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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-09-01 · 3 (September 1929) · page 5

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
3 (September 1929)
Date
1929-09-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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ARBEITERKOLONIEN UND ARBEITSVERMITTLUNG VON PASTOR K. J, LEMMERMANN, HANNOVER Die Wandererfürsorge kann sich nicht darin erschöpfen, den Wanderer eine Zeitlang von der Landstraße zu entfernen und in Wanderfürsorgeanstalten und Arbeiterkolonien unterzubringen, um ihn danach wieder auf die Landstraße zu entlassen. Es muß ihr Ziel und ihre vornehmste Aufgabe sein, den Wanderer dauernd der Landstraße zu entziehen und ihn der menschlichen Gesellschaft als ein nützliches Glied wieder fest einzufügen. Mit Recht haben darum unsere Wandererarbeitsstätten in ihren Ordnungen über die Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der W.-A.-Stätten an erster Stelle die Arbeitsvermittlung als ihre Aufgabe bezeichnet und erst an zweiter Stelle vorübergehende Beköstigung und Obdach gegen Arbeitsleistung. So heißt es z. B. in der Hannoverschen Ordnung: „Die Wanderarbeitsstätten haben die Aufgabe, mittellosen, arbeitsfähigen Männern, die außerhalb ihres Wohnortes Arbeit suchen, Arbeit zu vermitteln und vorübergehend gegen Arbeitsleistung Beköstigung und Obdach zu gewähren." Die Arbeitsvermittlung ist Kern und Stern aller Wandererfürsorge; denn „letzten Endes kann die Wandererfrage nur durch Arbeitsbeschaffung gelöst werden,44 wie Robert Horning in seiner Schrift „Auf der Landstraße" (Wichern-Verlag 1927) sehr richtig bemerkt. Die Arbeiterkolonie als eine der wichtigsten Wandererfürsorgeanstalten hat mithin an der Arbeitsvermittlung das größte Interesse und wird sich ihrer als eines Hauptmittels bei ihrer Fürsorgearbeit bedienen müssen. Sie hat dabei vor den Wanderarbeitsstätten den Vorteil, daß sie ihre Pflegebefohlenen infolge ihres längeren Aufenthaltes in der Kolonie besser kennen lernt, was für die dauernde Unterbringung von nicht zu unterschätzendem Wert ist. Bei dem Bemühen, die Kolonisten wieder in feste dauernde Arbeitsstellen zu bringen, wird sich die Arbeiterkolonie natürlich der Mittel bedienen, die die gesetzliche Arbeitsvermittlung ihr an die Hand gibt. Es würde töricht und unverantwortlich sein, wollte man die öffentlichen Arbeitsnachweise nicht auch für unsere Wanderer in der Kolonie in Anspruch nehmen. Wir wissen, daß sie eine wirtschaftliche Aufgabe zu lösen haben, die eben nur sie lösen können, die Regelung von Angebot und Nachfrage. Und in der Lösung dieser wirtschaftlichen Aufgabe kommen sie für unsere Wandererfürsorge in hervorragendem Maße in Betracht. Wir würden uns einer Unterlassungssünde schuldig machen, wollten wir nicht die öffentliche Arbeitsvermittlung in weitestgehendem Maße uns in unseren Arbeiterkolanien bei Unterbringung unserer Wanderer und Fürsorgebefohlenen nutzbar machen. Es ist nicht so, daß wir etwa scheel auf die staatlich geregelte Arbeitsvermittlung als auf eine unangenehme Konkurrenz sehen. Im Gegenteil, wir betrachten ihre Hilfe als unerläßlich. 45

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