Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-09-01 · 3 (September 1929) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
3 (September 1929)
Date
1929-09-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2709108-2709121-2709124--602-2709798
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Es ist nun ungemein interessant und lehrreich zu hören, wie der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung über das Verhältnis dieser öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Wandererfürsorge urteilt. In einem Rundschreiben an die Landesämter für Arbeitsvermittlung vom 18. Februar 1926 weist er darauf hin, wie die enorme Zunahme der Wandererzahl die Bemühungen verstärken müsse, die Bewegung aufzuhalten, und wie die Arbeitsämter zur Mitwirkung an dieser Aufgabe berufen sind. Wörtlich heißt es dann weiter: „Da ihnen (nämlich den Arbeitsnachweisen) auf Grund des Arbeitsnachweisgesetzes die Arbeitsvermittlung für Arbeiter und Angestellte obliegt, werden sie von manchen Seiten auch für die Arbeitsfürsorge der Wanderer ohne weiteres für zuständig gehalten. Aber die Zuständigkeitsfrage würde nur dann so einfach zu beantworten sein, wenn es sich bei der Wandererfürsorge lediglich um eine Frage der Arbeitsvermittlung handeln würde. Das ist jedoch bekanntlich nicht der Fall. Einmal wird das Wandern zum großen Teil gerade dadurch verursacht, daß das Gleichgewicht zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage erheblich gestört ist. Die Vermittjungstätigkeit des Arbeitsnachweises genügt in solchen Zeiten nicht. Es müssen für die Wanderer, da sie zum Teil in besonderem Maß arbeitsbedürftig sind, erst Arbeiten geschaffen werden, wenn sie während der wirtschaftlichen Notzeit der Arbeit nicht entfremdet werden sollen. Diese können in der Regel nicht den Charakter der sonstigen Notstandsarbeiten tragen, denn sie können nicht unbedingt mit dem Bezug der Erwerbslosenunterstützung verknüpft werden. Sie müssen ferner mit Unterbringungsmöglichkeiten verbunden werden. Und schließlich wird nicht nur für Beschäftigung und Unterkunft zu sorgen sein, sondern es wird auch in gewissem Umfang ein Gemeinschaftsleben gepflegt werden müssen, um der Krise der Losgelösten, in der sich die Wanderer vielfach befinden, zu begegnen. Eine solche Arbeitsbeschaffung wird die Arbeitsnachweisorganisation vielleicht in dem einen oder anderen Fall fördern können, sie geht aber im übrigen über ihre Zuständigkeit hinaus. Dazu kommt zweitens, daß es sich bei den Wanderern zum großen Teil um halbfähige Kräfte handelt, da solche bei jeder Ungunst des Arbeitsmarktes zuerst und zumeist entlassen werden; sie sind zudem, je länger sie auf der Wanderstraße gelebt hahen, desto mehr einem geordneten Arbeitsleben entwöhnt. Auch aus diesem Grunde reicht für die Mehrheit der Fälle eine einfache Arbeitsvermittlung nicht aus, sondern es muß oft erst ein Uebergang vom Wandern zur geordneten Arbeit des freien Arbeitsmarktes geschaffen werden; es muß ein Arbeitsplatz gesucht und vermittelt werden, auf dem der Wanderer zunächst wieder an Arbeit gewöhnt wird, ohne daß gleich an ihn die strengen Anforderungen gestellt werden, die sonst im freien Wettbewerb des Arbeitsmarktes üblich sind." Es wird dann des weiteren ausgeführt, daß aus diesen Gründen die Vermittlungsfähigkeit der öffentlichen Arbeitsnachweise nicht ausreicht, um die Wandererfrage auch nur einigermaßen befriedi- 46

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.