichst persönlich zu beeinflußen und mit ihm in Verbindung zu bleiben trachtet. Darin beruht der Wert und Erfolg dieser Arbeitsvermittlung und zugleich ihr Unterschied von der mehr unpersönlichen x\rbeitsvermittlung. So sehr die Arbeiterkolonie mit dem öffentlichen Arbeitsnachweis in engste Verbindung treten muß, so wenig wird sie der caritativen Arbeitsvermittlung entraten können, sondern wird ihr die allergrößte Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Bei dieser großen Bedeutung der caritativen, fürsorgerischen Arbeitsvermittlung für die Wandererfürsorge war es für die Träger der Wanderfürsorge eine Lebensfrage, sie in dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 bestätigt zu sehen. Mit freudiger Genugtuung können wir feststellen, daß die caritative Arbeitsvermittlung nach diesem Gesetz nicht verschwunden ist, sondern daß sie sich neben dem öffentlichen Arbeitsnachweis behauptet hat. Der Gesetzgeber hat dem Tatbestand Rechnung getragen, daß der öffentliche Arbeitsnachweis in der Regel vollwertige und hochqualifizierte Arbeiter erfassen wird, und daß selbst diese auf der Wanderschaft den Kreiseingesessenen oder am Ort Beheimateten, aus ganz verständlichen Gefühl heraus, nachgeordnet werden, daß also im Interesse der völligen Erfassung aller wandernden Arbeitslosen eine 48