Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 3 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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gend zu lösen und daß es deshalb im engen Rahmen des gegenwärtig Möglichen vor allem auf eine Regelung der Zusammenarbeit und der zweckmäßigsten Arbeitsteilung zwischen Wanderfürsorge und Arbeitsnachweis ankommen wird. In diesen Ausführungen liegt also nicht nur eine Anerkennung der Notwendigkeit unserer Wandererfürsorge, vor allem auch der Arbeiterkolonieen im Interesse der Arbeitsvermittlung, sondern auch die Anerkennung der Zusammenarbeit beider Institute und daneben der Ergänzung der gesetzlichen öffentlichen Arbeitsvermittlung durch eine caritative, fürsorgerische, die den Eigentümlichkeiten der Wanderer Rechnung trägt und sich bemüht, Arbeitsplätze für sie zu suchen und zu vermitteln, „auf denen der Wanderer zunächst wieder an Arbeit gewöhnt wird, ohne daß gleich an ihn die strengen Anforderunen gestellt werden, die sonst im freien Wettbewerb des Arbeitsmarktes üblich sind" Diese caritative oder fürsorgerische Arbeitsvermittlung ist wie für die gesamte Wohlfahrtsarbeit, so besonders für unsere Wandererfürsorge in den Arbeiterkolonieen von gar nicht hoch genug zu bewertender Wichtigkeit. Es würden unsere Zöglinge in Erziehungsanstalten, Trinkerheilanstalten, Arbeiterkolonieen usw. schlecht fahren, wollten diese die Objekte ihrer Arbeit einfach den allgemeinen Arbeitsnachweisen überlassen, anstatt aufs sorgsamste nach Stellen für ihre Pfleglinge zu suchen, in denen sie möglichst von den ihnen besonders drohenden Gefahren bewahrt bleiben, in denen man ihren Schwächen Rechnung trägt und die Erziehungsanstalten, Trinkerheilanstalten, Arbeiterkolonien usw. für den freien Wettbewerb des Arbeitsmarktes wieder tüchtig zu machen. Diese Arbeit kann den Arbeiterkolonien so wenig wie anderen Fürsorgeanstalten von den öffentlichen Arbeitsnachweisen abgenommen werden, weil dazu einmal eine genaue Kenntnis der Pflegebefohlenen gehört, wie sie nur bei längerem Aufenthalt in einer Kolonie gewonnen wird und zum anderen eine genaue Kenntnis der Arbeitgeber, denen man die Pflegebefohlenen zuweisen will. Die Betreuung der Erwerbsbeschränkten zudem, der Gefährdeten und halben Kräfte wird von vielen Arbeitsnachweisen grundsätzlich abgelehnt, was ihnen noch gar nicht einmal zu verdenken ist, wenn sie sich mit solcher Aufgabe nicht belasten wollen. Aber selbst angenommen, unsere Wanderer würden ohne Zurücksetzung gegenüber den Eingesessenen — für gewöhnlich werden, ganz begreiflicherweise die eingesessenen Arbeitslosen immer in erster Linie berücksichtigt werden —von den städtischen Arbeitsnachweisen in Arbeitsstellen vermittelt, so würde doch bei dieser schematischen Arbeitsvermittlung ohne Rücksicht auf die individuelle Behandlung des Falles ein großer Teil unserer Kolonisten sehr schnell wieder arbeitslos werden, weil sie in ihrer persönlichen Veranlagung nicht verstanden und getragen werden (Jähzorn, Streitsucht, krankhafte Veranlagung 47